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Gematik-Geschäftsführerin: Elektronische Patientenakte ist „KI-ready“


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Inzwischen können laut Gematik-Geschäftsführerin Brenya Adjei rund 80 Prozent der Praxen die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen. Auf dem Weg dahin seien 600 Tickets gelöst und Hunderte Interviews geführt worden. Zudem habe die elektronische Medikationsliste erste Leben gerettet. Damit sei schon jetzt der Nutzen der ePA gegeben, auch wenn noch wenige Versicherte die Akte aktiv nutzen. Das sagte sie in einer Diskussionsrunde „ePA – Zwischen Datenschutz, Digitalisierung und Versorgung“ auf dem „Big Bang KI“-Festival, auf dem sich Vertreter aus Politik und Wirtschaft trafen.

Laut Arne Orschulik, der unter anderem für die elektronische Patientenakte bei der Techniker Krankenkasse zuständig ist, sei die „ePA für alle ein riesiger Schritt“. Man sei aber noch ganz am Anfang. 11 Millionen Versicherte bei der TK verfügen bereits über eine ePA, aber bis sie alle nutzen, dauere es noch. Die großen Anschreibeaktionen der Kassen seien kostspielig gewesen. Speziell für die nächsten Generationen sei die ePA hilfreich, da dann alle Informationen ab der Geburt vorhanden seien: „Für mich ist die ePA noch nicht hundertprozentig das, was sie für Kinder sein kann, die jetzt beispielsweise geboren werden“, sagte Orschulik.

Nach Sicht von Bahman Afzali, Hausarzt und Gründer des Praxisverwaltungssystems Docport, werde die ePA bereits in der Praxis genutzt. Afzalis Patienten laden Dokumente herunter. „Wir merken hier und da auch schon, dass das Ganze Leben rettet“, so Afzali, gerade bei Patienten mit geringer Gesundheitskompetenz. Dank der Medikationsliste können Ärzte sehen, was andere Ärzte verordnen. Insgesamt müsse man sich darauf einstellen, dass Patienten mehr Verantwortung tragen wollen.

Kritik an den Informationsschreiben der Krankenkassen übte Michaela Schröder vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Es brauche daher „dringend“ weitere Informationen. Viele Verbraucher hätten die Schreiben als Werbung verstanden und weggeschmissen. Weiterhin gebe es Kritik an der nicht immer funktionierenden und komplizierten Anmeldung. Ebenfalls gibt es Fragen zum Nutzen, auch von gesunden Verbrauchern, die sich etwa für die Impfübersicht oder den Mutterpass interessieren. „Die meisten Menschen wollen eigentlich nur, dass es funktioniert und sie sich darauf verlassen können. Die wollen nichts lesen, die wollen nicht tausendmal irgendwas klicken und die wollen sich nicht damit großartig beschäftigen.“

Das sei auch bei der Datensicherheit so, sie wollen sich einfach darauf verlassen können. Ebenso würden die Versicherten ein feingranulares Berechtigungsmanagement fordern, wonach Versicherte selbst entscheiden können, welcher Arzt welches Dokument sehen kann. Das Berechtigungsmanagement gab es in früheren Versionen bereits und wurde mit der neuen ePA abgeschafft.

„Die ePA ist unglaublich sicher. Natürlich, mit viel krimineller Energie findet man immer irgendwo irgendwie einen Weg. Das kann ich nicht leugnen, aber die Leute haben kein Problem damit, auf Instagram, auf Facebook und sonstwo ihre Sachen zu posten“, so Orschulik. Ihn würde es „mehr stören, wenn auf meinem Konto 3000 Euro fehlen, als wenn möglicherweise irgendwo […] ein kleiner Datenabfluss“ sei.

