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Datenschutz & Sicherheit

Gericht rüffelt Cookie-Banner beim „Standard“


Ein aktuelles Urteil aus Österreich ist ein weiterer Schritt im Streit um sogenannte „Pay or Okay“-Modelle. Demnach habe die Zeitung „Der Standard“ mit der Gestaltung ihrer Cookie-Banner gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen und keine gültige Einwilligung zur Verabeitung von Daten eingeholt.

Beim Modell „Pay or Okay“ werden Leser:innen vor die Wahl gestellt, ob sie ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen wollen („pay“) oder Tracking auf der Website zustimmen („okay“). Abonnieren oder akzeptieren: Aus Perspektive von Datenschutz und Privatsphäre ist das keine faire Wahl.

In Fall des Standard wurden Leser:innen beim Klicken des „Okay“-Button direkt zu den Inhalten der Seite geleitet, ohne dass sie zuvor auswählen konnten, für welchen Verarbeitungszweck ihre Daten erhoben werden sollen. Dagegen hat sich die NGO noyb gewehrt. Das ist eine gemeinnützige Organisation aus Wien, die sich für Datenschutz in der EU einsetzt.

Keine freiwillige Einwilligung

Möchten Online-Medien ihre Nutzer:innen tracken, benötigen sie dafür laut DSGVO eine wirksame Rechtsgrundlage. Websites und Apps berufen sich dafür in der Regel auf die informierte und freiwillige Einwilligung und servieren Besucher:innen Cookie-Banner. Allerdings kommt es auf die Gestaltung des Banners an.

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) vertritt in seinen Leitlinien zur Einwilligung die Ansicht, dass zu verschiedenen Verarbeitungsvorgängen auch gesonderte Einwilligungen eingeholt werden müssen: „Wenn der Verantwortliche verschiedene Zwecke für die Verarbeitung zusammengefasst hat und nicht versucht, gesonderte Einwilligungen für jeden Zweck einzuholen, fehlt die Freiheit.“

EU-Datenschützer*innen watschen Abo-Modelle ab

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Darauf hatte sich auch die österreichische Datenschutzkonferenz (DSB) bezogen, die den Fall aufgrund der noyb-Klage bewertet hatte. Grundsätzlich seien „Pay or Okay“-Modelle demnach zwar kein Problem. Im Fall des Standard hätte Nutzer:innen aber keine ausreichend granulare Auswahl treffen können. Diese Entscheidung hat nun auch das Bundesverwaltungsgericht (BVwg) in Österreich bestätigt.

Sowohl die DSB als auch das Gericht haben entschieden, dass Nutzer:innen die Möglichkeit haben müssen, die Einwilligung zu jedem Verarbeitungszweck einzeln abzugeben oder zu verweigern“, fasst noyb die Lage zusammen.

Die NGO geht jedoch davon aus, das Der Standard die Entscheidung noch vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in Österreich anfechten werde, bis sie wahrscheinlich vor dem dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) landet. Der Standard hat in Reaktion auf das Urteil bereits angekündigt, die Granularität der Einwilligung anzupassen.

Mehr Tracking durch „Pay or Okay“

„Pay or Okay“-Modelle sind besonders in der EU verbreitet. Populäre Nachrichtenseiten wie T-Online oder der Spiegel setzen sie ein. Auch Meta nutzt das Modell seit 2023 für Facebook und Instagram.

Fachleute bezweifeln nicht nur die Rechtmäßigkeit, sondern auch die finanzielle Notwendigkeit dieser Modelle. Laut einem Bericht von noyb stammen nur etwa 10 Prozent der Einnahmen von Medienhäusern aus digitaler Werbung und höchstens 5 Prozent aus der Verarbeitung von personenbezogener Daten.

Vor die Wahl zwischen Abonnement und Tracking gestellt, würden sich mehr als 99 Prozent für Tracking entscheiden. „Laut Studien wollen aber nur 0,16 Prozent bis 7 Prozent der Menschen getrackt werden oder ihre Daten für personalisierte Werbung verwenden“, mahnt noyb.



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Datenschutz & Sicherheit

Datenleck bei Discord: Support-Dienstleister erfolgreich attackiert


Ein Support-Dienstleister für die Messaging- und Social-Media-Plattform Discord ist Opfer eines Cyberangriffs geworden. Dabei sollen Kriminelle auf Kundendaten zugegriffen haben und diese als Druckmittel für eine Erpressung einsetzen.

In einer Stellungnahme weisen die Discord-Betreiber auf die Attacken hin. Sie versichern, dass davon ausschließlich Kunden betroffen seien, die in Kontakt mit dem Support waren. Demzufolge hätten die Angreifer auch nur auf diesen Kontext betreffende Nutzerdaten Zugriff gehabt. Sie versichern, dass Discord direkt nicht betroffen war. Demzufolge konnten die Angreifer keine Chatnachrichten einsehen.

Die Betreiber stellen klar, den IT-Sicherheitsvorfall mittlerweile im Griff zu haben und betroffene Nutzer zu kontaktieren. Wie viele Opfer konkret betroffen sind, ist derzeit nicht bekannt. Die Verantwortlichen geben an, dass die Angreifer unter anderem Ausweisnummern, IP-Adressen, Nachrichten an den Support und Zahlungsinformationen kopieren konnten. Darunter sollen sich aber keine vollständigen Kreditkartennummern und Passwörter befinden.

