Künstliche Intelligenz
Heimkino-Test: „Das Verschwinden des Josef Mengele“ polarisiert
Man möchte meinen, das Thema Nationalsozialismus im Film sei inzwischen überstrapaziert und aus jedem Winkel betrachtet – neue Eindrücke könne es kaum noch geben. Im vergangenen Jahr zeigte jedoch Jonathan Glazer mit „The Zone of Interest“, dass dieses Kapitel noch lange nicht abgeschlossen ist und sich sehr wohl neue Aspekte in die öffentliche Diskussion einbringen lassen.
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Nun ist „Das Verschwinden des Josef Mengele“ auf Blu-ray Disc und im Stream erschienen. Gedreht von dem in Berlin lebenden russischen Theater- und Ballettregisseur Kirill Serebrennikov verkörpert August Diehl den Lagerarzt von Auschwitz, der sich auf der Flucht in Südamerika den Fragen seines Sohnes Rolf stellen muss. Der Film sorgt selbst in unserer Redaktion für gegensätzliche Bewertungen – und liefert zugleich eine ungewöhnlich radikale visuelle Umsetzung, die wir technisch und inhaltlich prüfen.
Nicht nur das Thema und die Darstellung von August Diehl lassen diesen Film aus dem Einerlei der Unterhaltungsbranche herausstechen. Es ist auch die Ästhetik des hauptsächlich in Schwarzweiß mit extremen Kontrasten und aufwendigen Kamerafahrten gedrehten Films. Wie gut diese Ästhetik funktioniert und was Blu-ray sowie Stream daraus machen, zeigt unser detaillierter Blick auf Bild, Ton und Inszenierung.
Bevor wir die Technik ab Seite 3 genauer beleuchten, gehen wir zunächst auf Inhalt und Produktionsprozess ein. Weil die Meinungen der beiden Autoren über den Film auseinandergehen, haben wir das Fazit am Ende in zwei Abschnitte unterteilt. Wir freuen uns über spannende und dem Thema gerecht werdende Diskussionen im Forum.
Vom Buch zur Graphic Novel zum Film
„Das Verschwinden des Josef Mengele“ wurde ursprünglich von Olivier Guez 2017 als Roman veröffentlicht. Das nur 224 Seiten dünne Buch erzählt in kurzen Kapiteln die Flucht Mengeles von Deutschland 1949 bis zum Fund seiner Leiche 1979 an einem Strand in Brasilien. 2023 erschien die zugehörige Graphic Novel von Matz und Jörg Mailliet.
Der im vergangenen Jahr im Kino und nun auch auf Disc und im Stream veröffentlichte Film erzählt nicht die gesamte Fluchtgeschichte, sondern konzentriert sich auf die Zeit, als Mengeles Sohn Rolf 1977 seinen damals 66-jährigen Vater mit falschem Pass in São Paulo besucht, um ihn zur Rede zu stellen. Dabei verschachtelt der Film die Geschehnisse in mehreren Zeitebenen. In Rückblenden erzählt er, wie Mengeles Familie in Günzburg an Einfluss gewann und Josef wieder in den Familienbetrieb eingliedern wollte. Josef habe schließlich nur seine Pflicht getan und sich nichts vorzuwerfen.
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„Du wirst nie begreifen“: Auch hier irrt Josef Mengele (August Diehl, rechts). Sein Sohn Rolf (Max Bretschneider) hat verstanden, warum er sich von seiner Familie distanziert.
(Bild: DCM / Leonine)
Einen Eindruck von dem, was in Auschwitz geschah, gibt eine auf 16-mm-Farbfilm gedrehte Sequenz, die die Flucht und Diskussionen nach gut einer Stunde für zehn Minuten unterbricht. Die Stummfilmszenen zeigen ungeschönt und mit detaillierten Beschreibungen in den Untertiteln, wie Mengele die Häftlinge aussortiert und ermorden lässt, um aus ihren Leichen Präparate für die Rassenforschung anzufertigen.
