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Google-Fonts-Abmahnwelle: BGH schickt Grundsatzfragen zu IP-Adressen an den EuGH


Die juristische Auseinandersetzung über die dynamische Einbindung von Google Fonts geht in die nächste und entscheidende Runde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem unlängst gefassten Beschluss ein Verfahren ausgesetzt, um dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) drei zentrale Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen. Der Fall mit dem Aktenzeichen VI ZR 258/24 könnte das Ende für ein Geschäftsmodell bedeuten, das in den vergangenen Jahren tausende Webseite-Betreiber in Atem hielt: die systematische Provokation von Datenschutzverstößen zum Zweck massenhafter Abmahnungen.

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Der BGH erläutert dazu: Der Beklagte habe einen Webcrawler benutzt, „um automatisiert eine Vielzahl von Webseiten auf die dynamische Einbindung von Google Fonts zu überprüfen“. Unter anderem beim Webauftritt des Klägers habe er so einen „Treffer“ erzielt. Unter Zuhilfenahme einer weiteren extra dafür entwickelten Software sei ein Besuch des Beklagten auf der Homepage des Klägers automatisiert vorgenommen worden. Die dabei an den Beklagten zu vergebene dynamische IP-Adresse sei an Google in den USA weitergeleitet worden.

Die erste Frage, die der EuGH laut der inzwischen veröffentlichten Vorlage vom 28. August nun klären soll, betrifft ein Fundament des Datenschutzes: Wann genau ist eine Information „personenbezogen“ im Sinne von Artikel 4 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)? Die Berufungsinstanz in Form des Landgerichts Hannover hatte zuvor argumentiert, dass die dynamisch vergebene IP-Adresse im konkreten Fall kein personenbezogenes Datum sei. Grund: Der US-Konzern Google verfüge nicht über die rechtlichen Mittel, den Besucher mithilfe seines Internetzugangsanbieters zu identifizieren.

Der BGH äußert hier indes Zweifel. Er will wissen, ob ein „relativer Maßstab“ gilt. Damit würde es darauf ankommen, ob der Empfänger der Daten die Person grundsätzlich identifizieren kann. Greife dagegen ein „objektiver Maßstab“, würde auch eine dynamische IP-Adresse bereits dann personenbezogen sein, wenn irgendjemand, etwa der Provider, den Bezug zu der Person herstellen kann. Sollte der EuGH diesem „objektiven“ Ansatz folgen, wäre die Hürde für Datenschutzverstöße bei der Übermittlung von IP-Adressen deutlich niedriger als bisher von vielen Gerichten angenommen.

Noch vertrackter ist die zweite Vorlagefrage, die sich mit dem Begriff des immateriellen Schadens nach Artikel 82 der DSGVO befasst. Bisher sahen Gerichte in einem Schaden oft eine „unfreiwillige Einbuße“. Im vorliegenden Casus hat der Beklagte den Verstoß jedoch bewusst und aktiv herbeigeführt, nur um ihn dokumentieren und finanziell geltend machen zu können.

Der BGH will hier wissen, ob ein immaterieller Schaden überhaupt vorliegen kann, wenn eine betroffene Person die Kontrolle über ihre Daten nicht unfreiwillig abtritt, sondern den „Kontrollverlust“ gezielt inszeniert. Dies gilt insbesondere dann, wenn solche Verstöße in großer Zahl automatisiert ausgelöst werden. Der EuGH hat in der Vergangenheit zwar bereits wiederholt betont, dass der Schadensbegriff weit auszulegen ist. Eine Antwort auf die Frage der bewussten Provokation steht aber noch aus.

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Die dritte Frage schlägt die Brücke zum Rechtsmissbrauch. Selbst wenn Juristen einen Verstoß und einen formalen Schaden bejahten, könnte ein Anspruch nach Treu und Glauben ausgeschlossen sein. Der BGH bittet um Klarstellung: Kann ein Schadensersatzanspruch verneint werden, wenn die betroffene Person die Bedingungen für diesen Anspruch künstlich geschaffen hat, um sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen?

Dabei ist entscheidend, ob die Erlangung eines Geldbetrags die alleinige Motivation sein muss oder ob es ausreicht, wenn dieses finanzielle Interesse deutlich im Vordergrund stand. Das Berufungsgericht konnte in der Sache nämlich nicht ausschließen, dass der Beklagte womöglich auch das Ziel verfolgte, auf Datenschutzprobleme hinzuweisen.

