Künstliche Intelligenz
Kameras im Betrieb: Arbeiter erhält 15.000 Euro Entschädigung für Überwachung
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 28. Mai die Rechte von Beschäftigten gegenüber einer Ausspähung durch Arbeitgeber gestärkt. Die 18. Kammer entschied, dass ein Arbeitnehmer, der über fast zwei Jahre hinweg unzulässig per Video überwacht wurde, Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 15.000 Euro hat. Sie wertete die dauerhafte Überwachung der Arbeitsstätte als schwere Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers (Az.: 18 SLa 959/24).
Der Fall betraf einen Produktionsmitarbeiter in einem Betrieb zur Herstellung von Stahlblöcken. Das beklagte Unternehmen überwachte die 15.000 Quadratmeter große Betriebshalle, das Lager, Verbindungsgänge und sogar Büroräume mit insgesamt 34 Videokameras. Sie zeichneten teilweise 24 Stunden am Tag in HD mit Zoom- und Echtzeitzugriff auf, wobei die Aufnahmen mindestens 48 Stunden gespeichert wurden.
Der Kläger arbeitete überwiegend an einer Schälmaschine. Obwohl er dort meist mit dem Rücken zur Kamera stand, wurde sein Arbeitsplatz permanent überwacht. Sobald er seinen Arbeitsplatz verließ, um etwa zu den Toiletten, dem Pausenraum oder dem Büro zu gehen, wurde er zwangsläufig auch von vorn erfasst.
Die Erholungs- und Sanitärräume selbst waren zwar nicht überwacht. Doch über die Kameras konnte kontrolliert werden, wann und wie lange der Arbeitnehmer sich auf dem Weg dorthin befand. Die beklagte Überwachung erstreckte sich über einen Zeitraum von 22 Monaten (Januar 2023 bis Oktober 2024).
Pausenzeiten abgefragt
Die Firma rechtfertigte die einschneidende Maßnahme mit dem Schutz vor Diebstahl und Vandalismus sowie der Arbeitssicherheit. Als weitere Gründe nannte sie das Nachverfolgen von Maschinenausfällen und der korrekten Materialverladung. Der Kläger hingegen litt nach eigenen Angaben unter einem erheblichen Leistungs- und Anpassungsdruck. Er fühlte sich permanent beobachtet und berichtete, der Geschäftsführer habe Mitarbeiter auch unerwartet angerufen und zu ihren Pausenzeiten befragt.
Das LAG Hamm bestätigte die Auffassung der Vorinstanz, dem Arbeitsgericht Dortmund, wonach die Videoüberwachung rechtswidrig war. Im Rahmen der Maßnahme werden laut dem Urteil personenbezogene Daten verarbeitet, sodass sie daher den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) genügen müsse.
Die im Arbeitsvertrag enthaltene allgemeine Klausel zur Datenverarbeitung sahen die Richter als unwirksam an, da die erforderliche Freiwilligkeit der Einwilligung bei Abschluss eines solchen Dokuments fehlt. Auch die nötige Belehrung über das Widerrufsrecht sei nicht erfolgt. Die Überwachung war laut dem Urteil unverhältnismäßig und konnte nicht durch die berechtigten Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt werden.
„Live-Überwachung“ und extremer Druck
Die pauschal behaupteten Diebstahl- und Manipulationsgefahren habe das Unternehmen nicht ausreichend konkretisiert, moniert das LAG. Für viele Zwecke, wie den Diebstahlschutz von außen, wäre die Überwachung des externen Bereichs ein milderes Mittel gewesen. Zudem sei die Kontrolle der gesamten Halle inklusive des Arbeitsplatzes des Klägers zum Verfolgen von Maschinenausfällen oder zur Dokumentation der Verladung nicht erforderlich gewesen. Die Richter hielten auch fest, dass die Beklagte die Maßnahme vorsätzlich durchführte.
Der Anspruch auf finanzielle Entschädigung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) setzt einen schweren, rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in das Persönlichkeitsrecht voraus. Das LAG Hamm sah einen solchen gegeben – nicht nur aufgrund der Dauer der Rund-um-die-Uhr-Beschattung.
Die eingesetzte HD-Technik habe eine „Live-Überwachung“ und das Beobachten von Gesichtern und Mimik erlaubt und sei daher sehr invasiv gewesen. Zudem sei ein „extrem hoher Anpassungsdruck“ erzeugt worden, da die Arbeitnehmer zu jedem Zeitpunkt mit der Beobachtung rechnen mussten. Die Beklagte habe die unverhältnismäßige Ausspähung auch unverändert fortgeführt, obwohl der Kläger die Unerwünschtheit und Rechtswidrigkeit mit anwaltlichem Schreiben rügte.
