Künstliche Intelligenz
Halbleiter für Indien: Tata Electronics baut große Chip-Fab und Packaging-Werk
Die noch junge Firma Tata Electronics baut in Dholera im indischen Bundesstaat Gujarat ein großes Halbleiterwerk (Fab). Es wird die erste Fab in Indien, die Wafer mit 300 Millimetern Durchmesser verarbeitet.
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Zusätzlich plant Tata Electronics, das wie Tata Motors zum größten indischen Konzern Tata Group gehört, auch den Bau eines Packaging-Werks. Als Dienstleistungsfirma für Outsourced Semiconductor Test and Assembly (OSAT) soll es Wafer zu fertigen Chips in Gehäusen verarbeiten.
Beim Aufbau einer lokalen Chip-Fertigungskette in Indien kooperiert Tata Electronics mit zahlreichen Branchengrößen: ASML und Tokyo Electron (TEL) liefern Maschinen, Intel das Know-how für Packaging, Powerchip Semiconductor (PSMC) aus Taiwan einige Fertigungsprozesse.
Zunächst reife Fertigungstechnik
Insgesamt will die Tata Group umgerechnet rund 14 Milliarden US-Dollar in die lokale Chip-Lieferkette investieren. Die 300-mm-Foundry soll monatlich bis zu 50.000 Wafer verarbeiten, also rund 600.000 pro Jahr. Zum Vergleich: Die im Bau befindliche ESMC-Fab in Dresden plant mit rund 500.000 Wafern jährlich.
Die indische Fab soll als Foundry mehrere Prozesse für analoge und digitale ICs mit Strukturbreiten zwischen 28 und 110 Nanometern anbieten. Viele Chips für Autos, Medizingeräte und Haushaltsgeräte entstehen in solchen Verfahren, beispielsweise viele Mikrocontroller. Tata Motors ist der größte Automobilhersteller in Indien.
In Kooperation mit dem japanischen Unternehmen Rohm will Tata Electronics zudem Leistungshalbleiter fertigen. Und Qualcomm ist als Partner für Autoelektronik an Bord. Einen konkreten Zeitplan für die Eröffnung der Chip-Fab in Dholera nennt Tata Electronics bisher nicht. Indische Medien erwarten, dass sie im Jahr 2030 laufen könnte. Chef Tata Electronics’ ist seit April 2023 Dr. Randhir Thakur, der zuvor zwei Jahre lang die Foundry-Sparte (Auftragsfertigung) Intels geleitet hat.
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(ciw)
Künstliche Intelligenz
Wasserkühlung für die Wohnung: Das bringen Verdunstungskühler
Auf der Suche nach Abkühlung findet man in den großen Online-Shops nicht nur Ventilatoren und Klimaanlagen, sondern häufig auch sogenannte Verdunstungskühler in verschiedenen Größen. Die wecken schon deswegen Interesse, weil sie teils als „mobile Klimaanlage ohne Schlauch“ oder „Tischklimagerät“ beworben werden. Sie sollen also vermeintlich zwei Probleme klassischer Klimageräte lösen, die eher groß und durch den notwendigen Schlauch unflexibel sind.
Die Grundidee des Verdunstungskühlers klingt zudem plausibel: Wasser entzieht der Umgebung bei der Verdunstung Energie, die Luft wird dadurch kälter. Verteilt man diese etwas kältere Luft mithilfe eines Ventilators, sollte sich eine gewisse Abkühlung im Raum ergeben. Zumindest aber sollte sich die Luft kühler anfühlen, wenn sie auf den Körper gepustet wird.
- Verdunstungskühler werden häufig als mobile Klimaanlagen ohne Schlauch vermarktet.
- Im Kern sind diese Geräte aber Ventilatoren, die zusätzlich kühle und feuchte Luft im Raum verteilen.
- Tatsächlich profitiert man von der zusätzlichen Verdunstungskälte, doch die Nachteile können gravierend sein.
