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Games: Bundesrat fordert schärferes Vorgehen gegen Abzocke


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der Bundesrat ruft nach einer schärferen Gangart im Kampf gegen die Abzocke durch glücksspielähnliche Mechanismen in Video- und Onlinespielen. Die Länderkammer verlangt in einer am Freitag gefassten Entschließung von der Bundesregierung, Lootboxen stärker zu reglementieren und beispielsweise die Alterskontrollen zu verschärfen. Es geht vor allem um virtuelle Überraschungsboxen, die Spieler meist mit zuvor für echtes Geld erworbener Spielwährung kaufen können, um neue hilfreiche Gegenstände oder Fähigkeiten freizuschalten.

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Käufer können dabei kein echtes Geld gewinnen. Sie erhalten nur virtuelle Gegenstände. Daher ist rechtlich umstritten, ob Lootboxen als Glücksspiel aufzufassen sind. Aus diesem Grund soll die Bundesregierung prüfen, inwiefern sie glücksspielähnliche Mechanismen aufweisen, und diese gegebenenfalls im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes reglementieren.

Konkret bittet der Bundesrat die Exekutive des Bundes, das Jugendschutzgesetz im Einklang mit dem Glücksspielrecht der Länder zu erweitern. Als eine mögliche Maßnahme für einen effektiveren Jugendschutz schlagen die Länder die Altersverifikation ab 18 Jahren für Spiele mit Lootboxen vor. Zudem soll das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit Informationsmaterialien entwickeln, um Eltern und Jugendliche über die Gefahren dieser Mechanismen aufzuklären.

Dem Bundesrat ist dabei bewusst, dass eine nationale Regulierung bei Spielen, die für den europäischen oder weltweiten Markt entwickelt werden, nur eine geringe Wirkung entfalten könnte. Daher bittet er die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene im Rahmen des geplanten Digital Fairness Acts für eine transparentere Kostenstruktur und die Angabe von Gewinnwahrscheinlichkeiten in Videospielen starkzumachen. Die Resolution geht nun an die Bundesregierung. Für diese gibt es keine gesetzlichen Fristen, wann und wie sie darauf reagieren muss.

Seit der jüngsten großen Novelle des Jugendschutzgesetzes müssen Einrichtungen der freiwilligen Selbstregulierung und zertifizierte Jugendschutzbeauftragte schon Zusatzfunktionen eines Spiels berücksichtigen, nicht mehr nur den Inhalt. Auch Kostenfallen etwa durch In-Game-Käufe und Lootboxen sowie „glücksspielsimulierende Elemente“ sollen demnach bei Computerspielen zu einer Freigabe erst für eine höhere Altersklasse führen. Der Bundestag bemühte sich hier mit dem Abstellen auf Zusatzinformationen („Deskriptoren“) um Klarstellungen.

Zudem standen 23 vom Bundestag bereits beschlossene Gesetze auf der Tagesordnung der Länderkammer. So ließ diese etwa den Entwurf zur Umsetzung der NIS2 getauften EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit passieren. Umstrittenster Punkt ist die verschärfte „Huawei-Klausel“: Das Bundesinnenministerium darf künftig gegenüber Betreibern kritischer Anlagen den Einsatz von kritischen Komponenten eines Herstellers im Benehmen – also vereinfacht unter Anhörung der betroffenen Stelle – mit den für den jeweiligen Sektor genannten Bundesministerien sowie dem Auswärtigen Amt untersagen. Auch die neuen Vorschriften zur Rückgabe von Elektroschrott und E-Zigaretten, zum besseren sozialen Schutz für Paketboten und zum Speichern von CO₂ im Boden (CCS-Technologie) gingen glatt durch den Bundesrat.

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(mki)



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WhatsApp: EU-Kommission prüft weiterhin Einstufung als VLOP


Einem Reuters-Bericht zufolge beschäftigt sich die EU-Kommission aktuell damit, ob WhatsApp als „sehr große Online-Plattform“ unter dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) einzustufen ist. Im Falle einer solchen Einstufung müsste WhatsApp strengere Anforderungen erfüllen, etwa regelmäßige Risikobewertungen zur Verbreitung schädlicher und illegaler Inhalte. An sich fallen private Messenger nicht unter den DSA, wie Kommissionssprecher Thomas Regnier gegenüber Reuters erklärt. Allerdings verhielten sich öffentliche WhatsApp-Kanäle eher wie Social-Media-Plattformen und könnten vom DSA erfasst werden.

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Die Frage ist nicht neu, schon Anfang 2025 meldete WhatsApp 46,8 Millionen monatlich aktive Nutzer aus der EU in seinen Kanälen. Das liegt deutlich über dem Wert von 45 Millionen, den der DSA als Grenze für sehr große Online-Plattformen (very large online platform, VLOP) definiert, weshalb seit damals eine Einstufung als VLOP im Raum steht. In der Folgemeldung vom August 2025 war die Zahl dann bereits auf 51,7 Millionen gestiegen, doch zu einer Einstufung als VLOP kam es bislang nicht.

Das könnte sich im neuen Jahr ändern. Die EU-Kommission will den DSA (und den Digital Markets Act, DMA) künftig entschiedener durchsetzen, müsste dafür aber definieren, wie genau das private Messaging WhatsApps von den öffentlichen Kanälen zu trennen ist. Gegenüber Reuters sagte Regnier lediglich, dass sich die Kommission aktiv mit der Frage dieser Aufteilung befasse und er „eine zukünftige Einstufung“ der Kanäle als VLOP „nicht ausschließen würde“.

