Künstliche Intelligenz
Frankreich: Macron wirbt für Verbot von Handys auch an Gymnasien
Der französische Präsident Emmanuel Macron hat am Freitag angekündigt, dass das Handy-Verbot an Schulen im kommenden Jahr höchstwahrscheinlich auf die Lycées, die Gymnasien und letzte Stufe der Sekundarbildung, ausgeweitet wird. Damit würde die Nutzung von Mobiltelefonen an praktisch allen Bildungseinrichtungen des Landes untersagt, da bereits heute Schüler in Grund- und Mittelschulen (Collège) Mobiltelefone nicht mehr im Schulgebäude verwenden dürfen.
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Während einer Veranstaltung in Ostfrankreich bewertete Macron die erste Phase des Verbots laut Politico als „ziemlich erfolgreich“. Er sprach sich klar dafür aus, die Regelung auf die 15- bis 18-jährigen Gymnasiasten auszudehnen. Bildungsminister Édouard Geffray prüfe derzeit die Umsetzung dieser Idee, ließ der Präsident durchblicken. Allerdings könnte eine Ausweitung auf die Lycées eine neue Gesetzesinitiative erfordern, da die französische Nationalversammlung das bestehende Verbot im Jahr 2018 zwar verabschiedete, dieses jedoch explizit nur für Vorschulen, Grundschulen und Mittelschulen gilt.
Der Einsatz gegen Mobiltelefone im Klassenzimmer ist in Frankreich nicht neu: Ein prinzipielles Handy-Verbot in den Schulen existiert bereits seit 2010. Anfangs war lediglich die Nutzung während des Unterrichts untersagt. Acht Jahre später verschärfte die Nationalversammlung die Vorgaben drastisch und untersagte die Smartphone-Nutzung auch in den Pausen und bei schulischen Aktivitäten außerhalb des eigentlichen Unterrichts. Die Ziele sind klar: Die Konzentration der Kinder und Jugendlichen auf das Lernen soll verbessert und der Schutz vor Cybermobbing sowie jugendgefährdenden Inhalten erhöht werden.
Verbotsdebatte wird in ganz Europa geführt
Zuletzt zog die Grande Nation nach Tests des Programms „digitale Pause“ die Zügel im April weiter an. Schülern im Alter von 11 bis 15 Jahren ist es seit September den ganzen Schultag über untersagt, Smartphones in die Finger zu nehmen. Sie müssen diese wegsperren.
Die Initiative Macrons folgt auch den Empfehlungen von Forschern, die in seinem Auftrag im vergangenen Jahr zu dem Schluss kamen, dass Kindern die Nutzung von Smartphones erst ab 13 Jahren und der Zugriff auf soziale Medien wie TikTok, Instagram und Snapchat sogar erst ab 18 Jahren erlaubt werden sollte. Ungeachtet des innenpolitischen Gegenwinds versucht Macron mit solchen Initiativen zur Bewältigung der Herausforderungen durch Mobiltelefone und große Online-Plattformen offenbar auch, wieder verstärkt auf der nationalen Bühne präsent zu sein.
Der französische Vorstoß reiht sich in einen europäischen Trend ein, in dem immer mehr Staaten und Regionen Mobiltelefone aus den Klassenzimmern verbannen. In Deutschland führten etwa Hessen und Bremen ein weitreichendes Handy-Verbot mit dem laufenden Schuljahr ein. Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen setzen auf einen einschlägigen Rahmen, den Schulen individuell ausgestalten müssen. Niedersachsen und Hamburg erklärten gerade, ein pauschales Verbot sei nicht zielführend.
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(nie)
Künstliche Intelligenz
Studie: Bundesverwaltung soll bei generativer KI auf Eigenentwicklungen setzen
Die dynamische Entwicklung generativer Künstlicher Intelligenz (KI), die vor allem die großen Sprachmodelle (LLMs) hinter ChatGPT, Gemini oder Claude verdeutlichen, stellt Staaten und Verwaltungen weltweit vor eine wichtige strategische Frage: Wie lassen sich solche Instrumente zur Textgenerierung, Wissenserschließung und Prozessunterstützung gezielt verwenden, ohne dabei die digitale Souveränität zu opfern?
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Leistungsfähige moderne LLMs benötigen riesige Datenmengen, teure Hardware und viel Energie – Ressourcen, die heute primär von wenigen, zumeist außereuropäischen Tech-Giganten kontrolliert werden. Für den Staat ist es deshalb laut Experten entscheidend, sich Handlungsfähigkeit, Transparenz und Kontrolle über diese Schlüsseltechnologie zu verschaffen.
