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EU-Märkteempfehlung: TK-Verbände warnen vor massiven Wettbewerbseinschränkungen
Deutsche Netzbetreiber warnen, dass von der EU-Kommission geplante Änderungen bei der Regulierung von Netzzugängen fatale Folgen für die Branche haben könnte. Die Branchenverbände Anga, Breko und VATM kritisieren das Vorhaben in einer gemeinsamen Mitteilung und ihren Stellungnahmen im Rahmen einer EU-Konsultation scharf. Sie wollen die Kommission von dem folgenschweren regulatorischen Kurswechsel abbringen.
Es geht um Vorleistungen, mit denen Netzbetreiber Zugang zum Netz eines anderen Unternehmens erhalten, um eigene Kunden anschließen zu können. Ein Netzbetreiber, der einem Kunden einen DSL-Anschluss verkaufen will, muss dafür in der Regel auf der sogenannten „letzte Meile“ das Netz der Telekom nutzen. Diese Zugangsarten definiert in Deutschland bisher die Bundesnetzagentur und legt Preise sowie Konditionen vorab fest.
Abkehr von „ex ante“?
Das betrifft etwa die Regulierung des Bitstromzugangs, aber auch andere Zugänge zu Netzinfrastrukturen unterliegen dieser sogenannten „ex ante“-Regulierung. Die Branchenvertreter kritisieren nun, dass diese Vorleistungen laut einem Plan der Kommission künftig nicht mehr vorab festgelegten Bedingungen unterliegen sollen.
Stein des Anstoßes ist die Skizze der Kommission für neue Regulierungsleitlinien zu relevanten Produkt- und Dienstleistungsmärkten im elektronischen Kommunikationssektor. Diese sogenannte Märkteempfehlung gilt als das strategische Herzstück der EU-Telekommunikationspolitik. Sie hat eine zentrale Bedeutung für die Regulierung des gesamten Telekommunikationssektors in Europa.
Die Kommission will mit der Novelle „wichtige Markt- und Technologieentwicklungen wie den Ausbau von 5G-Netzen, die Konvergenz zwischen verschiedenen Arten von Netzen und Diensten sowie den Ausbau von Glasfasernetzen“ berücksichtigen. Sie schlägt daher vor, „die sektorspezifischen Ex-ante-Regelungen schrittweise abzubauen und sich letztlich auf das Wettbewerbsrecht zu stützen“. Eine Marktkorrektur könnte dann nur noch nachträglich – etwa durch aufwändige gerichtliche Klagen – erfolgen.
„Fatales Signal“ für Glasfaserausbau
Die drei Verbände sehen den Wettbewerb als unerlässliches Fundament für Investitionen, Innovation und attraktive Preise für Verbraucher an. Dieser entstehe jedoch nicht von selbst, sondern müsse durch klare regulatorische Rahmenbedingungen in der Märkteempfehlung gesichert werden. Diese stelle nämlich auch die juristische Basis für die nationalen Regulierungsbehörden wie die Bundesnetzagentur dar, um schnell und wirksam gegen Marktverzerrungen vorzugehen.
Das Trio moniert, dass eine Streichung der regulierten Vorleistungsmärkte die Handlungsfähigkeit der alternativen Anbieter massiv einschränken und ein „fatales Signal“ senden würde. Insbesondere in Deutschland hätte ein solcher Schritt schlimme Konsequenzen: Er würde die Marktmacht des etablierten Betreibers zementieren und die Absichten der Telekom zur Re-Monopolisierung im Glasfaserbereich unterstützen. Zudem wären die dringend notwendigen privaten Investitionen in Milliardenhöhe der Mitgliederfirmen in den Netzausbau massiv gefährdet. Die Kommission müsse daher die Märkteempfehlung „in vollem Umfang“ beibehalten.
Der Breko untermauert diese Forderung in seiner heise online vorliegenden Stellungnahme mit der spezifischen Marktrealität Deutschlands, wo die Telekom weiterhin rund 70 Prozent des Infrastrukturmarktes kontrolliere. Die Regulierung müsse daher großflächig fortgeführt werden, um zwei Hauptgefahren zu begegnen: Sie sei nötig, um zu verhindern, dass die Marktmacht vom alten Kupfernetz auf den neuen Glasfasermarkt übertragen wird. Zudem verwirkliche die Telekom marktverzerrende Strategien, wie den gezielten Überbau bereits mit Glasfaser erschlossener Gebiete und die Abschottung des Marktes durch langfristige, bis zu zehnjährige Verträge mit großen Nachfragern.
Telekom, Orange & Co. sind für Deregulierung
In diesem Sinne spricht sich der Breko auch gegen eine Preisregulierung für neu gebaute Glasfasernetze aus, da dies die Geschäftsmodelle der Investoren untergraben würde. Die Einführung eines neuen regulierten Marktes für den Vorleistungszugang zu Mobilfunknetzen hält er aber für erforderlich, da die fehlende diskriminierungsfreie Netzöffnung die Konkurrenten der großen Netzbetreiber daran hindere, wettbewerbsfähige Bündelprodukte in den Bereichen Festnetz sowie Mobilfunk mit 5G anzubieten.
Eingesessene Akteure wie die Telekom oder Orange und große Mobilfunker wie Vodafone argumentieren dagegen tendenziell für eine Deregulierung der Märkte, insbesondere im Glasfaserbereich. Sie vertreten die Auffassung, dass der bestehende Rahmen Investitionen bremse. Sie werben oft für die Aufhebung von Zugangsverpflichtungen oder zumindest eine starke Reduzierung der Preisregulierung, um die Amortisierung ihrer Glasfaserinvestitionen zu beschleunigen. Eine Deregulierung des Zugangs zu Vorleistungsprodukten droht auch über den geplanten Digital Networks Act (DNA), was ebenfalls umkämpft ist.
Die von der Bundesnetzagentur derzeit regulierten Märkte umfassen den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) und virtuelle Zugangsprodukte sowohl auf Kupfer- als auch auf Glasfaserbasis. Die Behörde hat in der Vergangenheit bereits begonnen, die Regulierung in bestimmten Gebieten wie großen Städten mit über 60.000 Einwohnern aufzuheben, wo sie wirksamen Wettbewerb feststellte. Ein umstrittenes neues Element ihrer Praxis ist die „Regulierung Light“ bei Glasfasernetzen. Dabei geht es um den Verzicht auf Eingriffe wie eine vorherige Preisvorgabe für spezielle Produkte und spezifische Vorschriften gegen Diskriminierung gegenüber der Telekom.
(vbr)