Künstliche Intelligenz
Irische Medienaufsicht untersucht X auf DSA-Verstöße bei der Content-Moderation
Elon Musks Kurznachrichtendienst X wird der Prüfung auf Einhaltung des DSA (Digital Services Act) der EU hinsichtlich Content-Moderation unterzogen. Das kündigte die irische Medienkommission Coimisiún na Meán an. Die Aufsichtsbehörde wird untersuchen, ob Nutzer der Plattform ein Widerspruchsrecht haben, wenn ihre Anträge auf Löschung von Beiträgen abgelehnt werden, obwohl diese nach Meinung der Anwender gegen die Nutzungsbedingungen von X verstoßen, etwa bei Hass-Postings.
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Die irische Medienaufsicht (CNAM) ist innerhalb der Europäischen Union für diese Angelegenheiten zuständig, denn X (vormals Twitter) hat wie auch Meta Platforms und TikTok seinen europäischen Sitz in Irland. Erst im Juli wurde in Berlin eine Klage gegen den Kurznachrichtendienst X wegen Hass-Postings abgewiesen, weil Berliner Gerichte dafür nicht zuständig sind. Der Erfüllungsort wurde in Irland gesehen, sodass sich die Gerichte mit dem Fall antisemitischer Hass-Postings inhaltlich nicht befassen konnten.
DSA schreibt nutzerfreundliches Beschwerdesystem vor
Das ist Angelegenheit der CNAM, die ihre Untersuchung von X nach Beschwerden eines Nutzers und HateAid, einer gemeinnützigen Organisation zur Unterstützung von Online-Hassreden und Hasskommentaren betroffener Personen, aufgenommen hat. Artikel 20 des Gesetzes für digitale Dienste (DSA) schreibt großen Online-Plattformen wie X ein effektives internes Beschwerdesystem vor, durch das Anwender gegen Entscheidungen der Plattformen vorgehen können. Das betrifft sowohl Beiträge als auch gesperrte oder gelöschte Nutzerkonten.
Die Untersuchung der CNAM wird nun prüfen, ob Anwender gegen von X abgelehnte Löschanträge einzelner Beiträge vorgehen können, selbst wenn diese nach Ansicht der Nutzer den Nutzungsbedingungen widersprechen. Auch wird untersucht, ob die Anwender über das Ergebnis eines Löschantrags und über ihr Widerspruchsrecht informiert werden. Zudem wird die CNAM den internen Beschwerdeprozess bei X analysieren, denn dieser muss einfach erreichbar und nutzerfreundlich sein.
„Das Recht der Nutzer, illegale oder gegen die Nutzungsbedingungen einer Plattform verstoßende Inhalte zu melden, sowie das Recht, gegen die Entscheidung einer Plattform Berufung einzulegen, ist ein Grundpfeiler des DSA“, erklärt John Evans, Beauftragter für digitale Dienste bei der CNAM. „Diese Untersuchung soll klären, ob X die Nutzer ordnungsgemäß über ihr Recht informiert hat, Entscheidungen anzufechten, die nach Meldungen von Inhalten getroffen werden, die ihrer Ansicht nach gegen die Nutzungsbedingungen von X verstoßen. Nutzer müssen über die Entscheidung der Plattform und ihr Widerspruchsrecht informiert werden. Das Widerspruchsrecht ist ein grundlegendes Recht und ein Eckpfeiler des DSA.“
X droht hohes Bußgeld bei DSA-Verstoß
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Die Untersuchung von X ist die erste ihrer Art, nachdem die irische Medienaufsicht vor rund einem Jahr einen Online-Sicherheitskodex mit strengen Vorschriften für Plattformen wie Instagram, TikTok und YouTube veröffentlicht hat. Damit will der irische Regulierer EU-weit Hass und Hetze in sozialen Netzwerken untersagen und sicherstellen, dass Plattformen zum Teilen von Videos ihre Nutzer vor Hass und Hetze sowie sonstigen Schaden im Internet schützen.
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Sollte die CNAM feststellen, dass X gegen den DSA verstößt, drohen der Plattform von Elon Musk finanzielle Sanktionen. Dazu gehört ein Bußgeld in einer Höhe von bis zu 6 Prozent des Jahresumsatzes.
(fds)