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Freitag: Tesla-Milliarden für Elon Musk, US-Regierung gegen Boeing-Strafprozess
Mehr als 75 Prozent der Tesla-Anteilseigner befürworten das umstrittene und historische Aktienpaket für Elon Musk. Es könnte rund eine Billion US-Dollar wert sein und Musks Unternehmensanteile auf 25 Prozent erweitern. Doch dafür muss der Elektroautohersteller hohe Ziele erreichen, was der Aufsichtsrat als Bindung an einen motivierten CEO darstellt. Derweil hat Boeing Behörden bekanntlich in die Irre geführt. Probleme mit der Steuerungssoftware von 737-Max-Flugzeugen führten zu 346 Toten, was der Flugzeugbauer auch bereits eingestanden hat. Die US-Regierung erwirkt dennoch die Einstellung des Strafprozesses. In Deutschland steigt Vodafone aus dem Peering an öffentlichen Internetknoten wie dem DE-CIX aus. Stattdessen setzt der Netzbetreiber künftig auf einen privaten Peering-Partner aus Berlin. Vodafone begründet dies mit geringeren Latenzen und mehr Resilienz. Doch dafür müssen Gebühren gezahlt werden – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Die Aktionäre von Tesla haben das beispiellose Vergütungspaket für Elon Musk abgenickt. Damit könnte der Tesla-CEO bei der Erreichung bestimmter Unternehmensziele in den nächsten Jahren knapp eine Billion Dollar verdienen und ihm einen Firmenanteil von 25 Prozent bringen. Derzeit hält Musk 13 Prozent an Tesla. Die Entscheidung fiel auf der gestrigen Jahreshauptversammlung des Elektroautoherstellers mit einer Mehrheit von über 75 Prozent der stimmberechtigten Aktieninhaber. Allerdings ist die Vergütung nur bei der Erreichung hoher Ziele in maximaler Höhe vorgesehen. Dafür bindet Tesla Musk als Leitfigur für die nächsten zehn Jahre. Die Börse reagiert verhalten positiv auf diese Entscheidung: Große Mehrheit der Tesla-Aktionäre billigt Elon Musks Milliarden-Vergütungspaket.
Viel Geld könnte Boeing sparen, obwohl sich der Flugzeugbauer im Vorjahr im Zusammenhang mit zwei tödlichen Abstürzen von 737-Max-Flugzeugen der Verschwörung zum strafrechtlichen Betrug an der US-Regierung schuldig bekannt hat. Das sollte das Strafverfahren abkürzen; doch dem Gericht waren die Auflagen zu lax. Es sollte also doch ein Gerichtssaalverfahren geben. Inzwischen gibt es eine neue US-Regierung, die das Verfahren überhaupt platzen lässt – zur Freude Boeings und zum Ärger Hinterbliebener der 346 Todesopfer. Denn der Richter hat jetzt den Antrag auf Verfahrenseinstellung genehmigt, sodass Boeing um eventuelle Straf- und Schadenersatzzahlungen herumkommen könnte: US-Strafprozess gegen Boeing platzt.
Der Netzbetreiber Vodafone wird weniger Netz betreiben und verabschiedet sich komplett vom öffentlichen Peering, also der Zusammenschaltung mit anderen Internet-Providern und Backbone-Betreibern an neutralen Standorten. Damit zieht sich Vodafone auch vom führenden deutschen Internetknoten DE-CIX zurück. Bestehende direkte Zusammenschaltungen mit großen Datenquellen wie zum Beispiel YouTube stellt Vodafone ebenfalls ein. Stattdessen lagert es das gesamte Peering an einen privaten Anbieter aus. Dabei handelt es sich um die Inter.link GmbH aus Berlin. Vodafone verspricht sich von dem Schritt geringere Latenzen, mehr Resilienz und Kosteneinsparungen. Für Peering-Partner, die noch nicht mit Interlink zusammenarbeiten, bedeutet die Umstellung zusätzlichen Aufwand: Vodafone verlässt öffentliche Internetknoten.
