Künstliche Intelligenz
Jugendschutz gegen Onlinedienste: Altersprüfung bei Mastodon „unmöglich“
Erst kürzlich hat der Messengerdienst Bluesky im US-Bundesstaat Mississippi die Reißleine gezogen: Dort schreibt das jüngst in Kraft getretene Jugendschutzgesetz HB1126 vor, dass Onlinedienste bei allen Nutzern die Volljährigkeit überprüfen oder elterliche Zustimmung einholen müssen, nicht nur bei jenen, die bestimmte Inhalte sehen wollen.
Das stellt kleine Onlinedienste vor große Probleme: Selbst, wenn sich die meisten Prüfungen automatisiert erledigen ließen, fehlt ihnen die Personaldecke, um Zweifelsfälle zügig zu klären. Da HB1126 das Unterlassen der Prüfung bei jedem einzelnen Nutzer mit bis zu 10.000 US-Dollar sanktioniert, wäre das finanzielle Risiko enorm. Bluesky hat sich daraufhin entschieden, seinen Dienst in Mississippi nicht mehr anzubieten, bis laufende Widersprüche gegen das Gesetz entschieden sind.
Beim dezentral organisierten Mastodon liegt der Fall komplizierter. Die Software für die weltweit verteilten Server erlaubt zwar eine optionale Abfrage des Geburtstages beim Anmelden. Das Ergebnis wird aber nicht gespeichert und im Netz verteilt, wie TechCrunch berichtet. Außerdem beruht die Abfrage auf Treu und Glauben, von einer Überprüfung etwa mit Videoident-ähnlichen Methoden ist keine Rede.
Mastodon hebt selbst hervor, dass keine Altersüberprüfung stattfinde. Weil Serverbetreiber in Mississippi das rechtliche Risiko selbst tragen, dürfte der Großteil offline gehen. Deren Nutzer werden wahrscheinlich auf Mastodon-Server in Staaten mit weniger rigiden Vorgaben umziehen.
Der technische und personelle Aufwand für die gesetzlich erzwungene Altersprüfung erweist sich damit ungewollt als Aufseher, der neue Social-Media-Apps und Messengerdienste vom Markteintritt abhält. Wenn aber keine Alternativen aufkommen können, nützt das den etablierten Spielern. Meta & Co. dürften sich die Hände reiben.
(ea)