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Künstliche Intelligenz

Freitag: US-Richter mit KI zum Urteil, Milliardenforderung mangels Datenschutz


KI-Müll in Gerichtseingaben ist eine Plage. Nun sind auch Entscheidungen zweier US-Gerichte aufgeflogen, bei denen KI für die Anfertigung von Entwürfen genutzt wurde. Ein Praktikant sei schuld, sagt ein erwischter Richter. Der andere Richter schiebt es auf einen juristischen Mitarbeiter, der Perplexity genutzt habe. In einem anderen Verfahren wurde bereits Anfang September entschieden, dass Google wegen Irreführung beim Datenschutz 425 Millionen US-Dollar zahlen soll. Doch das genügt den Klägern nicht. Sie verlangen jetzt 2,36 Milliarden US-Dollar, die Google mit illegitim gesammelten Daten verdient habe. Google sieht sich missverstanden und wehrt sich. Das dürfte auch Apple vorhaben, nachdem ein Gericht in London entschieden hat, dass die Gebühren in Apples App-Store viel zu hoch sind. Apple soll hunderte Millionen zurückgeben. Auch App-Anbieter dürfen hoffen, denn die von Apple geforderte Gebühr von 30 Prozent ist laut Gericht „exzessiv und unfair“ – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

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Generative Künstliche Intelligenz neigt zu sogenannten Halluzinationen. Oft fällt das nicht auf, speziell dann, wenn das Ergebnis dem Nutzer zusagt. Von KI erfundene Behauptungen, Studien, Zitate oder Präzedenzfälle landen immer häufiger in Eingaben zu Gericht; dafür sind mehrfach sich selbst vertretende Parteien und Anwälte bestraft worden. Leider sind auch Richter nicht gegen die Versuchungen Künstlicher Intelligenz gefeit. In den USA sind jetzt zwei Fälle KI-verschmutzter Urteile aufgeflogen. Persönliche Verantwortung übernehmen die zuständigen Richter keine. Beide schieben Fehler auf am Verfahren beteiligte juristische Mitarbeiter, wobei aber auch die mehrstufige Überprüfung von Entwürfen aus unbekannten Gründen unterblieben ist: KI-Müll in US-Urteilen aufgeflogen.

Ohne KI ist Google nach einer Sammelklage kürzlich zur Zahlung von fast einer halben Milliarde US-Dollar verurteilt worden. Das Gericht hatte den Konzern für schuldig befunden, Daten über Nutzer gesammelt zu haben, obwohl die Aufzeichnung von App-Aktivitäten explizit ausgeschaltet wurde. Die Kläger hatten ursprünglich mehr als 30 Milliarden Dollar gefordert und haben jetzt eine dauerhafte Unterlassungsverfügung und Gewinnherausgabe von 2,36 Milliarden Dollar beantragt. Diese Summe sei eine „konservative Schätzung“ der Profite, die Google mit den illegitim von rund 98 Millionen Nutzern und 174 Millionen Geräten gesammelten Daten verdient habe. Google bezeichnet das Urteil als Missverständnis und hat Berufung angekündigt: Kläger verlangen 2,36 Milliarden US-Dollar von Google nach Datenschutzurteil.

Berufung dürfte auch Apple einlegen, nachdem der iPhone-Konzern laut britischem Wettbewerbsgericht sein Monopol im App-Store für iPhones und iPads missbraucht und jahrelang viel zu hohe Gebühren verrechnet hat. Das für England und Wales zuständige Competition Apeal Tribunal schreibt Apple umfangreiche Rückerstattungen an Kunden vor, denen in den meisten Fällen zweistellige Pfundbeträge winken. Da es aber Millionen betroffene Kunden gibt, geht es in Summe um hunderte Millionen Pfund. Sollte die Gerichtsentscheidung rechtskräftig werden, ist sie eine empfindlichere Niederlage für Apple, als dieser Betrag erscheinen lässt. Da das Urteil auch einige Jahre vor dem EU-Austritt Großbritanniens betrifft, könnte es Vorbildwirkung für die gesamte EU haben: Apple hat laut britischem Urteil App-Käufer abgezockt.

