Künstliche Intelligenz
Fahrprofil im Visier: Wie Carsharing-Anbieter ihre Nutzer überwachen
Die Verheißung des Carsharings ist die grenzenlose Freiheit auf vier Rädern, ohne die Last eines eigenen Autos. Doch die Realität holt viele Nutzer ein und weckt den Verdacht, dass das Versprechen der Anbieter zunehmend von Spitzelei und fragwürdigen Strafgebühren überschattet wird. Das trübt die Attraktivität des Modells fürs Fahrzeugteilen.
Der Fall des Hamburger Marketingexperten Engin Buldak, über den der Spiegel berichtet, ist exemplarisch: Nach einer 16-minütigen Fahrt mit einem geliehenen Auto erhielt er eine ominöse „Verwarnung“ wegen „auffälligen Fahrverhaltens“. Miles Mobility, der größte Carsharing-Anbieter Deutschlands, drohte ihm bei einem Wiederholungsfall eine Strafe von 250 Euro an – ohne konkrete Beweise oder Details. Buldak, der seit 14 Jahren unfallfrei fährt, fühlt sich laut dem Bericht zu Unrecht beschuldigt und bevormundet. Er bezweifelt die Genauigkeit der eingesetzten Messtechnik. Die Art und Weise, wie Carsharing-Anbieter mit den Daten umgingen und ihren Kunden konfrontativ gegenüberträten, sei „ungeheuerlich“.
Sensoren als heimliche Kontrolleure
Solche Fälle häufen sich. Dahinter steckt Technik, die nicht alle begeistert: Moderne Carsharing-Fahrzeuge sind mit unzähligen Sensoren ausgestattet, die eigentlich Assistenzsysteme beflügeln sollen. Dazu kommen oft an der Windschutzscheibe angebrachte Telematik-Boxen, die scheinbar auch verdächtige Fahrdaten an die Zentralen der Anbieter sowie gegebenenfalls an Kfz-Versicherer übermitteln. Starkes Beschleunigen, Driften, aber auch Rauchen oder Vapen im Auto werden erkannt und führen zu teils drastischen Gebühren.
Ein Blick in die Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen von Miles zeigt eine ganze Liste solcher Strafpauschalen: 250 Euro für „aggressives Fahrverhalten“, 150 Euro für eine „Sonderreinigung“ und 100 Euro für Rauchen etwa. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisiert diese nicht sofort ins Auge stechenden Zusatzgebühren laut dem Spiegel. Oliver Buttler, Abteilungsleiter für Verbraucherrecht, hält die Höhe der Gebühren oft für unverhältnismäßig und rechtlich unzulässig. Er rät Betroffenen, sich gegen solche Forderungen zur Wehr zu setzen.
Datenschutz droht, auf der Strecke zu bleiben
Eine Miles-Sprecherin verteidigte das Vorgehen der Firma. Die Sensordaten sollten eine „unsachgemäße Fahrweise“ erkennen und die Kunden ermahnen. Die angedrohten Strafen dienten „als Druckmittel für mehr Vertragstreue“ und sollten bei erheblichen Verstößen auch Kosten für die potenzielle Außerbetriebnahme der Fahrzeuge kompensieren.
Dass die für Carsharing eingesetzten Autos umfassend getrackt werden, gilt prinzipiell seit vielen Jahren als problematisch. Zum Teil entstehen sekundengenaue Bewegungsprofile, wobei der Datenschutz sprichwörtlich auf der Strecke zu bleiben droht. Eigentlich wollten die EU-Verkehrsminister aber schon mit der Amsterdamer Erklärung von 2016 bei der Nutzung von Fahrzeuginformationen einen wirksamen Schutz der Privatsphäre garantiert wissen und zugleich auf eine höhere Verkehrssicherheit hinarbeiten.
Miles stand 2023 selbst unter Verdacht, seit 2019 Parkgebühren in Höhe von bis zu 30 Millionen Euro nicht an das Land Berlin abgeführt zu haben. Der Anbieter habe die GPS-Daten der Fahrzeugstandorte manipuliert, so der Vorwurf, um die Zahlungen zu umgehen.
Das Park-Dilemma: Wer ist verantwortlich?