Das Kompetenzzentrum Öffentliche IT (Öfit) am Fraunhofer-Institut Fokus hat in einer jetzt veröffentlichten, vom Bundesinnenministerium geförderten Studie die LLM-basierten Systeme der Bundesverwaltung daraufhin untersucht, wie unabhängig sie aufgestellt sind. Digitale Souveränität bedeutet demnach, dass Deutschland zusammen mit Europa zentrale digitale Infrastrukturen, Daten und Rechnerinfrastrukturen eigenständig, sicher und nach individuellen Regeln gestalten und betreiben kann.
Die Analyse der LLM-Projekte erfolgte entlang von drei strategischen Zielen, die sich aus der Digitalpolitik des Bundes ableiten lassen: die Wechselmöglichkeit, also die faktische Verfügbarkeit alternativer Lösungen und die Austauschbarkeit von Systemkomponenten. Die Forscher blickten ferner auf die Gestaltungsfähigkeit, die etwa die eigenen technischen und organisatorischen Kompetenzen zur Bewertung, zum Betrieb und zur Weiterentwicklung von Systemen umfasst. Zudem fokussierten sie sich auf den Einfluss auf Anbieter, der durch Markt- und Verhandlungsmacht, etwa bei der Beschaffung, gewährleistet wird.
Eigenentwicklungen reduzieren Abhängigkeit
Die gute Nachricht der Studie lautet: Im Bereich der LLMs konnte im Gegensatz zu früher festgestellten „Schmerzpunkten“ bei Bürosoftware oder Datenbankprodukten keine kritische singuläre Abhängigkeit von einem einzelnen Großkonzern festgestellt werden. Die Bundesverwaltung hat es demnach geschafft, für viele typische Anwendungsfälle LLM-basierter Systeme Eigenentwicklungen aufzubauen. Dadurch muss für einen Großteil der alltäglichen Aufgaben nicht zwingend auf die Produkte großer, oft nicht-europäischer Konzerne zurückgegriffen werden. Das mindert das Risiko von vornherein, in neue Interdependenzen gegenüber Dritten zu geraten.
Die Risiken für die staatliche Handlungsfähigkeit sind den Wissenschaftlern zufolge aus heutiger Sicht überschaubar, da die entwickelten Lösungen derzeit ausschließlich der Arbeitsunterstützung für Verwaltungsmitarbeitende dienen. Ein Ausfall würde die staatliche Handlungsfähigkeit nicht unmittelbar gefährden. Technisch gesehen trägt zur Souveränität bei, dass die LLMs meist auf eigener Hardware laufen und bei Bedarf mit geringem bis mittlerem Aufwand ausgetauscht werden können.
Open Source als europäische Chance
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Auf der Ebene der Sprachmodelle selbst setzt die Bundesverwaltung mehrheitlich auf nicht-europäische Open-Source-Modelle, die in verwaltungsinterner Infrastruktur betrieben werden. Das stärkt laut der Untersuchung zwar die Wechselmöglichkeit, da die LLMs auf eigener Infrastruktur gehostet und bei Bedarf ersetzt werden können. Es verbleibe jedoch eine strategische Lücke: Angesichts des sich wandelnden Open-Source-Verständnisses im KI-Kontext empfehlen die Autoren dringend zu prüfen, ob die Entwicklung eines eigenen, offen bereitgestellten europäischen LLMs anzustreben sei. Ziel müsse es sein, eine dauerhafte Unabhängigkeit von marktbeherrschenden LLM-Anbietern zu erreichen und die Modelle auf einer eigenständigen europäischen Werte- und Normenbasis zu verankern.
Einschlägige LLM-Projekte bei Behörden sehen sich zudem mit Hürden konfrontiert, die weiteres Wachstum und Nachnutzbarkeit behindern. Dazu gehören laut der Studie als zu kompliziert wahrgenommene rechtliche KI-Vorschriften, die Entwicklungen verzögern und umfassende juristische Kompetenzen in den Ämtern erfordern. Diese Unsicherheiten und die teils als gering eingestufte rechtliche Kompetenz schränkten die Veröffentlichung der Entwicklungen als Open Source ein, heißt es. Ferner äußerten befragte Projektverantwortliche mehrfach den Wunsch nach einer KI-spezifischen Cloud-Infrastruktur, die mit entsprechend geschultem Personal ausgestattet ist, um den Betrieb zu vereinfachen.