Falls es dazu kommt und WhatsApp gegen die erweiterten Pflichten von VLOPs verstößt, drohen Meta, dem Besitzer des Dienstes, empfindliche Geldstrafen von bis zu sechs Prozent des jährlichen weltweiten Umsatzes. Im Dezember 2025 hatte die EU die erste Geldstrafe nach dem DSA verhängt: Elon Musks Plattform X muss wegen mehrerer Verstöße 120 Millionen Euro zahlen; gemessen am Umsatz eine eher moderate Strafe, allerdings laufen weitere Untersuchungen bezüglich anderer möglicher Verstöße von X noch.

Grundsätzlich hat Meta bereits Erfahrung mit den Pflichten von VLOPs. Zwei anderen Dienste des Unternehmens, Facebook und Instagram, finden sich schon seit April 2023 auf der Liste der EU-Kommission, die aktuell insgesamt 24 VLOPs und VLOSEs (Very Large Online Search Engines, sehr große Online-Suchmaschinen) umfasst.

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(syt)



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Smarte Heizkostenverteiler: Energie sparen mit monatlicher Verbrauchsübersicht


Seit vielen Jahren tauschen Vermieter Heizkostenverteiler und Wasseruhren gegen fernablesbare Modelle aus. Das ist nicht nur für den Mieter komfortabel, denn er muss niemanden mehr in die Wohnung lassen, sondern spart auch die Arbeitszeit für die Ablesung. Da die Vermieter die Kosten für die Ablesung üblicherweise über die Nebenkosten auf den Mieter umlegen, wird es auch für ihn billiger, wenn der Aufwand dafür geringer ausfällt.

Sind fernablesbare Zähler in einer Wohnung installiert, ist der Vermieter laut § 6a Heizkostenverordnung (HeizkostenV) seit 2022 verpflichtet, eine monatliche Verbrauchsübersicht bereitzustellen, im Behördendeutsch heißt sie „unterjährige Verbrauchsinformation“ (UVI). Die Vorschrift geht auf die Energieeffizienz-Richtlinie der EU zurück. Ziel der 2018 verabschiedeten Vorschrift ist es, den Energiebedarf von Gebäuden zu reduzieren.

Kommt ein Vermieter dieser Verpflichtung nicht nach, hat der Mieter das Recht, 3 Prozent der Kosten für Heizung und Warmwasser zurückzufordern, erläutert Mietrechtsexperte Dietmar Wall vom Deutschen Mieterbund auf Anfrage von c’t. Jedoch müsse der Mieter die Kosten für die vorgeschriebene monatliche Übersicht übernehmen. Typischerweise sei das ein niedriger zweistelliger Betrag im Jahr. „Ab ungefähr 50 Euro sollte man genauer hinschauen und Nachweise für die Kosten verlangen“, rät Wall.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Smarte Heizkostenverteiler: Energie sparen mit monatlicher Verbrauchsübersicht“.
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EU-Cyberagentur nutzt heimlich KI für Berichte – und fliegt auf


Zwei Berichte der EU-Cybersicherheitsagentur Enisa haben für Aufsehen gesorgt: Die Dokumente waren gespickt mit zahlreichen erfundenen Quellen. Wissenschaftler prüften das genauer – und fanden starke Anhaltspunkte dafür, dass die falschen Quellen von einer KI halluziniert wurden.

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Betroffen sind zwei im vergangenen Oktober beziehungsweise November erschienenen Berichte der Agentur. Als Forscher von der Westfälischen Hochschule die Publikationen lasen, wurden sie stutzig. Zum einen klangen viele Textpassagen für sie unschlüssig. Als sie auf die angegebenen Links zu zitierten Quellen klickten, funktionierten diese überhaupt nicht. Und das im großen Stil: 26 von 492 Fußnoten sollen dem Spiegel-Magazin zufolge in einem der Berichte falsch gewesen sein.

Nun kann ein Link aus vielerlei Gründen nicht funktionieren, etwa weil die Struktur der Webseite, auf die er verweist, sich verändert hat. Auffällig an den falschen Links waren aber LLM-typische Fehler. So enthielt ein Link auf eine Microsoft-Seite über die russische Hackergruppe APT29 auch diesen Namen – Microsoft selbst bezeichnet die Gruppe aber als Midnight Blizzard.

„Mich stört maßgeblich, dass eine öffentliche Behörde, die in meinen Augen die sehr wichtige Aufgabe hat, verlässliche, nachvollziehbare Berichte herauszugeben, das in diesem Fall nicht getan hat“, kritisiert Christian Dietrich, einer der Forscher und Professor an der Westfälischen Hochschule. „Man hätte nur einmal draufklicken müssen.“

Enisa, welche über ein jährliches Budget von rund 27 Millionen Euro verfügt, räumte die Fehler auf Anfrage des Spiegel-Magazins ein, spricht von „Mängeln“, für die man Verantwortung übernehme. Es sei zu „menschlichen Fehlern“ gekommen und man habe die KI „kleinere redaktionelle Überarbeitungen“ vornehmen lassen.

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Auch vom Chaos Computer Club gibt es Kritik. Sprecher Linus Neumann nannte den Vorgang „blamabel“. „Enisa soll die zentrale Anlaufstelle für unabhängige Expertise, Richtlinien und Standards in Europa sein“, zitiert der Spiegel Neumann. „Wenn dann schon in den sehr oberflächlichen Bedrohungsberichten derart unsauber gearbeitet wird, wirft das ein sehr schlechtes Licht auf die Institution“.


(nen)



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