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Ein Jahr nachdem der Gründer und ehemalige CEO der Kryptowährungsbörse Binance, Changpeng Zhao, eine viermonatige Haftstrafe abgesessen hat, hat ihn US-Präsident Donald Trump begnadigt. Das Weiße Haus bezeichnet das Vorgehen der Justiz als Teil des Kampfs der Vorgängerregierung gegen Kryptowährungen. Dies habe dem Ansehen der USA als globaler Anführer im Bereich Technik und Innovation geschadet, zitiert etwa Politico: „Der Krieg der Biden-Regierung gegen Krypto ist vorbei.“ Berichten zufolge hat der Kanadier zuletzt massiv für die Begnadigung lobbyiert, nachdem er zuvor noch gestanden hatte, dass Geldwäsche über Binance betrieben wurde und er bewusst illegale Geldflüsse in Kauf genommen hat. Doch jetzt hat Donald Trump den Binance-Gründer begnadigt: „Bidens Krieg gegen Krypto ist vorbei.“

Einen anderen Krieg verschärft der Autokonzern General Motors, nämlich seinen „Krieg gegen CarPlay„: Das Unternehmen will nun nicht nur seine Elektrofahrzeuge nicht mehr mit Apples iPhone-Fahrzeugintegration ausstatten, sondern auch künftige neue Verbrennermodelle. Die Ankündigung, die Technik nicht in Stromer einbauen zu wollen, hatte GM bereits 2023 gemacht und dann auch umgesetzt. Damals hieß es allerdings, dass Fossil-Fahrzeuge – offenbar, weil sie GM für weniger zukunftsträchtig hielt – die übliche Kompatibilität behalten. Doch davon ist künftig keine Rede mehr. Zudem ist damit nicht nur CarPlay gemeint, sondern auch das Alternativsystem Android Auto für Android-Smartphone-Besitzer, das ebenfalls in GM-Verbrennern bislang noch unterstützt wird: General Motors killt CarPlay und Android Auto in allen Autos.

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(fds)



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5G-Versorgung: Mobilfunkausbau nimmt Fahrt auf – Funklöcher bleiben


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Die Bundesnetzagentur hat ihr Gigabit-Grundbuch mit den neuen Zahlen zum Mobilfunkausbau in Deutschland aktualisiert. Die Daten des „Mobilfunk-Monitorings“ mit Stand Oktober zeigen laut der Regulierungsbehörde einen anhaltend positiven Trend bei der 5G-Versorgung. Aktuell sind demnach bereits rund 95 Prozent der Fläche Deutschlands mit dem schnellen Standard abgedeckt. Dies stellt eine Steigerung um zwei Prozentpunkte gegenüber den rund 93 Prozent des Vorjahres dar.

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Die Mobilfunknetzbetreiber tragen zu diesem Wachstum bei und verzeichnen Zuwächse in ihren individuellen 5G-Flächenabdeckungen. Die Deutsche Telekom erreicht laut den jüngsten Zahlen eine Abdeckung von 86,7 Prozent. Vodafone liegt bei 75 Prozent und Telefónica bei 76,1 Prozent. Beide Unternehmen konnten ihre Abdeckung ebenfalls deutlich verbessern. Insgesamt ist die mobile Breitbandversorgung, also die Abdeckung durch mindestens 4G oder 5G, mittlerweile auf circa 98 Prozent des Landes angewachsen.

Die Hauptverpflichtungen für die etablierten Mobilfunkbetreiber waren laut der Frequenzversteigerung von 2019: Bis Ende 2022 sollten 98 Prozent der Haushalte je Bundesland mit über 100 MBit/s versorgt und 1000 5G-Basisstationen errichtet sein. Dazu kamen bis Ende 2024 die Versorgung aller Bundes-, Landes- und Staatsstraßen (mit 50 bis 100 MBit/s) sowie die Schienenwege. 1&1 hat als Neueinsteiger Fristen bis 2025 (25 Prozent der Haushalte) und 2030 (50 Prozent) für den eigenen Netzausbau. Vor Kurzem bestätigte das Bundesverwaltungsgericht aber, dass die Vergaberegeln der 5G-Frequenzauktion rechtswidrig waren. Die Bundesnetzagentur muss daher das Verfahren zur Vergabe des Spektrums neu ausrichten.

Der Präsident der Regulierungsbehörde, Klaus Müller, bewertet die Entwicklung positiv: Der Ausbau sei auf einem „guten Weg“. Er betont die Bedeutung der ersten bundesweiten Mobilfunkmesswoche, die im Sommer stattfand und deren Ergebnisse zur Validierung der im Monitoring erhobenen Daten dienten. So könne das Amt die tatsächliche Netzverfügbarkeit vor Ort noch besser einschätzen.

Trotz der hohen bundesweiten Abdeckung zeigen die detaillierten Daten der Auswertung, dass die Versorgung regional stark variiert. Als „weiße Flecken“ gelten Gebiete, die von keinem einzigen Netzbetreiber mit 4G oder 5G versorgt werden. Auf Bundesebene beträgt der Anteil dieser Funklöcher aktuell 1,92 Prozent der Gesamtfläche, was rund 6869 Quadratkilometern entspricht. Das sind Gebiete, in denen mobiles Breitband weiterhin fehlt. Dazu kommen „graue Flecken“: Gebiete, die zwar von mindestens einem, aber nicht von allen Netzbetreibern mit 4G oder 5G versorgt sind. Ihr Anteil liegt bundesweit bei 13,33 Prozent der Fläche, was rund 47.670 Quadratkilometern entspricht.

