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Künstliche Intelligenz

Fotokunst: Die Bilder der Woche 48


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Die Bilder dieser Woche präsentieren zeitgenössische Fotokunst, die durch technisches Können und kreative Ansätze beeindruckt. Die Werke reichen von dramatischen Architekturfotografien bis zu stimmungsvollen Naturaufnahmen und surrealistischen Kompositionen. Die Fotografinnen und Fotografen setzen Licht, Perspektive und Bearbeitung gezielt ein, um im Bild Atmosphäre und beim Betrachter Emotionen zu erzeugen. Die Ausdruckskraft in den Aufnahmen regt zur Reflektion und zum Nachdenken an. Experimentelle Herangehensweisen zeigen aktuelle fotografische Strömungen und Techniken.

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Ponte Tebetano Carasc – Gilbert Photography

(Bild: forms)

Eine Brücke ins Nichts, die sich diagonal durch die Dunkelheit zieht. Der extreme Kontrast und der großzügige Einsatz von negativem Raum isolieren die Ponte Tebetano Carasc vollständig von ihrer Umgebung. Sie wirkt dramatisch, minimalistisch; für den Betrachter entsteht ein Spannungsfeld zwischen Wagnis und Einsamkeit. Die winzige Person auf der Brücke verdeutlicht deren enorme Dimension und vermittelt zugleich ein Gefühl des Ausgesetztseins.

„Mein Ziel war es, die Ponte Tibetano Carasc in einer mystischen Stimmung festzuhalten – idealerweise im Nebel, mit einer oder zwei Personen auf der Brücke, um die Dimension und die Einsamkeit zu betonen“, erzählt Gilbert Schacher. „Der Aufstieg von Curzùtt zur Brücke dauert etwa 1 Stunde 30 Minuten bei einer Höhendifferenz von rund 500 Metern. Ich habe verschiedene Einstellungen und Perspektiven ausprobiert, um die Brücke diagonal perfekt ins Bild zu setzen. Geduld war gefragt, bis sich die Gelegenheit ergab, dass ein oder zwei Wanderer allein auf der Brücke waren. In Photoshop habe ich die Belichtung neutral gesetzt, das Bild in Schwarz-Weiß konvertiert und die Tonwertkorrektur leicht angepasst, um die Brücke als zentrales Element hervorzuheben“, berichtet er über den Entstehungsprozess.



Der alte Hirsch und das Meer

(Bild: analoochjehtooch)

Dieser Hirsch strahlt eine ruhige und majestätische Präsenz aus, während er den Fotografen direkt ansieht. Er steht vor einem unruhigen Meer, dessen Lichtreflexe einen funkelnden Hintergrund erzeugen. Die dunklen Äste im oberen Bildbereich rahmen die Szene auf natürliche Weise ein und lenken den Fokus auf das Tier. Die Schwarz-Weiß-Aufnahme unterstreicht seine kraftvolle Statur und den zeitlosen Charakter der Naturaufnahme.

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Jörg Franzen erzählt über den Prozess seines Fotos: „Während der Hirschbrunft rund um den Darßer Ort (Ostsee) sind frühmorgendlich schon viele Fotografen unterwegs und hoffen auf besondere Momente. Einige positionieren sich gleich so, dass sie günstig stehen, sollte ein Hirsch bei Sonnenaufgang auf der Düne stehen und eine perfekte Silhouette abgeben. Ich gehöre zu denen, die sich entlang des Wanderwegs zwischen den Aussichtsplattformen bewegen, um die Chancen auf ein brauchbares Foto zu erhöhen. Im Fall dieser Aufnahme bewegte sich der Hirsch von einer schilfbestandenen Senke durch ein Waldstück in Richtung Dünen. Und tatsächlich: in einer Baumlücke blieb der Hirsch stehen und schaute in Richtung der Fotografen – lange genug, um ein paar Fotos machen zu können. Das unscharfe Geäst und das taubenetzte Gras im Vordergrund, das Meer im Hintergrund, nur farblich wollte die Aufnahme mit dem Telezoomobjektiv im grellen Gegenlicht nicht so recht passen, sodass ich eine S/W-Konvertierung und einen quadratischen Zuschnitt wählte.“



