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Kameras im Betrieb: Arbeiter erhält 15.000 Euro Entschädigung für Überwachung


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 28. Mai die Rechte von Beschäftigten gegenüber einer Ausspähung durch Arbeitgeber gestärkt. Die 18. Kammer entschied, dass ein Arbeitnehmer, der über fast zwei Jahre hinweg unzulässig per Video überwacht wurde, Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 15.000 Euro hat. Sie wertete die dauerhafte Überwachung der Arbeitsstätte als schwere Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers (Az.: 18 SLa 959/24).

Der Fall betraf einen Produktionsmitarbeiter in einem Betrieb zur Herstellung von Stahlblöcken. Das beklagte Unternehmen überwachte die 15.000 Quadratmeter große Betriebshalle, das Lager, Verbindungsgänge und sogar Büroräume mit insgesamt 34 Videokameras. Sie zeichneten teilweise 24 Stunden am Tag in HD mit Zoom- und Echtzeitzugriff auf, wobei die Aufnahmen mindestens 48 Stunden gespeichert wurden.

Der Kläger arbeitete überwiegend an einer Schälmaschine. Obwohl er dort meist mit dem Rücken zur Kamera stand, wurde sein Arbeitsplatz permanent überwacht. Sobald er seinen Arbeitsplatz verließ, um etwa zu den Toiletten, dem Pausenraum oder dem Büro zu gehen, wurde er zwangsläufig auch von vorn erfasst.

Die Erholungs- und Sanitärräume selbst waren zwar nicht überwacht. Doch über die Kameras konnte kontrolliert werden, wann und wie lange der Arbeitnehmer sich auf dem Weg dorthin befand. Die beklagte Überwachung erstreckte sich über einen Zeitraum von 22 Monaten (Januar 2023 bis Oktober 2024).

Die Firma rechtfertigte die einschneidende Maßnahme mit dem Schutz vor Diebstahl und Vandalismus sowie der Arbeitssicherheit. Als weitere Gründe nannte sie das Nachverfolgen von Maschinenausfällen und der korrekten Materialverladung. Der Kläger hingegen litt nach eigenen Angaben unter einem erheblichen Leistungs- und Anpassungsdruck. Er fühlte sich permanent beobachtet und berichtete, der Geschäftsführer habe Mitarbeiter auch unerwartet angerufen und zu ihren Pausenzeiten befragt.

Das LAG Hamm bestätigte die Auffassung der Vorinstanz, dem Arbeitsgericht Dortmund, wonach die Videoüberwachung rechtswidrig war. Im Rahmen der Maßnahme werden laut dem Urteil personenbezogene Daten verarbeitet, sodass sie daher den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) genügen müsse.

Die im Arbeitsvertrag enthaltene allgemeine Klausel zur Datenverarbeitung sahen die Richter als unwirksam an, da die erforderliche Freiwilligkeit der Einwilligung bei Abschluss eines solchen Dokuments fehlt. Auch die nötige Belehrung über das Widerrufsrecht sei nicht erfolgt. Die Überwachung war laut dem Urteil unverhältnismäßig und konnte nicht durch die berechtigten Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt werden.

Die pauschal behaupteten Diebstahl- und Manipulationsgefahren habe das Unternehmen nicht ausreichend konkretisiert, moniert das LAG. Für viele Zwecke, wie den Diebstahlschutz von außen, wäre die Überwachung des externen Bereichs ein milderes Mittel gewesen. Zudem sei die Kontrolle der gesamten Halle inklusive des Arbeitsplatzes des Klägers zum Verfolgen von Maschinenausfällen oder zur Dokumentation der Verladung nicht erforderlich gewesen. Die Richter hielten auch fest, dass die Beklagte die Maßnahme vorsätzlich durchführte.

Der Anspruch auf finanzielle Entschädigung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) setzt einen schweren, rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in das Persönlichkeitsrecht voraus. Das LAG Hamm sah einen solchen gegeben – nicht nur aufgrund der Dauer der Rund-um-die-Uhr-Beschattung.

