Künstliche Intelligenz
Google verklagt Phishing-Kartell | heise online
Google geht zivilrechtlich gegen ein Verbrechersyndikat vor, das sich auf die Unterstützung von Online-Betrug in großem Maßstab spezialisiert hat. Die Drahtzieher sprechen Chinesisch. Das Konglomerat ist als Lighthouse bekannt und bietet anderen Verbrechern vorgefertigte Pakete aus Dienstleistungen und Anleitungen an. Damit wird Phishing und verbundener Kreditkartenbetrug einfach, besondere Kenntnisse sind nicht mehr erforderlich. Die Kunden nutzen überwiegend chinesische Clouds für das Hosting ihrer betrügerischen Webseiten.
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Die Opfer sind überwiegend in den USA und Japan, doch sind laut einer im April veröffentlichten Untersuchung Menschen in mindestens 121 Ländern getroffen worden. „Opfer könnten die Präsenz eines Google-Logos als Indikator dafür erkennen, dass die Webseite sicher oder legitim ist“, weiß Google. Verbrecher wollen täuschend echt aussehende Webseitenfälschungen erstellen, also bauen sie die auf so vielen Webseiten prangenden Logos für Google, Google Play oder Youtube in ihre Fälschungen ein. Damit begehen sie einen Markenrechtsverstoß, den Google vor Gericht geltend machen kann.
Die konkrete Anzahl und die Namen der Lighthouse-Täter sind Google nicht bekannt, weshalb es seine Klage am US-Bundesbezirksgericht für das Südliche New York an „Does 1-25“ richtet. Das ist ein Platzhalter für „Unbekannt 1 bis 25“. Die Zahl ist repräsentativ zu verstehen; tatsächlich dürften Hunderte an dem arbeitsteiligen Betrugssystem beteiligt sein. Die Anbieter werben laut Klageschrift damit, dass Kunden bei mehr als 300 Support-Mitarbeitern Unterstützung für ihre Verbrechen erhalten können.
SMS und Webseiten
Lighthouse bietet Dienstleistungen für zwei Phishing-Felder: SMS und betrügerische Webseiten. Letztere werden durch Postings in Sozialen Netzen sowie durch Online-Reklame, wie Google sie vermittelt, beworben. Zur Einrichtung von Google-Werbekonten werden gerne Gmail-Konten genutzt, die vor Jahren angelegt wurden und nun auf dem Schwarzmarkt gehandelt werden. Diese erregen bei Googles automatisierten Systemen weniger Aufmerksamkeit als neue Gmail-Konten. Zum besonderen Unbill Googles, werden zur Identifizierung nicht nur gefälschte oder kopierte Ausweise genutzt, sondern zur Bezahlung der Reklameschaltung auch noch Daten fremder Kreditkarten. Die Täter verstoßen also mehrfach gegen Googles Nutzungsbedingungen.
Während die betrügerischen Online-Shops mit günstigen Angeboten locken, erzählen die massenhaft versandten SMS Märchen über fehlgeschlagene Paket-Zustellungen, aushaftende Mautgebühren, wichtige Behördenwege oder dringende Bankangelegenheiten. Dazu wird auf Webseiten-Fälschungen verlinkt. Lighthouse hat hunderte Vorlagen im Angebot. Auf über hundert davon hat Google seine Logos entdeckt.
Zu den Lighthouse-Dienstleistungen zählt auch die Vermittlung von Domain-Registrierungen unter falschen Namen sowie die laufende Prüfung der Domains hinsichtlich Einträgen bei transparencyreport.google.com sowie in den schwarzen Listen gängiger Webbrowser. Wird eine Domain oder Webseite als entlarvt erkannt, informiert Lighthouse seinen Kunden umgehend, damit er flott auf eine andere Domain umstellen kann.
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Das Phishing der Daten
In jedem Fall werden die Opfer dazu verleitet, ihre Bezahldaten einzugeben, meist Kreditkarteninformationen. Es folgt eine vorgetäuschte Zweifaktor-Authentifizierung (2FA), bei der das Opfer einen entsprechenden Code eingeben muss.