Geduld. Geduld!
Zum Kontrast legt Serebrennikov das Lied „Geduld“ von Hermann von Gilm und Richard Strauss über die Bilder aus dem Lager und konfrontiert damit die Kunstmusik der bürgerlichen Hochkultur mit dem Rückfall in die Barbarei von Auschwitz. Die Geduld, die das romantische Lied anmahnt, verweist dabei auf die perverse Situation der Opfer, die sie bei der Verfolgung der Täter aufbringen mussten.

Zurück in Günzburg: Die Familie plant die Zukunft von Josef, derweil die Dienstboten den herrschaftlichen Tisch decken.
(Bild: DCM / Leonine)
Zurück zur Flucht: In Argentinien wird Mengele festgenommen – allerdings nicht wegen seiner Taten in Auschwitz, sondern weil er im Land streng verbotene Abtreibungen vorgenommen hatte. Gegen ein Bestechungsgeld kann er sich freikaufen. Um 1960 flieht er über Paraguay schließlich nach Brasilien und kommt dort bei dem ungarischen Pärchen Stammer unter, das aus seiner Flucht Kapital schlagen will.
Zur musikalischen Untermalung arbeitete der Komponist Ilya Demutsky hauptsächlich mit dissonanten Flächen von Streichern und Bläsern, um eine permanente Unruhe zu erzeugen und Mengeles Paranoia zu spiegeln – ähnlich wie bei Stücken von Krzysztof Penderecki, die Stanley Kubrick für „The Shining“ einsetzte.
Der in Uruguay und Lettland gedrehte Film lebt vom Hauptdarsteller August Diehl, der Mengele als verbitterten Rassenideologen darstellt, der einzig bedauert, seine „wissenschaftliche“ Arbeit nicht fortsetzen zu können. Er fürchtet jedoch die Aufarbeitung, will sich nicht vor Gericht verantworten und weicht den bohrenden Fragen seines Sohnes immer wieder aus.
Künstliche Intelligenz
AWS WorkSpaces: KI-Agenten steuern Legacy-Apps
AWS erweitert seinen Virtual-Desktop-Dienst WorkSpaces um eine Funktion für KI-Agenten. In der Public Preview können Agenten auf verwaltete Cloud-Desktops zugreifen und dort Anwendungen bedienen – ohne dass Unternehmen dafür Schnittstellen nachrüsten oder Altsoftware modernisieren müssen. Der Zugriff erfolgt innerhalb der bestehenden WorkSpaces-Umgebung. Zusätzliche Kosten fallen während der Preview-Phase nicht an.
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Hintergrund ist laut AWS, dass Geschäftsprozesse oft von Legacy-Anwendungen, Fachclients oder anderen Desktop-Oberflächen abhängen, für die es keine modernen APIs gibt. AWS zitiert einen Gartner-Bericht, laut dem das für 75 Prozent aller Unternehmen gilt; 71 Prozent der Fortune-500-Konzerne betreiben kritische Prozesse auf Mainframe-Systemen ohne ausreichenden programmatischen Zugriff. Statt Anwendungen umzubauen, sollen Agenten nun die vorhandene Oberfläche bedienen – also ähnlich wie ein menschlicher Nutzer klicken, tippen, scrollen und Bildschirminhalte auswerten.
Agent steuert die Oberfläche statt der API
Technisch koppelt AWS den Agentenzugriff an die bestehende WorkSpaces-Infrastruktur. Die Agenten authentifizieren sich über AWS Identity and Access Management (IAM) und verbinden sich mit einem verwalteten MCP-Endpunkt. Das Model Context Protocol (MCP) bildet dabei die standardisierte Schicht zwischen Agent und Werkzeugen. Konkret heißt das: Ein Agent kann einen Screenshot anfordern, die sichtbare Oberfläche interpretieren und anschließend Maus- oder Tastatureingaben auslösen.
