Künstliche Intelligenz
Intimes Foto nur in Kanada versteckt: Strafe für X
Das Soziale Netzwerk X soll in Kanada 100.000 Dollar (rund 62.000 Euro) Strafe zahlen, weil es ein ohne Genehmigung auf X veröffentlichtes intimes Bild nur in Kanada sperrt. Pro weiterem Tag drohen weitere 5.000 Dollar Strafe. Dies sind sie höchsten Strafen, die das Civil Resolution Tribunal (CRT) der Provinz Britisch-Kolumbien verhängen kann. Die betroffene Antragstellerin und die Behörde verlangen weltweite Sperre.
X hält die Behauptung der Provinzbehörde, weltweit zuständig zu sein, für verfassungswidrig. Der Strafbescheid (2025 BCCRT 1228) vom 4. September gesteht selbst zu, dass diese Frage ungeklärt ist, doch sei das CRT nicht dazu berufen, Verfassungsfragen zu klären. Die Behörde ist für bestimmte Streitigkeiten zuständig, darunter kleine zivilrechtliche Forderungen und Verkehrsunfälle, Meinungsverschiedenheiten in Immobilieneigentümergemeinschaften sowie die ohne Zustimmung erfolgte Veröffentlichung intimer Bilder.
Der Fall geht zurück auf eine nicht veröffentlichte Entscheidung derselben Behörde vom März (Az. IS-1-2025-000905). Offenbar gibt es einen X-User, der immer wieder eine bestimmte intime Darstellung der Antragstellerin postet. Andere X-Nutzer haben das Bild weiterverbreitet. Weil dies ohne Zustimmung der Frau geschieht, hat das CRT X aufgetragen, das Bild zu sperren, wenn die Frau das fordert.
Sie hat X auch bezüglich mehrerer Fälle dazu aufgefordert; X hat daraufhin mindestens ein X-Konto gesperrt. Mehrere Postings wurden gelöscht, aber die wiederholt erfolgenden Postings des Bildes sind nur aus Kanada aus nicht abrufbar. Von anderen Ländern aus kann das intime Bild gefunden werden. X würde die Sperre am Liebsten nur in Britisch-Kolumbien umsetzen, technisch sei die Sperre aber nur für ganz Kanada möglich. Dieses Geofencing möchte die Kanadierin nicht akzeptieren, weshalb sie beim CRT die nun verhängte Strafe beantragt hat.
KI-Müll kostet
Abgelehnt hat das CRT jedoch den Antrag der Frau auf Entschädigung für ihren Aufwand für das zweite Verfahren. Zur Begründung verweist die Behörde auf die irreführenden KI-generierten Eingaben der Dame. Zwar hat sie die Nutzung Künstlicher Intelligenz offengelegt, deren Erzeugnisse aber offensichtlich nicht überprüft. Schon im ersten Verfahren hat die Behörde die Frau verwarnt, dennoch hat sie erneut Unsinn eingereicht. Beispielsweise hat sie Absatz 150 einer früheren Entscheidung zitiert, die nur 124 Absätze hat. Das „Zitat“ ist frei erfunden.
Außerdem verweist sie auf angeblich enthaltene Rechtssätze zu juristischen Themen, mit denen sich die angebliche Präzedenzentscheidung gar nicht befasst. Damit hat sie etwaigen Anspruch auf Aufwandsentschädigung verwirkt. Allerdings kann sie für jeden weiteren Tag, den X das Bild nicht weltweit sperrt, die erwähnte zusätzliche Strafe von bis zu 5.000 Dollar beantragen.
(ds)