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Besonders betroffen von weißen Flecken sind die südlichen Bundesländer: Bayern weist mit rund 2.095 Quadratkilometern (2,97 Prozent der Fläche) den größten absoluten Bereich an Funklöchern auf. Rheinland-Pfalz folgt mit rund 604 Quadratkilometern (3,04 Prozent). Hessen liegt bei 610 Quadratkilometern (2,89 Prozent).

Im Gegensatz dazu stehen Bundesländer wie Schleswig-Holstein (0,15 Prozent weiße Flecken), Mecklenburg-Vorpommern (1,12 Prozent) oder Brandenburg (1,17 Prozent), die zumindest nach den Betreiberangaben eine nahezu flächendeckende Versorgung vorweisen.

Parallel zum quantitativen Ausbau konzentrieren sich die Netzbetreiber aktuell auf die Umstellung zu Infrastrukturen mit 5G Standalone (SA). Hierbei handelt es sich um vollständig auf 5G-basierende Systeme, die sowohl das Funkzugangs- als auch das Kernnetz umfassen. Das bedeutet für Verbraucher einen konkreten Mehrwert durch eine bessere Netzerreichbarkeit und in der Regel höhere Datenraten.

Auf Bundesebene beträgt die Abdeckung mit dem 5G-SA-Standard derzeit 94,93 Prozent der Fläche, was 339.447 Quadratkilometern entspricht. Das zeigt dem Regulierer zufolge, dass die Netzbetreiber diesen vollwertigen 5G-Ausbau stark vorantreiben.

Das gesamte Mobilfunk-Monitoring ist im Gigabit-Grundbuch der Bundesnetzagentur integriert. Dessen Ziel ist es, die Planung für den Ausbau sowohl im Festnetz- als auch im Mobilfunkbereich für Unternehmen zu erleichtern und eine übergreifende Transparenz über die Verfügbarkeit von Breitbandnetzen für die Allgemeinheit zu schaffen.


(kbe)



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Webcams unter Linux optimal einstellen ohne Hersteller-Software


Hardware-Hersteller entwickeln die Software für ihre Geräte in der Regel nur für Windows und macOS, Linux-User stehen im Regen. Bei Webcams ist das nicht anders, beispielsweise bieten weder Logitech noch Elgato eine Linux-Version ihrer Software für Webcams. In vielen Fällen hilft sich die Linux-Community selbst und entwickelt eigene Tools. Die bilden zwar den Funktionsumfang der Hersteller-Software nur selten komplett nach, machen aber viele der Funktionen zugänglich.

Wir haben uns am Beispiel der Elgato Facecam 4K angesehen, mit welchen Programmen sich die Webcam unter Linux am komfortabelsten konfigurieren lässt und welche Optionen sich anpassen lassen. Diese Kamera eignet sich gut als Beispiel, da dank hoher Auflösung auch der Zoom und das Anpassen des Bildausschnitts von Interesse sind.




(Bild: 

KI / heise medien

)

Dieser Artikel zeigt mehrere Wege, eine Webcam unter Linux zu konfigurieren: auf der Kommandozeile und mit grafischen Tools.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Webcams unter Linux optimal einstellen ohne Hersteller-Software“.
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Mord en miniature: True-Crime-Doku „Crafting Crimes“ für Meta Quest ausprobiert


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Die US-Amerikanerin Frances Glessner Lee schuf in den 1940er-Jahren aufwendige Miniaturen von Tatorten, die auf echten Kriminalfällen beruhen. Sie fertigte die Dioramen mit akribischer Genauigkeit, um Details wie Blutspuren, umgeworfene Möbel und andere Alltagsobjekte möglichst präzise nachzubilden. Aus der Distanz wirken sie niedlich wie Puppenhäuser, bis man genauer hinsieht.

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Die Nachbildungen dienten als Lehrmodelle, mit denen angehende Ermittler und Gerichtsmediziner Tatorte methodisch analysieren, Schlüsse ziehen und Beweise sichern lernten. Heute wird Glessner Lee oft als „Mutter der Forensik“ bezeichnet, die Methodik und wissenschaftliche Standards der Disziplin maßgeblich voranbrachte. Da ihre Miniaturen bis heute als außerordentlich detailgetreu gelten, werden sie weiterhin in forensischen Seminaren eingesetzt.

Die True-Crime-Doku „Crafting Crimes“ für Meta Quest 3 ist von Glessner Lee inspiriert und rekonstruiert historische Kriminalfälle mithilfe von Miniaturmodellen. Als Vorlage dienen die Dioramen der zeitgenössischen Miniaturkünstlerin und True-Crime-Podcasterin Carol K. Ras, die sich der Weiterführung von Glessner Lees Arbeit verschrieben hat. Für „Crafting Crimes“ wurden ihre Nachbildungen berühmter Tatorte vollständig eingescannt und in die Mixed Reality gebracht.