Die vergleichsweise hohe Summe von 15.000 Euro halten die Richter für angemessen, da sie eine Genugtuungsfunktion für den Kläger erfüllen und die Firma von künftigen Verletzungen abbringen soll. Die ursprüngliche Unterlassungsklage wies das LAG dagegen ab, da das Arbeitsverhältnis der Parteien zwischenzeitlich beendet sei und somit keine Wiederholungsgefahr mehr bestehe. Rechtsmittel gegen das Urteil hat die Kammer nicht zugelassen. Mit einer potenziellen Beschwerde darüber müsste sich das Bundesarbeitsgericht beschäftigen.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
Marktdaten des ACEA: Elektroantrieb setzt sich EU-weit langsam durch
Die Interessenvertretung der Autoindustrie in Europa, European Automobile Manufacturers’ Association (ACEA), veröffentlicht wichtige Marktdaten zur Entwicklung der Verkäufe. Bei den aktuellen Zahlen zeigt sich ein umfassender und konstant steigender Wandel hin zu alternativen Antrieben. Am schnellsten wächst der Anteil der Hybride, inklusive solcher mit extern aufladbarem Stromspeicher. Elektroautos nehmen rasant, bis jetzt aber nicht schnell genug zu, um die europäischen Ziele bei der Elektromobilität zu erreichen.
Bis August 2025 stagnierten die Pkw-Neuzulassungen der EU im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, sind aber den zweiten Monat in Folge gewachsen. Mit 15,8 Prozent lagen batterieelektrische Autos weiterhin unter dem Anteil, der für das geplante Wachstum der E-Mobilität nötig wäre. Immerhin entwickelte er sich von einem 12,6-prozentigen Anteil im Vorjahr nach oben. Hybride blieben mit 34,7 Prozent Marktanteil weiterhin die beliebteste alternative Antriebsart. Dadurch ging der Verkauf von Autos mit Verbrennungsmotoren im Jahresvergleich von 47,6 auf 37,5 Prozent zurück.
Mehr als eine Million E-Auto-Neuzulassungen
In den ersten acht Monaten 2025 wurden 1.132.603 neue Elektroautos zugelassen. Drei der vier größten Märkte in der EU, die zusammen auf 62 Prozent der Elektroautozulassungen kommen, verzeichneten Zuwächse: Deutschland mit 39,22, Belgien mit 14,4 und die Niederlande mit 5,1 Prozent. Frankreich hingegen verzeichnete einen Rückgang von zwei Prozent, trotz eines Anstiegs von 29,3 Prozent im August 2025. ACEA kommentiert diese Zurückhaltung nicht, sie könnte aber mit der politischen Unsicherheit der vergangenen Wochen durch eine schwierige Regierungsbildung zusammenhängen.
Die Hybrid-Zulassungen stiegen seit Jahresbeginn auf 2.485.069 Einheiten, getrieben durch das Wachstum auf den vier größten Märkten: Frankreich mit einem Plus von 30,5, Spanien mit 19,3, Deutschland mit 10,1, und Italien mit 49,9 Prozent Zuwachs. Hybride haben gegenwärtig 34,7 Prozent Marktanteil in der EU.
Plug-in-Hybride erreichen seit Jahresbeginn 631.783 Verkäufe, die Schlüsselmärkte waren Spanien mit 99,9 und Deutschland mit 62,2 und Italien mit 62,6 Prozent Wachstum. Sie machen jetzt 8,8 Prozent der EU-Autozulassungen aus, gegenüber 6,9 im Vorjahr.
Kräftigstes Wachstum bei den Plug-in-Hybriden
Gegenüber August 2024 verzeichnete ACEA einen Anstieg von 30,2 Prozent bei batterieelektrischen Autos und 14,1 bei Hybriden, während die Plug-in-Hybride ihren sechsten Monat in Folge mit einem starken Wachstum von 54,5 Prozent verzeichneten.
Seit Jahresbeginn 2025 gingen die Zulassungen für Autos mit Ottomotor auf allen wichtigen Märkten um 19,7 Prozent zurück. In Frankreich brachen die Zulassungen um 33,5 Prozent ein, gefolgt von Deutschland mit minus 25,2, Italien mit minus 17,6 und Spanien mit minus 13,1 Prozent.
Mit 2.012.2.580 registrierten Neuwagen fiel der Marktanteil für Autos mit Ottomotor von 34,9 im gleichen Zeitraum des Vorjahres auf 28,1 Prozent. Ähnlich betroffen war der Diesel-Markt um 25,7 Prozent, was den Marktanteil auf 9,4 Prozent zurückführte. Das nähert sich bereits dem deutschen Marktanteil der frühen 80er-Jahre. Der Rückgang beträgt im Jahresvergleich 16,3 Prozent für Autos mit Otto- und 17,5 Prozent für Pkw mit Dieselmotoren.
