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Informationsrecht und Insolvenz: Wenn es keine Akten gibt, reicht Cloud-Zugang


Die fortschreitende Digitalisierung zwingt auch die deutsche Justiz dazu, altgediente Rechtsinstitute an moderne Technik anzupassen. Ein Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) vom Herbst 2025 (Az. 101 W 136/24 e), der eine Entscheidung des Landgerichts München I bestätigt, markiert einen Wendepunkt.

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Im Kern der Auseinandersetzung stand die Frage, wie ein Gesellschafter sein Informations- und Einsichtsrecht durchsetzen kann, wenn ein Unternehmen seine Aktenordner gegen virtuelle Datenspeicher getauscht hat. Der Fall zeigt exemplarisch, dass das Beharren auf physische Akteneinsicht in der digitalen Welt an Grenzen stößt.

In dem Rechtsstreit fordert ein Gesellschafter einer GmbH im Insolvenzverfahren umfassende Einsicht in die Geschäftsunterlagen. Ein entsprechender Titel zur Einsichtnahme lag vor, doch die praktische Umsetzung gestaltete sich schwierig. Denn die GmbH gab an, dass sämtliche Dokumente ausschließlich digital in Microsofts OneDrive-Cloud gespeichert seien. Sie bot befristeten Zugang zu den digitalen Daten, aber keine Ausdrucke.

Physische Originale existierten laut Feststellung der Münchner Richter nicht. Das habe auch daran gelegen, dass die Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens die verbliebenen Papierdokumente beschlagnahmt hat. Der Gläubiger beharrte dennoch auf persönlicher Einsichtnahme in analoge Ausdrucke in den Geschäftsräumen der Gesellschaft.

Neben der rechtlichen Frage, welche Vollstreckungsverfahren im Cloud-Zeitalter anzuwenden sind, ging es darum, ob die Informationsrechte eines Gesellschafters während eines Insolvenzverfahrens ruhen. Denn normalerweise führt die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zur Unterbrechung anderer laufender Verfahren, um die Insolvenzmasse zu schützen.

Da es sich um keinen klassischen Vermögensanspruch handle, werde das Verfahren auf Akteneinsicht nicht unterbrochen, legten die Münchner Gerichte fest. Es gehe dabei um ein fundamentales Kontrollrecht des Gesellschafters. Dies sichere Gesellschaftern in einer Unternehmenskrise den Zugang zu wichtigen Informationen, sofern sie bereit sind, sich auf die technischen Gegebenheiten einzulassen.

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Die Richter setzen Leitplanken für die digitale Ära. Ihr Tenor: Zugang zu digitalen Dokumenten in der Cloud reicht aus, um dem Informationsanspruch zu genügen, wenn die Dokumente ausschließlich in dieser Form existieren. WEr trotzdem auf Papierakten besteht, riskiert, dass das Begehren als unbegründet oder sogar treuwidrig abgewiesen wird.

Die Richter betonen: Wenn keine Papierdokumente existieren, ist der digitale Zugriff nicht nur eine Krücke, sondern die primäre Form der Pflichterfüllung. Das spiegelt die heutigen Gepflogenheiten digitaler Dokumentenverwaltung wider und entlastet Unternehmen von der Pflicht, digitale Daten für die Einsichtnahme auszudrucken.

Zugleich sanktionieren die Richter die Schuldnerin aber dort, wo sie Zugriff auf die Cloud verzögert oder unnötig erschwert hat. Die Kostenentscheidung des Verfahrens fällt entsprechend differenziert aus: Der Gläubiger muss einen Großteil der Kosten tragen, da sein Beharren auf der analogen Welt in weiten Teilen unberechtigt war. Die Schuldnerin zogen die Gerichte für ihre Hinhaltetaktik aber ebenfalls zur Rechenschaft.

Der IT-Rechtler Jens Ferner sieht ein wichtiges Signal für die Praxis von Firmen und Justiz. Deutlich werde, dass die Cloud ein etabliertes Medium sei, das bestehende Rechte transformiere. Firmen sollten ihre digitale Archivierung daher so strukturieren, dass sie im Streitfall geordneten Zugriff ermöglichen können.