Adjei erklärte, dass es einerseits Beschwerden wegen des Datenschutzes gibt und gleichzeitig aufgrund weniger Nutzerzahlen gemeckert wird. Sie sieht die bisherigen Errungenschaften positiv. Ein Vorteil, dass es die ePA noch nicht so lange gibt, sei, dass die ePA „state of the art“ ist und auch schon KI-ready. Bei anderen Ländern würde das zu Neid führen. Auch der ehemalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatte im Zusammenhang mit der ePA von der „Gnade der späten Geburt“ gesprochen. Insgesamt, bevor es weitere Funktionen gibt, müsse die ePA Adjei zufolge erst einmal an „Stabilität im Grundsystem“ gewinnen.

Noch nutzen viele Sektoren die ePA nicht, bemängelte Afzali. Viele Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nähmen bislang nicht teil. Krankenhäuser sind, wie Kassenärzte auch, ab dem 1. Oktober verpflichtet, die ePA zu befüllen. Sanktionen gibt es allerdings frühestens ab 2026.



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Microsofts Gaming Copilot macht Screenshots – aber nicht für KI-Training


Die seit Kurzem für Teilnehmer am Windows-Insider-Programm verfügbare Funktion „Gaming Copilot“ soll ständig Screenshots von Windows-PCs aufnehmen und diese an Microsoft schicken. Dort, so die Befürchtung mancher Nutzer, könnten sie für KI-Training verwendet werden. Wie Microsoft nun auf Anfrage mitteilte, soll das aber nicht der Fall sein.

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Das Unternehmen bestätigte zwar Tom’s Hardware, dass der Gaming Copilot Screenshots aufnimmt. Diese würden aber „nicht verwendet, um KI-Modelle zu trainieren.“ Außerdem würden die Bilder durch Copilot nur aufgenommen „wenn man ein Spiel spielt, und [den Copilot] aktiv verwendet“. Gedacht ist die Funktion, um Spielern Lösungshilfen zu geben. Dazu, so Microsoft, müsse der Copilot das Spielgeschehen beobachten, um zu verstehen, was der Spieler tun müsse.

Was dabei aber offen bleibt, ist wo die Verarbeitung der Screenshots – und auch von Voice-Chats in Spielen, falls dies in Copilot eingeschaltet ist – tatsächlich stattfindet. Vor der Anfrage von Tom’s Hardware hatten sich Nutzer in Forenbeiträgen beschwert, dass bei Verwendung von Gaming Copilot ständig Daten an Microsoft übermittelt würden. Ohne Detailangaben zu machen, hatte ein Spieler bei ResetEra berichtet, dass er das durch Überwachung des Netzwerkverkehrs von seinem System festgestellt hatte.

Damit ist weiterhin unklar, ob Microsoft die Screenshots auf seinen eigenen System analysiert. Um manche Spielinhalte verstehen zu können, ist dazu unter anderem eine Texterkennung (OCR) nötig. Ob das, und komplexere Zusammenhänge wie Laufwege von Spielern und Gegnern oder Rätselaufgaben lokal, mit oder ohne NPU, erkannt werden können, bleibt fraglich. Bei Tom’s Hardware ließ sich der Gaming Copilot auch auf einem System ohne NPU einschalten, das von Windows 11 auch nicht als geeignet für Copilot+ erkannt wird. Das legt den Schluss nahe, dass der Spiele-Kopilot auch nur mit CPU und GPU arbeiten kann – oder eben die Daten doch auf Microsofts Systemen analysieren lässt.

Laut Microsoft soll der Gaming Copilot, der sich auch über die Xbox Game Bar nutzen lässt, stets Opt-In sein – er muss also vom Spieler ausdrücklich eingeschaltet werden. Der Nutzer, der sich zuerst über den Netzwerkverkehr beschwerte, gab jedoch an, die Funktion sei nach einem Update ohne sein Zutun aktiv gewesen. Wie diese Voreinstellungen dann für alle Spieler aussehen, dürfte auch vor dem Hintergrund der europäischen DSGVO für Gaming Copilot entscheidend werden. Mittelfristig soll der Gaming Copilot nämlich über die Game Bar auf allen Systemen mit Windows 11 landen.