China subventioniert erfolgreich
Der Wirtschafts- und Marktbericht der Lobbyorganisation liefert Daten zu Fahrzeugverkäufen, Produktion und Handel in Europa und weltweit für das erste Halbjahr 2025. Weil ihr Bruttoinlandsprodukt trotz Handelskonflikten und US-Zöllen 2025 um rund 1,1 Prozent wachsen wird, werden die Wirtschaftsaussichten der EU vorsichtig optimistisch gesehen. Die Gesamtinflation soll sich 2025 auf 2,3 und 2026 auf 1,9 Prozent verringern, knapp unter dem Zwei- Prozent-Ziel der Europäischen Zentralbank. Zudem soll die Arbeitslosenquote voraussichtlich 2026 einen historischen Tiefstand von 5,7 Prozent erreichen.
Weltweit stiegen die Autoverkäufe im ersten Halbjahr 2025 um fünf Prozent auf 37,4 Millionen, allen voran China mit zwölf Prozent dank staatlicher Abwrack- und E-Auto-Prämien. Nordamerika verzeichnete ein bescheidenes Wachstum von 2,5 Prozent, mit der Möglichkeit einer Abkühlung aufgrund der erratischen Politik der USA. In Europa fielen die Zulassungszahlen um 2,4 Prozent, die Verkäufe um 1,9 Prozent.
Deutschland produzierte 20 Prozent der in der EU verkauften Autos, gefolgt von Spanien, Tschechien, Frankreich und der Slowakei. Zusammen lieferten die in der EU ansässigen Hersteller 74 Prozent des Marktes. Autos aus China machen inzwischen sechs Prozent des EU-Verkaufs aus.
CO₂-Ziele und Zölle als Hemmnisse
Die weltweite Autoproduktion stieg um 3,5 Prozent auf 37,7 Millionen. Asien dominierte mit 60,1 Prozent der Gesamtproduktion, die EU erreichte 15,9. Die europäische Produktion schrumpfte um 2,6 Prozent, was ACEA mit strengeren CO₂-Zielen, hohen Energiekosten und Zöllen begründet, während Chinas Produktion aufgrund der politischen Unterstützung und Exportgewinne um 12,3 Prozent stieg.
Zwei Drittel der in der EU hergestellten Autos wurden auch in diesem Wirtschaftsraum verkauft. Import und Export der europäischen Autoindustrie sanken um je 3,3 Prozent und verringerten den Handelsüberschuss weiter. Die Importe aus China stiegen, während die Exporte dorthin um 42 Prozent kräftig sanken. Nach England exportierte die EU 8,1 Prozent mehr, in die USA 13,6 Prozent weniger.
ACEA vertritt die 16 großen Automobil-, Van-, Lkw- und Bushersteller in Europa: BMW Group, DAF Trucks, Daimler Truck, Ferrari, Ford of Europe, Honda Motor Europe, Hyundai Motor Europe, Iveco Group, JLR, Mercedes-Benz, Nissan, Renault Group, Stellantis, Toyota Motor Europe, Volkswagen Group und Volvo Group.
(fpi)
Künstliche Intelligenz
Mögliche OpenAI-Bevorzugung: Apple will Klage von xAI abweisen lassen
Apple wehrt sich gegen eine Klage der Elon-Musk-Unternehmen X und xAI, die dem iPhone-Hersteller vorwerfen, im App Store anderen KI-Anwendungen den Vorzug vor Grok zu geben. Die Klage, die Apple unter anderem Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vorwirft, beruhe auf „Spekulation über Spekulation“, heißt es in einer Eingabe des Unternehmens an den US District Court für den Northern District of Texas. Musk meint, dass Apple Konkurrenten seiner KI-App Grok im App Store bevorzugt – und hier insbesondere OpenAI mit ChatGPT. X und xAI haben neben Apple deshalb auch OpenAI verklagt (X Corp. v. Apple Inc., 25-cv-00914) .
Apple: Sprechen mit allen
X hatte unter anderem vorgebracht, dass Apple keine Partnerschaft mit OpenAI eingehen dürfe, „ohne gleichzeitig mit jedem anderen generativen KI-Chatbot eine Partnerschaft einzugehen – unabhängig von Qualitäts-, Datenschutz- oder Sicherheitsaspekten, technischer Machbarkeit, Entwicklungsstand oder wirtschaftlichen Bedingungen“. Apples Anwälte argumentieren, dass das US-Wettbewerbsrecht dies „natürlich nicht“ voraussetze.
Apple beantragt damit, die Klage abzuweisen. X und xAI fordern Milliarden Dollar an Schadenersatz wegen angeblicher Günstlingswirtschaft. Zusammen mit OpenAI seien Innovationen in der KI-Industrie ausgebremst und der Kundschaft Auswahlmöglichkeiten genommen worden. Insider verweisen unter anderem darauf, dass es seit längerem Gespräche zwischen Apple und Google über Gemini gibt. Tatsächlich hatte Alphabet-Chef Sundar Pichai dies bereits öffentlicht bestätigt.
