Künstliche Intelligenz
Google öffnet Android CLI für alle KI-Agenten
Google hat die stabile Version 1.0 von Android CLI veröffentlicht. Die Kommandozeilen-Schnittstelle lässt sich optional in Antigravity 2.0 integrieren, unterstützt Journeys, kann auf Android Studio zugreifen und ist dabei Agenten-agnostisch. Außerdem beherrscht sie neue Android-Skills und lässt sich über gängige Paketmanager installieren, was die Einrichtung deutlich erleichtern soll.
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Die auf der hauseigenen Entwicklerkonferenz I/O 2026 vorgestellte Version 1.0 des Kommandozeilentools erhält Zugriff auf die Analyse- und Entwicklungswerkzeuge von Android Studio – dafür wird die Preview-Version Android Studio Quail benötigt. Dabei ist Android CLI 1.0 so konzipiert, dass es mit beliebigen KI-Agenten zusammenarbeitet. Folglich können nicht nur Google-Eigengewächse wie Gemini, sondern jetzt auch Claude Code oder OpenAI Codex Android-Studio-Funktionen wie statische Codeanalyse, semantische Symbolsuche, Compose-Preview-Rendering und Dependency-Version-Lookup direkt auf Kommandozeilenebene nutzen.

Installieren und loslegen: Android CLI ist jetzt optionaler Bestandteil von Google Antigravity 2.0.
(Bild: Google)
Eine weitere Neuerung in der stabilen Version 1.0: Sie lässt sich in Antigravity 2.0 integrieren, was Googles agentische Entwicklungsplattform in die Lage versetzt, Aufgaben wie Projektgenerierung oder Deployment automatisiert auszuführen. Verbindendes Element ist ein optionales Android-Bundle, das Android CLI inklusive dazugehöriger Skills enthält. Installiert wird es wahlweise während des Antigravity-Onboardings oder später in den Einstellungen.
Einfache UI-Tests
Neu sind auch die Journeys von Android CLI. Damit muss man nicht mehr jede Nutzerinteraktion einzeln in der Konsole definieren. Stattdessen genügt es, in Worten zu beschreiben, was innerhalb einer App passieren soll. Auch komplexere Befehlsfolgen wie „Öffne die App, gehe zum Warenkorb und klicke auf Checkout“ werden verstanden.
Zusätzliche Unterstützung erhalten Android-Entwicklerinnen und -Entwickler durch sieben neue Android-Skills wie Migration to CameraX, Perfetto SQL und Testing setup, die sich per Kommandozeile einbinden lassen.
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Installieren lässt sich Android CLI nun auch über die Paketmanager apt-get, WinGet und Homebrew. Entwicklerinnen und Entwickler, die die Kommandozeilen-Schnittstelle bereits verwenden und auf Version 1.0 umsteigen wollen, erledigen das mit android update.
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(mro)
Künstliche Intelligenz
Sky-ECC-Zufallsfunde vor Gericht: Wann Krypto-Chats verwertbar sind
Nutzer, die über verschlüsselte Kommunikationsdienste wie Sky ECC mit Drogendealern kommunizierten, gelangten oft erst durch Ermittlungen gegen Dritte ins Visier von Strafverfolgern. Das Landgericht Freiburg hat nun mit einem rechtskräftigen Urteil näher bestimmt, unter welchen Voraussetzungen solcher Beifang verwertet werden darf (Az.: 45/24 7 NBs 610 Js 30788/23). Demnach kann die rechtliche Bewertung derselben Chatverläufe je nach vorgeworfenem Delikt unterschiedlich ausfallen.
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Dem Verfahren lag ein Sachverhalt von 2021 zugrunde: Der Angeklagte erwarb 1,5 Kilogramm Marihuana von den Haupttätern und verkaufte die Drogen gewinnbringend weiter. Der Tatvorwurf stützte sich auf Chats, die französische Behörden im Rahmen einer Europäischen Ermittlungsanordnung (EEA) in einem Verfahren gegen die Dealer übermittelt hatten. Erst bei der Auswertung dieser Kommunikation geriet der Angeklagte als Abnehmer ins Visier der Ermittler. Das Amtsgericht Freiburg sprach ihn zunächst frei, die Berufung der Staatsanwaltschaft hatte nun teils Erfolg.
Der „Trojaner II“-Beschluss
Das Landgericht stellte klar, dass aus dem Ausland übermittelte Daten zur Identifizierung bislang Unbeteiligter als Zufallsfunde einzustufen sind. Deren Verwertbarkeit richtet sich nicht nach den EEA-Regeln, sondern nach der Strafprozessordnung (StPO). Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der Beweisverwertung. Deshalb war auch das „Trojaner-II“-Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigen.
Danach darf eine heimliche Telekommunikationsüberwachung nur der Verfolgung schwerer Straftaten dienen. Eine gesetzliche Höchststrafe von fünf Jahren reicht dafür allein nicht aus. Ausschlaggebend sind neben dem Strafrahmen auch die konkreten Umstände der jeweiligen Tat.
