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IP-Adressen für 3 Monate speichern: Gesetz für neue Vorratsdatenspeicherung steht


IP-Adressen für 3 Monate speichern: Gesetz für neue Vorratsdatenspeicherung steht

Bild: OpenAI

Wie angekündigt will die Bundesregierung eine Neuregelung für die Vorratsdatenspeicherung auf den Weg bringen. Einen Gesetzentwurf, der eine dreimonatige Speicherfrist für IP-Adressen und weitere Daten vorsieht, hat das Bundesjustizministerium fertiggestellt.

Von dem Entwurf aus dem Haus von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) berichtet das ARD-Hauptstadtstudio. Neben den IP-Adressen sollen weitere Daten gespeichert werden, die erforderlich sind, um einen Anschlussinhaber zu identifizieren.

Anlasslose Datensammlung für Kampf gegen Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbaren Hass

Mit der Neuregelung werden Internet-Provider also verpflichtet, für drei Monate die IP-Adressen samt der Zusatzdaten zu speichern, die einem Internetanschluss zugeordnet sind. Gerechtfertigt wurde die anlasslose Datensammlung in der Regel mit dem Kampf gegen schwere Kriminalität, im Fokus standen vor allem Missbrauchsdarstellungen von Kindern. Kinderpornografie nennt Bundesjustizministerin Hubig nun auch als Grund für die Neuregelung, spricht in der Bild aber noch von weiteren Delikten wie Online-Betrug und strafbaren Hass.

Die IP-Adressen-Speicherung kann den Ermittlern entscheidend helfen: Sie sorgt dafür, dass digitale Spuren auch später noch verfolgt werden können, wenn das für die Aufklärung einer Straftat erforderlich ist“, sagte Hubig der Bild, die als Erstes über den Gesetzentwurf berichtet hatte.

Bundestag soll im Frühjahr 2026 über Vorratsdatenspeicherung abstimmen

Noch befindet sich der Entwurf in einer frühen Abstimmungsphase. Am Freitag wurde das Papier vom Bundesjustizministerium an die weiteren Ministerien verschickt. Nun muss sich die Bundesregierung zunächst auf einen einheitlichen Vorschlag verständigen. Dann geht das Gesetz in den Bundestag. Dieser soll laut dem aktuellen Zeitplan im Frühjahr 2026 die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung beschließen.

Das Vorhaben ist Teil des Koalitionsvertrags und bereits bei der Ampel-Regierung wollte die SPD eine IP-Vorratsdatenspeicherung durchsetzen. Dieses scheiterte seinerzeit am Widerstand von Grünen und FDP. Die Union fordert selbst seit Jahren eine entsprechende Regelung. Von daher ist erwartbar, dass die Bundesregierung das Gesetz innerhalb des Zeitplans beschließen kann.

Zweifel an Rechtmäßigkeit der Pläne

Während die Gewerkschaft der Polizei (GdP) den Gesetzentwurf gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio begrüßt und sogar längere Speicherfristen fordert, bleibt die bekannte Kritik bestehen. Schon im Frühjahr erklärte etwa der Konstantin von Notz, Rechts- und Sicherheitspolitiker für die Grünen im Bundestag, dass eine dreimonatige Speicherfrist voraussichtlich nicht mit den Auflagen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Einklang steht.

Streit um die Vorratsdatenspeicherung

Die EU-Richter fordern, die Speicherfristen auf das absolut Notwendige zu begrenzen. Zahlen vom Bundeskriminalamt (BKA) hätten gezeigt, dass die Erfolgsquote bei Ermittlungen nach zwei bis drei Wochen nicht mehr signifikant ansteige.

Interessant wird zudem, welche Auflagen die Internet-Provider bei der Datenspeicherung einhalten müssen. Angesichts der vom EuGH definierten Anforderungen warnten Netzbetreiber-Verbände bereits vor hohen Kosten.



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