Streit um die App-Store-Charts
Der Rechtsstreit zwischen Apple und OpenAI sowie X und xAI begann, nachdem Elon Musk Apple vorgeworfen hatte, die App-Store-Charts zu manipulieren. Nur ChatGPT könne Nummer eins werden und kein Wettbewerber, behauptete er. Interessanterweise gelang es dann später allerdings Googles eigener Gemini-App, wegen des beliebten Bildmodells Nano Banana ChatGPT wiederum vom Thron zu stoßen.
Musk störte sich in einem X-Posting auch daran, dass weder Grok noch X in den „Must have“-Empfehlungen des App Stores auftauchen, obwohl beide Apps hohe Chartplatzierungen und damit viele Downloads auf iPhones innehätten. „Macht ihr politische Spielchen? Was ist da los?“, schrieb er. In der Klage heißt es unter anderem, die Partnerschaft zwischen OpenAI und Apple sei illegal. Keine andere KI-App sei in der Lage, sich derart tief in iOS zu integrieren. Nutzer hätten damit bereits einen Chatbot, den sie über Siri ansprechen können – und seien deshalb weniger interessiert, andere KI-Apps herunterzuladen.
(bsc)
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Telekom Deutschland beruft neuen Technikchef
Mit dem Aufstieg von Abdu Mudesir in den Vorstand der Telekom rückt Alexander Jenbar auf den Posten des Technikchefs für Deutschland nach. Das teilte die Deutsche Telekom am Donnerstagabend in Bonn mit. Jenbar kommt von T-Mobile Polska, wo er bisher als Chief Technology and Innovation Officer (CTIO) im Vorstand saß.
Jenbar bringt jahrzehntelange Erfahrung in der Branche mit. Der 52-jährige Österreicher war seit September 2022 Mitglied des Vorstands bei T-Mobile Polska. Zu seinen vorherigen Stationen gehören Telekom Romania, TDC Net in Dänemark sowie A1 Telekom Austria. Davor war er unter anderem in Thailand und Deutschland tätig.
„Ich freue mich darauf, gemeinsam mit dem starken Team der Telekom Deutschland die nächsten Innovationsschritte zu gehen“, erklärt Jenbar. „Unsere Mission ist klar: Wir wollen Glasfaser- und Mobilfunknetze weiter konsequent ausbauen und die Telekom zur Nummer eins im digitalen Markt machen.“
(Bild: heise medien / Volker Briegleb)
Mudesir rückt in Vorstand auf
Mudesir hat zum 1. Oktober den Vorstandsposten für Technologie und Innovation von Claudia Nemat übernommen, die das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlässt. In Nemats 2016 neu geschaffenem Ressort verantwortete er als CTO die Technik der Telekom-Gruppe, mit dem Ausscheiden von Walter Goldenits 2022 übernahm Mudesir auch die Rolle des Technikchefs der Telekom Deutschland.
Mudesir hat in Bremen Computerwissenschaft und Elektrotechnik studiert. 2010 promovierte er mit einer Arbeit über drahtlose Kommunikationstechnik. Seit 2018 ist er bei der Deutschen Telekom. Seine beruflichen Stationen vor der Telekom waren bei der Unternehmensberatung Altran und dem Ausrüster Huawei.
„Ich danke Abdu Mudesir für die wertvolle Arbeit mit dem Technik-Team und all die Erfolge, die unseren Kundinnen und Kunden ein überragendes Netzerlebnis bieten“, sagt Telekom-Deutschlandchef Rodrigo Diehl. „Abdu hat die Digitalisierung Deutschlands und die Nutzung von KI in unserem Netz maßgeblich vorangetrieben. Mit Alexander Jenbar konnten wir einen sehr versierten Technik-Experten als Nachfolger gewinnen.“
Nemat nimmt ihren Hut
Nemat hatte im Mai ihren vorzeitigen Abschied von der Telekom angekündigt. Sie hat dem Vorstand der Telekom 14 Jahre angehört. Die studierte Physikerin hat in ihrer Zeit bei der Telekom grundlegende technologische Fortschritte begleitet wie zuletzt die Künstliche Intelligenz.
Nemat galt neben dem ehemaligen Deutschlandchef Srini Gopalan als eine Kandidatin für die Nachfolge von Vorstandsboss Tim Höttges. Nachdem der Aufsichtsrat Anfang des Jahres Höttges Vertrag noch einmal verlängert hatte, entschied sie sich, zu neuen Ufern aufzubrechen. Gopalan war in die USA gegangen und wird nächster CEO der US-Tochter T-Mobile.
(vbr)
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