Künstliche Intelligenz
Jugendschutz gegen Onlinedienste: Altersprüfung bei Mastodon „unmöglich“
Erst kürzlich hat der Messengerdienst Bluesky im US-Bundesstaat Mississippi die Reißleine gezogen: Dort schreibt das jüngst in Kraft getretene Jugendschutzgesetz HB1126 vor, dass Onlinedienste bei allen Nutzern die Volljährigkeit überprüfen oder elterliche Zustimmung einholen müssen, nicht nur bei jenen, die bestimmte Inhalte sehen wollen.
Das stellt kleine Onlinedienste vor große Probleme: Selbst, wenn sich die meisten Prüfungen automatisiert erledigen ließen, fehlt ihnen die Personaldecke, um Zweifelsfälle zügig zu klären. Da HB1126 das Unterlassen der Prüfung bei jedem einzelnen Nutzer mit bis zu 10.000 US-Dollar sanktioniert, wäre das finanzielle Risiko enorm. Bluesky hat sich daraufhin entschieden, seinen Dienst in Mississippi nicht mehr anzubieten, bis laufende Widersprüche gegen das Gesetz entschieden sind.
Beim dezentral organisierten Mastodon liegt der Fall komplizierter. Die Software für die weltweit verteilten Server erlaubt zwar eine optionale Abfrage des Geburtstages beim Anmelden. Das Ergebnis wird aber nicht gespeichert und im Netz verteilt, wie TechCrunch berichtet. Außerdem beruht die Abfrage auf Treu und Glauben, von einer Überprüfung etwa mit Videoident-ähnlichen Methoden ist keine Rede.
Mastodon hebt selbst hervor, dass keine Altersüberprüfung stattfinde. Weil Serverbetreiber in Mississippi das rechtliche Risiko selbst tragen, dürfte der Großteil offline gehen. Deren Nutzer werden wahrscheinlich auf Mastodon-Server in Staaten mit weniger rigiden Vorgaben umziehen.
Der technische und personelle Aufwand für die gesetzlich erzwungene Altersprüfung erweist sich damit ungewollt als Aufseher, der neue Social-Media-Apps und Messengerdienste vom Markteintritt abhält. Wenn aber keine Alternativen aufkommen können, nützt das den etablierten Spielern. Meta & Co. dürften sich die Hände reiben.
(ea)
Künstliche Intelligenz
Samba bei bestimmter Konfiguration über kritische Lücke angreifbar
Admins von Samba Active Directory (AD)-Domänencontrollern, die auf von ihnen betreuten Servern den Support für WINS (Windows Internet Name Service) aktiviert und zusätzlich den „wins hook“-Parameter gesetzt haben, sollten zügig handeln: In der freien Implementierung des SMB-Protokolls klafft eine kritische Lücke mit CVSS-Höchstwertung 10.0 „Critical“, die auf eben diese Nicht-Default-Konfiguration abzielt.
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Verwundbar sind bei entsprechender Konfiguration alle Samba-Versionen seit 4.0. Die Entwickler haben Patches (Samba 4.23.2, 4.22.5 und 4.21.9) bereitgestellt und einen Workaround veröffentlicht.
Alle Lücken-Details schlüsselt das Samba-Advisory zu CVE-2025-10230 auf; die Patches können von der Security-Release-Site heruntergeladen werden.
Remote Code Execution ohne Authentifizierung
Laut Samba-Entwicklern fußt die Sicherheitslücke auf mangelhaften Validierungsmechanismen des veralteten WINS-Protokolls zur zentralen Namensauflösung in lokalen Netzwerken. Clients, die ihre Namen beim Server registrierten, konnten dabei offenbar freie Namenswahl betreiben („clients can request any name that fits within the 15 character NetBIOS limit“) und auch Shell-Metazeichen übermitteln.
Auf diese Weise wäre es unauthentifizierten Angreifern schlimmstenfalls möglich gewesen, aus der Ferne schädliche Befehle abzusetzen und Code auszuführen (Remote Code Execution).
Workaround via smb.conf
Ob der WINS-Support aktiviert wurde, kann man (auch vorsorglich) in der smb.conf überprüfen. Standardmäßig ist er inaktiv, und auch der „wins hook“-Parameter ist nicht gesetzt.