Wolke sieben

(Bild: wackelaugen)

Ein Blick aus dem Fenster, der wie ein surrealistisches Gemälde wirkt. Eine einzelne, kleine Wolke schwebt im tiefblauen Himmel und wird zum alleinigen Hauptdarsteller des Bildes. Die weiße Architektur des Gebäudes bildet einen perfekten Rahmen und schafft durch ihre Rundungen eine sanfte Tiefe.

Stephan Baur hat viel Mühe in den Bearbeitungsprozess seines Fotos gesteckt: „Ich habe das Bild am 20. März 2024 in Caleta de Fuste auf der Kanareninsel Fuerteventura aufgenommen. Ich wollte eigentlich das Haus und den Garten eines Künstlers fotografieren. Dabei entdeckte ich bei einem Rundgang um das Haus dieses Gebäude. Das Foto habe ich dann mit Gimp bearbeitet, um die Linien horizontal und vertikal auszurichten und den Bildausschnitt zu wählen. Das Gebäude war zwar weiß gestrichen, hatte aber einen gelblichen Stich. Anschließend habe ich die Farben des Gebäudes entsättigt, den blauen Himmel aber so gelassen. Nachdem ich den Kontrast verbessert habe, hat dem Bild aber noch etwas gefehlt. So habe ich dann mit Luminar Neo noch eine Wolke reinmontiert.“



…zum Baum…

(Bild: JeanFP)

Die Linien dieser Architektur ziehen den Blick unweigerlich in die Bildmitte. Dort steht ein Baum als starker Kontrapunkt zur futuristischen Umgebung. Das Zusammenspiel aus verschiedenen Stützen und Streben sowie Licht und Schatten verleiht der Szene eine besondere Dynamik. Die zentrale Perspektive und die Schwarz-Weiß-Umsetzung, die JeanFP wählte, betonen zudem die grafische Wirkung der Komposition.



Highway to the Sunrise

(Bild: ShE 1981)

Die aufgehende Sonne taucht diese bulgarische Autobahn in ein intensives Orangerot. Das warme Gegenlicht zeichnet die Silhouetten der Laternenmasten und Autos scharf vor dem leuchtenden Himmel ab. Durch die zentrale Perspektive wird der Blick direkt zur Sonne gezogen. Elena Shtrakova hat es auf der Fahrt zum Flughafen aufgenommen. Ihr Vater saß am Steuer, während sie auf dem Beifahrersitz den Moment festhielt. „Das Licht an diesem Morgen war einfach überwältigend und ich konnte nicht anders, als diesen besonderen Augenblick mit der Kamera einzufangen, die ich gerade zur Hand hatte – meinem iPhone 17 Pro Max. Die Aufnahme entstand spontan und unter schwierigen Bedingungen, da das Auto in Bewegung war und ich versuchte, trotz der Erschütterungen ein möglichst ruhiges Bild zu bekommen. Gerade diese Spontaneität und das natürliche Licht machen für mich den besonderen Reiz des Fotos aus,“ verrät die Fotografin.


Das Titelbild der Ausgabe 06 2025 des Foto-Magazins c't Fotografie

Das Titelbild der Ausgabe 06 2025 des Foto-Magazins c't Fotografie



Glasisolatoren

(Bild: Wolfgang Görgen)

Die diagonale Anordnung dieser Glasisolatoren erzeugt einen starken visuellen Rhythmus, der wirkt, als würden sich radiale Wellen durch das Bild bewegen. Durch die Nahaufnahme und den hellen Hintergrund löst sich das technische Objekt von seinem Kontext und wird zu einer abstrakten Form. Das Licht bricht sich in den gläsernen Oberflächen und modelliert die Rundungen effektvoll. So wird eine alltägliche Struktur zu einer faszinierenden grafischen Studie von Wolfgang Görgen.



