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Künstliche Intelligenz

Gericht: Gastwirt muss sich bei Bewertungen auch mal abservieren lassen


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Über Geschmack zu streiten, bringt auch vor Gericht nicht immer Erfolg. Dies musste die Inhaberin eines Berliner Restaurants jetzt herausfinden. Die Gastronomin wollte gegen eine schlechte Bewertung auf einer Online-Plattform vorgehen. Ein Gast hatte unter anderem geschrieben, das Essen sei „gar nicht meins“ und das „Salz-Pfeffer-Verhältnis“ habe überhaupt nicht gepasst. Die Erzürnte wollte das Portal, auf der diese Einschätzung eines Dritten zusammen mit wenig Punkten in Form von Sternen erschien, gerichtlich zum Löschen dieser empfundenen Schmach zwingen.

Das Landgericht Berlin II wies den Antrag der Restaurantbetreiberin mit Beschluss vom 7. August zurück und lehnte es ab, die geforderte einstweilige Verfügung zu erlassen (Az.: 27 O 262/25 eV). Es geht laut einem Bericht der Neue Juristische Wochenschrift (NJW) etwa davon aus, dass die negative Bewertung das Persönlichkeitsrecht der Restaurantbetreiberin nicht wesentlich verletzt. Die Richter sagten demnach, dass das Einstufen von Restaurants online mittlerweile ein „Alltagsphänomen“ sei und die meisten „Kritiken“ dieser Art auf dem persönlichen Geschmack basierten.

Das Gericht betont der NJW zufolge, dass eine Sterne-Bewertung im Internet eher eine subjektive Meinung ist und keine nachprüfbare Tatsachenbehauptung. Das Sprichwort „Über Geschmack lässt sich nicht streiten“ gelte hier also. Vernünftige Nutzer wüssten, dass eine solche inhaltliche Bewertung lediglich eine persönliche Empfindung wiedergebe und nicht bedeute, dass das Essen objektiv schlecht war.

Die Richter fühlten sich für diesen Fall auch gar nicht zuständig. Die Gastronomin hatte den Streitwert mit 5000 Euro angegeben. Diese Summe stufte das Landgericht als nicht nachvollziehbar ein. Seiner Ansicht nach müssen bei solchen Vorgängen konkrete wirtschaftliche Nachteile nachgewiesen werden, was hier offenbar nicht möglich gewesen sei. Bei einem geringeren Streitwert sei das Amtsgericht zuständig, sodass der Antrag auch aus diesem Grund keine Berechtigung habe.

Weiter monierte die zuständige Kammer, dass sich die Antragstellerin nicht an die korrekten Abläufe gehalten habe. Um eine Löschung zu erreichen, hätte sie laut dem Beschluss das offizielle Meldeverfahren der Plattform nutzen müssen, das im Rahmen des Digital Services Act (DSA) der EU vorgeschrieben ist. Der Hinweis auf das Verfahren im Impressum oder in einem Drei-Punkte-Menü in unmittelbarer Nähe zur Bewertung genüge dabei den Anforderungen an Benutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit nach dem Plattformgesetz. Die Restaurantchefin hatte aber nur eine einfache, formlose Nachricht geschickt. Solange die Plattform die Beschwerde nicht über den offiziellen Weg erhalten und so davon Kenntnis erlangt hat, kann sie dem Gericht zufolge auch nicht haftbar gemacht werden.


(mki)



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Telekom und Perplexity: KI Phone für 149 Euro auf dem Markt


Statt auf dem Smartphone nach einer App zu suchen und diese auszuwählen, soll man beim KI Phone der Telekom einfach den KI-Assistenten nutzen, um zu tun, wofür man bisher die verschiedenen Apps öffnen musste. Der KI-Assistent stammt von Perplexity, kommt aber im klassischen Magenta daher. Beide Unternehmen kooperieren schon eine Weile. Das KI Phone kostet dabei 149 Euro und ist ab sofort verfügbar. Auch ein KI Tablet für ab 199 Euro kommt auf den Markt. Preis und Umfang sollen den Unterschied zur bekannten Konkurrenz machen.