Die EuGH-Entscheidung dürfte wegweisend für die digitale Wirtschaft sein. Einerseits gehe es darum, ob die DSGVO weiterhin als scharfes Schwert für den Schutz der Privatsphäre dient, weiß der IT-Rechtler Jens Ferner. Andererseits müsse verhindert werden, dass sie zum Werkzeug für automatisierte Klage-Industrien verkomme. Während das Berufungsgericht das Verhalten der Beklagten als sittenwidrige vorsätzliche Schädigung nach Paragraf 826 BGB einstufte, da Ansprüche gezielt provoziert wurden, muss der EuGH jetzt die Komponente des EU-Rechts abschließend beleuchten.

Für Website-Betreiber bleibt die Lage bis zum Urteil aus Luxemburg, das erst in einigen Monaten oder Jahren ergehen dürfte, zwar unsicher. Die BGH-Vorlage signalisiert aber, dass die Karlsruher Richter der massenhaften Abmahnpraxis mit erheblicher Skepsis gegenüberstehen. Die Zeit der leichten Gewinne durch automatisierte Crawler-Besuche könnte bald vorbei sein.

Bereits 2016 entschied der EuGH: Pseudonymisierte Daten – wie eine dynamische IP-Adresse – sind nicht automatisch anonym. Solange die Möglichkeit besteht, die Identität der Person durch „zusätzliche Informationen“ wiederherzustellen, bleibt der Personenbezug bestehen. Der entscheidende Aspekt dabei ist, ob der Datenverantwortliche über die Mittel zur Re-Identifizierung verfügt. Dies schließt die Option der Kooperation mit Dritten wie Internetprovidern oder Behörden ein.


(nie)



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Redmagic 11 Pro im Test: Gaming-Handy mit 144-Hz-AMOLED-Display & Flüssigkühlung


Das Redmagic 11 Pro liefert dank des Snapdragon 8 Elite Gen 5 geballte Power und ist durch und durch für Gaming optimiert.

Mit dem Gaming-Handy Redmagic 11 Pro liefert Nubia den Nachfolger des Ende 2024 erschienenen 10 Pro (Testbericht). Ein stärkerer Prozessor, ein größerer Akku und eine Luft- und Flüssigkühlung zählen zu den Neuerungen des Nachfolge-Modells. Erneut gibt es das Smartphone in unterschiedlicher Ausführung.

Wir haben die Variante mit 16 GB RAM und 512 GB SSD getestet und zeigen, ob das 11 Pro erneut als Gaming-Smartphone überzeugen kann. Das Testgerät hat uns der Hersteller zur Verfügung gestellt.

Design

Das Redmagic 11 Pro macht kein Geheimnis daraus, dass es ein Gaming-Smartphone ist. Das kantige Gehäuse mit silbernem Metallrahmen leuchtet vorrangig beim Zocken an mehreren Stellen bunt vor sich hin, dank der installierten LEDs. Wenn das bisher nicht Hinweis genug war, sollten Schriftzüge wie WIN MORE GAMES und GAME MODE keine Zweifel mehr offen lassen. Die Rückseite ist komplett verglast und gewährt unter anderem Einblick auf die Flüssigkühlung, die während des Spielens durchgepumpt wird.

Die Kameras auf der Rückseite befinden sich unter dem Glas, wodurch das Smartphone flach auf dem Tisch liegt. Mit seinem 6,85-Zoll-Display hat es die Maße 163,8 × 76,5 × 8,9 mm und wiegt knapp 240 g. Die Verarbeitung ist makellos und das Redmagic 11 Pro fühlt sich äußerst hochwertig an. Es ist zudem nach IPX8 wasserdicht (in Süßwasser bis zu 30 Minuten bei einer maximalen Tiefe von 1,5 m). Da das Smartphone Lüftungsschlitze hat, dringt Staub auf Dauer unweigerlich ins Gehäuse ein, das soll laut Hersteller jedoch nicht die Leistung des Geräts beeinträchtigen.

