Künstliche Intelligenz
Freitag: Tesla-Milliarden für Elon Musk, US-Regierung gegen Boeing-Strafprozess
Mehr als 75 Prozent der Tesla-Anteilseigner befürworten das umstrittene und historische Aktienpaket für Elon Musk. Es könnte rund eine Billion US-Dollar wert sein und Musks Unternehmensanteile auf 25 Prozent erweitern. Doch dafür muss der Elektroautohersteller hohe Ziele erreichen, was der Aufsichtsrat als Bindung an einen motivierten CEO darstellt. Derweil hat Boeing Behörden bekanntlich in die Irre geführt. Probleme mit der Steuerungssoftware von 737-Max-Flugzeugen führten zu 346 Toten, was der Flugzeugbauer auch bereits eingestanden hat. Die US-Regierung erwirkt dennoch die Einstellung des Strafprozesses. In Deutschland steigt Vodafone aus dem Peering an öffentlichen Internetknoten wie dem DE-CIX aus. Stattdessen setzt der Netzbetreiber künftig auf einen privaten Peering-Partner aus Berlin. Vodafone begründet dies mit geringeren Latenzen und mehr Resilienz. Doch dafür müssen Gebühren gezahlt werden – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
Weiterlesen nach der Anzeige
Die Aktionäre von Tesla haben das beispiellose Vergütungspaket für Elon Musk abgenickt. Damit könnte der Tesla-CEO bei der Erreichung bestimmter Unternehmensziele in den nächsten Jahren knapp eine Billion Dollar verdienen und ihm einen Firmenanteil von 25 Prozent bringen. Derzeit hält Musk 13 Prozent an Tesla. Die Entscheidung fiel auf der gestrigen Jahreshauptversammlung des Elektroautoherstellers mit einer Mehrheit von über 75 Prozent der stimmberechtigten Aktieninhaber. Allerdings ist die Vergütung nur bei der Erreichung hoher Ziele in maximaler Höhe vorgesehen. Dafür bindet Tesla Musk als Leitfigur für die nächsten zehn Jahre. Die Börse reagiert verhalten positiv auf diese Entscheidung: Große Mehrheit der Tesla-Aktionäre billigt Elon Musks Milliarden-Vergütungspaket.
Viel Geld könnte Boeing sparen, obwohl sich der Flugzeugbauer im Vorjahr im Zusammenhang mit zwei tödlichen Abstürzen von 737-Max-Flugzeugen der Verschwörung zum strafrechtlichen Betrug an der US-Regierung schuldig bekannt hat. Das sollte das Strafverfahren abkürzen; doch dem Gericht waren die Auflagen zu lax. Es sollte also doch ein Gerichtssaalverfahren geben. Inzwischen gibt es eine neue US-Regierung, die das Verfahren überhaupt platzen lässt – zur Freude Boeings und zum Ärger Hinterbliebener der 346 Todesopfer. Denn der Richter hat jetzt den Antrag auf Verfahrenseinstellung genehmigt, sodass Boeing um eventuelle Straf- und Schadenersatzzahlungen herumkommen könnte: US-Strafprozess gegen Boeing platzt.
Der Netzbetreiber Vodafone wird weniger Netz betreiben und verabschiedet sich komplett vom öffentlichen Peering, also der Zusammenschaltung mit anderen Internet-Providern und Backbone-Betreibern an neutralen Standorten. Damit zieht sich Vodafone auch vom führenden deutschen Internetknoten DE-CIX zurück. Bestehende direkte Zusammenschaltungen mit großen Datenquellen wie zum Beispiel YouTube stellt Vodafone ebenfalls ein. Stattdessen lagert es das gesamte Peering an einen privaten Anbieter aus. Dabei handelt es sich um die Inter.link GmbH aus Berlin. Vodafone verspricht sich von dem Schritt geringere Latenzen, mehr Resilienz und Kosteneinsparungen. Für Peering-Partner, die noch nicht mit Interlink zusammenarbeiten, bedeutet die Umstellung zusätzlichen Aufwand: Vodafone verlässt öffentliche Internetknoten.
Empfohlener redaktioneller Inhalt
Mit Ihrer Zustimmung wird hier eine externe Umfrage (Opinary GmbH) geladen.
Neuen Zwist gibt es im Dauerstreit zwischen Apple und der EU-Kommission. Der Konzern plant einem Bericht zufolge erstmals, eine bestehende Funktion nachträglich für eigene Kunden abzudrehen – statt eine von der EU diktierte Schnittstelle umzusetzen. Mit iOS 26.2, dessen Betatest jüngst angelaufen ist, wird Apple deshalb die Synchronisation von WLAN-Zugangsdaten auf die Apple Watch sperren. Demnach hat Apple den Schritt gemeinsam mit der geplanten, nachträglichen Einführung der AirPods-Live-Übersetzung in der EU kommuniziert. Ob das tatsächlich mit dem für Dezember geplanten iOS 26.2 greift und wie das konkret umgesetzt wird, ist vorerst unklar. Eine Nachfrage bei Apple ist bislang unbeantwortet: Apple plant im Streit um EU-Vorgaben angeblich Funktionssperre für Watches.
Bahnreisende müssen bei einer Fahrkartenkontrolle unverzüglich ein gültiges Ticket vorzeigen können. Wer das nicht kann, zahlt das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe des doppelten Fahrpreises, mindestens aber 60 Euro. Können Fahrgäste nachträglich belegen, dass sie zum Zeitpunkt der Kontrolle einen gültigen Fahrschein oder das Deutschland-Ticket besessen haben, reduziert sich die Strafe auf eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro. Doch wer haftet, wenn die App streikt? Und genügt ein Papierausdruck für das Deutschland-Ticket? Was Kunden rechtlich zusteht und wie sie vorgehen sollten, wenn sie trotz gültigem Fahrschein zu einer Strafe verdonnert wurden, besprechen wir im c’t-Podcast Vorsicht Kunde: Strafen im Bahnverkehr.
Weiterlesen nach der Anzeige
Auch noch wichtig:
(fds)