Während das Opfer auf den per SMS oder E-Mail zugemittelten Code der Bank wartet, generieren die Täter aus den Kreditkartendaten geschwind Bilder, die wie echte Kreditkarten aussehen, und fotografieren diese Bilder sofort ab, um die fremde Kreditkarte einem Smartphone-Wallet hinzuzufügen. Das erfordert zusätzlich 2FA. Genau auf diesen Code wartet der echte Kreditkarteninhaber ja gerade. Merkt er den Unterschied nicht und gibt den von der Bank erhaltenen Code auf der vermeintlich echten Webseite ein, haben die Täter gewonnen.
Sie haben nun ein elektronisches Wallet mit einer fremden Kreditkarte. Damit lässt sich eine Weile einkaufen gehen. Das tun die Täter in der Regel nicht selbst; vielmehr verkaufen sie das Wallet weiter. Überhaupt ist das Ganze professionell arbeitsteilig aufgezogen: Es gibt Programmierer, Datenhändler, Spammer, und schließlich jene, die die Beute zu Geld machen. Hinzu kommt ein Team, das Online-Communities betreibt und betreut, um die Zusammenarbeit der verschiedenen Gruppen zu koordinieren und neue Mitglieder anzuwerben.
Die juristische Seite
Google stützt seine Klage auf Verschwörung nach dem Anti-Mafia-Gesetz Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act (RICO) und erhebt die Vorwürfe des Überweisungsbetrugs, der Computerbetrugs, der Markenrechtsverletzung, des unlauteren Wettbewerbs, irreführender Herkunftsangaben sowie unwahrer Werbung. Der Datenkonzern fordert Feststellung der Rechtsverletzungen, Unterlassungsverfügungen, Schadenersatz mit Strafzuschlägen und Kostenersatz.
Das Verfahren selbst wird wohl ohne die Beklagten ablaufen. Unmittelbare Auswirkungen haben sie nicht zu fürchten, solange ihre Identitäten unbekannt sind oder sie sich beispielsweise in der Volksrepublik China aufhalten. Wahrscheinlichster Ausgang ist ein Versäumnisurteil, da sich die Beklagten wohl kaum zu erkennen geben und verteidigen werden.
Dann könnte Google Anspruch auf etwaig beschlagnahmte Vermögenswerte anmelden, die nicht an Opfer zurückgegeben werden können. Denkbar ist, dass solch ein Urteil Google oder anderen Opfern dabei hilft, Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Zudem hätten geschnappte Lighthouse-Kunden eine Ausrede weniger: Die Illegalität des Angebots wäre schon gerichtlich geklärt.
Das Verfahren heißt Google v Does 1-25 und ist am US-Bundesbezirksgericht für das Südlicher New York unter dem Az. 1:25-cv-09421 anhängig. Parallel drängt Google auf strengere Gesetze.
(ds)
Künstliche Intelligenz
AI Act: Bundesregierung bringt KI-Gesetz auf den Weg
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch seinen Gesetzesentwurf für die Umsetzung der europäischen KI-Verordnung (AI Act) auf den Weg gebracht. Der AI Act enthält ein länderübergreifendes Regelwerk für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, das seit 2024 schrittweise in Kraft tritt. Das deutsche Umsetzungsgesetz sieht vor, dass die Bundesnetzagentur die Rolle der KI-Aufsichtsbehörde übernimmt.
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Das „KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetzes (KI-MIG)“ regelt die nationale Aufsichtsstruktur für die Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb von KI-Systemen. Diese Aufsicht soll die Bundesnetzagentur führen. Die gesetzliche Grundlage dafür hat sich durch das Ende der Ampel-Koalition und die Neuwahlen verzögert. Der Entwurf muss nun noch durch Bundestag und Bundesrat.
Hohes Risiko, hohe Anforderungen
Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen, müssen den Risikograd ihrer Systeme bewerten und dann entsprechende Maßnahmen ergreifen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Je höher das Risiko ist, desto strenger sind die Anforderungen an Transparenz und Sicherheit.
