Künstliche Intelligenz
Games: Bundesrat fordert schärferes Vorgehen gegen Abzocke
Der Bundesrat ruft nach einer schärferen Gangart im Kampf gegen die Abzocke durch glücksspielähnliche Mechanismen in Video- und Onlinespielen. Die Länderkammer verlangt in einer am Freitag gefassten Entschließung von der Bundesregierung, Lootboxen stärker zu reglementieren und beispielsweise die Alterskontrollen zu verschärfen. Es geht vor allem um virtuelle Überraschungsboxen, die Spieler meist mit zuvor für echtes Geld erworbener Spielwährung kaufen können, um neue hilfreiche Gegenstände oder Fähigkeiten freizuschalten.
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Käufer können dabei kein echtes Geld gewinnen. Sie erhalten nur virtuelle Gegenstände. Daher ist rechtlich umstritten, ob Lootboxen als Glücksspiel aufzufassen sind. Aus diesem Grund soll die Bundesregierung prüfen, inwiefern sie glücksspielähnliche Mechanismen aufweisen, und diese gegebenenfalls im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes reglementieren.
Konkret bittet der Bundesrat die Exekutive des Bundes, das Jugendschutzgesetz im Einklang mit dem Glücksspielrecht der Länder zu erweitern. Als eine mögliche Maßnahme für einen effektiveren Jugendschutz schlagen die Länder die Altersverifikation ab 18 Jahren für Spiele mit Lootboxen vor. Zudem soll das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit Informationsmaterialien entwickeln, um Eltern und Jugendliche über die Gefahren dieser Mechanismen aufzuklären.
Zahlreiche Gesetze in der finalen Runde
Dem Bundesrat ist dabei bewusst, dass eine nationale Regulierung bei Spielen, die für den europäischen oder weltweiten Markt entwickelt werden, nur eine geringe Wirkung entfalten könnte. Daher bittet er die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene im Rahmen des geplanten Digital Fairness Acts für eine transparentere Kostenstruktur und die Angabe von Gewinnwahrscheinlichkeiten in Videospielen starkzumachen. Die Resolution geht nun an die Bundesregierung. Für diese gibt es keine gesetzlichen Fristen, wann und wie sie darauf reagieren muss.
Seit der jüngsten großen Novelle des Jugendschutzgesetzes müssen Einrichtungen der freiwilligen Selbstregulierung und zertifizierte Jugendschutzbeauftragte schon Zusatzfunktionen eines Spiels berücksichtigen, nicht mehr nur den Inhalt. Auch Kostenfallen etwa durch In-Game-Käufe und Lootboxen sowie „glücksspielsimulierende Elemente“ sollen demnach bei Computerspielen zu einer Freigabe erst für eine höhere Altersklasse führen. Der Bundestag bemühte sich hier mit dem Abstellen auf Zusatzinformationen („Deskriptoren“) um Klarstellungen.
Zudem standen 23 vom Bundestag bereits beschlossene Gesetze auf der Tagesordnung der Länderkammer. So ließ diese etwa den Entwurf zur Umsetzung der NIS2 getauften EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit passieren. Umstrittenster Punkt ist die verschärfte „Huawei-Klausel“: Das Bundesinnenministerium darf künftig gegenüber Betreibern kritischer Anlagen den Einsatz von kritischen Komponenten eines Herstellers im Benehmen – also vereinfacht unter Anhörung der betroffenen Stelle – mit den für den jeweiligen Sektor genannten Bundesministerien sowie dem Auswärtigen Amt untersagen. Auch die neuen Vorschriften zur Rückgabe von Elektroschrott und E-Zigaretten, zum besseren sozialen Schutz für Paketboten und zum Speichern von CO₂ im Boden (CCS-Technologie) gingen glatt durch den Bundesrat.
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(mki)