Künstliche Intelligenz
Gedächtnis der Menschheit: Das Internet Archive schlägt Wurzeln in der Schweiz
Vor drei Jahrzehnten trat Brewster Kahle mit der Vision an, einen universellen Zugang zum Wissen zu ermöglichen. Was 1996 als ehrgeiziges Projekt des US-Informatikers mit dem Internet Archive und der mittlerweile vor allem bekannt gewordenen Wayback Machine begann, ist heute Teil des digitalen Rückgrats der kollektiven Erinnerung. Doch das Internet transformiert sich aktuell durch generative KI radikal, was die Bewahrung des Wissens vor neue Hürden stellt. In diesem Umfeld schlägt die Organisation nun mit der Gründung des Internet Archive Switzerland in St. Gallen ein neues Kapitel auf.
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Die Wahl des Standorts ist kein Zufall: St. Gallen blickt mit ihrer Unesco-geschützten Stiftsbibliothek auf eine über tausendjährige Tradition der Archivierung zurück. Laut dem Geschäftsführer des Schweizer Ablegers, Roman Griesfelder, bietet das dortige akademische Umfeld den idealen Nährboden, um das universelle Wissen in einer sicheren Umgebung einen Schritt weiter in die Zukunft zu tragen.
KI-Modelle als neues Kulturgut
Die eidgenössische Stiftung agiert nach Angaben der Institution rechtlich eigenständig, ist aber Teil eines globalen Netzwerks unabhängiger Bibliotheken. Ein Schwerpunkt liegt auf der Sicherung bedrohter Archive weltweit. Ein Thema, das auch bei einer im November geplanten Pariser Unesco-Konferenz im Fokus stehen wird. Parallel dazu widmet sich die Stiftung in Kooperation mit der Universität St. Gallen dem Gen AI Archive: Unter der Leitung von Professor Damian Borth sollen erstmals KI-Modelle systematisch archiviert werden.
Dabei handelt es sich um einen Wettlauf mit der Zeit. Webseiten gelten bereits als flüchtiges Medium. Doch KI-Modelle verändern sich so rasant, dass ihre historische Dokumentation klassische Archive überfordert. Um in Zukunft zu verstehen, wie Algorithmen die heutige Gesellschaft formen, will die Einrichtung neben Ergebnissen der KI auch die Modelle selbst konservieren. Weitere Internet-Archive-Dependancen gibt es bereits in beziehungsweise für Kanada und Europa als Ganzes.
Kollateralschaden im KI-Krieg
Parallel wächst der Widerstand gegen die Bemühungen der Online-Historiker. Immer mehr Verlage wie die New York Times blockieren die Crawler der Wayback Machine: Sie fürchten, ihre Inhalte könnten ungefragt als Trainingsmaterial für KI-Giganten wie OpenAI dienen. Der Direktor der Suchmaschine, Mark Graham, sieht das Archiv so zum Kollateralschaden in einem Konflikt werden, in dem es eigentlich um Urheberrechte und Lizenzgebühren geht und der auf dieser Ebene gelöst werden müsste.
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Dabei zeigt sich oft, dass selbst große Medienhäuser ihre eigene digitale Historie nicht lückenlos pflegen können. Graham berichtet von Redakteuren, die in eigenen Archiven Material vermissten. Dieses sei dann nur noch in der Wayback Machine auffindbar. Experten wie die Medienanwältin Kendra Albert warnen: Wer Archiv-Bots pauschal sperre, um KI-Scraper fernzuhalten, drohe, das kulturelle Gedächtnis der Gegenwart zu löschen. Die neue Schweizer Präsenz soll hier als stabiler Anker für die öffentliche Zugänglichkeit dienen.
(mma)
Künstliche Intelligenz
Internetsperre treibt Iraner in Arme einheimischer Angebote
Die Iraner sind inzwischen den 70. Tag in Folge vom Zugang zum globalen Internet ausgeschlossen. Die Sperre halte bereits seit 1.656 Stunden an, teilte die auf Netzsperren spezialisierte Organisation Netblocks auf Mastodon mit.
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Mit Beginn des Iran-Kriegs am 28. Februar hatte die Regierung in Teheran den Zugang zum weltweiten Internet weitgehend gesperrt. Die 90 Millionen Iraner können seitdem nur auf ein eingeschränktes internes Netz zugreifen, in dem lediglich staatlich genehmigte Inhalte zur Verfügung stehen. Es ist die weltweit längste Internetsperre, die jemals für einen gesamten Staat verhängt wurde.