Handeltreiben verwertbar, Beihilfe nicht
Diese verfassungsrechtlichen Maßstäbe führten trotz identischer Beweislage zu gegenläufigen Ergebnissen. Beim vollendeten Handeltreiben bejahte die 2. Instanz die erforderliche Schwere der Tat. Zwar sieht das Konsumcannabisgesetz dafür nur einen mittleren Strafrahmen vor. Dass die „nicht geringe Menge“ um das Zehnfache überschritten wurde, hob die Tat aber heraus. Die Chats konnten daher als Beweise dienen und führten zu einer Verurteilung wegen Dealens mit Cannabis in einem besonders schweren Fall.
Anders bewertete das Gericht den Vorwurf der Beihilfe zum Handeltreiben mit weiterem Marihuana: Wegen der zwingenden Strafmilderung für Gehilfen lag der Strafrahmen bei höchstens drei Jahren Haft. Damit war die Schwelle zur schweren Kriminalität nicht erreicht. Die StPO untersagt dann die Verwertung entsprechender Zufallsfunde, weshalb die Chats insoweit außer Betracht blieben und ein Teilfreispruch erfolgte.
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Trotz der Verurteilung wegen des anderen Tatvorwurfs beließ es die Kammer bei einer Verwarnung mit Strafvorbehalt und ordnete die Einziehung des Verkaufserlöses in Höhe von rund 8000 Euro an. Sie berücksichtigte dabei vor allem den langen Zeitablauf, fehlende Vorstrafen, das Teilgeständnis, die erfolgreich absolvierte Spielsucht-Therapie sowie die zwischenzeitliche Teilentkriminalisierung von Cannabis.
(nie)
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c’t-Story: Der emotional nicht unterstützte Staubsaugerbesitzer
Die rothaarige Frau mit der goldfarbenen Brille sah mich verständnislos über den Cafétisch hinweg an. „Wieso bringst du einen Staubsaugroboter mit zu unserem Date?“, fragte sie.
Ich schob die Tischdekoration vorsichtig zur Seite und stellte den CleaningChap 7000 vor mir ab. Ingrid und ich hatten einander im Internet gefunden und nun fand unser erstes persönliches Treffen statt. Als Erkennungssignal trug sie einen gelben Schal und ich meinen Staubsaugroboter.

Was ist das: Es dreht sich um Technik, ist mal spannend, mal bestürzend, mal amüsant und hat nur sehr selten ein Happy End? Richtig: die c’t-Story. Seit gut 37 Jahren hat sie ihren festen Platz im Magazin – und seit einiger Zeit auch auf heise+. Mal kommt sie aus der Feder preisgekrönter Belletristik-Profis, mal sind die Verfasser hochkarätige Wissenschaftler – oder eigenwillige junge Science-Fiction-Debütanten. Viele unserer c’t-Story-Autoren haben in den vergangenen Jahren für ihre Werke renommierte Preise wie den Kurd-Laßwitz-Preis (KLP) oder den Deutschen Science-Fiction-Preis (DSFP) errungen.
„Das ist sie?“, fragte mein Roboter.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „c’t-Story: Der emotional nicht unterstützte Staubsaugerbesitzer“.
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Künstliche Intelligenz
Schulen in Rheinland-Pfalz: Strenge Regeln für Handys in Planung
Neue Regeln für die Nutzung von Handys in der Schule will die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Ute Eiling-Hütig (CDU) nach Möglichkeit bis zum nächsten Schulhalbjahr vorlegen. Mindestens bis zum Ende der 10. Klasse sollte für die Schülerinnen und Schüler ein Verbot der privaten Handynutzung während der Schulzeit gelten, skizzierte die Bildungsministerin ihre Pläne.
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Es werden aber noch Gespräche mit den Schulträgern, Verbänden und innerhalb der Landesregierung laufen. Erörtert werde dabei auch, wie eine Regelung für Ganztagskinder, Berufsschulen und die Oberstufe umgesetzt werden könne, erklärte die Bildungsministerin.
Kein reines Handyverbot
Grundsätzlich gehe es ihr aber nicht um ein reines Handyverbot, sondern die private Nutzung während der Schulzeit, betonte Eiling-Hütig. Das umfasse auch die Pausen und die Wege auf dem Schulgelände zu den Klassenräumen. Es gebe bereits Schulen in Rheinland-Pfalz, die freiwillig mit Fächern zur Ablage der Mobilfunkgeräte und Handygaragen agierten. Nun gehe es darum, verbindliche und verpflichtende Regelungen zu schaffen.