Through the mirror

(Bild: nicography)

Es scheint, als würden sich zwei Fische in einer dunklen, geheimnisvollen Unterwasserwelt begegnen. Doch es ist nur die Spiegelung der Aquariumscheibe. In Wirklichkeit ist der Fisch allein. Das Licht hebt die beiden Körper aus der tiefblauen Umgebung hervor und erzeugt eine fast magische Stimmung. Die Komposition von nicography spielt geschickt mit Schärfe, Reflexion und dem umgebenden Schwarz.

Die Bilder der Woche im Überblick:


Samstag: Ponte Tebetano Carasc (Bild:

forms

)


(caru)



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So schädlich? Erster Kinder-Prozess gegen Facebook und YouTube läuft in LA an


Wie viel Schuld tragen die Betreiber Sozialer Netze am Leid von Kindern und deren Umfeld? Bauen sie absichtlich Funktionen ein, die Kinder süchtig machen? Welche Verantwortung tragen sie für die Auswahl der Kindern vorgesetzten Inhalte? Solche Fragen sollen Gerichte und Geschworene in den USA entscheiden. Über tausend Klagen sind anhängig, meist von Kindern, deren (hinterbliebenen) Eltern oder Schulverwaltungen. Zudem führt die Mehrheit der US-Staaten Klage. Beklagt sind regelmäßig Alphabet/Google/YouTube, Bytedance/TikTok, Meta Platforms/Facebook/Instagram und Snapchat-Betreiber Snap. In Kalifornien tritt jetzt ein erster Prozess in die Gerichtssaalphase ein.

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Alphabet samt Google und YouTube sowie Facebook müssen sich den Vorwürfen einer als K.G.M. bezeichneten 19-Jährigen stellen. Snap und TikTok haben sich durch Vergleiche aus der Affäre gezogen. Wie viel sie dafür zahlen und ob sie Änderungen versprochen haben, ist streng geheim. Schließlich wollen sie nicht, dass sich das herumspricht, denn es sind ja noch über tausend weitere Klagen anhängig.

Durch ihre Vergleiche haben sich Snapchat und TikTok einen Vorteil verschafft: Sie können zuschauen, wie sich YouTube und Facebook vor Gericht schlagen, und beobachten, was bei den Geschworenen gut ankommt und was nicht. Gleichzeitig können sie auf Äußerungen verzichten, die ihnen sonst in einem späteren Verfahren vorgehalten werden könnten.

Erkenntnisgewinn ist ganz offiziell der Zweck dieses ersten Prozesses. Weil so viele Klagen anhängig sind, werden sie gebündelt. Bei Bundesgerichten nennt sich das MDL (Multi-District Litigation), bei kalifornischen Gerichten JCCP (Judicial Council Coordination Proceedings). Ausgewählt wurde dort der Superior Court des County Los Angeles, der zahlreiche Klagen in einer Akte zusammenfasst: Im Gerichtsenglisch heißt sie Christina Arlington Smith individually and as successor-interest to Lalani Walton, deceased, et al v Tiktok et al (Az. 22STCV 2135, JCCP5255). „et al“ ist eine lateinische Abkürzung und steht auf beiden Seiten für „und andere“.

Dass alle Klagen irgendwann im Gerichtssaal verhandelt werden, ist ausgeschlossen. Bis dahin wären viele der Kinder in Pension. Das Gericht in LA hat aus den vielen tragischen Fällen drei unterschiedliche für echte Verhandlungen vor Geschworenen ausgewählt: KGM, RKC und Moore. An diesen Urteilen sollen sich später die Vergleichsverhandlungen der vielen anderen Klagen orientieren. Für die beklagten Datenkonzerne steht in den drei Prozessen also viel auf dem Spiel. Die Auswahl der Geschworenen in Los Angeles hat am Dienstag begonnen und wird mindestens bis Donnerstag dauern.