Display

Das 6,85-Zoll-AMOLED-Display wartet mit einer Auflösung von 2688 × 1216 Pixeln (431 PPI) im 20:9-Format auf. Das sieht man, denn Schrift, Icons und Medieninhalte sehen auf dem Display gestochen scharf aus. Die Bildwiederholfrequenz liegt bei 144 Hz und passt sich automatisch der Situation an, was vorwiegend dem Akku zugutekommt. Neben dem Automatikmodus kann man aber auch bei Bedarf manuell zwischen 144, 120, 90 und 60 Hz wechseln. Das AMOLED-Display hat eine fantastische Bildqualität und besticht durch eine vollständige Abdeckung des DCI-3P-Farbraums mit knalligen Farben. Dank einer Helligkeit von bis zu 1800 Nits bleiben sie drinnen wie draußen erhalten und das Display durchgehend problemlos ablesbar.

Die Abtastrate des Touchdisplays erreicht bis zu 3000 Hz, es reagiert damit unheimlich schnell und präzise auf Berührungen. Besonders beim Zocken ist das natürlich wichtig. Multi-Finger-Eingaben sind hingegen auf 360 Hz beschränkt. Ohne Notch und durch einen super schlanken Rahmen hat das Redmagic 11 Pro eine Screen-to-Body-Ratio von 95,3 Prozent. Sowohl das Display als auch die Rückseite des Geräts sind durch Corning Gorilla Glass geschützt, allerdings wird nicht bekannt gegeben, um welche Version es sich handelt. Zusätzlich ist von Werk aus eine Schutzfolie installiert.

Kamera

Nubia hat beim Redmagic 11 Pro alles in die Hardware gesteckt, um das Spielerlebnis mit dem Smartphone zu optimieren. Die Kamera-Performance ist da eher zweitrangig. Es ist also kein Wunder, dass die Bildqualität Fotos wie beim Vorgänger 10 Pro eher zu Wünschen übrig lässt.

Die Hauptkamera arbeitet mit 50 Megapixeln, während eine zweite 50-Megapixel-Kamera für die Weitwinkelaufnahmen zuständig ist. Eine Telelinse mit dreifach optischem Zoom gibt es nicht, eine optische Bildstabilisierung (OIS) für die Hauptkamera dafür schon. Für Makroaufnahmen ist eine 2-Megapixel-Kamera zuständig. Den zehnfachen digitalen Zoom kann man auf der höchsten Stufe kaum gebrauchen, da die meisten Details verloren gehen. Die Selfie-Kamera arbeitet mit 16 Megapixeln und ist unter dem Display versteckt. Sie nimmt beim Zocken, Surfen oder Videostreaming also nichts von der Bildfläche in Anspruch, büßt dafür aber etwas an Qualität ein.

Im Alltag lassen sich mit den Kameras passable Fotos schießen, je nach Lichtverhältnissen jedoch mit reduziertem Dynamikumfang. Mit der Abenddämmerung kommt sie noch relativ gut klar, bei Einbruch der Dunkelheit wird es aber schwierig. Auch tagsüber liefert sie draußen nur durchwachsene Ergebnisse.

Videos nimmt das Redmagic 11 Pro in HD (30/60 FPS), Full-HD (30/60 FPS), 4k (30/60 FPS) und 8k mit 30 FPS auf. Video- und Soundqualität sind hier brauchbar, wenngleich die Bildstabilisation immer mal wieder etwas zu kämpfen hat. Bei unruhigen Händen macht sich das im Video schnell bemerkbar.

Ausstattung

Das Redmagic 11 Pro ist ein wahres Leistungsmonster. Mit einem Qualcomm Snapdragon 8 Elite Gen 5 kommt es mit so ziemlich jedem Game im Playstore problemlos klar. Der High-End-Prozessor arbeitet mit acht Kernen bei einer maximalen Taktung von 4,6 GHz. Unterstützt wird er in unserem Testgerät von 16 GB LPDDR5T RAM und dem hauseigenen Redcore-R4-Gaming-Chip.

Erwartungsgemäß spiegelt sich die geballte Power des 11 Pro auch in den Benchmarks wider. Hier erzielt es die höchsten Werte aller von uns bisher getesteten Smartphones. Bei PCMark Work 3.0 Benchmark erreicht es 27.000 Punkte, bei 3DMark Wild Life Extreme 8200 Punkte. Spiele wie Call of Duty Mobile und PUBG Mobile laufen durchgehend flüssig, selbst bei komplett aufgedrehten Grafikeinstellungen, und profitieren von den 144 Hz des AMOLED-Displays. Auch grafisch intensivere Games wie Black Desert Mobile, Wuthering Waves, Zenless Zone Zero sowie Genshin Impact sind auf höchster Stufe kein Problem für das Redmagic 11 Pro.