Für ein allgemeines Handyverbot für die Schülerinnen und Schüler sei sie aber nicht, sagte die Bildungsministerin. Alleine aus Sicherheitsgründen, für die Erreichbarkeit auf dem Schulweg und für die Nutzung des ÖPNV bei Verspätungen von Bus und Bahn könne ein Handy wichtig für die Kinder und Jugendlichen sein. „Aber dafür braucht ein Handy keine Apps“, betonte die Mutter einer mittlerweile erwachsenen Tochter.
Erreichbarkeit der Kinder sicherstellen
Sie könne sich daher eine Art „Kinderhandy“ vorstellen, das die Erreichbarkeit sicherstelle. Gleichzeitig müsse aber dafür gesorgt sein, dass die nicht zu kontrollierenden Inhalte aus den Apps nicht auf die Schülerinnen und Schüler einprasselten, sagte Eiling-Hütig. Entscheidend sei daher, die Eltern mit in diese Diskussionen einzubeziehen.
„Ich finde die Auffassung, dass man Kindern soziale Teilhabe wegnimmt, wenn man sie auffordert: Nutzt das Handy weniger – das zeugt von einer falschen Einstellung zu diesem Gerät“, erklärte die Bildungsministerin. „Denn dieses Gerät sorgt dafür, dass ich einen Mangel an sozialer Teilhabe habe, einen Mangel an sozialen Kontakten. Mir ist es wichtiger, dass Kinder in Präsenz Kontakt haben.“
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Im Unterricht für den Unterricht nutzen
„Ein Gespräch über WhatsApp finde ich nicht so gelungen wie eins, das ich direkt in Präsenz führe“, betonte die 58-Jährige. Erfahrungen aus Schulen mit privatem Handyverbot zeigten, dass dann wieder Grüppchen von Kindern auf dem Flur zusammenstünden, miteinander redeten „und nicht mit ihrem rechteckigen digitalen Kasten kommunizieren“. Es werde wieder auf dem Schulhof Fußball gespielt und sich miteinander beschäftigt.
Im Unterricht sollten die Lehrkräfte aber auch gezielt mit dem Handy oder Tablet arbeiten. „In Sozialkundeunterricht holt man das Handy raus, geht auf TikTok und schaut sich eine Sequenz an. Und dann erklären die Kinder, was sie davon halten“, skizzierte die Ministerin eine Möglichkeit. Auf diesem Weg könne es im Unterricht um das Erkennen von Fake News, den Umgang mit KI oder die Aufbereitung von Ereignissen gehen.
Einigkeit in der Koalition?
Rückenwind für ihre Pläne bekommt die Bildungsministerin von Ministerpräsident Gordon Schnieder (CDU). „Weil uns Lernruhe und soziales Miteinander in den Schulen sehr am Herzen liegt, gilt: Die private Handynutzung in der Unterrichtszeit und in der Schulzeit muss Lehr- und Lernzwecken vorbehalten sein“, hatte er jüngst betont und Handlungsempfehlungen für verbindliche Regelungen zum Umgang mit Smartphones angekündigt.
Der Landkreistag unterstützt diese Haltung. Die SPD als Koalitionspartner innerhalb der schwarz-roten Landesregierung hatte vor der Landtagswahl dagegen ein generelles Handyverbot an Schulen abgelehnt. Stattdessen sollte ein Handyverbot nach Alter gestaffelt sein, in Abstimmung mit der Schule und der Medienpädagogik.
Schülervertretung warnt
Eine von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) eingesetzte Expertengruppe hat jüngst die Empfehlung ausgesprochen, die private Nutzung von Handys für alle Schüler bundesweit im Unterricht und in Pausen bis Klasse 7 zu verbieten. Die Fachleute plädieren dafür, das einheitlich in allen Schulgesetzen festzulegen. Ab Klasse 8 sollen Schulen demnach verpflichtet werden, verbindliche Nutzungskonzepte zu erarbeiten.
Die Landesschülerinnen- und Landesschülervertretung (LSV) warnt eindringlich vor pauschalen Handyverboten an Schulen sowie möglichen Social-Media-Verboten. Cybermobbing, problematische Inhalte oder exzessive Mediennutzung dürften nicht ignoriert werden. Doch pauschale Verbote seien keine nachhaltige Lösung. Sie beseitigten die Ursachen nicht, sondern würden die Probleme lediglich aus dem Blickfeld verschieben.
Cybermobbing endet nicht am Schultor
Cybermobbing mache nicht vor der Schule halt und verschwinde nicht, wenn das Smartphone in die Tasche stecke, mahnt die LSV. Ein Handyverbot bekämpfe nicht den Hass im Netz, sondern schiebe das Problem nur ins Private ab. „Was wir an den Schulen wirklich brauchen, ist emotionale Unterstützung, echte Aufklärung und die Kompetenz, respektvoll miteinander umzugehen.“ Die Schülerinnen und Schüler müssten befähigt werden, digitale Medien verantwortungsvoll zu nutzen, Risiken zu erkennen und sich wirksam vor Gefahren wie Cybermobbing, Hassrede oder Desinformation zu schützen.
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