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Gericht: Gastwirt muss sich bei Bewertungen auch mal abservieren lassen


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Über Geschmack zu streiten, bringt auch vor Gericht nicht immer Erfolg. Dies musste die Inhaberin eines Berliner Restaurants jetzt herausfinden. Die Gastronomin wollte gegen eine schlechte Bewertung auf einer Online-Plattform vorgehen. Ein Gast hatte unter anderem geschrieben, das Essen sei „gar nicht meins“ und das „Salz-Pfeffer-Verhältnis“ habe überhaupt nicht gepasst. Die Erzürnte wollte das Portal, auf der diese Einschätzung eines Dritten zusammen mit wenig Punkten in Form von Sternen erschien, gerichtlich zum Löschen dieser empfundenen Schmach zwingen.

Das Landgericht Berlin II wies den Antrag der Restaurantbetreiberin mit Beschluss vom 7. August zurück und lehnte es ab, die geforderte einstweilige Verfügung zu erlassen (Az.: 27 O 262/25 eV). Es geht laut einem Bericht der Neue Juristische Wochenschrift (NJW) etwa davon aus, dass die negative Bewertung das Persönlichkeitsrecht der Restaurantbetreiberin nicht wesentlich verletzt. Die Richter sagten demnach, dass das Einstufen von Restaurants online mittlerweile ein „Alltagsphänomen“ sei und die meisten „Kritiken“ dieser Art auf dem persönlichen Geschmack basierten.

Das Gericht betont der NJW zufolge, dass eine Sterne-Bewertung im Internet eher eine subjektive Meinung ist und keine nachprüfbare Tatsachenbehauptung. Das Sprichwort „Über Geschmack lässt sich nicht streiten“ gelte hier also. Vernünftige Nutzer wüssten, dass eine solche inhaltliche Bewertung lediglich eine persönliche Empfindung wiedergebe und nicht bedeute, dass das Essen objektiv schlecht war.

Die Richter fühlten sich für diesen Fall auch gar nicht zuständig. Die Gastronomin hatte den Streitwert mit 5000 Euro angegeben. Diese Summe stufte das Landgericht als nicht nachvollziehbar ein. Seiner Ansicht nach müssen bei solchen Vorgängen konkrete wirtschaftliche Nachteile nachgewiesen werden, was hier offenbar nicht möglich gewesen sei. Bei einem geringeren Streitwert sei das Amtsgericht zuständig, sodass der Antrag auch aus diesem Grund keine Berechtigung habe.

Weiter monierte die zuständige Kammer, dass sich die Antragstellerin nicht an die korrekten Abläufe gehalten habe. Um eine Löschung zu erreichen, hätte sie laut dem Beschluss das offizielle Meldeverfahren der Plattform nutzen müssen, das im Rahmen des Digital Services Act (DSA) der EU vorgeschrieben ist. Der Hinweis auf das Verfahren im Impressum oder in einem Drei-Punkte-Menü in unmittelbarer Nähe zur Bewertung genüge dabei den Anforderungen an Benutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit nach dem Plattformgesetz. Die Restaurantchefin hatte aber nur eine einfache, formlose Nachricht geschickt. Solange die Plattform die Beschwerde nicht über den offiziellen Weg erhalten und so davon Kenntnis erlangt hat, kann sie dem Gericht zufolge auch nicht haftbar gemacht werden.


(mki)



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Tiktok-Deal: 50 Prozent der US-Einnahmen sollen an Bytedance fließen


Die geplante Abspaltung des US-amerikanischen Tiktok-Geschäfts vom chinesischen Mutterkonzern Bytedance nimmt konkrete Gestalt an. Eine Gruppe von US- beziehungsweise internationalen Investoren soll 80 Prozent der Anteile an der neuen Firma bekommen; Bytedance behält 20 Prozent, bleibt damit aber größter Anteilseigner und dürfte weiterhin gut mitverdienen.

Wie die Nachrichtenagentur Bloomberg unter Berufung auf Insider schreibt, sollen 50 Prozent der US-amerikanischen Tiktok-Einnahmen an Bytedance fließen. Möglicherweise ist das der Ausgleich für die mit 14 Milliarden US-Dollar gering erscheinende Bewertung des US-Geschäfts, das Analysten eher im Bereich von 40 Milliarden US-Dollar angesiedelt hatten. Zu den Großinvestoren sollen laut New York Times außer dem IT-Konzern Oracle sowie der Private-Equity-Firma Silver Lake auch der in Abu Dhabi beheimatete Investmentfonds MGX gehören; gemeinsam hielten sie dann 45 Prozent. Ursprünglich war vorgesehen, dass nur US-Investoren zum Zug kommen.

