Connect with us

Künstliche Intelligenz

Faltbares Apple-Handy: Kommt der Formfaktor des iPhone mini als „Pass“ zurück?


Handys mit Foldable-Technik bieten im aufgeklappten Zustand zwar einen großen Bildschirm, doch entspricht dieser nicht dem, was man etwa von Tablets gewohnt ist, weshalb man etwa bei Filmen einen schwarzen Rand hat und Apps seitenverhältnismäßig nur unschön unterbekommt. Der Grund: Das Außendisplay soll, wenn das Gerät geschlossen ist, ungefähr so groß sein wie bei einem normalen Handy. Apple scheint sich bei seinem lange erwarteten iPhone Fold nun zu einem Kompromiss durchgerungen zu haben: Angeblich strebt das Unternehmen eine Display-Ratio von gut 4:3 an. Das lässt sich aus Informationen des IT-Newsdienstes The Information schließen.

Weiterlesen nach der Anzeige

Dieser hatte berichtet, dass das Außendisplay des iPhone-Foldable 5,3 Zoll betragen soll. Das entspricht ziemlich genau dem, was man vom iPhone 12 mini und iPhone 13 mini (von 2021 und 2022) kennt – allerdings breiter und niedriger. Aufgeklappt soll der innere Screen dann 7,7 Zoll haben. Die Anordnung legt nahe, dass Apples Falt-Handy eher das Format eines Reisepasses hat (wenn auch größer) als die üblicher „book style“-Foldables. Wie das ungefähr aussieht demonstrieren Bastler: Ausgedruckt auf X sowie in Form eines auf MakerWorld publizierten 3D-Druck-Dummys.

Der 4:3-Formfaktor würde Apples Gerät von bisherigen Foldables absetzen. Die Mock-ups zeigen, dass es sich durchaus ordentlich greifen ließe. iPhone 12 mini und iPhone 13 mini passten zudem prima in eine Hosentasche und waren zumindest bei bestimmten Zielgruppen sehr beliebt. Eine Teilreaktivierung dieses Designs wäre also willkommen. Apple hatte die mini-Familie nach zwei Baureihen eingestellt, weil sie sich offenbar schlecht verkaufte – danach kam das Plus-Modell, das größer war als das Standard-iPhone. Dieses wurde beim diesjährigen iPhone-Jahrgang durch das dünne Air-Modell ersetzt.

Spannenderweise ist nicht nur Apple an neuen Formfaktoren für Foldables interessiert. Angeblich steht auch Samsung kurz davor, ein „Wide Foldable“ ins Programm zu nehmen, wie Medien aus Südkorea berichten.

Statt 6,5 Zoll außen wie beim Galaxy Z Fold7 soll die nächste Generation auf 5,4 Zoll heruntergehen. Auch hier wird das Bildschirmverhältnis 4:3 angestrebt. Das nächste Galaxy Fold wird schon im kommenden Jahr erwartet – genauso wie das iPhone-Foldable, das wohl im September erscheint.

Weiterlesen nach der Anzeige


(bsc)



Source link

Künstliche Intelligenz

Gefährlicher Elektroschrott: Umwelthilfe fordert Pfand auf Hochenergieakkus


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sorgt sich um die Sicherheit von gefährlichen Energiespeichern. Vor allem die von Hochenergieakkus ausgehenden Brandgefahren stellen Entsorger und Kommunen laut der zivilgesellschaftlichen Organisation vor gewaltige Herausforderungen. Zwar sehe die ab Juli 2026 geltende jüngste Reform des Elektrogerätegesetzes vor, dass Altgeräte auf Wertstoffhöfen nur noch unter Aufsicht von Fachpersonal nach dem sogenannten Thekenmodell angenommen werden dürften. Doch für den Handel fehle eine vergleichbare Sicherheitslösung bisher komplett.

Weiterlesen nach der Anzeige

Um diese Lücke zu schließen und gleichzeitig die Rücklaufquoten zu steigern, fordert die DUH die Einführung eines flächendeckenden Pfandsystems für Hochenergieakkus. Nur ein finanzieller Anreiz könne sicherstellen, dass die brandgefährlichen Lithium-Ionen-Energieträger kontrolliert zurückgegeben werden, heißt es. Sonst lagerten diese in Kellern oder verursachten potenziell gefährliche Brände in Müllfahrzeugen und Sortieranlagen.

Hochenergieakkus zeichnen sich durch eine maximale Energiedichte aus, um bei geringem Gewicht und Volumen eine möglichst lange Betriebsdauer für Anwendungen wie Elektroautos oder Smartphones zu ermöglichen. Im Gegensatz zu Hochleistungsakkus liegt ihr Fokus weniger auf schnellen Entladeströmen, als vielmehr auf der effizienten Speicherung großer Energiemengen über lange Zeiträume. Zur Gruppe der Hochenergieakkus zählen etwa auch Feststoffbatterien und Lithium-Schwefel-Akkus.