Für die Kühlung steht neben einem Lüfter mit 24.000 RPM (Drehungen pro Minute) auch eine Flüssigkühlung parat. Diese ist dank der verglasten Rückseite jederzeit sichtbar und dadurch auch Teil der Optik des Smartphones. Das Kühlmittel soll laut offiziellen Angaben zudem selbst bei einem Aufprall nicht auslaufen können. Trotz der ausgeklügelten Kühltechnik wird das Redmagic 11 Pro unter Last ziemlich warm. Während das im Winter selbst bei längeren Gaming-Sessions noch verkraftbar ist, dürfte die zusätzliche Wärme im Hochsommer schnell unangenehm werden. Immerhin ist der Lüfter dafür selbst auf Hochtouren verhältnismäßig leise. Ohne Sound aus den Lautsprechern hört man ihn definitiv surren, mit eingeschaltetem Sound verschwindet er aber in der Geräuschkulisse.

Als Speichermedium ist in unserem Testgerät eine 512 GB SSD (UFS 4.1 Pro) verbaut. Diese liefert ausreichend Speicherplatz, um auch größere Spiele wie das über 50 GB große Call of Duty Mobile problemlos unterzubringen. Die günstigste Variante des 11 Pro kommt mit einer 256-GB-SSD und 12 GB RAM. Hier könnte es dann doch relativ schnell an Speicherplatz mangeln. Wem selbst 512 GB zu wenig sind, kann auf das Modell mit 24 GB RAM und einer 1 TB großen SSD zurückgreifen. Die drei Varianten unterscheiden sich ausschließlich in der Menge an RAM und Speicherplatz. Alle anderen Komponenten bleiben gleich. Einen microSD-Kartenslot, um den Speicher nachträglich zu erweitern, gibt es beim 11 Pro nicht.

Der USB-C-3.2-Gen-2-Anschluss unterstützt Power Delivery sowie die Bildwiedergabe per Displayport. Das Redmagic 11 Pro verfügt über einen SIM-Slot für zwei Nano-SIM, unterstützt jedoch keine E-SIM. Für die drahtlose Verbindung stehen Wi-Fi 7 mit HBS, 5G, Bluetooth 5.4 und NFC zur Verfügung, also eine moderne Ausstattung. Die Ortung findet mit Dual-GPS, Beidou, Galileo und Glonass statt.

Für den Sound sorgen zwei Stereo-Lautsprecher, die erstaunlich laut werden können. So laut, dass sie uns beim Starten eines Spiels zuerst einmal einen Schrecken eingejagt haben. Der Klang ist kräftig und für Smartphone-Speaker nicht schlecht. Wie auch bei den Vorgängermodellen gibt es beim 11 Pro einen 3,5-mm-Klinkenanschluss.

Software

Das Redmagic 11 Pro läuft unter dem Betriebssystem Redmagic OS 11, basierend auf Android 16. Während des Testzeitraums wurden mehrere Updates veröffentlicht und aufgespielt, der Sicherheitspatch ist vom November 2025 und hinkt demnach leider etwas hinterher. Software-Support gibt es nur die von der EU vorgeschriebenen fünf Jahre lang, mehr wird nicht zugesagt.

Zu den vorinstallierten Programmen wie der Google Suite gibt es auch einiges an Bloatware, welche sich aber problemlos deinstallieren lässt. Nervig ist das trotzdem. Die deutsche Übersetzung des Betriebssystems ist an mehreren Stellen halb gar und gespickt mit Schreib- sowie Grammatikfehlern.

Den Game-Space ruft man wie gewohnt per rotem Schalter, Magic Key genannt, am Gehäuse auf. Er bietet mehrere Einstellungsmöglichkeiten für die CPU- und GPU-Leistung per Spiel an. Im Spiel selbst aktiviert man über das hinzuschaltbare Overlay unter anderem auch die Touch-Schultertasten (520-Hz-Abtastrate) des Smartphones. Den Magic Key kann man auch mit anderen Aktionen belegen, wie dem Öffnen der Kamera oder dem Aktivieren der Taschenlampe.