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Neuen Zwist gibt es im Dauerstreit zwischen Apple und der EU-Kommission. Der Konzern plant einem Bericht zufolge erstmals, eine bestehende Funktion nachträglich für eigene Kunden abzudrehen – statt eine von der EU diktierte Schnittstelle umzusetzen. Mit iOS 26.2, dessen Betatest jüngst angelaufen ist, wird Apple deshalb die Synchronisation von WLAN-Zugangsdaten auf die Apple Watch sperren. Demnach hat Apple den Schritt gemeinsam mit der geplanten, nachträglichen Einführung der AirPods-Live-Übersetzung in der EU kommuniziert. Ob das tatsächlich mit dem für Dezember geplanten iOS 26.2 greift und wie das konkret umgesetzt wird, ist vorerst unklar. Eine Nachfrage bei Apple ist bislang unbeantwortet: Apple plant im Streit um EU-Vorgaben angeblich Funktionssperre für Watches.
Bahnreisende müssen bei einer Fahrkartenkontrolle unverzüglich ein gültiges Ticket vorzeigen können. Wer das nicht kann, zahlt das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe des doppelten Fahrpreises, mindestens aber 60 Euro. Können Fahrgäste nachträglich belegen, dass sie zum Zeitpunkt der Kontrolle einen gültigen Fahrschein oder das Deutschland-Ticket besessen haben, reduziert sich die Strafe auf eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro. Doch wer haftet, wenn die App streikt? Und genügt ein Papierausdruck für das Deutschland-Ticket? Was Kunden rechtlich zusteht und wie sie vorgehen sollten, wenn sie trotz gültigem Fahrschein zu einer Strafe verdonnert wurden, besprechen wir im c’t-Podcast Vorsicht Kunde: Strafen im Bahnverkehr.
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(fds)
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China hat Nexperia-Chip-Exportverbot aufgehoben, berichtet Zulieferer Aumovio
Im Streit um Chips des Autobranchenzulieferers Nexperia zeichnet sich weitere Entspannung ab. China habe Exportverbote für Halbleiter von Nexperia aufgehoben, sagte Philipp von Hirschheydt, Chef des Autozulieferers Aumovio, der Nachrichtenagentur Bloomberg. Aumovio habe die Auslieferung von Nexperia-Halbleitern und Komponenten mit solchen Chips wieder aufgenommen, nachdem das Unternehmen in dieser Woche eine Exportlizenz aus Peking erhalten habe, sagte von Hirschheydt. Das chinesische Handelsministerium habe nun das breitere Exportverbot aufgehoben, ergänzte er.
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Nachschub von Nexperia in Kürze erwartet
Damit zeichnet sich eine Lösung im Streit zwischen den Niederlanden und China ab. Die niederländische Regierung sei bereit, die Kontrolle über Nexperia abzugeben, wenn China wieder den Export wichtiger Elektronikchips erlaube, hatte Bloomberg zuvor unter Berufung auf mit der Sache vertraute Personen berichtet. Bereits am Donnerstagabend hatte die niederländische Regierung mitgeteilt, dass sie mit einer Wiederaufnahme der Lieferung von Nexperia-Chips aus China in den kommenden Tagen rechne. „Es wird einige Zeit dauern, bis alle Abläufe und Prozesse wieder normal laufen“, sagte von Hirschheydt. In den kommenden vier bis sechs Wochen könne es durchaus noch zu Problemen in der Versorgung kommen.