Immer wieder sorgt auch das Abstellen der Fahrzeuge für Streit. Die Anbieter pochen auf die sogenannte 48-Stunden-Regel, nach der der letzte Nutzer dafür verantwortlich ist, dass das Auto zwei Tage lang legal parken darf. Dies führt zu fragwürdigen Situationen, in denen Kunden für Bußgelder und Abschleppkosten belangt werden, obwohl einschlägige Verfahren später eingestellt worden sind.
Grundsätzlich gilt Carsharing als Erfolgsmodell. Mit über 5,5 Millionen registrierten App-Anwendern und 297 Anbietern boomt der Markt. Doch die steigende Anonymität, die mit dem vollständig digitalen Anmelde- und Mietprozess einhergeht, zieht auch schwarze Schafe an. Sportliche Spritztouren, Vandalismus und Diebstahl gelten für manche Nutzer als Kavaliersdelikt. Einige Anbieter reagieren darauf, indem sie jüngere Fahrer am Wochenende ausschließen.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Spotify hebt international die Preise an
Spotify wird in mehreren Ländern teurer. Darüber will die Firma hinter dem Musik-Streamingdienst seine Kunden per Mail informieren, heißt es in einer Mitteilung. Unklar ist aktuell, wo konkret Spotify an der Preisschraube drehen will. Spotify schreibt lediglich von „mehreren Märkten“ unter anderem in Asien, Afrika, Lateinamerika und Europa.
Die neuen Preise gelten laut Reuters ab September. In den betroffenen europäischen Märkten steigen die monatlichen Kosten für Spotify im Standard-Abo von 11 auf 12 Euro im Monat. Das zeigt eine Beispiel-Mail, die Spotify veröffentlicht hat. Ob die Preise auch in anderen Abos steigen, ist noch unklar.
Vorgehen in Deutschland offen
Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass auch Deutschland und Österreich von den Preiserhöhungen betroffen sind. Auf den jeweiligen Info-Seiten der Abo-Optionen von Spotify finden sich nach wie vor die bisherigen Preise für das Premium-Abo. Nachfragen von heise online hat Spotify nicht unmittelbar beantwortet.
In Deutschland wäre das in der Beispiels-Mail gezeigte Vorgehen ohnehin illegal: Um Preise bei laufenden Abos zu erhöhen, braucht es die explizite Zustimmung der Nutzer. Klauseln in den AGB, die Spotify einseitige Preiserhöhungen einräumen sollten, hat das Kammergericht Berlin 2023 für unwirksam erklärt. Die gezeigte Mail von Spotify stellt Nutzer dagegen vor vollendete Tatsachen.
Von Spotify veröffentlichte Beispiel-Mail: In mehreren Ländern sollen Nutzer bald über Preiserhöhungen informiert werden.
(Bild: Spotify)
Zuletzt hat Spotify die deutschen Abopreise im Herbst 2023 erhöht. Die monatlichen Kosten für ein Einzel-Abonnement stiegen damals von 10 auf 11 Euro im Monat. In Deutschland hat Spotify gerade erst sein neues Hörbuch-Angebot eingeführt: Mit der Zusatzoption „Hörbücher+“ können Nutzer 15 Stunden zusätzlich pro Monat hören. Gemeinsam mit den standardmäßig inkludierten zwölf Stunden ergibt das also eine Hörzeit von 27 Stunden pro Monat. Die Zusatzoption für Hörbücher kostet 9 Euro im Monat, gemeinsam mit dem aktuellen Abopreis ergibt sich also eine Gesamtsumme von 20 Euro.
(dahe)
Künstliche Intelligenz
Abnehm-App: Bei „Fastic“ konnte unwissentlich auch die Geldbörse erschlanken
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg informiert über eine Abo-Falle bei der Abnehm-App „Fastic“. Zahlreiche Nutzer berichten, dass sie ungewollt in ein kostenpflichtiges Jahresabo über 99 Euro geraten seien – obwohl die App zunächst mit einem kostenlosen Angebot geworben hatte. Aus diesem und weiteren Gründen haben die Verbraucherschützer rechtliche Schritte gegen den Anbieter eingeleitet.
Demnach versprach „Fastic Plus“ ein Gratis-Abo, sofern Nutzer 14 Tage lang täglich zwei Mahlzeiten in der App dokumentieren. Wer dieses Ziel nicht erreichte – selbst bei minimaler Abweichung – erhielt automatisch eine Rechnung. Viele Betroffene gaben an, nie bewusst einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben. Der Bestellbutton in der App sei zudem irreführend gestaltet gewesen, da er mit „0 €“ hervorgehoben war.