Als zentrale Funktionen nennt AWS Computer Input, Computer Vision und Screenshot Storage. Computer Input umfasst die eigentlichen Eingaben auf dem virtuellen Desktop, also Klicks, Texteingaben und Scrollen. Computer Vision bedeutet, dass der Agent die Anwendung nicht über eine API ausliest, sondern über Bildschirmaufnahmen „sieht“ – etwa Formulare, Schaltflächen oder Tabellen in einer bestehenden Fachanwendung. Über Screenshot Storage lassen sich diese Aufnahmen für Audits und die Fehlersuche ablegen.
Governance bleibt in der WorkSpaces-Umgebung
Für Unternehmen dürfte ebenfalls der Governance-Aspekt interessant sein. Da die Agenten in der verwalteten WorkSpaces-Umgebung laufen und nicht auf lokalen Systemen oder direkt an Backend-Systemen ansetzen, greifen die bestehenden Sicherheitskontrollen weiter. Zudem verweist AWS auf Audit-Trails über CloudTrail und CloudWatch, mit denen sich die Aktivitäten der Agenten protokollieren und nachvollziehen lassen.
Konfiguriert wird die Funktion über einen WorkSpaces-Applications-Stack, der nun eine neue Option zum Aktivieren von KI-Agenten bietet. Dort lassen sich anschließend die Agentenfunktionen, die Ablage der Screenshots sowie Anzeigeparameter wie Auflösung und Bildformat festlegen. Die Auflösung ist dabei mehr als ein Darstellungsdetail: Dichte Oberflächen mit vielen UI-Elementen profitieren von mehr Bildinformationen, einfache terminalartige Umgebungen kommen mit weniger aus.
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Demo mit Apotheken-Workflow
Zur Demonstration der neuen Funktion zeigt AWS einen Agenten, der in einem Beispielsystem für Apotheken ein Folgerezept abarbeitet. Der Agent ruft den Patientendatensatz auf, sucht das Medikament, stößt die Bestellung an und bestätigt den Abschluss. Der Ablauf soll verdeutlichen, dass die Anwendung selbst dafür nicht angepasst werden musste – der Agent arbeitet mit der bestehenden Oberfläche.
WorkSpaces unterstützt nach Angaben von AWS das Model Context Protocol und lässt sich so an gängige Agent-Frameworks wie LangChain, CrewAI und Strands Agents anbinden. Die Public Preview steht in mehreren Regionen bereit, darunter Frankfurt.
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(fo)
Künstliche Intelligenz
Sexualisierte Deepfakes: EU-Länder einigen sich auf Verbot
KI-Anwendungen zum missbräuchlichen Erstellen von sexualisierten Deepfakes sollen in der EU künftig verboten sein. Vertreter der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments einigten sich auf eine entsprechende Anpassung des KI-Gesetzes, wie die zyprische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte. Zugleich sollen andere KI-Regeln vereinfacht werden, um das wirtschaftliche Potenzial von Künstlicher Intelligenz (KI) in Europa auszuschöpfen.
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Bevor die Änderungen in Kraft treten können, muss die Einigung noch vom Plenum des EU-Parlaments und dem Rat der Regierungen der Mitgliedstaaten bestätigt werden. In der Regel gilt das als Formalie. Geht die Reform durch, würde das Verbot ab 2. Dezember 2026 federführend vom KI-Amt der EU durchgesetzt werden, das vor zwei Jahren geschaffen wurde.
Bei sogenannten Deepfakes wird etwa das Gesicht einer Frau in ein anderes Video – etwa eine Porno-Sequenz – eingefügt oder die Stimme künstlich nachgeahmt, sodass es wirkt, als würde sie Dinge tun oder sagen, die tatsächlich nie passiert sind. Durch die Entwicklung von KI ist die Erstellung täuschend echter Inhalte sehr viel einfacher geworden.