Wir haben uns einen solchen Verdunstungskühler ins Büro geholt und geprüft, was man tatsächlich an Kühlung erwarten kann. Im Vergleich zu einer Klimaanlage kommt man wesentlich günstiger weg: Kauft man nicht innerhalb der schlimmsten Hitzewelle, sind kleine Verdunstungskühler schon ab rund 20 Euro erhältlich. Größere Modelle kosten zwar um die hundert Euro, das ist aber auch nur die Hälfte von dem, was mindestens für eine Monoblock-Klimaanlage fällig wird. Die größeren Verdunstungskühler gleichen diesen optisch sogar stark, was zumindest gewisse Erwartungen an die Kühlleistung weckt.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Wasserkühlung für die Wohnung: Das bringen Verdunstungskühler“.
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Künstliche Intelligenz
Intel verteuert seinen beliebtesten Desktop-Prozessor
Intel bestätigt eine Erhöhung der Preisempfehlungen bei drei aktuellen Desktop-Prozessoren. Betroffen ist der sogenannte Arrow Lake Refresh in Form des Core Ultra 7 270K Plus, Core Ultra 5 250K Plus und Core Ultra 5 250KF Plus (ohne integrierte GPU).
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Intel nennt jetzt bei allen drei Prozessoren neue Preisempfehlungen mit einer Spanne von 10 US-Dollar. Beim teuersten Modell reicht sie von 339 bis 349 US-Dollar. Die Preisempfehlung steigt folglich auf einen Schlag um 13,4 bis 16,7 Prozent; ursprünglich lag sie bei 299 US-Dollar. Auf Nachfrage bestätigte Intel, dass es sich bei den Angaben in der eigenen Datenbank um kein Versehen handelt.
„Die jüngsten Preisänderungen spiegeln die aktuelle Marktdynamik wider, darunter steigende Kosten in der Lieferkette und eine starke Nachfrage nach unseren Intel-Core-Ultra-200S-Plus-Prozessoren“, schreibt Intel in einer Stellungnahme. „Diese Anpassungen stehen im Einklang mit den jüngsten Preiserhöhungen für andere Intel-Produktfamilien, die auf ähnlichen Faktoren beruhen.“
| Prozessor | Ursprünglicher Preis | Neuer Preis | Mindest-Steigerung |
| Core Ultra 7 270K Plus | $299 | $339-349 | 13,4% |
| Core Ultra 5 250K Plus | $199 | $219-229 | 10,1% |
| Core Ultra 5 250KF Plus | $184 | $204-214 | 10,9% |
Seit Ende 2025 hat Intel Marktbeobachtern zufolge die Produktion von Desktop- und Notebook-Prozessoren verringert, um mehr Server-CPUs herzustellen. Letztere sind aufgrund des Aufkommens von KI-Agenten momentan besonders gefragt: Cloud-Hyperscaler und Serverbetreiber reißen Intel alle Xeon-Prozessoren und AMD alle Epyc-Modelle aus den Händen.
Auswirkungen auch in Deutschland zu erwarten
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Die tatsächlichen Euro-Preise im Handel befinden sich typischerweise unter den US-Preisempfehlungen, werden von den Anpassungen aber erfahrungsgemäß beeinflusst. Der Core Ultra 7 270K Plus etwa kostet derzeit 300 Euro. Die bisherige umgerechnete Preisempfehlung von 299 US-Dollar entspräche gut 310 Euro inklusive Mehrwertsteuer (in US-Preisen nicht enthalten). 339 US-Dollar wären mehr als 350 Euro mit Steuern. Irgendwo in der Mitte könnte sich der Prozessor einordnen. Eine kleine Steigerung gab es im Handel bereits jüngst.
Der Core Ultra 7 270K Plus ist der meistgesuchte Desktop-Prozessor von Intel im Preisvergleich. Mit 24 CPU-Kernen für bisher unter 300 Euro ist das Modell besonders attraktiv. Der Core Ultra 5 250K Plus bringt 18 Kerne für derzeit knapp 215 Euro. Die GPU-lose F-Version liegt bei knapp 200 Euro.
(mma)
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Chatkontrolle: EU-Rat trickst Parlament vor Pause aus
Der Streit über das digitale Briefgeheimnis in der EU erreicht kurz vor der Sommerpause eine neue Eskalationsstufe. Nachdem die Verhandlungen über die Chatkontrolle 2.0 – also das verpflichtende, verdachtsunabhängige Scannen verschlüsselter Kommunikation – wegen des anhaltenden Widerstands im EU-Parlament ins Stocken geraten sind, prescht der Ministerrat nun mit einem juristischen Manöver vor.