(vbr)



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Für Vertikalspieler: Neues Gamepad fürs iPhone


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Üblicherweise dreht man sein iPhone horizontal, wenn man zocken möchte – actionreiche Games werden, im Gegensatz zu den ubiquitären „Vertical Videos“ auf Instagram, TikTok & Co., im Querformat gezockt. Doch eine Ausnahme gibt es: Retrotitel in 4:3 eignen sich tatsächlich für die Wiedergabe im Porträtmodus. Das sieht man nun auch beim Controller- und Spielezubehörspezialisten 8Bitdo so: Die Firma bringt dazu passend nun ein eigenes Gamepad für Smartphones.

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Das 8BitDo FlipPad hat derzeit noch keine eigene Website, wurde aber bereits samt Video auf X annonciert. Im Gameboy-Look eingefärbt (grau mit schwarzem Steuerkreuz und kirschroten Knöpfen), wird das Gerät am unteren Rand eines iPhone – und bestimmter, passender Android-Geräte – angebracht. Das FlipPad ist klappbar: Dank integriertem USB-C-Stecker wird es direkt mit dem Handy verbunden und dann umgeschlagen.

Es verdeckt dann einen Teil des Screens, was aber für Retrotitel kein Problem darstellt, da diese im Hochformat nur den oberen Teil des Bildschirms einnehmen. Laut 8Bitdo hat man einen „offiziellen Support von Apple“, das Gerät dürfte eine „Made for iPhone“-Zertifizierung haben.

Die Verwendung von USB-C ist hilfreich, da Latenzen vermieden werden. Das „Flip-style-Gamepad, das für mobiles Gaming gestaltet wurde“, kommt mit reichlich Tasten. Neben Steuerkreuz (D-Pad) und ABXY-Knöpfe sowie Start und Select gibt es insgesamt sechs weitere Buttons, die sich frei belegen lassen. Wie das Software-technisch gelöst wird, ist noch unklar. Einen Preis hat 8Bitdo ebenfalls bislang nicht genannt, zudem dauert die Auslieferung noch bis Sommer.

Passende Spiele / Emulatoren, die das Format des FlipPad unterstützen, gibt es bereits einige. Apple hat – nach reichlich Nerv für Entwickler – seine Vorgaben mittlerweile gelockert, zudem stehen in der EU alternative Vertriebswege wie der AltStore zur Verfügung. 8Bitdo zeigt den FlipPad derzeit auf der CES in Las Vegas. Diese endet am heutigen Freitag.

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(bsc)



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Google-Update sorgt für Probleme auf Pixel-Smartphones – so werden sie behoben


Ende des vergangenen Jahres hat Google für Pixel-Nutzer noch einmal ein großes Update bereitgestellt. Durch den Pixel-Drop können die Smartphones seither KI-Zusammenfassungen in Chats nutzen und profitieren von verbesserten Energiesparfunktionen. Jetzt bringt ein neues Update aber einige Probleme mit sich, wie 9to5Google berichtet.

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Demnach treten die Probleme auf, seitdem Google vor wenigen Tagen ein Update für das Play-System ausgerollt hat. Die Aktualisierung, die lediglich 15 Megabyte groß ist, hält unter anderem den aktuellen Security-Patch von Google bereit. Nach der Installation kommt es allerdings vornehmlich auf Googles Pixel-10-Reihe zu Problemen. Nach dem Neustart eines Pixel 10 Pro blieb der Bildschirm zunächst dunkel.

Lediglich der Power-Button an der Seite des Pixel-Smartphones lieferte noch ein haptisches Feedback, als er länger gedrückt wurde. Alle anderen Eingaben blieben auf dem Gerät unerkannt. Das Standardmodell, das Google Pixel 10, konnte nach dem Neustart ganz normal mit einem Code entsperrt werden. Allerdings wurde der Pixel-Launcher, also die Oberfläche des Betriebssystems, nicht komplett geladen. So zeigte das Pixel-Smartphone lediglich das festgelegte Hintergrundbild. Sämtliche Icons und UI-Elemente fehlten.

Auf anderen Pixel-10-Geräten, wie dem Foldable und der Pixel-9-Reihe, sollen die Probleme nicht ganz so gravierend ausfallen. Hier ist den Testern lediglich aufgefallen, dass der Neustart nach der Installation des Google-Play-Updates etwa länger als normal gedauert hat. Danach funktionierten die Geräte aber ohne spürbare Fehler. Ältere Pixel-Generationen wurden nicht getestet.