Im Bereich der Einweg-E-Zigaretten und Tabakerhitzer sieht die Organisation ebenfalls dringenden Handlungsbedarf. Ohne einen klaren finanziellen Anreiz wie ein Pfand werde hier die geplante Rücknahmepflicht im Handel nach Einschätzung der Experten weitestgehend ins Leere laufen, da die Produkte weiterhin über den Hausmüll oder in der Umwelt entsorgt würden. Die DUH begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung für ein generelles Verbot von Wegwerf-Vapes grundsätzlich. Zugleich mahnt sie aber eine sofortige Umsetzung dieses Vorhabens über die Tabakerzeugnisverordnung an, um der Ressourcenverschwendung und den Entsorgungsrisiken zeitnah ein Ende zu setzen.

Das Pochen auf schärfere Maßnahmen begründen die Umweltaktivisten mit einer ernüchternden Bilanz der bisherigen Sammelbemühungen in Deutschland. 2023 habe auf Basis der aktuellsten verfügbaren offiziellen Zahlen die Sammelquote für Elektroaltgeräte bei nur 29 Prozent gelegen. Damit sei das gesetzliche Ziel von 65 Prozent schon zum sechsten Mal in Folge drastisch verfehlt worden.

Weiterlesen nach der Anzeige

DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz macht dafür vor allem die mangelnde Haftung von Herstellern und Händlern verantwortlich. Da das Verfehlen der Quoten bislang keine rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehe, fehle der Industrie der Antrieb, die Rückgabe für Verbraucher wirklich kundenfreundlich und attraktiv zu gestalten. Die Umwelthilfe ruft daher dazu auf, Hersteller gesetzlich zum Einhalten der Vorgaben zu verpflichten. Nur dies baue den nötigen Druck für eine offensive Informationspolitik und bessere Rücknahmesysteme auf.

Die fürs kommende Jahr anstehenden gesetzlichen Anpassungen, zu denen ein einheitliches Sammelstellenlogo und Hinweispflichten zur Getrenntsammlung direkt am Produkt gehören, wertet die DUH als wichtige Schritte. Diese reichten aber bei weitem nicht aus. Ein großes Hindernis bleibe die Erreichbarkeit der Rückgabestellen. Aktuelle Ausnahmeregelungen, die sich an der Verkaufsfläche der Läden oder der Größe der Geräte orientieren, führten dazu, dass viele Händler gar keine Altgeräte annehmen müssten.

Die DUH plädiert deshalb für eine Rücknahmepflicht für alle Elektrohändler, unabhängig von der Ladengröße. Zudem sollte die Kantenlänge für Geräte, die ohne Neukauf zurückgegeben werden können, von derzeit 25 auf 50 Zentimeter angehoben werden. Allein bei einer solchen Kombination aus finanziellen Anreizen, strengen Quoten und einem barrierefreien Zugang zur Entsorgung könne die Kreislaufwirtschaft bei E-Schrott endlich funktionieren.


(jpw)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

100 Millionen in Italien: Strafen für Apples App-Tracking-Transparenz sind teuer


Apples sogenannte App-Tracking-Transparenz, kurz ATT, sorgt in einem weiteren Land für den Konzern für Ärger: Die italienische Marktaufsicht AGCM (Autorità garante della concorrenza e del mercato) möchte laut Pressemitteilung aus der vergangenen Woche insgesamt 98,6 Millionen Euro sehen, weil die Funktion, mit der Nutzer App-übergreifende Werbeverfolgung auf dem iPhone unterbinden können, „den Wettbewerb behindert“. Damit folgen die Italiener ähnlichen Einschätzungen aus anderen europäischen Regionen, darunter darunter Deutschland, Frankreich, Polen und Großbritannien.

Weiterlesen nach der Anzeige

„Die Feststellungen der Behörde bestätigten aus wettbewerbsrechtlicher Sicht den restriktiven Charakter der App‑Tracking‑Transparency‑Richtlinie (…) gegenüber Drittentwicklern von Apps, die über den App Store vertrieben werden“, so der Regulierer. Drittanbieter‑App‑Entwickler müssten über den ATT‑Dialog eine gesonderte Einwilligung für die Erhebung und Verknüpfung von Daten zu Werbezwecken einholen. Die Strafe erklärt die AGCM mit einer interessanten Begründung: Dieser Dialog erfülle nicht die Anforderungen der Datenschutzgesetzgebung, sodass Entwickler gezwungen seien, für denselben Zweck eine zweite – eigene – Einwilligungsabfrage vorzunehmen.

„Die doppelte Einwilligungsabfrage, die sich zwangsläufig aus der ATT‑Richtlinie in ihrer derzeitigen Umsetzung ergibt, schränkt die Erhebung, Verknüpfung und Nutzung solcher Daten ein“, schreibt die Behörde. Der Ansatz der AGCM unterscheidet sich von anderen Einschätzungen gegenüber ATT – wie etwa die des Bundeskartellamtes. Dort hieß es, Hauptgrund der Bedenken sei, dass die „engen Anforderungen“ des ATT-Systems nur für andere App-Anbieter, aber nicht für Apple selbst gelten. Allerdings hatte schon Frankreich in seinem Vorgehen gegen das Apple-System ähnlich argumentiert wie die AGCM. Entwicklern falle es übermäßig schwer, mit ATT die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten, wenn sie doch tracken wollten.