(nie)



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Vorfahrt für WLAN: Digitalminister Wildberger soll 6-GHz-Band für WLAN sichern


Im aktuellen, schon seit Jahren schwelenden Frequenzstreit sehen neben Verbänden aus der Breitband-, Energie- und Kommunalwirtschaft nun auch namhafte Unternehmen wie Deutsche Giganetz, Deutsche Glasfaser, EWE TEL, Fritz, Hewlett Packard Enterprise (HPE), Lancom und NetCologne die Leistungsfähigkeit von Glasfasernetzen sowie die Wettbewerbsfähigkeit Europas gefährdet. Sie fordern in einem heise online vorliegenden Brandbrief an Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU), das gesamte obere 6-GHz-Band (6425 – 7125 MHz) für die lizenzfreie Nutzung durch WLAN freizugeben. Mobilfunkanbieter beanspruchen das wertvolle Spektrum dagegen für 5G & Co.

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Die Unterzeichner appellieren mit Nachdruck an Wildberger, die deutsche Position in der Radio Spectrum Policy Group (RSPG) vor der im November anstehenden wegweisenden Entscheidung zur Zuteilung des umkämpften Frequenzbandes im Sinne der Zukunftssicherheit festzuzurren. Die RSPG ist das Frequenz-Beratungsgremium der EU-Kommission. Die Firmen und Verbände verlangen eine langfristige Nutzenbetrachtung. Dieses Spektrum sei entscheidend, um die volle Leistungsfähigkeit der in Deutschland mit hohem Aufwand errichteten Glasfasernetze nutzen zu können. Würde das obere 6-GHz-Band dem Mobilfunk zugeteilt, ginge dieses Potenzial verloren.

In Deutschland erfolgt bereits heute der weitaus größte Teil des Datenverkehrs über Festnetzanschlüsse und WLAN. Rund 90 Prozent werden darüber abgewickelt, was auch Mobilfunknetze durch sogenanntes Offloading wesentlich entlastet. Die kontinuierliche technologische WLAN-Weiterentwicklung, insbesondere durch den Wi-Fi-7-Standard, ermöglicht die Nutzung von bis zu 320 MHz breiten Nutzkanälen. Diese seien unverzichtbar für innovative und bandbreitenintensive Anwendungen wie Augmented oder Virtual Reality etwa für elektronische Gesundheitsdienste, den industriellen Einsatz oder zur Steuerung des Energiesystems, meinen die Unternehmen, welche den Brief unterzeichnet haben.

Das begehrte Spektrum ist laut der lockeren Allianz das letzte noch verfügbare Band, das sinnvoll für WLAN und die Abdeckung von Innenräumen genutzt werden kann. Es biete ideale Voraussetzungen, um in wenigen Jahren zum wesentlichen Träger des in Wohnungen und Büros anfallenden Datenverkehrs zu werden. Eine gemeinsame Nutzung des oberen 6-GHz-Bandes durch WLAN und Mobilfunk wäre technisch nicht sinnvoll, da sich die Anwendungen gegenseitig stören würden.

Die Mobilfunknetzbetreiber begründen ihr Begehr mit akutem Bandbreitenbedarf in verdichteten innerstädtischen Gebieten. Die Verfasser des Schreibens stellen dies in Frage und vermuten, dass die Nutzung des oberen 6-GHz-Bandes durch Mobilfunk höchstwahrscheinlich auf Ballungsräume beschränkt bliebe. Dies würde dazu führen, dass die wertvolle Frequenzressource in großen Teilen, insbesondere im ländlichen Raum, gar nicht oder ineffektiv genutzt würde. WLAN hingegen biete bereits heute eine flächendeckende Abdeckung und trage unverzichtbar zur Digitalgesellschaft bei.

Aus volkswirtschaftlicher Sicht sei die Verlagerung von Datenverkehr in Mobilfunknetze ineffizient, heißt es weiter. Die optimale Nutzung der Glasfasernetze erfordere eine maximale Übertragungsgeschwindigkeit und geringstmögliche Latenz auf den letzten Metern per WLAN.