Die True-Crime-Doku besteht aus drei Episoden, die sich ikonischen Kriminalfällen aus unterschiedlichen Epochen widmen: dem bis heute ungeklärten Mordfall um Lizzie Borden im Amerika des späten 19. Jahrhunderts, den Wonderland-Morden im Hollywood-Milieu der 1980er-Jahre sowie dem spektakulären Diebstahl der Mona Lisa im Paris der Belle Époque. Die erste Episode kann man seit Oktober kostenlos ausprobieren, die zweite ist seit vergangener Woche als kostenpflichtiger DLC verfügbar.

Jede Episode gliedert sich in drei Abschnitte, die Mixed Reality und Handtracking nutzen. Den Auftakt bildet stets Carol K. Ras, die in einem großformatigen Videofenster mitten im Raum erscheint und in plastischer 3D-Darstellung in den jeweiligen Kriminalfall einführt. Anschließend geht es darum, den Schauplatz des Verbrechens Raum für Raum wie ein Puzzle zusammenzusetzen. Durch diese Visualisierung und Ras’ Ausführungen gewinnt man eine genaue Vorstellung der räumlichen Gegebenheiten. Ein gelungener Effekt: Bewegen wir die Hand in das 3D-Modell hinein, werden umgebende Wände und Möbel transparent und geben so den Blick in die Miniatur frei. Im letzten Abschnitt schließlich schrumpfen wir und tauchen in das fertig zusammengebaute Puppenhaus ein, wo der Tathergang von Ras chronologisch nacherzählt wird.

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Targo

Auf explizite Gewaltdarstellungen verzichtet die Erfahrung: Opfer und Täter erscheinen lediglich als Schatten, und selbst dort, wo im Hintergrund Tatortfotos zu sehen sind, etwa im Fall Lizzie Borden, ist darauf kaum etwas zu erkennen. Dadurch spielt sich das Geschehen größtenteils im Kopf des Zuschauers ab.

Durch den Wechsel der Perspektiven und den Einsatz von Darstellungstechniken, die sich die Stärken des Mediums Virtual Reality zunutze machen, werden die beiden Kriminalfälle packend vermittelt. Wie schon in früheren Arbeiten wie „Surviving 9/11“, „JFK Memento“ und zuletzt „D-Day: The Camera Soldier“ zeigt das Produktionshaus Targo, wie räumliche Darstellungsmittel historischen Ereignissen eine neue Unmittelbarkeit verleihen können.


Blick in einen Raum. Man sieht den Schatten einer Person, die mit einer Waffe zum Angriff ausholt.

Blick in einen Raum. Man sieht den Schatten einer Person, die mit einer Waffe zum Angriff ausholt.

„Crafting Crimes“ deutet die Gewaltverbrechen nur an.

(Bild: Targo)

„Die Raum-für-Raum-Rekonstruktion des Tatorts rückt die räumliche Dimension der Tat ins Zentrum des Verständnisses und legt dabei oft Hinweise offen, die in rein auditiven oder visuellen Formaten leicht übersehen werden“, sagt Regisseurin Chloé Rochereuil. „Gleichzeitig schafft die Ästhetik der Miniaturmodelle eine notwendige Distanz zur Gewalt. Sie erlaubt es, sich verstörenden Inhalten auf reflektierte Weise zu nähern, und wahrt dabei dennoch die Schwere der Ereignisse.“

Für uns blieb am Ende gleichwohl offen, welche besonderen Erkenntnisse sich durch die dritte Dimension und Miniaturen dieser Art aus den Kriminalfällen gewinnen lassen. Das dürfte zum einen an der kurzen Laufzeit von jeweils rund 20 Minuten pro Episode liegen, die kaum Raum für inhaltliche Tiefe lässt. Zum anderen beschränkt sich die Interaktivität auf das Zusammensetzen der Tatorte, weshalb wir „Crafting Crimes“ als interaktive Dokumentation und nicht als investigatives Spiel einordnen.

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Immerhin ist für Ende Februar ein Erkundungsmodus angekündigt, in dem Nutzer vollständig in die Miniaturen eintreten und diese frei erkunden können. Der Modus soll die Beobachtungsgabe schärfen und es ermöglichen, frei von narrativen Vorgaben eigene Zusammenhänge herzustellen – ganz im Sinne von Frances Glessner Lee.

„Crafting Crimes“ ist im Horizon Store für Meta Quest 3 und 3S verfügbar. Aktuell gibt es nur eine englische und französische Sprachversion, weitere sind in Vorbereitung. Die dritte Episode, die den Mona-Lisa-Raub des Jahres 1911 thematisiert, erscheint im März.


(tobe)



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