KGM gibt an, seit dem Alter von sechs Jahren YouTube zu nutzen, seit dem Alter von elf Jahren Instagram. Sie wirft den Betreibern vor, ihr schwere psychologische Schäden zugefügt zu haben, insbesondere durch Merkmale wie endlose Webseiten (infinite scroll) und automatisch ablaufende Videos (autoplay). Die Folgen seien Angstzustände, Depressionen, Selbstschädigungen und Suizidalität.

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Nicht nur fordert sie für sich und ihre Familie Schadenersatz und Strafschadenersatz, der die Sozialen Netze zu Änderungen drängen soll, sondern auch prominente Warnungen auf den Plattformen selbst. Diese sollen die Eltern der Kinder ansprechen. KGMs Mutter hat ausgesagt, dass sie bei entsprechender Warnung die Nutzung durch ihre Tochter eingeschränkt hätte. Die Beklagten stellen die Vorwürfe in Abrede. Tatsächlich würden sie besonderes Augenmerk auf Kinderschutz legen und zahlreiche Maßnahmen ergreifen.

Die Datenkonzerne haben vergeblich versucht, KGMs Klage im Keim zu ersticken. Die Mutter habe die Nutzungsbedingungen gar nicht gelesen, lautete ein Vorbringen; sie hätte die verlangten Warnhinweise also gar nicht wahrgenommen. Natürlich fordert KGM nicht mehr Kleingedrucktes, sondern prominente Einblendungen, die nicht zu übersehen sind. Bytedance meinte (vor dem Vergleich), KGM sei schon vor dem Einstieg in TikTok psychisch geschädigt gewesen.

Ein anderes Argument war, dass für den Leidensweg des Mädchens nicht die Sozialen Netze, sondern schikanierende Mitschüler (Bullies) und Schwierigkeiten in der Familie verantwortlich seien. Und juristisch seien die Klagen ohnehin unzulässig: Tatsächlich verleiht US-Bundesrecht in Section 230 Immunität für Inhalte, die Webseitenbetreiber nicht selbst bereitstellen, sondern die von Dritten gepostet werden (mit Ausnahmen, die hier nichts zur Sache tun). Die erhobenen Vorwürfe stünden allesamt in engem, untrennbarem Zusammenhang mit solchen Inhalten. Nur in bestimmten Fällen haften Betreiber für die Auswahl der Drittinhalte, die sie ihren Nutzern vorsetzen.

No provider or user of an interactive computer service shall be treated as the publisher or speaker of any information provided by another information content provider.

Die Richterin hat jedoch alle Anträge auf schnelle Verfahrenseinstellung abgelehnt: KGM habe genügend Beweise vorgelegt, um zu zeigen, dass die Schädigung durch die Gestaltung der Plattformen eingetreten ist, unabhängig von deren konkreten Inhalten.

Darauf werden sich die Anwälte der jungen Frau wohl konzentrieren. Besonders herausfordernd ist, dass sie nicht bloß die Geschworenen davon überzeugen müssen, dass es wirklich die Funktionen Facebooks und YouTubes waren, die die Mandantin geschädigt haben. Und, wenn möglich, dass die Konzerne von der Schädlichkeit wussten. Die Beweisführung muss zudem darlegen, welche Plattform in welchem Umfang zu welcher Schädigung beigetragen hat.

Hinweis: In Deutschland finden Sie Hilfe und Unterstützung bei Problemen aller Art, auch bei Fragen zu Suizid und Mobbing, bei der telefonseelsorge.de und telefonisch unter 0800 1110111. Die Nummer gegen Kummer (Kinder- und Jugendtelefon) lautet 116 111. In Österreich gibt es ebenfalls kostenfreie Hilfsangebote, darunter speziell für Kinder der Kindernotruf unter 0800 567 567 sowie Rat auf Draht unter 147. Dieselbe Telefonnummer führt in der Schweiz zu Pro Juventute.