Daher kritisiert die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg „die Gestaltung der App-Oberfläche“ sowie den Button zum Abschließen des Abos als „irreführend“. „Der Button zur Bestätigung des vermeintlich kostenlosen Programms war mit der Aufschrift ‚Jetzt zum genannten Preis bestellen‘ versehen, wobei der Preis ‚0 €‘ hervorgehoben wurde. Tatsächlich entstand ein kostenpflichtiger Vertrag über 99 Euro, der nur dann entfiel, wenn die App über 14 oder 21 Tage aktiv genutzt und zweimal täglich Essen getrackt wurde“, so die Kritik. Wer eine Rechnung erhalten hat, für den stellt die Verbraucherzentrale einen Musterbrief zur Verfügung (PDF).
Neben unklaren Vertragsbedingungen bemängeln die Verbraucherschützer zudem übertriebene Gesundheitsversprechen und intransparente Preisangaben. Vor dem Landgericht Berlin läuft zusätzlich eine Klage gegen Fastics zu angeblichen Kundenbewertungen, bei denen die Betreiber laut Verbraucherschützern nicht kenntlich machen, „ob diese von echten Nutzer:innen stammen“ (Az. 105 O 51/25). Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Klage eingereicht (Az. 52 O 220/25), da das Unternehmen unterschiedliche Angaben zur Kostenerstattung durch Krankenkassen gemacht habe.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Albrecht DR 52 BA im Test: Günstiger & guter DAB+-Adapter für Stereoanlage
UKW wird bald abgeschaltet – was tun mit dem geliebten Tuner? Mit dem DAB+-Adapter Albrecht DR52 kann man die Stereoanlage einfach auf Digitalradio umrüsten.
Der Albrecht DR 52 BA erweitert ältere Hifi-Anlagen um digitalen Radioempfang via DAB/DAB+ und UKW. Optisch erinnert der kompakte Adapter eher an eine Uhr als an ein klassisches Radio.
Das 2,4 Zoll große TFT-Farbdisplay zeigt Sendernamen, Logos und im Standby-Modus die Uhrzeit. Überträgt der Sender entsprechende Daten, erscheinen auch Titel und Sendungsname. Per Bluetooth streamt der DR 52 BA zudem Musik direkt vom Smartphone oder Tablet auf die Anlage.
Albrecht positioniert das Gerät als Nachrüstlösung für analoge Audiosysteme, die fit für den kommenden Digitalradio-Standard gemacht werden sollen – denn UKW hat bald ausgedient. Wie sich der Albrecht DR 52 in der Praxis schlägt, zeigt dieser Test.
Design
Der DR 52 BA richtet sich an Nutzer, die ihre bestehende Hifi-Anlage, Aktivlautsprecher oder Soundbar mit DAB+ und erweitertes UKW ergänzen möchten – ohne das komplette System auszutauschen. Der kompakte Adapter schlägt die Brücke zwischen digitalen Radiostandards und analogen Audiosystemen. Zusätzlich fungiert er als Uhr und Radiowecker.
Das DR 52 BA steckt in einem schwarzen, rechteckigen Gehäuse mit den Maßen 125 × 56 × 85 mm und wiegt 225 g. Das 2,4 Zoll (6,1 cm) große TFT-Farbdisplay nimmt fast die gesamte Front ein und sorgt für eine aufgeräumte Optik – ein Touchscreen ist es allerdings nicht.
Ausstattung & Montage
Die Installation des DR 52 BA gestaltet sich unkompliziert. Im Lieferumfang sind alle nötigen Komponenten enthalten:
- Wurfantenne für DAB+/UKW
- Netzteil (5 V / 1 A / 5 W)
- Cinch-zu-Cinch-Audiokabel
- Cinch-zu-3,5-mm-Klinkenadapter (Stecker)
- Fernbedienung inkl. AAA-Batterien
- Anleitung
Letztere ist gut verständlich, allerdings in recht kleiner Schriftgröße gehalten.