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Glücklicherweise lassen sich die Probleme recht schnell beheben, wenn das Smartphone davon betroffen sein sollte. Sollte ein schwarzer Bildschirm sichtbar sein, hilft laut 9to5Google, das Gerät per Kabel und Netzteil mit Strom zu versorgen. Anschließend sollte ein weiterer Neustart durchgeführt werden. Selbiges gilt für Geräte, bei denen die UI-Elemente nicht richtig geladen werden. Nach dem Neustart sollten die Pixel-Smartphones wieder reibungslos arbeiten und die Probleme dauerhaft verschwunden sein.

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Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.


(jle)



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Blutzuckerüberwachung: Isaac kontrolliert den Blutzucker ohne Nadelstiche


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Das US-Unternehmen PreEvnt hat ein nicht invasives Blutzuckerkontrollgerät auf der CES 2026 in Las Vegas vorgestellt. Das berichtet das US-Magazin Wired. Laut Hersteller eignet sich das Gerät sowohl für Menschen mit Diabetes Typ 1 und 2 als auch für Menschen, die ihren Blutzuckerspiegel aus gesundheitlichen Gründen überwachen wollen.

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Das Isaac genannte Gerät ist in etwa so groß wie eine 2-Euro-Münze und misst den Biomarker Aceton im menschlichen Atem, schreibt Wired. Der süßlich-fruchtige Acetongeruch im Atem ist ein häufiges Symptom der Stoffwechselerkrankung Diabetes mellitus und steht in Verbindung mit einem steigenden Glucoseanteil im Blut. Der Isaac kann laut PreEvnt folglich nur auf erhöhten Blutzucker hinweisen und keine exakten Messwerte liefern. Eine kontinuierliche Überwachung der Blutzuckerwerte dürfte das Gerät also nicht gänzlich ablösen. Das Gerät reduziert aber laut Hersteller die Frequenz klassischer Blutzuckermessungen.

Fortschrittlich ist, dass das kleine Kontrollgerät ohne Nadelstiche unter der Haut auskommt. Es eignet sich deshalb besonders für Kinder und ältere Menschen. Gängige Blutzuckermessmethoden arbeiten bislang invasiv. Die Messung erfolgt klassischerweise mittels einer kleinen Menge Blut, die durch einen Nadelstich entnommen wird. Die Blutprobe wird anschließend auf einen Messstreifen aufgetragen, der von einem Messgerät auf der Basis einer chemischen Reaktion zwischen Blut und Teststreifen ausgelesen wird.

Auch modernere Messmethoden wie die beim Continuous Glucose Monitoring (CGM) eingesetzten Sensoren arbeiten meist mit einer subkutanen Nadel. CGM-Sensoren überwachen allerdings die Glucosekonzentration im Gewebe, nicht im Blut.

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Das Konzept des Isaac wurde von PreEvnt bereits auf der CES 2025 vorgestellt. Seit Ende vergangenen Jahres durchläuft das Gerät eine erste klinische Studie an Menschen in Zusammenarbeit mit der Indiana University. Die Studie vergleicht die Leistung von Isaac im Vergleich zu klassischen Methoden zur Überwachung des Blutzuckerspiegels. 2027 soll Isaac von der Food and Drug Administration (FDA), der US-Behörde für Lebens- und Arzneimittel, im Rahmen eines De-Novo-Verfahrens zugelassen werden. Eine De-Novo-Klassifizierung ist ein Zulassungsverfahren von Medizinprodukten in den USA, für die keine vergleichbaren Vorgängerprodukte existieren.

Für den Isaac von PreEvnt wird auch eine Smartphone-App entwickelt, die Blutzuckerwerte und zu sich genommene Lebensmittel protokollieren und auf einer Zeitachse darstellen können soll. Innerhalb der App können Menschen mit Diabetes Notfallkontakte hinterlegen, die bei Bedarf kontaktiert werden sollen. Die App befindet sich laut Wired aktuell in der Endphase der Entwicklung, konnte auf der CES aber bereits getestet werden.

heise online ist offizieller Medienpartner der CES 2026.

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(rah)



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