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Glasfaser-Doppelausbau: Monitoringstelle der Bundesnetzagentur stellt Arbeit ein


Glasfaser-Doppelausbau: Monitoringstelle der Bundesnetzagentur stellt Arbeit ein

Die Bundesnetzagentur (BNetzA), eine Regulierungsbehörde mit Sitz in Bonn, ist in Deutschland zuständig für die Gewährleistung eines funktionierenden Wettbewerbs in den Netzmärkten Energie, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. In dieser Funktion ging und geht sie unter anderem Beschwerden zum Glasfaser-Doppelausbau nach.

Nur noch wenige Beschwerden

Im Jahr 2023 wurde dafür sogar eine eigene Monitoringstelle eingerichtet, deren Arbeit nun aber endet. Zwischen Juli 2023 und Juli 2025 hat die Monitoringstelle 539 Fälle von (vermeintlichem) Glasfaser-Doppelausbau untersucht und, wenn angeraten, an die zuständigen Beschlusskammern weitergeleitet, da die Bundesnetzagentur selbst gar keine entsprechenden Befugnisse gehabt hätte, die ausbauenden Unternehmen oder den Ausbau als solches zu sanktionieren.

ComputerBase hatte bereits im Mai, im Rahmen des Jahresbericht Telekommunikation 2024, über den Zwischenbericht der Monitoringstelle berichtet, damals lag der Stand bei 526 Fällen. In den letzten Monaten kamen also bundesweit nur noch sehr wenige Fälle hinzu.

Zentrale Erkenntnisse

Die Erkenntnisse des Abschlussberichts umfassend vor allem folgende drei Punkte:

  • Dass ein zweitausbauendes Unternehmen sein angekündigtes Vorhaben nicht umsetzte, war sehr selten zu beobachten, unabhängig davon, ob es die Telekom oder ein Mitbewerber war.
  • Die Telekom startete häufiger als andere Mitbewerber einen Glasfaserausbau, nachdem dieser ursprünglich bereits durch einen Mitbewerber angekündigt wurde.
  • Die Telekom erschloss/erschließt häufiger als die Mitbewerber nur lukrative Kerngebiete.

Der Doppelausbau und die Erschließung nur von lukrativen Gebieten führen dazu, dass weniger wirtschaftlich lohnenswerte Randgebiete erst sehr viel später erschlossen werden, zum Beispiel im Rahmen von Förderprogrammen, die sich allerdings aus Steuergeldern finanzieren.

Der Bericht weist darauf hin, dass nur Fälle untersucht wurden, die der Monitoringstelle auch gemeldet wurden. Die Monitoringstelle selbst hat also nicht proaktiv kontrolliert. Die Dunkelziffer könnte höher liegen. Nach dem Ende der Arbeit der Monitoringstelle wird die Bundesnetzagentur auch weiterhin gemeldete Fälle untersuchen.

Bundesweite Verteilung

Die Top 3 der gemeldeten Fälle von Doppelausbau finden sich, erwartbar, in den großen Flächenländern mit einer höheren Bevölkerungsanzahl. Auf Platz 1 steht Nordrhein-Westfalen mit 102 gemeldeten Fällen. Platz 2 belegt Bayern mit 78 Fällen und auf Platz 3 folgt Rheinland-Pfalz mit 69 Fällen. Die wenigsten Fälle wurden in Bremen (2) und Hamburg (1) gemeldet.

Fazit

Der Abschlussbericht zieht ein eindeutiges Fazit:

Die Beschlusskammer hat festgestellt, dass die überlassenen Fälle keine Anhaltspunkte für ein systematisch missbräuchliches Verhalten der Telekom und der GlasfaserPlus nahelegen, gleichwohl aber im Einzelfall die Besorgnis auf ein reaktives, die Handlungsmöglichkeiten des jeweiligen Wettbewerbers unbillig beeinträchtigendes Verhalten nicht völlig auszuschließen ist.

Das heißt konkret, dass Einzelfälle nicht völlig ausgeschlossen werden können, aber kein planmäßiges Verhalten zu beobachten war, mit dem die Telekom oder andere Markteilnehmer gezielt den Ausbau von Mitbewerbern torpediert hätten.

Der vollständige Abschlussbericht kann auf der Website der Bundesnetzagentur eingesehen werden.



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