Die Lieferprobleme bei Nexperia entstanden, nachdem die niederländische Regierung die Kontrolle über die von einer chinesischen Konzernmutter geführte Firma mit Sitz in Nimwegen übernommen hatte. China stoppte daraufhin die Ausfuhr von Nexperia-Produkten wie Chips für die Autoindustrie. Grund für den Konflikt ist laut den Niederländern Missmanagement der chinesischen Unternehmensführung. Der Eingriff der Regierung bei Nexperia sei keine Maßnahme gegen China, hieß es dazu jüngst. Bei Aumovio handelt es sich um eine erst kürzlich vom Continental-Konzern ausgegründete Einheit mit mehr als 86.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Sitz in Frankfurt. Sie entwickelt Elektronik für das sogenannte softwaredefinierte Fahrzeug.
Mehr über den Zulieferer Nexperia
(fpi)
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iOS: Alternative App-Marktplätze jetzt in 29 Ländern
In insgesamt 29 Ländern der Erde hat Apple sogenannte alternative App-Marktplätze (Alternative App Marketplace, AAM) offiziell genehmigt – üblicherweise auf Druck des jeweiligen Regulierers. Die jüngste Region ist Japan, wo mit Freigabe von iOS 26.2, die vermutlich im Dezember erfolgt, eine Entscheidung der dortigen Fair Trade Commission aus dem vergangen August umgesetzt wird. Betroffen ist allerdings nicht nur der iPhone-Hersteller: Auch Google muss baldmöglichst die einfachere Installation von Alternativen zum Play Store ermöglichen.
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Erste alternative App-Marktplätze laufen schon
Bereits startbereit für Japan sind nach Nutzerangaben sowohl der Epic Games Store als auch der AltStore PAL (demnächst wohl eher AltStore NTSC-J), sobald die Beta von iOS 26.2 auf dem Gerät ist. Weitere AAMs könnten zeitnah folgen. Apple hatte das Grundgerüst für die Installierbarkeit solcher App-Store-Alternativen dereinst in der EU gelegt, die als Vorreiter bei der Regulierung des Konzerns mittels Digital Markets Act gilt.
Allerdings passt Apple die jeweiligen Möglichkeiten für die lokalen App-Anbieter an die jeweilige Gesetzeslage an. So sind in den USA etwa noch keine AAMs erlaubt, dennoch muss Apple aber alternative Bezahlwege freigeben. Der Konzern wehrt sich zumeist gerichtlich oder zumindest mit Lobbyaktivitäten gegen die Regulierung, dies gilt auch für weitere Freigabezwänge, wie sie etwa die EU-Kommission bis ins kleinste Detail einfordert.
Wie sich die Länder zusammensetzen
Die 29 Weltregionen mit alternativen App-Marktplätzen bestehen aus den 27 EU-Staaten, das genannte Japan sowie Brasilien. Sehr bald soll auch Australien hinzukommen, womit Land 30 „geknackt“ wäre. Apples größer Markt, die USA, ist bislang noch umkämpft – bis zu einer AAM-Entscheidung könnten Jahre vergehen. In Großbritannien droht Apple unterdessen teurer gerichtlicher Ärger, der ebenfalls in eine AAM-Freigabe münden könnte, auch wenn diese bislang noch nicht entschieden ist.
Apple hatte in Großbritannien zuletzt mit der EU als marktpolitisches Negativbeispiel argumentiert. Den Digital Markets Act lehnt der iPhone-Hersteller in seiner jetzigen Form öffentlich ab. Der Konzern sieht unter anderem die „fundamentalen Rechte auf Privatsphäre und Onlinesicherheit der Nutzer“ gefährdet.
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(bsc)
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Kalifornien stärkt Datenschutz: Das Ende des Cookies, wie wir ihn kennen?
In Kalifornien wurde ein neues Gesetz verabschiedet, das es Verbraucher künftig deutlich einfacher machen soll, ihre Daten beim Surfen im Internet zu schützen. Wie The Markup berichtet, verpflichtet das Gesetz Browser-Anbieter dazu, eine Opt-out-Funktion bereitzustellen, die Websites automatisch darüber informiert, dass persönliche Daten nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Obwohl das Gesetz 566 zunächst nur in Kalifornien gilt, könnte es auch für Menschen in anderen US-Bundesstaaten positive Effekte mit sich bringen.