Der Perplexity-Assistent erkennt grundsätzlich Text, Sprache, Bildschirminhalte und versteht Objekte vor der Kamera sowie Links. Soweit so bekannt von KI-Assistenten, die auch Google mit Gemini oder OpenAI mit ChatGPT Agent in petto haben sowie beispielsweise Apple mit Apple Intelligence anbietet.

Um den KI-Assistenten am KI Phone auszuwählen, reicht ein Doppelklick auf die „Power-“ oder die Magenta-Taste. Im Hintergrund nutzt Perplexity dann die vorhandenen Apps. Diese sind also in Wahrheit nach wie vor auf dem Gerät zu finden. Und auch nicht alle können vom Assistenten bedient werden. Allerdings, so sagt es die Telekom, hilft der KI-Assistent dennoch bei der Bedienung – etwa mit „intelligenten Vorschlägen“.

Im Hintergrund des KI-Assistenten arbeiten Metas Llama 2 und das französische Mistral 7B. Die Telekom warnt: „Keine KI ist fehlerfrei, Quellenprüfung bleibt wichtig.“ Auch wird in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass Fragen zu Datenschutz, Transparenz und Kontrolle noch grundlegend zu klären sein werden. Informationen zur Datenverarbeitung gibt es dort nicht.

Ein Perplexity-Konto ist nicht nötig. Wer allerdings ein solches nutzt, kann geräteübergreifend auf den Assistenten zugreifen. Die Perplexity Pro Lizenz ist 18 Monate lang nach Kauf des KI Phones kostenlos. Neben der Perplexity-Integration gibt es auch eine mit Picsart, dem KI-Werkzeug für die Kamera und Bildbearbeitung – hier bietet die Telekom ein dreimonatiges Pro-Abo mit begrenzten Credits als Zugabe an.

Das KI Phone selbst hat ein 6,6 Zoll Display mit Full HD Auflösung, 5000 mAh Akku und nutzt einen Snapdragon 6 Gen 3. Das KI Tablet kommt mit 10,1 Zoll und einem T-Pen sowie TCL NXTPAPER, also einer augenfreundlichen Anzeige, die das Lesen am Tablet angenehmer machen soll. In beiden Fällen soll sich die Batterielaufzeit im Vergleich zu den Vorgängern, den T-Geräten, verbessert haben. Laut Telekom sind beide Geräte zudem besonders nachhaltig hergestellt.


(emw)



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Russland schränkt Anrufe auf WhatsApp und Telegram ein


Russland schränkt zur angeblichen Abwehr von Terroristen und Betrügern Anrufe mit den ausländischen Messengerdiensten WhatsApp und Telegram ein. Die russische Telekommunikationsbehörde Roskomnadsor sprach in einer Mitteilung in Moskau von Einschränkungen bei Sprachanrufen. Allerdings berichteten Nutzer in Russland auf der Störungs-Website Downdetector, dass auch Videoanrufe gestört seien.

Andere Funktionen von WhatsApp und Telegram seien nicht betroffen, teilte Roskomnadsor mit. Doch deren Telefondienste würden genutzt, um russische Bürger „zu betrügen, um Geld zu prellen, sie in Sabotage oder terroristische Aktivitäten zu verwickeln“, hieß es. Tatsächlich sind auf den Messengern nicht nur Trickbetrüger aktiv, auch ukrainische Geheimdienste nutzen sie zur Kontaktaufnahme in Russland.

Die Einschränkungen würden zurückgenommen, wenn die ausländischen Messenger-Dienste sich an russische Gesetze hielten, teilte das Digitalministerium in Moskau der staatlichen Agentur zufolge mit.

WhatsApp gehört wie Facebook oder Instagram zum US-Konzern Meta von Mark Zuckerberg und weigert sich, Daten mit russischen Behörden zu teilen. Telegram wurde von dem Russen Pawel Durow entwickelt. Gegen Telegram gibt es in Russland, aber auch in anderen Ländern den Vorwurf, dass der Dienst zu wenig gegen kriminelle Nutzer vorgehe.