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Als „sicher“ – und damit zugleich als Workround – nennen Samba-Entwickler in ihrem Advisory die folgende Kombination:
server role = domain controller
wins support = no
Sofern der WINS-Support deaktiviert ist, spielt der „wins hook“ zugewiesene Parameter-Wert (ebenfalls Bestandteil der smb.conf) keine Rolle. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, setzt ihn auf einen leeren Wert:
wins hook =
Ebenfalls noch wichtig: Ist als „server role“ in der Konfigurationsdatei smb.conf nicht „domain controller“ (oder eines der Synonyme „active directory domain controller“ oder „dc“) gesetzt, ist der Server laut Entwicklern grundsätzlich nicht über diese Lücke verwundbar.
Weitere Lücke mit „Medium“-Wertung gefixt
Im Zuge des Patchens wurde, wie auf der Release-Site beschrieben, gleich noch eine zweite Sicherheitslücke (CVE-2025-9640) behoben, die allerdings lediglich mit einem CVSS-Score von 4.3 bewertet ist.
Da diese aber alle Samba-Versionen seit 3.2 betrifft und nicht von speziellen Konfigurationen abhängt, ist auch sie zumindest erwähnens- und beachtenswert. Unter bestimmten Voraussetzungen könnte sie missbraucht werden, um sensible Daten auszulesen.
(ovw)
Künstliche Intelligenz
Ab 2028: EU erweitert USB-C-Pflicht auf Ladegeräte
Die Europäische Kommission hat die Ökodesign-Anforderungen für externe Netzteile (External Power Supplies, EPS) überarbeitet. Die neuen Regeln sollen Verbraucherkomfort sowie Ressourcen- und Energieeffizienz erhöhen. Hersteller haben drei Jahre Zeit, sich auf die Änderungen vorzubereiten.
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Die neuen Vorschriften gelten für externe Netzteile, die Geräte wie Laptops, Smartphones, WLAN-Router und Computermonitore aufladen oder mit Strom versorgen. Diese Produkte müssen ab 2028 höhere Energieeffizienzstandards erfüllen und interoperabler werden. Das heißt konkret, dass USB-Ladegeräte auf dem EU-Markt mindestens über einen USB-Typ-C-Anschluss verfügen und mit abnehmbaren Kabeln funktionieren müssen.
Mit der Vorschrift legt die EU unter anderem auch Mindestanforderungen der Effizienz für Netzteile mit einer Ausgangsleistung bis 240 Watt fest, die über USB Power Delivery (USB-PD) laden. Netzteile mit einer Ausgangsleistung über 10 Watt müssen künftig auch im Teillastbetrieb (10 Prozent der Nennleistung) Mindestwerte bei der Energieeffizienz erfüllen, was unnötige Energieverluste reduzieren soll.
Einsparungen
Die Maßnahme soll den Energie- und Umwelt-Fußabdruck reduzieren, der mit der Herstellung und Nutzung der Geräte verbunden ist. Laut der EU-Kommission werden jährlich über 400 Millionen Netzteile verkauft.
Die neuen Anforderungen sollen nach Angaben der Kommission bis 2035 jährliche Einsparungen von rund 3 Prozent des Energieverbrauchs über den Lebenszyklus von externen Ladegeräten ermöglichen. Das entspreche der Energie, die rund 140.000 Elektroautos in einem Jahr verbrauchten. Zusätzlich sollen damit die Treibhausgasemissionen um 9 Prozent und Schadstoffemissionen um etwa 13 Prozent sinken. Weiter rechnet die EU vor, dass Verbraucherausgaben bis 2035 um rund 100 Millionen Euro pro Jahr sinken könnten.
Die EU-Kommission ist überzeugt, dass die verbesserte Interoperabilität der Netzteile auch den Komfort für Verbraucher steigern soll. Um die einheitlichen Netzteile kenntlich zu machen, sollen diese ein „EU-Common-Charger“-Logo tragen. Auf diesen soll unter anderem die maximale Leistung leicht erkennbar angegeben werden.
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Aufbau auf bestehenden EU-Regelungen
Die Erweiterung baut laut EU auf der Harmonisierung von Ladeanschlüssen und Schnellladetechnologie für Geräte wie Smartphones, Tablets oder Laptops im Zuge der überarbeiteten Funkanlagenrichtlinie auf. Diese zusätzlichen Änderungen der Ökodesign-Verordnung für externe Netzteile stellen entsprechende Anforderungen an deren Ladegeräte und eine breitere Nutzung des sogenannten „Common Chargers“ im Allgemeinen. Laut der EU-Kommission soll es dazu führen, dass zusätzlich 35 bis 40 Prozent des EU-EPS-Marktes interoperabel werden – zusätzlich zu den etwa 50 Prozent, die bereits aufgrund der Funkanlagenrichtlinie angenommen werden.