(ds)



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Adobe Photoshop: neue Einstellungsebenen und erweiterte KI-Werkzeuge


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Adobe hat neue Funktionen für die Bildbearbeitung Photoshop vorgestellt. Im Mittelpunkt stehen neue Einstellungsebenen, überarbeitete KI-Werkzeuge und ein neues Textwerkzeug im Testbetrieb.

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Erstmals seit langer Zeit integriert Adobe einen neuen Satz Einstellungsebenen in Photoshop. Die aus Lightroom bekannten Regler für „Klarheit“, „Dunst entfernen“ und „Korn“ lassen sich künftig auf diese Weise nicht-destruktiv anwenden und mit Ebenenmasken kombinieren.

Klarheit verstärkt lokale Kontraste und betont Strukturen, ohne das gesamte Bild zu schärfen. „Dunst entfernen“ greift in Kontrast und Farbstimmung ein, um neblige oder flache Aufnahmen klarer wirken zu lassen. Korn verleiht Bildern mehr Struktur und reduziert digitale Glätte. Intensität, Größe und Charakter des digitalen Filmkorns können eingestellt werden.

Zu den KI-Funktionen rund um Adobe Firefly zählen „Generatives Füllen“, „Generatives Erweitern“ und das Entfernen-Werkzeug. Aktualisierte Modelle erzeugen 2K-Auflösung und sollen mehr Details liefern.

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Nach Angaben von Adobe setzen die Werkzeuge Texteingaben zuverlässiger um und erzeugen sauberere Übergänge zwischen bestehenden und berechneten Bildteilen als zuvor. Beleuchtung und Bildtiefe sollen natürlicher wirken. Beim Retuschieren verspricht der Hersteller weniger Artefakte und gleichmäßigere Flächen.

Beim Generativen Füllen mit Referenzbildern kann Photoshop laut Adobe künftig nicht nur Stil, Farben oder Anmutung übernehmen, sondern auch konkrete Objekte aus einer Vorlage berücksichtigen. Das Programm erkenne Geometrie und Perspektive und passe eingefügte Inhalte an Größe, Licht, Farbe und Blickwinkel der Zielszene an. Adobe will damit Brüche vermeiden, bei denen eingefügte Elemente nicht zur Umgebung passen.



Adobe Firefly soll künftig Objekte in Referenzbildern erkennen und in bestehende Szenen montieren können.

(Bild: Adobe)

Bisher nur im Testbetrieb veröffentlicht Adobe dynamischen Text. Damit lassen sich Textebenen per Klick biegen, krümmen oder kreisförmig anordnen. Photoshop passt Textgröße und Verlauf ohne Umwege über Pfade automatisch an eine gewählte Form an.



Vorerst in Beta-Status veröffentlicht Adobe ein Tool, das Text an Kurven entlang fließen lässt.

(Bild: Adobe)

Die neuen Einstellungsebenen und die überarbeiteten KI-Werkzeuge stehen laut Adobe ab sofort in der Desktop-Version von Photoshop bereit. Die verbesserten Funktionen für Generatives Füllen, Generatives Erweitern und Entfernen sollen auch in der Web-App von Photoshop verfügbar sein. Der dynamische Text startet zunächst als Beta-Funktion.


(akr)



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Sicherheit zuerst: Schwarz-Rot will Transparenzpflichten bei Kritis einschränken


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Nach dem folgenschweren Anschlag auf die Berliner Strominfrastruktur Anfang Januar will die Politik aufrüsten. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben das neue Dachgesetz zum Schutz kritischer Infrastrukturen (Kritis) finalisiert. Der nun geleakte Änderungsantrag zum Regierungsentwurf verdeutlicht, dass die Resilienz der Bundesrepublik künftig nicht mehr nur eine Frage der IT-Sicherheit, sondern eine umfassende nationale Sicherheitsaufgabe sein soll.