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(nie)



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Bundesinnenminister will „Abwehrschläge“ gegen Cyberangriffe ermöglichen


Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will deutschen Sicherheitsbehörden mehr Möglichkeiten geben, auf laufende oder bevorstehende Cyberangriffe zu reagieren. Allerdings nicht durch Hackbacks, sondern durch „Abwehrschläge“ gegen laufende oder bevorstehende Cyberangriffe, sagte Dobrindt jetzt in einem Interview.

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In Deutschland würde man eine dauerhafte hybride Bedrohung erleben, durch Cyberattacken, Spionage, Sabotage und zunehmend durch Drohnen, sagte Dobrindt in einem Handelsblatt-Interview, angesprochen auf Cyberattacken und Sabotageakte aus Russland und die Gefahren für örtliche Unternehmen und kritische Infrastruktur. Ein wesentlicher Teil dieser Angriffe komme aus Russland. Bei Cyberangriffen sieht der Innenminister aber auch zunehmend China als Ursprungsland.

Nun sei die Schwelle zu einer neuen Eskalationsphase mit Russland überschritten, worauf man reagieren müsse. Es reiche nicht, Cyberangriffe nur mit möglichst wenig Schaden zu überstehen. Die Frage, ob er deshalb Cyber-Gegenschläge, sogenannte Hackbacks, ermöglichen wolle, verneint Dobrindt aber. „Es geht darum, laufende oder bevorstehende Angriffe zu stoppen“, sagte Dobrindt. „Dafür müssen wir im Rahmen der Gefahrenabwehr in der Lage sein, die Server-Infrastruktur oder die digitalen Systeme von Angreifern auch im Ausland lahmzulegen“, erklärte er.

„Ich bereite derzeit eine Gesetzesänderung vor, damit wir künftig die Urheber von Cyberangriffen gegen Deutschland attackieren können, um den Angriff und die Gefahr abzuwehren, auch wenn deren Server außerhalb der Bundesrepublik stehen“, erklärte er dazu. Im nächsten Jahr soll das Gesetz demnach im Kabinett vorgestellt werden. Zuständig für solche „Attacken auf Urheber von Cyberangriffen“ sollen dann die Sicherheitsbehörden sein, die entsprechende Fähigkeiten entwickeln und nutzen sollen. Ziel sei es nicht, eigene Angriffe zu führen, sondern Bedrohungsinfrastruktur lahmzulegen. „Also reine Abwehrschläge, keine Offensivaktionen“, stellte Dobrindt klar.

Zwar sei Gefahrenabwehr grundsätzlich Ländersache. „Aber die Sicherheitsbehörden des Bundes haben auch jetzt schon verfassungsrechtlich gedeckte Handlungsbefugnisse in bestimmten Bereichen, die hier relevant sind. Und sie arbeiten teilweise dazu mit den Ländern zusammen.“ Ob für die geplanten zusätzlichen Bundesaufgaben eine Grundgesetzänderung notwendig sei, beantwortete Dobrindt nicht.

Im aktuellen Koalitionsvertrag ist davon die Rede, dass die seit diesem Jahr amtierende Bundesregierung ihre Fähigkeiten zur aktiven Cyberabwehr im Rahmen „des verfassungsrechtlich Möglichen“ ausbauen will. Zudem will sie die nationale Cybersicherheitsstrategie weiterentwickeln.

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Die Ampel lehnte in ihrer nationalen Sicherheitsstrategie und im Koalitionsvertrag Hackbacks als Mittel der Cyberabwehr zwar prinzipiell ab. Gleichzeitig strebte sie aber „die Schaffung einer Bundeskompetenz zur Gefahrenabwehr bei schwerwiegenden Cyberangriffen aus dem In- und Ausland durch Änderung des Grundgesetzes an“. Vor allem Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) machte sich dafür stark.


(nen)



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