Energiekommissar Dan Jørgensen erklärte: „Einheitliche Ladegeräte für unsere Smartphones, Laptops und andere Geräte, die wir täglich nutzen, sind ein kluger Schritt, der die Verbraucher in den Mittelpunkt stellt und gleichzeitig Energieverschwendung und Emissionen reduziert. Die praktische Änderung, die wir heute bei externen Netzteilen einführen, wird den Europäern helfen, Geld zu sparen und gleichzeitig unsere Umweltauswirkungen zu verringern.“
Zeitplan und Inkrafttreten
Die neue Verordnung wird in den kommenden Wochen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Hersteller haben dann drei Jahre Zeit, also bis Ende 2028, ihre Produkte anzupassen. Es ist nur eine von zahlreichen weiteren Maßnahmen der EU-Kommission, um elektronische Geräte nachhaltiger zu machen.
Schon seit dem 28. Dezember 2024 gilt in Deutschland und der gesamten EU die Pflicht für einheitliche USB-C-Ladekabel bei Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörern, Tablets und weiteren Geräten. Ab Anfang 2026 wird die Auflage auf Laptops ausgeweitet. Seit dem 20. Juni 2025 müssen Smartphones und Tablets zudem ein Energielabel mit Informationen zu Lebensdauer, Robustheit, Batterie-Effizienz und Reparierbarkeit tragen. Hersteller sind verpflichtet, fünf Jahre nach Verkaufsende Betriebssystem- und Sicherheitsupdates bereitzustellen und Ersatzteile bis zu sieben Jahre verfügbar zu halten.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Oracle: KI-Anwendungen möglichst einfach mit der AI Data Platform
Oracle hat auf seiner Hausmesse Oracle AI World in Las Vegas mehrere Neuerungen für Unternehmen vorgestellt. Mit der neuen AI Data Platform und einem AI Agent Marketplace für Fusion Cloud Applications will der Konzern die Nutzung von KI im Unternehmensumfeld vereinfachen und standardisieren.
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Die Oracle AI Data Platform ist laut Hersteller für den Aufbau und Betrieb von KI-Anwendungen konzipiert. Sie kombiniert automatisierte Datenaufnahme, semantische Optimierung und Vektorindizierung mit integrierten generativen KI-Werkzeugen. So sollen Unternehmen Rohdaten schneller in verwertbare Erkenntnisse überführen und eigene KI-Agenten in bestehende Abläufe einbinden können.
Zum Einsatz kommen mehrere Oracle-Komponenten, darunter die Cloud-Infrastruktur (OCI), die Autonomous AI Database und der Generative AI Service. Die Plattform unterstützt offene Lakehouse-Formate wie Delta Lake und Iceberg und bietet Zero-ETL- und Zero-Copy-Zugriff auf operative Daten aus Finanz-, HR- oder Supply-Chain-Systemen. Ein IT-Servicekatalog soll zudem eine einheitliche Governance über alle Daten- und KI-Assets ermöglichen. Als zentrale Schaltstelle dient der sogenannte Agent Hub: Er wertet Anfragen aus, leitet sie an die entsprechenden Agenten weiter und bündelt die Ergebnisse.
Erweiterung der Fusion Cloud Applications
Zusätzlich erweitert Oracle seine Fusion Cloud Applications um vorgefertigte Agenten, darunter welche für Finanzplanung, Rechnungsbearbeitung und HR-Talentmanagement. Sollten die Agenten für das benötigte Szenario nicht reichen, führt der Hersteller mit dem AI Agent Marketplace eine weitere Bezugsquelle ein. Partnerunternehmen wie Accenture oder Infosys, aber auch Softwareanbieter wie Box oder Stripe, bieten dort spezialisierte KI-Agenten als geprüfte und einsatzbereite Vorlagen an. Alle Agenten können direkt in bestehenden Arbeitsabläufen arbeiten, Daten in Echtzeit analysieren, Empfehlungen liefern und wiederkehrende Aufgaben automatisieren.
Schließlich wurde auch das AI Agent Studio erweitert. Es unterstützt nun mehrere große Sprachmodelle, darunter OpenAI, Anthropic, Cohere, Google, Meta und xAI. Neue Funktionen sollen den gesamten Lebenszyklus von Agenten abdecken, von der Erstellung über das Testen bis hin zur Beobachtung und Betrieb. Dazu gehören Monitoring-Dashboards, Prompt-Management, Multimodale-RAG und ein Credential-Store zur Speicherung von API-Schlüsseln und Token.
Mehr Informationen zu den Ankündigungen finden sich hier:
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(fo)
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