Das neue Verbot soll explizit auch auf das Erstellen von Inhalten abzielen, die sexuellen Kindesmissbrauch darstellen. Die FDP-Europaabgeordnete Svenja Hahn begrüßte die Einigung: „KI darf kein Werkzeug für sexualisierte Gewalt gegen Kinder sein“, teilte sie nach den bis tief in die Nacht andauernden Verhandlungen mit.
Grok-Skandale und deutsche Debatte über digitale Gewalt
Auf EU-Ebene rückte das Thema Ende vergangenen Jahres durch den KI-Chatbot Grok in den Fokus: Bis die von Tech-Milliardär Elon Musk geführte US-Firma hinter der Software diese Funktion einschränkte, befahlen Menschen der KI immer wieder, Frauen in von ihnen ausgewählten Bildern zu entkleiden. An Silvester entschuldigte sich der Chatbot selbst dafür, ein Bild von zwei Mädchen im Teenager-Alter „in sexualisierten Outfits“ erstellt zu haben.
In Deutschland bekam die Debatte über sexualisierte digitale Gewalt Ende März neue Dringlichkeit, als Collien Fernandes mit Vorwürfen gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen an die Öffentlichkeit ging. Sie wirft ihm vor, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber pornografische Inhalte verbreitet zu haben. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.
Seit Bekanntwerden der Vorwürfe gibt es bundesweit eine große Diskussion über digitale und sexualisierte Gewalt gegen Frauen – und breite Medienberichterstattung darüber. Tausende Menschen zogen für Demonstrationen auf die Straße und forderten mehr Schutz für Opfer. Im Zusammenhang mit dieser Debatte ging es auch immer wieder um sexualisierte Deepfakes und Deepfake-Pornografie. Material dieser Art kursiert schon seit Jahren im Netz.
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EU legte bereits 2024 Richtlinie vor
Die geplanten Gesetzesverschärfungen sind nicht die ersten EU-Regeln zur Bekämpfung digitaler Gewalt. Bestehende Regularien sehen bereits vor, dass in allen Mitgliedstaaten das Anfertigen und Verbreiten von manipulierten Darstellungen sexueller Handlungen ohne Zustimmung der Betroffenen unter Strafe gestellt werden soll.
Die entsprechende EU-Richtlinie ist zwar seit Mai 2024 in Kraft, von Deutschland allerdings bisher nicht in nationales Recht übertragen worden. Dafür hat die Bundesrepublik noch bis zum Sommer nächsten Jahres Zeit. Zuletzt kündigte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) entsprechende Verschärfungen im Strafrecht und mehr Rechte für Geschädigte an.
Das neue Verbot in der KI-Verordnung auf EU-Ebene, das sich nun abzeichnet, würde die Perspektive von der Bestrafung der Tat hin zum Verbot des Werkzeugs wechseln, also der KI-Anwendung an sich. Wobei Verhandlungsteilnehmer betonen, dass das Verbot nicht dazu führen soll, die Erstellung oder Manipulation von Bildern übermäßig stark einzuschränken.
Dafür soll in dem neuen Gesetz genau definiert sein, was sexualisierte Inhalte sind und was nicht. Nicht-einvernehmliche Bikini-Bilder, wie sie von Grok erstellt und auf X verbreitet wurden, könnten demnach erlaubt bleiben.
Verpflichtende Wasserzeichen für KI-Inhalte verschoben
Ursprünglich hatte die EU-Kommission Änderungen am KI-Gesetz vorgeschlagen, um die Wirtschaft und insbesondere die KI-Branche zu entlasten. Unternehmen forderten zuletzt aber immer wieder mehr Zeit, um die nötigen Anpassungen für die strikteren Vorgaben umzusetzen. Diese Zeit sollen die Anbieter von Chatbots und anderen Diensten laut der Einigung bekommen.