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Mehr Kontrolle über persönliche Daten
Das Gesetz ist in den USA das erste seiner Art und wurde sowohl von der California Privacy Protection Agency als auch von mehreren Datenschutzorganisationen gefördert. Browser wie Google Chrome oder Microsoft Edge haben jetzt bis Anfang 2027 Zeit, die neuen Vorgaben umzusetzen und Nutzern eine entsprechende Opt-out-Funktion bereitzustellen. Emory Roane ist stellvertretender Politikleiter bei der Organisation Privacy Rights Clearinghouse. Er sagt, die technische Umsetzung sei unkompliziert und könnte auch über alle Bundesstaaten hinweg Auswirkungen haben.
Kalifornien bietet im Rahmen des California Consumer Privacy Act schon seit Längerem Datenschutzmaßnahmen, die Einwohner beispielsweise die Möglichkeit bieten, der Weitergabe persönlicher Daten zu widersprechen. Befürworter des neuen Gesetzes verweisen allerdings darauf, dass Nutzer bisher jede Website einzeln aufrufen mussten, um die Einstellung vorzunehmen. Durch das neue Gesetz soll dieser Vorgang automatisiert werden und das Opt-out mit nur einem einzigen Klick ermöglichen.
Einige Anbieter wie Mozilla haben ähnliche Funktionen im Rahmen eines Standards mit dem Titel Global Privacy Control schon freiwillig implementiert. Wird diese Einstellung in Firefox aktiviert, übermittelt der Browser automatisch die Präferenz der Benutzer an die Websites. Mehrere US-Bundesstaaten haben Maßnahmen ergriffen, um Unternehmen zur Einhaltung zu verpflichten, und Kaliforniens Generalstaatsanwalt hat sogar schon rechtliche Schritte eingeleitet, wenn der Datenschutz ignoriert wird. Bislang waren Browser allerdings nicht dazu verpflichtet, eine solche Funktion standardmäßig anzubieten.
Positive Effekte für alle Bundesstaaten
In Verbindung mit aktuellen Entwicklungen in anderen Bundesstaaten könnte das neue Gesetz 566 einen Wendepunkt markieren, der darüber entscheidet, wie in den USA zukünftig mit Onlinedaten umgegangen wird. Experten gehen davon aus, dass es für Unternehmen kaum umsetzbar wäre, die Funktion ausschließlich kalifornischen Nutzern bereitzustellen. Daher ist es wahrscheinlich, dass die Opt-out-Option landesweit angeboten werden könnte. Wie diese Umsetzung im Detail aussehen wird, bleibt allerdings unklar. Einige Websites könnten versuchen, den Standort ihrer Besucher zu ermitteln und die Funktion nur dann bereitzustellen, wenn sie dazu verpflichtet sind. Das birgt laut Roane aber Risiken, da das Gesetz für alle Einwohner Kaliforniens gilt – unabhängig davon, wo sie sich gerade aufhalten.
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Der politische Leiter von Privacy Rights Clearinghouse geht zudem davon aus, dass das Gesetz 566 künftig ausgeweitet werden könnte. Denkbar wäre beispielsweise, dass auch Smart-Home-Geräte oder vernetzte Fahrzeuge in Zukunft Opt-out-Einstellungen anbieten müssen. Er begrüßt den Vorstoß des kalifornischen Gouverneurs Gavin Newsom, der das Gesetz zum Schutz der Daten von Internetnutzern kürzlich unterzeichnet hat. „Aber wir sind noch weit davon entfernt, dass diese Rechte wirklich einfach im ganzen Land und über die Grenzen hinweg ausgeübt werden können, selbst in Bundesstaaten wie Kalifornien, wo wir diese Rechte haben“, so Roane.
Dieser Beitrag ist zuerst bei t3n.de erschienen.
(jle)
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