Künstliche Intelligenz

Google: IP68 schützt nicht dauerhaft vor Wasser und Staub


Gerade erst hat Google sein neuestes Smartphone vorgestellt, das Pixel 10 Pro Fold. Es ist nach Herstellerangaben das erste faltbare Smartphone mit IP68-Rating, was bedeutet, dass das Gerät dicht gegen Staub, geschützt gegen Berührung und wasserdicht ist – dieser Schutz gilt auch gegen Eindringen von Wasser bei dauerhaftem und komplettem Untertauchen.

Doch sollten sich Nutzer darauf nicht zu lange verlassen, schreibt Google nun in einem Post auf X. Im Kleingedruckten unter dem Bild schränkt Google ein: Wasser- und Staubbeständigkeit seien keine dauerhaften Eigenschaften und würden mit der Zeit durch normale Abnutzung, Reparatur, Demontage oder Beschädigung des Geräts abnehmen oder verlorengehen. Das Telefon sei nicht sturz- und schlagfest. Ein Sturz könne zum Verlust der Wasser- und Staubbeständigkeit führen.

Somit seien Schäden durch Stürze, Stöße und andere äußere Einflüsse nicht von der Garantie abgedeckt, bei Flüssigkeitsschäden erlösche die Garantie.

Eigentlich ist es lange bekannt, dass der Schutz vor dem Eindringen von Wasser nicht dauerhaft ist. In einem Artikel von 2019 haben wir beschrieben, wie der TÜV Süd die Tests für solche Zertifizierungen durchführt. Zum einen gelten solche Zertifizierungen immer nur für den Schutz vor Süßwasser, Salzwasser oder gechlortes Wasser sind davon ausgenommen. Dichtungen können auch von Shampoos beschädigt werden, sodass selbst das Duschen mit einem Smartphone nicht unbedingt eine gute Idee ist.

So haben australische Verbraucherschützer 2019 Samsung wegen irreführender Werbung verklagt, weil der Smartphone-Hersteller in seiner Werbung seine Geräte in einer Strandumgebung gezeigt und damit Verbrauchern implizit versprochen habe, dass die Geräte auch nach einem Salzwasserbad noch funktionieren würden. Samsung wurde daraufhin von einem Bundesgericht zu einer Geldstrafe von 14 Millionen US-Dollar verurteilt.

Schon damals schrieben wir: Alle IP-Ratings gelten nur für neue Geräte. Ob ein Produkt nach zwei Jahren im Dauereinsatz noch einmal dieselbe Prüfung bestehen würde wie am Anfang, kann keine Norm und kein Prüfverfahren garantieren. Trotzdem implizieren Hersteller immer wieder etwas anderes, wenn sie sich auf den IP-Code beziehen. Zu unvorsichtig sollte man also mit auch mit als wasserdicht beworbenen Handys nicht umgehen.


(ll)



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