Die EU-Verordnung verbietet etwa den Einsatz von KI-Programmen, die eine Bewertung nach sozialem Verhalten vornehmen. Nicht erlaubt sind beispielsweise Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen. Die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ist grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen für Sicherheitsbehörden zur Verfolgung bestimmter Straftaten.
„Mit diesem Gesetz setzen wir europäische Vorgaben maximal innovationsoffen um und schaffen eine schlanke KI-Aufsicht mit klarem Blick auf die Bedarfe der Wirtschaft”, lobt sich Bundesdigitalminister Karsten Wildberger. „Wir bauen keine zusätzliche Behörde mit Wasserkopf auf, sondern setzen auf bestehende Strukturen, bewährte Ansprechpartner und bündeln Digital-Expertise bei der Bundesnetzagentur.“
Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden
Die Bundesnetzagentur soll als „zentrales Koordinierungs- und Kompetenzzentrum, Marktüberwachungsbehörde und notifizierende Behörde“ dienen. Um Doppelstrukturen zu vermeiden, sollen bestehende Kapazitäten bei anderen Marktüberwachungsbehörden wie Bundeskartellamt, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und den Datenschutzbehörden genutzt werden.
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Die Bundesnetzagentur wird damit langsam zur Superbehörde. Neben ihren klassischen Aufgaben der Regulierung von Telekommunikation, Post, Energie und Bahn ist die Bonner Behörde inzwischen auch der deutsche Koordinator für den europäischen Digital Services Act. Damit führt sie die Aufsicht über Online-Plattformen wie Facebook, Instagram, YouTube, TikTok und X.
Die neue Rolle der Bundesnetzagentur ist aber nicht unumstritten. Die Datenschützer von Bund und Ländern hatten ebenfalls Anspruch auf die alleinige KI-Aufsicht angemeldet und dabei auch Unterstützung der europäischen Kollegen erhalten. Damit hätten die Bundesländer mehr Gewicht bei der KI-Aufsicht erhalten. Es gab zudem Stimmen für die Einrichtung einer ganz neuen Behörde.
„Grundlegende Konstruktionsfehler“
Branchenvertreter fordern unterdessen, den europäischen AI Act nachzubessern. „Mit der Umsetzung der KI-Verordnung setzt die Bundesregierung ein wichtiges Signal für mehr Praxisnähe. Allerdings behebt das die grundlegenden Konstruktionsfehler der europäischen KI-Verordnung nicht”, erklärt Sarah Bäumchen, Geschäftsführerin des Verbands der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI.
„Wir brauchen dringend eine tiefgreifende Reform des AI Acts“, fordert Bäumchen. „Denn die immer noch vorhandene Doppelregulierung beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz schafft Rechtsunsicherheit. Zudem treibt sie die Compliance-Kosten unnötig in die Höhe. Im industriellen Kontext regulieren Rechtsakte wie die Maschinenverordnung oder die Medizinprodukteverordnung bereits ausdrücklich auch die KI-Sicherheit. Diese Fälle sollten daher aus der KI-Verordnung ausgenommen werden.“
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Digitale Demokratie: Ostdeutsche Kleinstädte hängen den Westen ab
Wer glaubt, dass digitale Teilhabe in den wohlhabenden Regionen Westdeutschlands ihre Hochburg hat, irrt. Eine aktuelle Erhebung des Forschungsprojekts „Erfolgsfaktoren lokaler E-Partizipation“ (ErLE) zeichnet ein Bild, das die gängigen Klischees der deutschen Digitalisierungslandschaft auf den Kopf stellt. Das Forschungskonsortium, das aus Wissenschaftlern der TU Dresden (TUD) sowie der Universitäten Düsseldorf, Leipzig und Koblenz besteht, hat über 10.000 Kommunen unter die Lupe genommen. Das Ergebnis ist eine Art digitaler Ost-West-Tausch: Besonders in der Fläche hat der Osten die Nase vorn.