Für viele Iraner sind seither lokale Apps die einzige Möglichkeit zur internetbasierten Kommunikation. Regierungsstellen drängen ihre Angestellten mittlerweile dazu, diese lokalen Alternativen für Arbeitszwecke zu installieren. Häufig bieten sie die einzige Möglichkeit für Kontakt zu Angehörigen im Ausland. Viele Menschen misstrauen diesen iranischen Apps jedoch aus Angst vor Überwachung.
Zensur und Privilegien
Ruhollah Momen-Nasab, Sekretär eines Gremiums für islamische Moralvorstellungen in der Hauptstadt Teheran, bremste unterdessen Hoffnungen auf besseres Internet. Der virtuelle Raum dürfe nicht zum vorherigen Zustand zurückkehren, zitierte ihn die Tageszeitung „Shargh“. Schon vor dem Krieg wurde Irans Internet stark zensiert.
Ein kleiner Teil des Militär- und Machtapparats nutzt jedoch das globale Internet ohne Einschränkungen. Auch iranische Medien publizieren ihre Nachrichten auf Telegram und X – also auf Portalen, die eigentlich gesperrt sind.
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Der Online-Handel steht nahezu völlig still, hunderttausende Unternehmen sind nach dpa-Informationen betroffen. Auch die IT-Branche leidet unter der Situation. Anfang April lag die landesweite Internetkonnektivität laut Netblocks bei rund einem Prozent des normalen Niveaus.
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(nen)
Künstliche Intelligenz
Top 5: Der beste Blinker für E-Scooter zum Nachrüsten im Test – gut ab 15 Euro
Blinken ist sicherer als ein Handzeichen. Wer noch einen E-Scooter ohne Blinklicht hat, sollte dieses nachrüsten. Wir zeigen die besten Blinker aus den Tests und erklären, was man beim Kauf beachten muss.
Nicht jeder E-Scooter ist standardmäßig mit Blinkern ausgestattet – insbesondere ältere und günstige E-Scooter haben wegen einer fehlenden Blinker-Pflicht oft keine integrierte Richtungsanzeige. In Österreich ist diese aber mittlerweile Pflicht.
Ist kein Blinker vorhanden, ist es notwendig, die Richtungsänderung rechtzeitig und deutlich per Handzeichen anzukündigen. Hierbei ist darauf zu achten, dass sich der Fahrer des E-Scooters durch das Lösen der Hand vom Lenker keiner Gefahr aussetzt und einen sicheren Stand bewahrt. Darauf wird klar in der Elektrokleinstfahrzeugverordnung eKFV in § 11, Ziffer 3 hingewiesen.
Das Problem in der Praxis: Lenken mit nur einer Hand ist wackelig und zudem kann der Gashebel nicht zeitgleich bedient werden. Hebt man die Hand fürs Abbiegesignal, wird die Energiezufuhr unterbrochen und der Roller bremst ab. Das kann im Straßenverkehr schnell zu gefährlichen Situationen führen, weshalb die Handzeichen in der Praxis oft nicht oder nur für wenige Sekunden gezeigt werden. Auch das birgt die Gefahr, dass das Handzeichen schlicht übersehen wird. Das Bein zu heben, um zu signalisieren, dass man abbiegen will, ist laut dem Bundesverkehrsministerium übrigens ebenfalls nicht zulässig.
Blinker bei E-Scootern sind nach jetzigem Stand zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber ein erprobtes und wirksames Mittel zur Unfallvermeidung. Ab 01. Januar 2027 gilt zudem für Neuzulassungen eine Blinker-Pflicht.
Wer nicht gerade allein auf weiter Flur unterwegs ist, kann mit einem nachgerüsteten Blinker deutlich entspannter und sicherer am Straßenverkehr teilnehmen. Nachrüstbare Blinker gibt es entweder für die Montage an den Lenkerenden oder über dem Hinterrad. Erstere werden meist in die Enden des Lenkers gesteckt und dann durch Antippen oder mithilfe einer Fernbedienung aktiviert. Am Heck werden Blinker entweder auf oder neben dem Hinterrad montiert, aktiviert wird per Fernbedienung am Lenker. Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile, auf die wir bei der jeweiligen Platzierung eingehen.
Welcher ist der beste Blinker zum Nachrüsten?
Der Preis-Leistungs-Sieger ist das Modell Winglights Pop für rund 16 Euro. Im Test ist kein anderer Blinker heller. Dass hier kein Akku, sondern eine Knopfzelle genutzt wird, ist allerdings schade.