Die videospieltypischen LEDs steuert man über die Systemnavigation an. Hier wählt man Farbe und Lichteffekt oder schaltet sie bei Bedarf komplett ab.

Akku

Mit einem 7500-mAh-Akku ausgestattet, erreicht das Redmagic 11 Pro im simulierten Battery Test von PCMark eine Laufzeit von knapp 9 Stunden (mit GPS, Bluetooth und 144-Hz-Abtastrate). Das ist verglichen mit anderen Mobilgeräten ein niedrigerer Wert. Allerdings ist der Benchmark nicht immer zuverlässig und in diesem Fall wenig aussagekräftig.

In der Praxis kann sich die Akkuleistung aber sehen lassen. Im Alltag hält eine Ladung locker mehr als zwei Tage durch. Beim Dauerzocken kommt es auf das Spiel an. Nach einer Stunde Call of Duty Mobile haben wir bei uns beispielsweise nur etwas mehr als 10 Prozent des Akkus aufgebraucht.

Dank der Schnellladefunktion mit 80 Watt per inkludiertem Netzteil muss man auch nicht lange warten, bis das Smartphone erneut einsatzbereit ist. Achtung: In unserem Fall war es eines mit Steckertyp A, für den man in Deutschland einen Adapter benötigt. Das 11 Pro unterstützt erstmals auch kabelloses Laden mit bis zu 80 Watt.

Wir laden das Redmagic 11 Pro von 0 Prozent auf 80 Prozent in 38 Minuten, nach etwa 55 Minuten ist es dann bei 100 Prozent. In den Einstellungen lässt sich zudem die maximale Aufladung begrenzen. So kann man den Ladevorgang zum Beispiel schon bei 80 Prozent automatisch beenden, um den Akku zu schonen.

Preis

Das Redmagic 11 Pro in Silber mit 16 GB RAM und 512 GB SSD kostet 799 Euro auf der Herstellerwebsite. Auf Amazon kostet es 829 Euro. Die schwarze Version gibt es aktuell nur auf Amazon für ebenfalls 829 Euro zu kaufen. Die Variante mit 12 GB RAM und 256 GB SSD gibt es nur in Schwarz und ohne Glasrückseite. Auf Amazon kostet sie aktuell 679 Euro. Das 1-TB-Modell mit 24 GB RAM ist aktuell ausverkauft.

Fazit

Fakt ist, wer eine herausragende Performance beim mobilen Zocken möchte, kommt um das Redmagic 11 Pro ab 679 Euro kaum herum. Das 6,85-Zoll-Smartphone liefert modernste Technik und ist für Gaming optimiert. Dank Snapdragon 8 Elite Gen 5 kommt das 11 Pro mit so ziemlich jedem Spiel problemlos klar und das auf den höchsten Grafikeinstellungen. Der 144-Hz-AMOLED-Bildschirm liefert kräftige Farben, gestochen scharf.

Der 7500-mAh-Akku versorgt das Gaming-Handy mit ausreichend Strom, um mehrere Stunden problemlos zocken zu können. Die Schnellladefunktion, jetzt auch kabellos möglich, lädt das Smartphone in kürzester Zeit mit bis zu 80 Watt wieder auf. Abstriche muss man primär bei der Kamera machen, die ist hier nur zweitrangig. Trotz Luft- und Flüssigkühlung wird das Gerät ziemlich warm. Die deutsche Übersetzung des Betriebssystems hat ebenfalls Verbesserungspotenzial.

Trotzdem überzeugt das Redmagic 11 Pro da, wo es drauf ankommt: beim Zocken. Wer damit wenig anfangen kann, ist mit einem anderen Smartphone deutlich besser bedient.



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WhatsApp: EU-Kommission prüft weiterhin Einstufung als VLOP


Einem Reuters-Bericht zufolge beschäftigt sich die EU-Kommission aktuell damit, ob WhatsApp als „sehr große Online-Plattform“ unter dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) einzustufen ist. Im Falle einer solchen Einstufung müsste WhatsApp strengere Anforderungen erfüllen, etwa regelmäßige Risikobewertungen zur Verbreitung schädlicher und illegaler Inhalte. An sich fallen private Messenger nicht unter den DSA, wie Kommissionssprecher Thomas Regnier gegenüber Reuters erklärt. Allerdings verhielten sich öffentliche WhatsApp-Kanäle eher wie Social-Media-Plattformen und könnten vom DSA erfasst werden.