Seit Beginn des Angriffskriegs gegen die Ukraine 2022 baut die Moskauer Führung die Kontrolle über den russischen Teil des Internets immer weiter aus. Ausländische Messengerdienste sollen durch eine einheimische App namens Max ersetzt werden, bei der Kritiker aber einen Zugriff der Behörden auf die Daten fürchten.


(dmk)



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Studie: Streaming-Boom flacht ab – YouTube stark


Die Streaminganbieter in Deutschland erreichen nur bei Menschen über 30 noch Zuwächse. „Erstmals ziehen die 30- bis 49-Jährigen bei der Streaming-Abo-Nutzung mit 68 Prozent an den Jüngeren (14-29 Jahre) mit 66 Prozent vorbei“, steht in der Bewegtbild-Studie „Screens in Motion 2025“ der Zeitschrift „TV Spielfilm“ aus dem Burda Verlag.

Aufgrund des höheren Bevölkerungsanteils stelle die mittlere Altersgruppe ohnehin die mit Abstand größte Masse der Streaming-Abo-Nutzer. Die Autoren der Studie sehen alles in allem erstmals eine „gewisse Sättigung“ auf Deutschlands Streamingmarkt.

Die Langzeitentwicklung der Sehdauern seit 2019 zeigt für jüngere Abonnenten sogar einen minimalen Rückgang der täglichen Streaming-Sehdauer auf hohem Niveau von 2 Minuten auf 1 Stunde 16 Minuten, wie in der Studie zu lesen ist. „In der mittleren Altersgruppe (30-49 Jahre) hat die Sehdauer Streaming im gleichen Zeitraum um 32 Minuten zugenommen, auf nun ebenfalls 1 Stunde 16 Minuten.“

Die über 50-Jährigen gucken den Ergebnissen zufolge aktuell nur 42 Minuten täglich Streamingangebote, das ist aber eine Zunahme um 25 Minuten. Größeres Neukunden-Potenzial ist demnach bei dem älteren Publikum zu vermuten.

Zwar seien Netflix und Amazon Prime Video nach wie vor die Platzhirsche. Auf Platz drei von den Nutzeranteilen her folge allerdings auf ähnlichem Niveau schon YouTube, also eine Video-Plattform. „Warum das so ist? Es hängt sicherlich mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis zusammen“, sagte die Verantwortliche von „Screens in Motion“, Marion Sperlich, der Deutschen Presse-Agentur. Sie ist zugleich Head of Research Market Media Insights im Burda-Verlag.

„Hier besteht eine zunehmende Sensibilität bei den Streaming-Abonnenten“, erläuterte Sperlich. „Stehen Preis und Nutzung nicht mehr im Verhältnis, das heißt sind zum Beispiel nur noch wenige interessierende Formate verfügbar, wird ein Abo gekündigt und ein neues bei einem anderen Anbieter abgeschlossen. Abo-Hopping könnte man das nennen. Prime Video und Netflix scheinen folglich ihre Nutzer am besten mit ihren Inhalten bei Laune zu halten.“

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Die Mediatheken der Öffentlich-Rechtlichen hätten am Streamingboom der vergangenen Jahre durchaus profitiert, sagt Sperlich. „Wir wissen, dass die lineare TV-Nutzung zurückgeht, aktuell um 45 Minuten Sehdauer pro Tag im Vergleich zu 2019. Die Mediatheken der Sender allerdings, die im Prinzip die gleichen Inhalte anbieten, werden stärker genutzt. Das heißt, das, was klassisches TV an Sehdauer oder auch Nutzeranteilen verliert, geht nicht allein auf die Streaming-Abo-Anbieter über, sondern auch auf die eigenen Mediatheken.“

Für „Screens in Motion 2025“ hat das Marktforschungsinstitut YouGov Anfang März rund 2.000 Menschen befragt. Die Studie gilt als repräsentativ für die Bevölkerung ab 14 Jahren mit Onlinezugang in Deutschland.


(emw)



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