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Eine der Neuheiten betrifft die Machtbefugnisse der Bundesländer. Diese erhalten künftig eine deutlich größere Flexibilität bei der Identifizierung kritischer Anlagen. Während bisher oft starre Schwellenwerte – etwa die Versorgung von mindestens 500.000 Menschen – ausschlaggebend waren, dürfen die Länder diese Grenzen jetzt eigenständig absenken. Damit könnten auch kleinere, aber regional systemrelevante Einrichtungen unter den besonderen gesetzlichen Schutz gestellt werden, wenn sie vollständig in der Zuständigkeit des jeweiligen Landes liegen. Das Bundesinnenministerium soll dazu schnell eine Rechtsverordnung erarbeiten, die die genauen Kriterien und Verfahren festlegt.

Parallel werden die Fraktionen einen Entschließungsantrag einbringen, der eine Kehrtwende in der Informationspolitik markiert. Sie fordern die Bundesregierung auf, Transparenzpflichten drastisch einzuschränken. Heikel ist die Forderung, bereits öffentlich zugängliche Infrastrukturinformationen zu überprüfen und gegebenenfalls konsequent aus dem Internet zu entfernen. Hintergrund ist der Verdacht, dass die Attentäter von Berlin öffentlich verfügbare Lagepläne für ihre Sabotageplanung nutzen konnten. Schwarz-Rot will daher sicherstellen, dass sensible Daten über Leitungsverläufe oder Kraftwerksknoten künftig Terroristen nicht mehr zur Verfügung stehen. Der Vorstoß soll auch die europäische Ebene einbeziehen, um EU-weite Transparenzvorgaben, etwa im Energierecht, zu revidieren.

Die Koalition will im Gesetz verankern, dass Sicherheit Vorrang gegenüber anderen Belangen wie dem Planungs- oder Umweltrecht bekommt. Behörden und Betreiber werden dazu angehalten, bestehende Ausnahmeregelungen von Veröffentlichungspflichten konsequent zu nutzen. Um die technische Überwachung zu verbessern, müssen Betreiber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) künftig detailliert melden, welche Typen kritischer Komponenten sie verbauen – inklusive der konkreten Versionsnummern. Diese Informationen sollen exklusiv ans BSI fließen, um bei Sicherheitslücken gezielte Warnungen aussprechen zu können.

Auch die operative Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft wird neu geregelt. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) wird verpflichtet, eingegangene Vorfallsmeldungen von Betreibern unverzüglich zu bestätigen und diese mit sachdienlichen Folgeinformationen oder Leitlinien zur Resilienzstärkung zu unterstützen. Zudem soll das BBK regelmäßige Lagebilder zur Gesamtsituation der kritischen Infrastruktur erstellen und diese den Betreibern und Behörden zur Verfügung stellen. Damit reagiert die Politik auf die Kritik, dass Unternehmen im Krisenfall oft zu wenig Rückmeldung von staatlicher Seite erhielten.

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Die schwarz-rote Koalition will die Bestimmungen auch stärker sanktionieren. Der Änderungsantrag etwa sieht eine Erhöhung der Bußgelder vor. Diese können bei schweren Verstößen gegen Melde- oder Registrierungspflichten bis zu einer Million Euro betragen. Um sicherzustellen, dass die neuen Regelungen greifen, wurde die erste Evaluierung des Gesetzes von fünf auf zwei Jahre nach Inkrafttreten vorgezogen.

Manuel Atug von der AG Kritis sieht trotzdem keine wesentlichen Verbesserungen. „Transparenzpflichten sind in einer Demokratie wesentlich und schützen gegen Unfälle“, sagte er. Zudem müssten alle kritischen Infrastrukturen auch im Staat und in der Verwaltung erfasst werden. Doch die Koalition will offenbar auf das Prinzip „Sicherheit vor Sichtbarkeit“ setzen.

Der Bundestag soll den überarbeiteten Gesetzentwurf am Donnerstag beschließen. Abschmettern dürfte Schwarz-Rot dabei zugleich einen Antrag der oppositionellen Grünen. Sie plädieren darin „für einen ganzheitlichen Schutz unserer kritischen Infrastruktur“.


(wpl)



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