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Die Frage ist nicht neu, schon Anfang 2025 meldete WhatsApp 46,8 Millionen monatlich aktive Nutzer aus der EU in seinen Kanälen. Das liegt deutlich über dem Wert von 45 Millionen, den der DSA als Grenze für sehr große Online-Plattformen (very large online platform, VLOP) definiert, weshalb seit damals eine Einstufung als VLOP im Raum steht. In der Folgemeldung vom August 2025 war die Zahl dann bereits auf 51,7 Millionen gestiegen, doch zu einer Einstufung als VLOP kam es bislang nicht.

Das könnte sich im neuen Jahr ändern. Die EU-Kommission will den DSA (und den Digital Markets Act, DMA) künftig entschiedener durchsetzen, müsste dafür aber definieren, wie genau das private Messaging WhatsApps von den öffentlichen Kanälen zu trennen ist. Gegenüber Reuters sagte Regnier lediglich, dass sich die Kommission aktiv mit der Frage dieser Aufteilung befasse und er „eine zukünftige Einstufung“ der Kanäle als VLOP „nicht ausschließen würde“.

Falls es dazu kommt und WhatsApp gegen die erweiterten Pflichten von VLOPs verstößt, drohen Meta, dem Besitzer des Dienstes, empfindliche Geldstrafen von bis zu sechs Prozent des jährlichen weltweiten Umsatzes. Im Dezember 2025 hatte die EU die erste Geldstrafe nach dem DSA verhängt: Elon Musks Plattform X muss wegen mehrerer Verstöße 120 Millionen Euro zahlen; gemessen am Umsatz eine eher moderate Strafe, allerdings laufen weitere Untersuchungen bezüglich anderer möglicher Verstöße von X noch.

Grundsätzlich hat Meta bereits Erfahrung mit den Pflichten von VLOPs. Zwei anderen Dienste des Unternehmens, Facebook und Instagram, finden sich schon seit April 2023 auf der Liste der EU-Kommission, die aktuell insgesamt 24 VLOPs und VLOSEs (Very Large Online Search Engines, sehr große Online-Suchmaschinen) umfasst.

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(syt)



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Smarte Heizkostenverteiler: Energie sparen mit monatlicher Verbrauchsübersicht


Seit vielen Jahren tauschen Vermieter Heizkostenverteiler und Wasseruhren gegen fernablesbare Modelle aus. Das ist nicht nur für den Mieter komfortabel, denn er muss niemanden mehr in die Wohnung lassen, sondern spart auch die Arbeitszeit für die Ablesung. Da die Vermieter die Kosten für die Ablesung üblicherweise über die Nebenkosten auf den Mieter umlegen, wird es auch für ihn billiger, wenn der Aufwand dafür geringer ausfällt.

Sind fernablesbare Zähler in einer Wohnung installiert, ist der Vermieter laut § 6a Heizkostenverordnung (HeizkostenV) seit 2022 verpflichtet, eine monatliche Verbrauchsübersicht bereitzustellen, im Behördendeutsch heißt sie „unterjährige Verbrauchsinformation“ (UVI). Die Vorschrift geht auf die Energieeffizienz-Richtlinie der EU zurück. Ziel der 2018 verabschiedeten Vorschrift ist es, den Energiebedarf von Gebäuden zu reduzieren.

Kommt ein Vermieter dieser Verpflichtung nicht nach, hat der Mieter das Recht, 3 Prozent der Kosten für Heizung und Warmwasser zurückzufordern, erläutert Mietrechtsexperte Dietmar Wall vom Deutschen Mieterbund auf Anfrage von c’t. Jedoch müsse der Mieter die Kosten für die vorgeschriebene monatliche Übersicht übernehmen. Typischerweise sei das ein niedriger zweistelliger Betrag im Jahr. „Ab ungefähr 50 Euro sollte man genauer hinschauen und Nachweise für die Kosten verlangen“, rät Wall.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Smarte Heizkostenverteiler: Energie sparen mit monatlicher Verbrauchsübersicht“.
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