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So bieten nur 43 Prozent der westdeutschen Kleinstädte digitale Beteiligung an, wie aus einem ersten Ergebnisbericht hervorgeht. In Ostdeutschland sind es dagegen bereits 62 Prozent. Auch bei den mittelgroßen Städten führt der Osten mit 85 zu 70 Prozent deutlich. Lediglich in den Metropolen wendet sich das Blatt zugunsten des Westens, doch der strukturelle Vorsprung der kleineren ostdeutschen Kommunen bleibt das markanteste Ergebnis der Studie.
Die Datenbasis ist groß: 2390 Städte und Gemeinden haben geantwortet. Damit repräsentiert die Umfrage Orte, in denen mit 45 Millionen Menschen mehr als die Hälfte der gesamten deutschen Bevölkerung lebt. Die Forscher dokumentieren damit bei der Online-Bürgerbeteiligung erstmals eine Kluft zwischen den Ambitionen der Großstädte und der oft mühsamen Realität im ländlichen Raum.
Ressourcen-Falle in Rathäusern
Ob eine Kommune ihre Bürger online mitentscheiden lässt, ist selten eine reine Frage der politischen Ideologie. Vielmehr geht es um harte Standortfaktoren. Große, einwohnerstarke Städte sind fast ausnahmslos mit digitalen Partizipationsangeboten am Start (96 Prozent). Die personelle Schlagkraft ist hier der Motor: In den Großstädten leisten sich 63 Prozent der Verwaltungen eigene Abteilungen oder feste Personalstellen für digitale Beteiligung im Rahmen des E-Governments. Ganz anders sieht es in der Provinz aus: Hier wird die Partizipation meist flexibel und ohne feste personelle Verankerung „mitgestemmt“.
Das Forschungsteam betont das übergeordnete Ziel des Projekts: Ziel sei es, „Erfolgsbedingungen für digitale Bürgerbeteiligung zu identifizieren und für die kommunale Praxis nutzbar zu machen“. Dass dies dringend nötig ist, zeigt die Beobachtung, dass digitale Teilhabe anscheinend „ansteckend“ wirkt. Kommunen, die entsprechende Formate nutzen, finden sich auffällig oft in der Nachbarschaft anderer digital aktiver Gemeinden wieder. Es entsteht eine Art regionaler Sogeffekt.
Wer hingegen als kleine Gemeinde allein auf weiter Flur agiert, tut sich schwerer, die notwendigen Strukturen aufzubauen. Das Team unter Sprecherin Marianne Kneuer von der TUD will daher Wege aufzeigen, wie diese Erfolgsfaktoren auch dort greifen können, wo die Personaldecke dünn ist.
Was die Bürger am meisten bewegt
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Inhaltlich trennen die verschiedenen Gemeindetypen Welten. In den Metropolen geht es um die „großen“ Transformationsthemen unserer Zeit: Über die Hälfte der Großstädte lässt ihre Bürger bei der Verkehrsentwicklung sowie beim Klima- und Umweltschutz digital mitreden. Kleinstädte und Landgemeinden nutzen die Tools dagegen eher für Pragmatisches: Stadtentwicklung und das Management von Mängeln stehen hier im Fokus – Schlaglöcher-Melder oder die Gestaltung des neuen Dorfplatzes. Doch egal ob Millionenstadt oder kleine Gemeinde, ein Kernmotiv eint fast alle Teilnehmer der Stichprobe: „Entscheidungsprozesse in Politik und Verwaltung transparenter zu gestalten“.
Ein weiterer Aspekt der Untersuchung ist die Zielgruppe. Großstädte setzen stark auf das Internet, um „unterrepräsentierte Gruppen zu erreichen“ (Platz 2 der Beweggründe). Kleinere Kommunen hoffen eher darauf, überhaupt die absolute Zahl der Beteiligten zu erhöhen. Sie wollen die Menschen generell wieder mehr an Politik teilhaben lassen, unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund. Die Wissenschaftler machen jedoch deutlich, dass die Erhebung nicht repräsentativ ist. Beleuchtet würden vor allem die strukturellen Unterschiede zwischen den Regionen und Stadttypen.
