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GMX/Web.de gegen Google: Gerichtsurteil stützt fairen Wettbewerb im Netz
Der deutsche Mailservice-Anbieter GMX/Web.de hat einen Teilerfolg gegen den US-Technologieriesen Google errungen
Um die Macht von US-Technologieriesen zu beschränken, beschloss die EU ein recht hartes Regelwerk für fairen Wettbewerb im Netz. Auf Basis dieser Regeln fällt ein deutsches Gericht nun ein Urteil.
Der deutsche Mailservice-Anbieter GMX/Web.de hat einen Teilerfolg gegen den US-Technologieriesen Google errungen. Das Landgericht Mainz untersagte es Google, den eigenen Mailservice Gmail zu bevorzugen, wenn der Nutzer ein Android-Smartphone einrichtet und ein Google-Konto erstellt, etwa für den App-Store Google Play, die mobile Version des Webbrowsers Chrome oder die Videowebseite Youtube (Aktenzeichen 12 HK O 32/24).
Log-in auch mit Handynummer möglich
Google hat sein in der Klage moniertes Verhalten bereits geändert, das reicht dem Urteil zufolge aber nicht aus. So kann man bei der Einrichtung seit Mai 2025 auch nur eine Handynummer angeben. Dann allerdings erstellt Google automatisch eine Gmail-Adresse, was dem Gericht so nicht behagt.
Klägerin 1&1 bezog sich dabei auf das neue EU-Digitalmarktrecht (Digital Markets Act, kurz DMA). Das mächtige Digitalgesetz ist seit März 2024 in Kraft, es stärkt die Rechte von Verbrauchern und kleineren Unternehmen gegenüber Tech-Konzernen wie Apple oder Google. Grundannahme ist, dass große Plattformbetreiber so mächtig sind, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten.
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EU-Regelwerk zeigt Wirkung
1&1 zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. „Dies ist ein gutes Zeichen für den Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Verbraucher“, erklärte der Geschäftsführer von GMX und Web.de, Michael Hagenau. Millionen Nutzer könnten sich künftig bewusst gegen Gmail und für einen europäischen Anbieter samt strengem Datenschutz entscheiden. Das sei „ein spürbares Signal für digitale Souveränität“. „Die vom Digital Markets Act beabsichtigte Öffnung der Märkte zeigt Wirkung“, sagte Hagenau.
Google wertete es positiv, dass die meisten Klagepunkte abgelehnt worden seien. „Dennoch sind wir besorgt, dass die Entscheidung das Bestreben des DMA zu einer Harmonisierung der Regeln untergräbt“, hieß es von dem amerikanischen Unternehmen. „Solche Entscheidungen führen zu noch mehr Bürokratie – und das zu einer Zeit, in der Regulierungsbehörden und europäische Entscheidungsträger einfachere Regeln zur Förderung von Innovationen fordern.“