An Teile des Gesetzes, die das Europäische KI-Amt ursprünglich bereits ab August durchsetzen sollte, müssen sich die Firmen hinter ChatGPT, Claude und Co. jetzt erst ab Dezember 2026 halten. Spätestens dann sollen die Anbieter KI-Inhalte deutlich als solche kennzeichnen – generierte Bilder und Videos müssten sie also mit Wasserzeichen markieren. Andere Regeln soll das KI-Amt erst ab Dezember 2027 durchsetzen.
Industrie befürchtet Doppelregulierung
Aus der Industrie kamen zuletzt Forderungen, Doppelregulierungen abzubauen, um Europas Wettbewerbsfähigkeit nicht zu untergraben. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte sich zuletzt dafür ausgesprochen, die europäischen Regeln in diesem Bereich zu vereinfachen. Damit etwa die Maschinenbaubranche sich beim Einsatz von KI nicht an mehrere EU-Regularien gleichzeitig halten muss, sollen Ausnahmen geschaffen werden.
Für den CDU-Europaabgeordneten Axel Voss gehen diese Änderungen nicht weit genug: „Wir brauchen einen Rahmen, der Innovation ermöglicht und Schutz garantiert – nicht einen Flickenteppich aus sektoriellen KI-Sonderregeln“, kommentierte der Parlamentarier.
(olb)
Künstliche Intelligenz
#heiseshow: .de-Domain-Probleme, EU-Digitalsteuer, Commodore 64C
Anna Bicker, heise-online-Chefredakteur Dr. Volker Zota und Malte Kirchner sprechen in dieser Ausgabe der #heiseshow unter anderem über folgende Themen:
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- Kein Anschluss unter dieser Domain: Warum es bei .de hakte – Ein DNS-Problem beim DENIC sorgte dafür, dass Millionen .de-Domains zeitweise nicht aufgelöst werden konnten – unabhängig von Provider und DNS-Resolver. Was genau ist im Domain Name System schiefgelaufen? Wie anfällig ist die zentrale Internet-Infrastruktur für solche Ausfälle? Und welche Konsequenzen sollte ein solches Ereignis für Betreiber und Nutzer haben?
- Kasse 1, bitte: Kann der EU-Plan für eine Digitalsteuer funktionieren? Das EU-Parlament fordert eine Milliardenabgabe für große Technologiekonzerne. Eine eigene Digitalsteuer auf EU-Ebene soll Big Tech stärker zur Finanzierung des Gemeinwesens heranziehen. Ist ein solches Modell überhaupt umsetzbar – und würde es die richtigen Unternehmen treffen? Wie reagieren die USA auf europäische Digitalsteuerpläne? Und wäre eine EU-weite Regelung besser als die bisher uneinheitlichen nationalen Ansätze?
- Comeback des Brotkastens: Braucht die Welt einen neuen Commodore 64C? Jahrzehnte nach seinem ursprünglichen Erscheinen soll der Commodore 64C in einer modernisierten, schlankeren Version zurückkehren. Was steckt hinter dem Neuauflageprojekt – Nostalgie, Spielerei oder mehr? Für wen ist so ein Gerät heute überhaupt gedacht? Und was sagt der anhaltende Retro-Computing-Boom über unsere Beziehung zur Technikgeschichte aus?
Außerdem wieder mit dabei: ein Nerd-Geburtstag, das WTF der Woche und knifflige Quizfragen.
Jeden Donnerstag ab 17 Uhr live
Fragen an die Moderatoren und Gäste können während der Sendung im YouTube-Chat und in unserem Twitch-Kanal (twitch.tv/heiseonline) sowie vorab per E-Mail und im heise-Forum gestellt werden. Die Redaktion freut sich bereits auf zahlreiche Zuschauer und auf reges Feedback.
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Die #heiseshow wird jeden Donnerstag um 17 Uhr live auf heise online gestreamt. Nach der Live-Übertragung ist die Sendung zum Nachschauen und -hören auf YouTube und als Podcast verfügbar:
(mki)
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