Das durch die Stiftung Mercator geförderte Projekt ErLE zeigt: Die digitale Bürgerbeteiligung ist in Deutschland kein Luxusgut für privilegierte Großstädter, sondern wird zunehmend zum Standardwerkzeug der lokalen Demokratie. Doch der Vorsprung der ostdeutschen Kommunen im Bereich der Kleinstädte offenbart auch, dass Nachholbedarf in den alten Bundesländern besteht. Damit E-Partizipation flächendeckend gelingt, müssen laut den Resultaten vor allem die Rahmenbedingungen für kleinere Verwaltungen verbessert werden: Ohne feste Ansprechpartner und eine solide Finanzierung droht die digitale Teilhabe am Markstein zur Landgemeinde zu enden.
(vbr)
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Meta hat sieben Millionen Smart Glasses verkauft
Meta hat im vergangenen Jahr mehr als sieben Millionen Smart Glasses verkauft. Das geht aus dem Jahresbericht des weltgrößten Brillenherstellers EssilorLuxottica hervor, den das Unternehmen am Mittwochabend veröffentlicht hat. EssilorLuxottica entwickelt und verkauft die smarten Brillen zusammen mit Meta.
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Vor einem Jahr hieß es noch, dass zwei Millionen Smart Glasses verkauft wurden und die jährliche Produktionskapazität bis Ende 2026 auf 10 Millionen Stück erhöht werden solle. Im Sommer teilte das Unternehmen dann mit, dass sich die Verkäufe im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdreifacht hätten. Ein Quartal später erklärte EssilorLuxottica, die Smart Glasses machten mittlerweile ein Drittel seines Umsatzwachstums aus, und dass die Pläne zur Produktionssteigerung weiter beschleunigt würden.
Meta auf Erfolgskurs
Anfang des Jahres berichtete Bloomberg, dass Meta und EssilorLuxottica die Produktionskapazitäten wegen der hohen Nachfrage auf 20 oder gar 30 Millionen Einheiten erhöhen könnten. In einem Interview mit dem Tech-Newsletter Sources bestätigte Metas Technikchef Andrew Bosworth, dass die Produktion massiv hochgefahren werde, jedoch ohne Zahlen zu nennen.
Das neueste Produkt aus Metas Portfolio, die Meta Ray-Ban Display, sollte ursprünglich Anfang 2026 in Europa erscheinen. Diese Pläne liegen derzeit auf Eis, da Meta nicht einmal die Nachfrage auf dem US-Heimatmarkt befriedigen kann. Allerdings dürfte dies eher mit Einschränkungen in der Lieferkette als mit der tatsächlichen Nachfrage zusammenhängen, da das Waveguide-Display der Smart Glasses äußerst komplex in der Herstellung ist. Laut Bosworth wurde auch hier die Produktion deutlich hochgefahren.
Verschiedene neue Modelle
Der verdreifachte Absatz im Jahr 2025 dürfte mit dem Umstand zusammenhängen, dass EssilorLuxottica und Meta eine ganze Reihe neuer Produkte auf den Markt gebracht haben: Im Sommer die Oakley Meta HSTN, gefolgt von der zweiten Generation der Ray-Ban Meta-Brillen, der Oakley Meta Vanguard und der Meta Ray-Ban Display im Herbst. Und für 2026 sind laut Bosworth weitere Produkte geplant.
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Verkauft werden die Wearables hauptsächlich von EssilorLuxottica, das laut aktuellen Zahlen weltweit über 13.500 Brillengeschäfte betreibt. Das Unternehmen bezeichnet Smart Glasses im Quartalsbericht als „neues Kerngeschäft“.
Die Konkurrenz steht derweil in den Startlöchern. Google hat angekündigt, noch in diesem Jahr erste Smart Glasses mit und ohne Display auf den Markt zu bringen, mit Warby Parker und Gentle Monster als offiziellen Brillenpartnern. Auch Apple könnte laut einem Bericht von Bloomberg noch in diesem Jahr Smart Glasses vorstellen, deren Marktstart für 2027 geplant sein soll.
(tobe)
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