Den Technologie-Sieg holt sich der Fxinruia Heck-Blinker für 24 Euro. Der ist zwar primär für E-Scooter mit schmalen Reifen geeignet, er ist dank Fernbedienung aber sehr bequem steuerbar.
Gibt es eine Blinkerpflicht für E-Scooter?
In Deutschland gilt die Blinkerpflicht zukünftig für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2027. Österreich und Italien sind hier schon weiter, hier ist ein Blinker Pflicht. In Italien müssen Fahrer zudem einen Helm tragen. Mehr Informationen zu den E-Scooter-Vorschriften im Ausland gibt es etwa beim ADAC.
Wie rüstet man Blinker am E-Scooter nach?
Grundsätzlich empfehlen wir Blinker mit eigener Stromversorgung, da diese nur befestigt werden müssen und keinen Einfluss auf die Betriebserlaubnis haben. Es gibt hier Modelle zur Montage an den Enden des Lenkers und welche zur Befestigung am Heck.
Wie bedient man die Nachrüst-Blinker?
Die Blinker in den Lenkerenden werden in der Regel durch einfaches Antippen aktiviert. Lichtzeichen am Heck arbeiten mit einer kleinen Fernbedienung, welche am Lenker befestigt wird.
Wie teuer sind Blinker zum Nachrüsten?
Einige besonders günstige Modelle kosten weniger als 10 Euro – in der Praxis konnten die Billigheimer bislang aber nicht überzeugen. Wir empfehlen hier etwas tiefer in die Tasche zu greifen – mehr als 40 Euro Euro sollten die Blinker aber nicht kosten.
Darf ich Blinker nachrüsten?
Ja – Im Prinzip muss gar nicht viel beim Kauf solcher nachrüstbaren Blinker berücksichtigt werden. Wichtig zu beachten, dass die Blinker für einen E-Scooter geeignet sind und die Lenkerbreite inklusiver der Anbauten nicht mehr als 70 cm betragen darf. Zudem muss der Blinker über eine eigene Stromversorgung per Akku oder Batterie verfügen.
Laut eines TÜV-Prüfers, der für ABE-Abnahmen zuständig ist, erlischt die Betriebserlaubnis nicht, solange die Blinker eigenständige Stromkreise haben. Auch der Versicherungsschutz bleibt entsprechend erhalten. Problematisch wird es erst, wenn man am Stromkreis des Rollers herumbastelt – dann erlischt dessen Betriebserlaubnis. Ohne aufwendige Einzelabnahme gibt es dann auch keine Zulassung mehr für den elektrischen Tretroller. Deshalb raten wir davon ab, selbst am Stromkreis Hand anzulegen und empfehlen lieber Varianten mit eigener Stromversorgung.
Gibt es Alternativen für E-Scooter Blinker?
Am Lenker montierte E-Scooter Blinker haben allerdings den Vorteil, dass man selbst direkt überprüfen kann, ob sie tatsächlich funktionieren.
Fazit
Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, lohnt sich das Nachrüsten eines Blinkers für E-Scooter auf jeden Fall. Diese sind immer dann sinnvoll, wenn sie leicht zu bedienen sind und gut von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden können. Sehr kompakten Blinker am Lenker sind beispielsweise nicht so gut sichtbar wie ein ausladender Blinker oder jener am Hinterrad.
Beim Abbiegen und Spurwechsel geben Blinker anderen Verkehrsteilnehmern klare Hinweise auf die geplanten Absichten. Die Hände verbleiben zudem an der Lenkstange, was eine stabile Fahrweise garantiert. Dies schafft Vertrauen und minimiert das Risiko für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer.
Künstliche Intelligenz
Schweizer Medienbranche gibt sich einen KI-Kodex
Die Schweizer Medienbranche gibt sich einen verbindlichen Verhaltenskodex für den verantwortungsvollen Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI). Eine breite Allianz von Verbänden und Unternehmen hat das Selbstregulierungsinstrument am Donnerstag im Rahmen des Swiss Media Forums in Luzern vorgestellt. Die neuen Regeln sollen bis Ende des Jahres umgesetzt werden.
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Der Kodex wurde vom Verlegerverband Schweizer Medien (VSM) gemeinsam mit der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR) und der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erarbeitet. Er soll das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Medien stärken. Parallel führt das Werbemedienforschungsinstitut (WEMF) ein „Responsible AI“-Audit und ein entsprechendes Zertifikat für die Einhaltung der Standards ein.
