Künstliche Intelligenz
Intel legt Bundle mit „Battlefield 6“ auf
Intel kündigt eine erste Aktion innerhalb der „Intel Gamer Days“ an: Zahlreiche Prozessoren und Grafikkarten erhalten bald den Ego-Shooter „Battlefield 6“ als kostenlose Dreingabe. Die Aktion gilt für Käufe zwischen dem 25. August und 30. September 2025.
Mit dabei sind alle Desktop-Prozessoren ab der Generation Core i-13000 (Raptor Lake) und Core-i5-Klasse. Das günstigste berechtigte Modell ist also der Sechskerner Core i5-13400F, der nur rund doppelt so viel kostet wie „Battlefield 6“ zum Start selbst. Aktuelle Core Ultra 5, 7 und 9 aus der Arrow-Lake-Generation sind ebenfalls inkludiert, bis hin zum Core Ultra 9 285K. Derzeit ist noch unklar, welche Händler an der Aktion teilnehmen.
Bei Notebooks mit Intel-Prozessoren ist die Situation weniger übersichtlich. Intel berechtigt Notebooks mit einigen Core i-13000H, i-13000HX, i-14000HX (aber nicht H), Core 200H, Core Ultra 200H, Core Ultra 200HX und Core Ultra 200V. Eine komplette Liste findet sich in den Teilnahmebedingungen.
Simpel ist die Dreingabe dagegen bei Grafikkarten: Intel berechtigt alle Arc-GPUs für Desktop-PCs und Notebooks, angefangen bei der Arc A550M bis hin zur Arc A770 und Arc B580.
Berechtigte Hardware muss eingebaut sein
Käufer innerhalb des Aktionszeitraums bei einem teilnehmenden Händler erhalten einen Code, der bis zum 31. Oktober 2025 auf Intels Aktionsseite eingelöst werden muss. Das funktioniert allerdings nur, wenn sich ein berechtigtes Produkt tatsächlich im Rechner befindet. Zum Nachweis müssen Nutzer Intels Hardware Scanning Tool herunterladen und ausführen. Außerdem muss eine Rechnung vom Kauf hochgeladen werden.
Der Spiel-Key soll bis zur Veröffentlichung von „Battlefield 6“ per Mail kommen. Der Ego-Shooter erscheint am 10. Oktober.
(mma)
Künstliche Intelligenz
Logitech macht seine POP-Schalter unbrauchbar
Der Zubehörhersteller Logitech verschickt derzeit E-Mails an Besitzerinnen und Besitzer POP-Tasten mit der Information, dass die Schalter sowie der dazugehörige Hub am 15. Oktober 2025 ihre gesamte Funktionalität verlieren. Das 130 Euro teure System wird damit schon in Kürze zu Elektroschrott.
„Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir den Service für den Logitech POP-Button einstellen werden. Fast ein Jahrzehnt lang haben wir das POP-Ökosystem gepflegt, aber aufgrund der technologischen Weiterentwicklung haben wir beschlossen, die Unterstützung für dieses Gerät einzustellen,“ heißt es in der Mail, die unter anderem im Harmony-Remote-Forum geteilt wird.
Weiter heißt es, dass Besitzer des Logitech POP zum Ausgleich ein Preisnachlass von 15 Prozent in den Stores der Logitech-Marken – also auch Logitech G und Ultimate Ears – eingeräumt werde. Der Gutscheincode sei bis zum 31. März 2026 gültig. Wie betroffene Nutzer auf Reddit schreiben, scheint der Code jedoch nur im US-Store einlösbar zu sein, während er beispielsweise im UK-Store offenbar nicht akzeptiert werde.
POP nicht das erste Opfer
Logitechs POP-Schalter wurde 2018 eingeführt und dient quasi als physischer Ersatz zur Smartphone-App zum Bedienen diverser Smart-Home-Geräte. Das System unterstützt 14 Systeme, darunter Philips Hue, Sonos, Fritzbox, Lifx, Lightify, WeMo und kann in IFTTT als auch Apples HomeKit eingebunden werden.
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Logitech hatte schon in der Vergangenheit wiederholte Funktionen und Produkte abgeschaltet. Ende des 2017 deaktivierte Logitech etwa den Cloud-Dienst, der für den Betrieb der Universalfernbedienung Harmony Link erforderlich war. Das Gerät wurde damit unbrauchbar. Nach lauter Nutzer-Kritik bot das Unternehmen einen kostenlosen Umtausch gegen ein neueres Gerät an. Im September 2018 entfernte Logitech dann per Update mehrere Funktionen, darunter den Sprachassistenten Alexa, aus einigen Ultimate-Ears-Lautsprechern.
Update
02.10.2025,
14:04
Uhr
Satz zum Einlösen des Coupons präzisiert.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Nordex: 7-MW-Windturbine soll extremer Kälte trotzen können
Die international tätige Nordex Group mit Hauptsitz in Hamburg hat eine Windkraftanlage entwickelt, die auch extremen Witterungsbedingungen standhalten können soll. Die N175/6.X soll ihre Nennleistung von bis zu 7 MW auch bei Temperaturen von bis zu Minus 30 Grad Celsius erreichen können, verspricht das Unternehmen. So sollen unabhängig von der Witterung hohe Energieerträge möglich sein. Die Anlage ist mit einem speziellen Enteisungssystem an den Windblättern ausgerüstet.