Sicherheitsforscher legen nahe, dass die erbeuteten Daten weitreichende Folgen haben können. Schließlich können die Angreifer daraus vergleichsweise überzeugend Phishing-Mails für etwa Kryptowährungsbetrug stricken. Demzufolge sollten Discord-Nutzer E-Mails ab sofort noch kritischer beäugen und nicht auf Links in Mails klicken oder sogar Dateianhänge öffnen. Die Angreifer geben an, den Support-Dienstleister Zendesk attackiert zu haben. Das wurde aber von offizieller Seite bislang nicht bestätigt.

Hinter den Attacken sollen die Cyberkriminellen von Scattered Lapsus$ Hunters stecken. Die wollen sich eigenen Angaben zufolge eigentlich aus dem Cybercrimegeschäft zurückziehen. In der Vergangenheit haben sie unter anderem Jaguar und Marks & Spencer erfolgreich attackiert und Schäden in Millionenhöhe verursacht.


(des)



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Datenschutz & Sicherheit

Cyberangriff am BER: Passagierabfertigung wieder am Netz


Gut zwei Wochen nach einem Cyberangriff auf einen IT-Dienstleister am Hauptstadtflughafen BER ist der Schaden am elektronischen System der Passagierabfertigung behoben. „Das zentrale System des Dienstleisters Collins Aerospace ist seit Sonntagmorgen wieder am Netz“, sagte eine BER-Sprecherin auf eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

IT-Fachleute der Flughafengesellschaft hätten am Wochenende damit begonnen, umfangreiche Sicherheitstests durchzuführen. Diese seien bislang erfolgreich verlaufen. „Ab Montag erfolgt die schrittweise Wiederanbindung der Fluggesellschaften an das System“, so die Sprecherin.

Die Check-in-Schalter und Boarding-Gates werden dann schrittweise nach einem abgestimmten Wiederinbetriebnahme-Plan angeschlossen. Dann dürfte sich auch die Lage für Reisende normalisieren, die zuletzt längere Wartezeiten bei Check-in, Boarding und in der Gepäckausgabe hinnehmen mussten.

Der Flughafen-Dienstleister war am 19. September Opfer des Cyberangriffs geworden. Betroffen waren mehrere Airports in Europa. Der Hackerangriff legte am BER elektronische Systeme lahm, die für die Passagier- und Gepäckabfertigung genutzt werden.

Betroffen waren nicht zuletzt die Check-in-Schalter. Die Airlines behalfen sich seither damit, das Einchecken der Passagiere zum Teil per Hand zu erledigen, zum Teil mit externer Technik. Alternativ konnten und können Reisende die Self-Service-Stationen mit Automaten im Flughafen nutzen und oft auch selbst Gepäck an Automaten aufgeben.

Der Cyberangriff zog vor allem in den ersten Tagen danach erhebliche Probleme für Fluggäste nach sich, mit langen Schlangen beim Check-in oder bei der Gepäckausgabe. Massenhaft blieben Koffer liegen, es gab auch Verspätungen und Flugausfälle. Nach und nach ruckelte sich alles einigermaßen zurecht, sodass der Betrieb laut Flughafengesellschaft stabil lief. Nach Auskunft der BER-Sprecherin kann es momentan aber weiterhin zu längeren Wartezeiten bei Check-in, Boarding und auch in der Gepäckausgabe kommen.

„Aufgrund des Cyberangriffs zurückgebliebenes Gepäck bauen die Fluggesellschaften zusammen mit ihren Bodenverkehrsdienstleistern weiterhin schnellstmöglich ab und senden es nach“, fügte sie hinzu. Nicht angekommenes Gepäck sollten Passagiere am Zielort sofort bei der Gepäckermittlung melden. Weiterer Ansprechpartner für nicht zugestelltes Aufgabegepäck ist die Fluggesellschaft als Vertragspartner der Reisenden. Nur diese kann Auskunft über den Verbleib und die Nachlieferung geben.

Den besonders großen Passagierandrang am langen Feiertagswochenende bewältigten die Beschäftigten von Flughafen, Bodenverkehrsdienstleistern und Fluggesellschaften nach Angaben der BER-Sprecherin gut. „Der Flugbetrieb am BER ist auch am verkehrsreichen Sonntag entsprechend den Umständen nach dem Cyberangriff geordnet angelaufen“, schilderte sie. Im Laufe des Tages erwartete der Airport 96.000 Fluggäste. Am Freitag, dem Tag der Deutschen Einheit, waren es 90.000 Reisende. Das ist im Vergleich zu anderen Tagen viel.


(nen)



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Datenschutz & Sicherheit

Unzählige Sicherheitslücken in Dell PowerProtect Data Domain geschlossen


Stimmen die Voraussetzungen, können Angreifer Dell PowerProtect Data Domain attackieren und Systeme als Root kompromittieren. Sicherheitspatches stehen zum Download bereit.

Wie aus einer Warnmeldung hervorgeht, haben die Entwickler unzählige Schwachstellen in der Anwendung selbst, aber auch in Komponenten wie Bind, FreeType und OpenSSL geschlossen. Nutzen Angreifer die Lücken erfolgreich aus, können sie unter anderem unbefugt auf Systeme zugreifen (etwa CVE-2025-43914 „hoch„) oder sogar Schadcode ausführen.

Verfügt ein Angreifer bereits über hohe Nutzerrechte, kann er sich zum Root-Nutzer hochstufen (CVE-2025-43890 „mittel„) und so PCs vollständig kompromittieren. Ob Angreifer bereits Computer attackieren, ist bislang nicht bekannt. Admins sollten sicherstellen, dass eine der gegen die geschilderten Attacken gerüstete Dell PowerProtect-Data-Domain-Version installiert ist:

  • 8.5.0.0
  • 8.4.0.0
  • 8.3.1.10
  • 7.10.1.70
  • 7.13.1.40


(des)



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