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Die Mitgliedstaaten wollen die am 3. April ausgelaufene Übergangsregelung zur freiwilligen Überwachung von Nachrichten durch Technologiekonzerne im Eilverfahren reaktivieren. Einen entsprechenden Standpunkt für eine „neue“ Verordnung hat der Rat am Donnerstag im schriftlichen Umlaufverfahren angenommen, um eine drohende Rechtslücke zu schließen und den Druck auf die Abgeordneten zu erhöhen.
Anlass für den Trick: Seit Ende 2020 fallen internetbasierte, nummernunabhängige Kommunikationsdienste wie Messenger-Apps, Webmail und VoIP-Telefonie unter die strengen Vorgaben der europäischen E-Privacy-Richtlinie. Diese schützt das Grundrecht auf Vertraulichkeit der Kommunikation und verbietet das unbefugte Abfangen oder Auswerten von Inhalten und Verkehrsdaten. Um Technologieanbietern dennoch zu erlauben, private Chats auf freiwilliger Basis mithilfe von KI und Hash-Abgleichen nach bekanntem Missbrauchsmaterial oder Mustern von Cybergrooming zu durchsuchen, schufen die EU-Gesetzgeber 2021 eine temporäre Ausnahmeregelung. Diese als Chatkontrolle 1.0 bezeichnete Verordnung erlosch im Frühjahr, da sich Rat und Parlament nicht noch einmal auf eine Verlängerung einigen konnten.
Kinderschutz und Briefgeheimnis
Für den Rat ist das Auslaufen der Frist ein unhaltbarer Zustand. Die freiwilligen Aufdeckungsmaßnahmen der Anbieter seien ein unverzichtbares Instrument, um betroffene Kinder frühzeitig zu identifizieren, Opfer aus Missbrauchssituationen zu retten und die unkontrollierte Weiterverbreitung von illegalem Bild- und Videomaterial im Netz einzudämmen. Ferner leiste das Verfahren einen wichtigen Beitrag zur Strafverfolgung im Internet, auch wenn die Meldungen trotz der ausgelaufenen Norm weiter fließen. Eine Fragmentierung durch nationale Alleingänge soll durch die Neuregelung verhindert werden.
Kritiker sehen in dem gewählten Verfahren dagegen den Versuch, demokratische Kontrollinstanzen zu umgehen und das Parlament zu überrumpeln. Da eine bereits abgelaufene Verordnung rein formal nicht mehr einfach verlängert werden kann, greifen die EU-Regierungen zu einem Kniff: Statt einer Fristverlängerung legten sie einen inhaltlich weitgehend identischen, formal aber anderen Gesetzesentwurf auf den Tisch.
Taktisches Timing vor der Sommerpause
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Der Entwurf soll im Rahmen eines Dringlichkeitsverfahrens bereits am Dienstag auf die Tagesordnung des Parlaments gedrückt werden – unmittelbar vor Beginn der Sommerpause. Sollte das Plenum dem beschleunigten Verfahren zustimmen, droht eine Abstimmung am letzten Sitzungstag vor den Ferien, an dem erfahrungsgemäß viele Abgeordnete bereits abgereist sind. Erschwerend kommt hinzu, dass sich das Verfahren schon in der 2. Lesung befindet. In diesem Stadium kann der Standpunkt des Rates nur noch gestoppt oder durch Änderungsanträge modifiziert werden, wenn eine absolute Mehrheit der Volksvertreter dagegen stimmt. Eine Hürde, die in der Praxis kurz vor der Sommerpause als kaum überwindbar gilt.
Obwohl der Rat betont, dass die Scans auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt blieben und keine allgemeine, unterschiedslose Überwachung erfolgen solle, bleibt der Eingriff in die Privatsphäre aller Nutzer groß. Die Verordnung sieht vor, dass die verarbeiteten Inhalts- und Verkehrsdaten erst spätestens zwölf Monate nach einer Aufdeckung unwiderruflich gelöscht werden müssen, sofern sich kein konkreter Verdacht erhärtet. Ein dauerhafter, langfristiger Rechtsrahmen zur Missbrauchsprävention rückt derweil in weite Ferne.
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