Von US-amerikanischer Seite steht der Übernahme nichts mehr im Wege, US-Präsident Donald Trump machte am Donnerstag mit einem entsprechenden Dekret den Weg frei. Demzufolge seien mit den getroffenen Vereinbarungen die Anforderungen des 2024 unter der Biden-Regierung erlassenen Tiktok-Bann-Gesetzes erfüllt. Ziel dieses Gesetzes war, die Daten von US-Bürgern dem Zugriff der chinesischen Regierung zu entziehen und auch den Tiktok-Empfehlungsalgorithmus unter die Kontrolle lokaler Unternehmen zu stellen.

Doch ob auch die chinesische Regierung dem Deal zustimmt und wie weit in dem Fall der Einfluss der neuen Besitzer auf den Empfehlungsalgorithmus tatsächlich geht, ist unklar. Mittlerweile ist nur noch davon die Rede, dass Tiktok USA den Algorithmus lizenzieren und mit den Daten von US-Nutzern nachtrainieren werde. Diese würden lokal auf US-amerikanischen Servern gespeichert.

Der Algorithmus selbst, die dem Basistraining zugrundeliegenden Daten sowie die Entwicklung von Updates bliebe demzufolge unter der Kontrolle von Bytedance. Wie umfangreich und detailliert die Einblicke der US-Betreiber in die Funktionsweise des Tiktok-Herzstücks ausfallen werden, ist nicht bekannt. Wie bei allen großen, erfolgreichen Plattformen liegt auch Tiktoks Erfolgsrezept und -geheimnis im Algorithmus. Dieser entscheidet, welche Inhalte Nutzer zu sehen bekommen und vor allem hat er gelernt, wie er das überwiegend junge Publikum möglichst lange in der App hält.

Für Bytedance sowie die chinesischen Regierung ist es also essenziell, diesen Teil der App mit allen Mitteln zu schützen. Laut Bloomberg haben beide dem Verkauf unter den genannten Bedingungen noch nicht zugestimmt. Die chinesische Botschaft äußerte lediglich, dass die US-Amerikaner „chinesischen Investoren ein offenes, faires und diskriminierungsfreies Umfeld bieten“ müssten.

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(atr)



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„Technologieoffenheit“: Merz will Verbrennerverbot in der EU kippen


Bundeskanzler Friedrich Merz hat sich am Freitag eindeutig gegen das längst beschlossene faktische Verbrenner-Aus in der EU positioniert und angekündigt, den Kurs der Vorgängerregierung korrigieren zu wollen. „Es ist grundsätzlich falsch, wenn der Staat einseitig Technologien vorgibt“, erklärte der CDU-Politiker auf dem Ecosystem Summit der Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland) in Berlin. Deshalb werbe er auch in Brüssel bei der EU-Kommission und in anderen Mitgliedsstaaten für einen anderen Kurs: Es sei zwar angemessen, CO2-Reduktionsziele vorzugeben, nicht aber konkrete Lösungswege. Das wolle er auf dem EU-Gipfel in Kopenhagen nächste Woche ebenfalls ansprechen.

Merz setzt sich damit klar für Technologieoffenheit ein und kritisiert die einseitige Festlegung auf die Elektromobilität. Er spricht sich dafür aus, das De-facto-Verbot für Neuwagen mit Verbrennungsmotor ab 2035 in der EU zu kippen oder zumindest deutlich offener zu gestalten. Er betonte die Notwendigkeit, der Industrie die Wahl des besten Instrumentariums zu überlassen und nicht durch die Politik in eine technologische Sackgasse zu geraten.

Mit der Ansage fährt der Kanzler einen klareren Kurs. Bei der Eröffnung der IAA Mobility in München Anfang September redete Merz noch um den heißen Brei herum. So betonte er etwa, dass Deutschland grundsätzlich am Umstieg auf die E-Mobilität festhalte. Zugleich rief er aber schon damals ganz im Sinne der Branche nach „mehr Flexibilität“ und einer klugen, verlässlichen europäischen Regulierung. Der 69-Jährige unterstrich, dass die Politik die Automobilindustrie nicht durch eine „Einengung auf eine einzige Lösung“ gefährden dürfe. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) verlangte zeitgleich explizit, das falsche Verbrenner-Verbot müsse weg.