Die Studie enthält diverse Handlungsempfehlungen, um die digitale Souveränität nachhaltig zu sichern. Dazu zählen der Ausbau gemeinsamer LLM-Infrastrukturen über Ressortgrenzen hinweg und die Stärkung von Open-Source-Ansätzen. Zudem sollen einheitliche rechtliche Leitplanken etabliert werden etwa durch einen verpflichtenden „Souveränitätscheck“ für kritische LLM-Projekte. Die Beschaffung sei über föderale Ebenen hinweg zu bündeln um Kriterien zur digitalen Souveränität durchzusetzen und die Verhandlungsmacht gegenüber großen Anbietern zu stärken. Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) wertet die Ergebnisse als Bestätigung, „dass wir bereits auf dem richtigen Weg sind, ein solides Fundament für unabhängige KI‑Lösungen in der Bundesverwaltung“ zu schaffen.
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(nie)
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Radioaktives Radon: Warum es ein unterschätztes Risiko ist
Auf der Maker Faire 2024 sprach mich Make-Chefredakteur Daniel Bachfeld über einen Ergänzungsartikel zum Taupunktlüfter an. Dieser sollte beschreiben, wie man dem Edelgas Radon auf die Spur kommt und wie ein Taupunktlüfter es aus dem Haus entfernen kann. Aus dieser einfachen Frage ist eines meiner umfangreichsten Projekte entstanden, für das ich auch Informationen bei Fachfirmen, Universitäten und dem Bundesamt für Strahlenschutz einholen musste. Und, ohne zu übertreiben: Es geht bei diesem Thema um Leben und Tod!
Meine Erkenntnisse sind in einem weiteren Artikel aufsplittet.
- Was ist Radon?
- Welche Gefahr geht davon aus?
- Wie können wir es mit Maker-Mitteln detektieren?
Checkliste
Zeitaufwand:
4 Stunden (Ballonexperiment)
Kosten:
etwa 60 Euro (Geigerzähler für Ballonexperiment)
Material
Werkzeug
- Geigerzähler etwa Bosean FS-5000 (50 Euro)
Radon
Bei Radon handelt es sich um ein radioaktives Edelgas, das in der Erdkruste natürlicherweise vorkommt. Es entsteht durch den Zerfall von Uran und Thorium, die in sehr vielen Gesteinen und Böden vorkommen. Radon selbst ist farb-, geruchs- und geschmackslos, was bedeutet, dass es weder mit bloßem Auge noch mit anderen Sinnen wahrgenommen werden kann. Zudem ist es schwerer als Luft, was später noch eine wichtige Rolle spielen wird.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Radioaktives Radon: Warum es ein unterschätztes Risiko ist“.
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Künstliche Intelligenz
TDWI München 2026: Vorträge für die Konferenz zu Data, Analytics und KI gesucht
Vom 23. bis 25. Juni 2026 findet die TDWI München statt. Die Konferenz hat sich als Wissensdrehscheibe und Netzwerkplattform für die Daten-Community etabliert.
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Bis Ende Januar 2026 sucht der Veranstalter heise conferences nach Vorträgen für die TDWI München zu Themen von Datenarchitektur und Strategie über Data Science und KI bis zur Datenkultur.
Ein Programmbeirat aus Fachexpertinnen und -experten kuratiert das Programm und sucht aus den Einreichungen etwa 120 Vorträge für die TDWI München aus.
Programm mit 12 Tracks
Der Call for Contributions ist bis zum 26. Januar 2026 geöffnet. Die Konferenz bietet zwölf thematische Tracks. Als neue Schwerpunkte kommt 2026 Industrial Data & AI hinzu. Daneben gibt es unter anderem folgende Tracks:
- Data Architecture
- Data Management
- Data Culture
- Data Science & AI
- Data Strategy & Data Governance
- Self-Service BI & Analytics
- Branchentrack Finanzindustrie
Projekterfahrungen und -berichte sind ebenso gewünscht wie Trends und Ausblicke zu den Themen der TDWI München. Wer mit einem Vortrag auf der Konferenz dabei sein möchte, aber noch keine Speaker-Erfahrung hat, hat die Chance, auf einen Mentor aus der Community zurückzugreifen.
Anwenderstorys sind besonders gern gesehen. Die Programmgestalter freuen sich zudem über Vorträge zu innovativen Formaten. So gab es in den letzten Jahren beispielsweise eine Chess Clock Debate und ein Dashboard-Karaoke.
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(rme)
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