„Vertrauen ist das wertvollste Gut“
„Vertrauen ist das wertvollste Gut der Medien“, erklärt VSM-Präsident Andrea Masüger. „Die rasante Entwicklung von KI stellt die Medienbranche vor große Herausforderungen und eröffnet zugleich Chancen.“ Die Unternehmen richten „KI-Meldestellen“ ein, bei denen alle einen Verstoß melden können. Dazu kommt eine unabhängige Ombudsstelle, die jährlich einen Bericht veröffentlichen soll.
Der Kodex orientiert sich an der Konvention des Europarats zur künstlichen Intelligenz, die im Bundesrat zur Ratifizierung ansteht und ist als Instrument der Selbstregulierung konzipiert. Im Zentrum des Kodex stehen vier Grundsätze: „Der KI-Kodex stützt sich auf Anwenderkenntnisse, Schutz demokratischer Prozesse, Datenschutz und Transparenz“, erläutert Keystone-CEO Hanspeter Kellermüller.
Das bedeutet unter anderem, dass Mitarbeiter von Medienunternehmen, die KI-Systeme anwenden oder deren Resultate verarbeiten, dafür geschult werden. Redaktionelle Inhalte und vertrauliche Daten sollen bei der Nutzung von KI-Tools besonders geschützt werden. Medienunternehmen haben die Öffentlichkeit darüber zu informieren, wie sie KI-Systeme einsetzen, etwa auf einer Infoseite ihrer Website.
Zudem gelten mit dem KI-Kodex verbindliche Kennzeichnungspflichten: Komplett KI-generierte sowie ungeprüft veröffentlichte Inhalte (Texte, Bilder, Audio) müssen für das Publikum grundsätzlich erkennbar gemacht werden. Mit KI-Systemen erstellte oder mit KI bearbeitete Inhalte sind angemessen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und eventuell zu kennzeichnen.
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Außerdem gilt eine Kennzeichnungspflicht für alle KI-Systeme (wie etwa Chatbots), die mit Nutzern interagieren und von diesen mit Menschen verwechselt werden könnten.
Erste Ansätze in Deutschland
In Deutschland gibt es so einen branchenweiten Kodex noch nicht. In einem seltenen Schulterschluss fordern mehrere Medienorganisationen und Fernsehsender klare Regeln für KI und Urheberrecht. In einer Erklärung vom 21. April drängen ARD und ZDF gemeinsam mit dem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), dem Medienverband der freien Presse (MVFP) sowie Verband Privater Medien (Vaunet) die Politik zu strengeren Regeln für KI-Anbieter und große Technologie-Plattformen.
Im Januar hatten sich die deutschen öffentlich-rechtlichen Sender auf einen gemeinsamen KI-Kodex verständigt. Damit sollen die Möglichkeiten von KI in Einklang mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag und den gemeinsamen Werten gebracht werden, hieß es. ARD, ZDF und Deutschlandradio setzen dabei auf einen „Human in the Loop“-Ansatz: Immer tragen Menschen die publizistische Verantwortung. Außerdem verpflichtet man sich mit dem Kodex zu Transparenz und einer klaren Kennzeichnung von KI-Inhalten.
KI-Fiasko beim ZDF
Dass das in der Umsetzung noch nicht ganz rund läuft, hat das ZDF nur wenige Wochen später bewiesen. Der Skandal um einen KI-Filmschnipsel in einem Beitrag des heute journals löste eine landesweite Debatte aus. Und er führte zur Abberufung der US-Korrespondentin, die das ZDF für den Fehler verantwortlich machte.
Bereits im November 2023 unterzeichnete der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) die „Paris-Charta zu KI und Journalismus“, mit zehn Grundsätzen um sich verantwortungsvoll „vertrauenswürdigen Nachrichten und Medien im Zeitalter der KI zu verpflichten“.
Im November 2025 beschlossen die Mitglieder der European Federation of Journalists (EFJ), zu denen auch deutsche Journalistenverbände zählen, sich „für eine KI-Zukunft einzusetzen“, die journalistische Ethik und die Rechte der Autorinnen und Autoren sichert sowie die redaktionelle Unabhängigkeit gewährleistet.
Wenigstens wird ein wesentlicher Bestandteil der verschiedenen Selbstregulierungsansätze, die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte, nun bald europaweit erreicht sein: Ab dem 2. August 2026 müssen diese klar ausgewiesen werden, wenn das EU-Gesetz zur Künstlichen Intelligenz (EU AI Act) in Kraft tritt. China ist da schon weiter.
(vbr)
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