Entwickelt wurde die Windturbine N175/6.X für extreme Umgebungsbedingungen. Die Windkraftanlage hat einen Rotordurchmesser von 175 m und erreicht eine Nennleistung von 7 MW. Ein einzelnes Rotorblatt misst 87,5 m. Durch den modularen Aufbau können Teile der Delta-4000-Serie genutzt werden, die sich bereits im weltweiten Einsatz bewährt haben.
Die Anlage ist für niedrige bis mittlere Windgeschwindigkeiten ausgelegt, sodass sie sich etwa für Standorte in Kanada eignet, wo diese Windgeschwindigkeiten typisch seien. Entsprechend werde die Anlage dort nun angeboten.
Die einteiligen Rotorblätter seien für niedrige Windgeschwindigkeiten optimiert worden. Im Vergleich zu den Vorgängermodellen N163/5.X und N163/6.X liege der Ertrag durch die neuen Rotoren um 7 bis 14 Prozent höher, die Windturbine produziere bis zu 22 Prozent mehr Energie.
Enteisungsanlage für niedrige Temperaturen
Besonderes Augenmerk sei auf die Haltbarkeit und den Einsatz der Windkraftanlage unter extremen klimatischen Verhältnissen gelegt worden. So sind die Rotorblätter mit einer Enteisungsanlage ausgestattet, die sie eisfrei halten kann. Eisbedingte Ausfallzeiten können so reduziert und die Leistung konstant gehalten werden. Eine genaue Angabe, bis zu welchen Minustemperaturen das Enteisungssystem funktioniert, macht Nordex allerdings nicht. Bis zu Minus 30 Grad Celsius soll die Windkraftanlage jedoch ihre Nennleistung beibehalten können.
Nordex verspricht außerdem einen leisen Betrieb der Windturbine. Sie kann zudem mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung sowie einem Fledermausmodul ausgestattet werden. Letzteres soll vermeiden, dass die Tiere im Betrieb in die Rotorblätter fliegen. Trotz des Einsatzes in extremer Kälte verspricht Nordex eine Betriebsdauer der Anlage von 25 Jahren. In Abhängigkeit von den Standortbedingungen seien auch längere Betriebszeiten von bis zu 35 Jahren möglich.
(olb)
Künstliche Intelligenz
iX-Workshop: IT-Recht für Admins – Wege zur gesetzeskonformen IT-Praxis
Administratoren verwalten Benutzerkonten und Zugriffsrechte, Lizenzen und urheberrechtlich geschütztes Material, verantworten Fehlkonfigurationen oder Sicherheitslücken, prüfen IT-Verträge und gehen aktiv gegen Angriffe, Schadsoftware oder andere Bedrohungen vor. Dabei müssen sie sich mit verschiedenen rechtlichen Aspekten auseinandersetzen, um die Unternehmens-IT rechtssicher zu betreiben und auch auf der juristischen Seite mögliche Risiken zu minimieren.
In dem praxisorientierten Workshop IT-Recht für Admins – Grundlagen, Stolperfallen und Praxis erklären Ihnen der Jurist Joerg Heidrich und der Berater für Informationssicherheit und Datenschutz Christoph Wegener, wie Sie als IT-Spezialist mit konkreten rechtlichen Fragen in Ihrer täglichen Arbeit umgehen. Sie erfahren, was Sie als Administrator aus rechtlicher Sicht dürfen, welche Grenzen Sie beachten müssen und in welchen Situationen Sie sogar rechtlichen Verpflichtungen unterliegen.
Zu den behandelten Themen zählen unter anderem Datenschutz, sicheres Logging und Backups, Mitbestimmung, BYOD, Löschpflichten und Löschkonzepte sowie der Umgang mit IT-Sicherheits- und Datenschutzvorfällen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den aktuellen Anforderungen des CRA, NIS-2 und des AI Acts und der zunehmenden Bedeutung des Zusammenspiels von Recht und Technik im IT-Bereich.
De Workshop spricht nicht nur System- und Netzwerkadministratoren an, sondern auch IT-Entscheider und Sicherheitsbeauftragte, die sich einen fundierten Überblick über die aktuelle Rechtslage mit ihren Möglichkeiten und Risiken verschaffen wollen.
November 17.11.2025 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 19. Okt. 2025 |
Rechtsfragen mit Praxisbeispielen
Unsere erfahrenen Referenten gehen in diesem Online-Workshop auf konkrete Rechtsfragen ein, die im IT-Alltag auftreten. Dr. Christoph Wegener ist seit 1999 mit wecon.it-consulting freiberuflicher Berater in den Bereichen Informationssicherheit, Datenschutz und Open Source. Joerg Heidrich ist Justiziar und Datenschutzbeauftragter bei heise medien und außerdem als Rechtsanwalt in Hannover tätig.
Sie haben in diesem Workshop die Möglichkeit, das vermittelte Wissen durch Fragen und Diskussionen zu vertiefen und eigene Situationen einzubringen. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt, sichern Sie sich daher rechtzeitig Ihren Platz.
(ilk)
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