Merz‘ Positionierung wird als Signal gewertet, auch gegen etablierte EU-Beschlüsse vorzugehen. Von Seiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der Europäischen Volkspartei (EVP) gibt es schon länger Appelle für eine Rolle rückwärts. Mit Olaf Lies aus Niedersachsen sprach sich unlängst erstmals auch ein SPD-Ministerpräsident dafür aus, dass es in der EU kein generelles Verbrennerverbot geben soll. Stattdessen sollen ihm zufolge Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren – insbesondere Plug-in-Hybride und Autos mit Range-Extender – weiterhin zugelassen werden dürfen, wenn sie zum Erreichen der Klimaziele beitragen.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gab Mitte September das vage Motto aus: „Wir werden Dekarbonisierung und Technologieneutralität miteinander verbinden.“ Sie ließ durchblicken, dass sie das vorgesehene faktische Verbrenner-Aus früher als geplant überprüfen lassen wolle. Berater heben dagegen hervor: Das „Beharrungsvermögen“ des seit Jahrzehnten etablierten emissionsintensiven Systems aus Verbrenner und fossilem Kraftstoff lasse sich nur überwinden, wenn der staatliche Werkzeugkasten auch technologiespezifische Instrumente umfasse.

Bisher sehen die EU-Vorgaben vor, dass ab 2035 der Flottengrenzwert bei null liegt. Den Autobauern steht es dabei frei, wie sie dieses Ziel erreichen. Es herrscht also grundsätzlich schon Technologieoffenheit. Fest steht aber auch, dass die Dekarbonisierung mit dem Verbrennen von Erdöl nicht zu schaffen sein wird. Es bleiben absehbar die mit Wasserstoff betriebene Brennstoffzelle, unter hohem Energieaufwand hergestellte synthetische Kraftstoffe („E-Fuels“) oder der batterieelektrische Antrieb, der vielfach als technologisch überlegen gilt.

„Wir sind in vielen Branchen nicht mehr wirklich wettbewerbsfähig“, räumte Merz auf dem Wirtschaftsforum auch ein. „Das gilt für die chemische Industrie, das gilt für den Maschinenbau, für den Anlagenbau, für die Automobilindustrie, für die Stahlindustrie.“ Die Ursache seien vor allem zu hohe Fertigungskosten, etwa aufgrund der Energiepreise und der hohen Fehlzeiten von Mitarbeitern. Dabei habe Schwarz-Rot schon deutliche Entlastungen beschlossen.

Parallel machte sich der Kanzler erneut für digitale Souveränität stark: Er wolle, dass wir in Europa „unabhängiger werden, souveräner werden, dass wir auch einen Teil unserer Stärken selbst entwickeln“. Deutschland und andere EU-Staaten seien zu stark von Software und Online-Diensten insbesondere aus den USA abhängig.

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(nie)



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Meta Vibes: Meta AI bekommt Feed für KI-Videos


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Ein cartoonhafter Mark Zuckerberg, eine Katze, die Teig knetet und flauschige Flauschknäuel, die über flauschige Bausteine hüpfen. Das sind Beispiele für die KI-generierten Videos, die man künftig in der Meta AI App anschauen kann. Mark Zuckerberg hat sie bei Instagram gepostet und stellt damit Vibes vor.

Grundsätzlich umfasst Meta AI als App etwa die Funktionen der KI-Brillen von Meta und Ray-Ban sowie Oakley, unter dem Namen Meta AI findet man aber etwa auch den KI-Chatbot in WhatsApp. Nun zieht in die Meta AI App und auf Meta.ai also Vibes ein. Es ist eine Art Social-Media-Funktion innerhalb des Dienstes. Man kann darüber Videos von Freunden entdecken, aber auch von Creatoren oder Communities, schreibt Meta in einem Blogbeitrag. Kein soziales Netzwerk ohne Eigeninitiative: Natürlich ist auch das Erstellen eigener Videos mithilfe von KI möglich. Außerdem können Fotos und Videos bearbeitet werden – und zu einem Video umgewandelt.

Wie bereits bei kurzen Videodiensten üblich, gibt es auch eine Remix-Funktion innerhalb von Vibes. Über diese können fremde Inhalte weiter bearbeitet werden, beispielsweise mit Musik untermalt, der Stil kann geändert und visuelle Elemente können eingefügt werden.

Vibes taucht unter dem Reiter „entdecken“ auf. Freilich ist der Feed personalisiert. Schaut man ein Video länger an, werden künftig eher ähnliche Videos angezeigt. Videos können auch geliked und kommentiert werden. Die Remix-Funktion ist als Karte mit einem Plus zu finden.

Meta AI lässt sich mit anderen Meta-Diensten verknüpfen. Wer ein Video postet, kann dies auf allen Plattformen gleichzeitig machen. Meta AI Videos bei Instagram können auch zu den Vibdes geschickt werden und dort verarbeitet. Vibes könnte in Zukunft auch über das Display der neuen Ray-Ban Meta Display Brille zur Verfügung stehen.


(emw)



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