Im Praxistest bot die beiliegende Wurfantenne in städtischer Umgebung ordentlichen Empfang, etwa an verschiedenen Standorten in der Wohnung. In ländlicher Umgebung – etwa im Ferienhaus – fiel der Empfang hingegen deutlich schwächer aus. Hier half der Anschluss einer vorhandenen TV-Innenantenne, die den Empfang spürbar verbesserte. Eine leistungsstärkere Antenne gehört leider nicht zum Lieferumfang.
Die Verbindung zur Hifi-Anlage erfolgt wahlweise über die Stereo-Cinch-Ausgänge oder den 3,5-mm-Klinkenadapter. Eine digitale Schnittstelle, etwa via Toslink, bietet der Hersteller nicht an.
Dank Bluetooth lässt sich Musik vom Smartphone oder Tablet auf das Gerät streamen. Umgekehrt funktioniert es jedoch nicht: Bluetooth-Kopfhörer oder -Lautsprecher können nicht gekoppelt werden. Die Anleitung weist zwar darauf hin, dennoch dürften viele Nutzer eine Bluetooth-Sendefunktion erwarten.
Einrichtung & Bedienung
Die Ersteinrichtung des DR 52 BA verläuft benutzerfreundlich. Nach dem Anschluss ans Stromnetz und bei ausreichendem Empfang zeigt das Gerät binnen Sekunden Uhrzeit und Datum an und startet einen Sendersuchlauf. Je nach Empfangslage und Senderangebot dauert dieser zwischen zwei und fünf Minuten. Alternativ stellt man UKW-Sender auch manuell ein.
Bis zu zehn Favoritensender sind für DAB+ und UKW separat speicherbar. Über die Fernbedienung aktiviert man bei Bedarf einen Sleep-Timer – das Gerät schaltet sich dann nach 15 bis 120 Minuten automatisch ab. Der integrierte Wecker spielt wahlweise einen DAB+- oder UKW-Sender zur gewünschten Zeit ab. Eine Snooze-Funktion verzögert, wenn gewünscht, die Wiedergabe um 5, 10, 15 oder 30 Minuten.
Das Gerät bietet eine dreistufig regelbare Hintergrundbeleuchtung sowie einen Equalizer mit den Presets Normal, Classic, Pop, Jazz, Rock, Flat, Movie und News. Die Uhrenanzeige lässt sich im Standby-Modus wahlweise analog oder digital darstellen.
Eine spezielle Senioren-Einstellung, die etwa den Sendersuchlauf oder Spracheinstellungen sperrt, fehlt. In höherpreisigen Albrecht-Modellen ist eine solche Funktion vorhanden.
Das Gerät bedient man ausschließlich per Fernbedienung, Tasten am Gehäuse fehlen. Die mitgelieferte Fernbedienung wird mit zwei AAA-Batterien betrieben, die im Lieferumfang enthalten sind. Ihre gummierten Tasten ziehen Staub und Schmutz an, die Beschriftung fällt klein aus. Farbige Markierungen wichtiger Funktionen wie Senderwechsel oder Lautstärke sucht man vergeblich.
Über die Fernbedienung lassen sich das Gerät ein- und ausschalten, ein Sendersuchlauf starten, das Menü aufrufen sowie der Equalizer und die Lautstärke regeln.
Alle Anschlüsse befinden sich auf der Rückseite: Neben dem Antenneneingang gibt es einen Anschluss für das mitgelieferte proprietäre Netzteil (5 V/1 A) sowie einen Stereo-Cinch-Ausgang.
Preis
Mit einer UVP von 85 Euro liegt der Albrecht DR 52 BA preislich im unteren Mittelfeld vergleichbarer Geräte. Das beste Angebot liegt derzeit bei 75 Euro.
Achtung: Das Modell Albrecht DR52 CA bietet kein Bluetooth, ist ansonsten jedoch nahezu identisch. Nur das BA-Modell kann Musik per Bluetooth vom Smartphone streamen.
Fazit
Die Verarbeitungsqualität und Bedienfreundlichkeit des DR 52 BA sind hoch, der Klang überzeugt. Lediglich die fehlende Kopfhörerbuchse, der nicht vorhandene Seniorenmodus und die fehlende Bluetooth-Sendefunktion trüben das Gesamtbild leicht. Wer eine einfache, solide Lösung zur Aufrüstung seiner Anlage auf DAB+ sucht, wird mit dem Albrecht DR 52 BA bestens bedient – trotz kleiner Schwächen.
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