Apple dürfte gegen die Kartellstrafe der AGCM vorgehen. Der Konzern teilte in einer Stellungnahme mit, dass er der Einschätzung deutlich widerspricht. Wie schon in Frankreich gäbe es zudem ein Schlupfloch: Das ATT-Pop-up könnte „konformer“ zur DSGVO gemacht werden. Wie, ist allerdings unklar, zumal sich die Einschätzungen regelmäßig auf EU-Ebene zu wandeln scheinen.

Grundsätzlich ist die Funktion sehr beliebt – viele Nutzer wollen nicht, dass Daten von einer App zur anderen übergeben werden. Anbieter bedienen sich mittlerweile Tricks, Apples Einschränkungen zu umgehen, gegen die der iPhone-Hersteller vorgeht. Im Oktober hatte Apple öffentlich davor gewarnt, dass man die Anti-Tracking-Funktion in Deutschland womöglich abschalten müsste – sowie in anderen EU-Ländern.

Weiterlesen nach der Anzeige


(bsc)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

39C3: Weiterhin ePA-Experimente am lebenden Bürger


Weiterlesen nach der Anzeige

Auf dem 39. Chaos Communication Congress übt die IT-Sicherheitsexpertin Bianca Kastl erneut massive Kritik an der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle. Trotz gegenteiliger Beteuerungen von Politik und Gematik sei das System zum bundesweiten Start 2025 nicht ausreichend abgesichert gewesen. Der CCC forderte daraufhin ein „Ende der ePA-Experimenten am lebenden Bürger“. Kastl spricht von einem „Jahr null der IT-Sicherheit“ und warnt erneut vor den strukturellen Schwächen, die seit Jahren bekannt seien.

Im Zentrum ihrer Kritik stehen Identitäts- und Authentifizierungsprobleme innerhalb der Telematikinfrastruktur. Wiederholt habe der Chaos Computer Club gezeigt, dass sich Zugänge zur ePA unter bestimmten Voraussetzungen missbräuchlich erlangen lassen – etwa über fehleranfällige Ersatzverfahren, unzureichend geschützte Zugangsmittel oder organisatorische Schwächen bei der Ausgabe von eGK, PINs und Heilberufsausweisen. Viele der daraufhin eingeführten Gegenmaßnahmen – Rate Limits, zusätzliche Prüfziffern oder nachträgliche Einschränkungen – seien lediglich Flickwerk und änderten nichts an grundlegenden Designproblemen. Bei Identitäts- und Vertrauensdiensteanbietern, wie D‑Trust kam es beispielsweise zu Versandpannen. Dort wurden elektronische Heilberufsausweise falsch zugeordnet und an andere Ärzte verschickt.

Besonders kritisch sieht Kastl die Diskrepanz zwischen offizieller Risikokommunikation und tatsächlicher Lage. Während öffentlich von „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ und „keinem Zugriff der Krankenkassen“ die Rede sei, liegen bei den Kassen faktisch alle Daten vor, die technisch eine Simulation von Karten und Identitäten ermöglichen könnten, um damit auf die Daten der ePA zuzugreifen. Eine Antwort auf eine Kleine Anfrage hatte beispielsweise ergeben, dass das Bundesgesundheitsministerium keine Kenntnis über die Verträge zwischen den Betreibern und den Krankenkassen hat. Gleichzeitig würden zentrale Dokumente wie ein Architecture Decision Record sowie eine Datenschutzfolgenabschätzung nicht oder nur eingeschränkt veröffentlicht – Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz seien teils abgelehnt worden.

Hinzu kommen wiederkehrende Ausfälle und Instabilitäten der Telematikinfrastruktur. Eine offiziell genannte Verfügbarkeit von 96 Prozent bedeute rechnerisch mehr als zwei Wochen Ausfall pro Jahr – mit direkten Folgen für Praxen und Patient:innen. Sicherheitsprobleme bei Praxissoftware, Kartenherstellern und Vertrauensdiensten verschärften die Lage zusätzlich.

Kastl kritisiert zudem die politische Strategie: Sicherheitswarnungen externer Experten seien monatelang ignoriert worden, Verantwortung werde zwischen Ministerium, Gematik und Dienstleistern hin- und hergeschoben. Die Risiken trügen am Ende die Versicherten selbst – durch mögliche Datenschutzverletzungen, Manipulationen oder Systemausfälle.

Die zentrale Forderung aus dem Umfeld des CCC bleibt daher unverändert: eine unabhängige und belastbare Bewertung der Sicherheitsrisiken, transparente Kommunikation gegenüber den Betroffenen und ein offener Entwicklungsprozess über den gesamten Lebenszyklus der ePA. Vertrauen. Kastls Fazit: „Vertrauen lässt sich nicht verordnen“ – schon gar nicht bei den sensiblen digitalen Großprojekten des Landes.

Weiterlesen nach der Anzeige


(mack)



Source link

Weiterlesen

Beliebt