Die eingesetzte HD-Technik habe eine „Live-Überwachung“ und das Beobachten von Gesichtern und Mimik erlaubt und sei daher sehr invasiv gewesen. Zudem sei ein „extrem hoher Anpassungsdruck“ erzeugt worden, da die Arbeitnehmer zu jedem Zeitpunkt mit der Beobachtung rechnen mussten. Die Beklagte habe die unverhältnismäßige Ausspähung auch unverändert fortgeführt, obwohl der Kläger die Unerwünschtheit und Rechtswidrigkeit mit anwaltlichem Schreiben rügte.

Die vergleichsweise hohe Summe von 15.000 Euro halten die Richter für angemessen, da sie eine Genugtuungsfunktion für den Kläger erfüllen und die Firma von künftigen Verletzungen abbringen soll. Die ursprüngliche Unterlassungsklage wies das LAG dagegen ab, da das Arbeitsverhältnis der Parteien zwischenzeitlich beendet sei und somit keine Wiederholungsgefahr mehr bestehe. Rechtsmittel gegen das Urteil hat die Kammer nicht zugelassen. Mit einer potenziellen Beschwerde darüber müsste sich das Bundesarbeitsgericht beschäftigen.


(wpl)



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Finanzminister fordert in Peking fairen Wettbewerb


China vertritt seine Interessen zunehmend selbstbewusst. Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) gibt sich nach Gesprächen dennoch optimistisch, dass sich die EU und Deutschland auf der einen und China auf der anderen Seite aufeinander zubewegen. Er macht deutschen Unternehmen Hoffnung auf einen einfacheren Zugang zu Rohstoffen wie Metalle der seltenen Erden aus China. Man habe ihm zugesagt, dass die deutschen und europäischen Sorgen über Ausfuhrbeschränkungen ernst genommen würden, „und dass wir gemeinsame Lösungen im Sinne eines verlässlichen Zugangs und im Sinne verlässlicher Lieferketten finden wollen“, sagte der Finanzminister nach Gesprächen mit dem chinesischen Vizepremier He Lifeng in Peking.

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Später wurde Klingbeil noch einmal deutlicher und erklärte, dass es „zu Lösungen kommen wird“ und „dass es zu verlässlichen Lieferketten“ kommen werde. „Das sagt die chinesische Seite nicht, wenn man das nicht auch so meint“, sagte er. Er pochte beim deutsch-chinesischen Finanzdialog auf faire Wettbewerbsbedingungen. „Wir scheuen den Wettbewerb nicht, aber klar ist auch, er muss fair sein“, betonte er. Deutsche Unternehmen bräuchten verlässlichen Zugang zu kritischen Rohstoffen. Eine „ungerechtfertigte Anwendung von Exportkontrollen“ sei eine ernsthafte Bedrohung für die Weltwirtschaft.

China ist globaler Hauptproduzent für Metalle der seltenen Erden, die in der Industrie sowie der Hightech- und Rüstungsbranche benötigt werden. Peking hat ihren Export beschränkt. Auch deutsche Unternehmen müssen aufwendige Genehmigungsverfahren durchlaufen und erhalten oft nur geringe Mengen. Klingbeil ist als erster Minister der schwarz-roten Bundesregierung für politische Gespräche in Peking. Er wirbt für eine erweiterte Kooperation mit der Volksrepublik, nicht nur bei Handel und Rohstoffen, sondern auch in der Klimapolitik, bei globaler Gesundheit und finanzpolitischer Stabilität.

Sein Gesprächspartner He ist in der chinesischen Regierung für das Thema Finanzen zuständig und hat die Volksrepublik in die jüngsten Verhandlungsrunden mit den USA im Zollstreit geführt. Er sagte nach dem Treffen mit der deutschen Delegation, beide Seiten hätten ihre Bereitschaft betont, Stabilität und Sicherheit in der weltweiten Lieferkette zu stärken, auch bei Metallen der seltenen Erden.

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Klingbeil beklagte auch chinesische Überkapazität in Schlüsselsektoren wie Stahl, Solar oder Elektromobilität. „Wir sehen hier von deutscher Seite einen fairen Wettbewerb gefährdet und sehen, dass Industriearbeitsplätze und Arbeitsplätze außerhalb Chinas auch bei uns in Deutschland gefährdet sind“, sagte er. Konkrete Zugeständnisse konnte er Peking jedoch nicht abringen. Gemeinsame Lösung zu finden heiße, unfaire Wettbewerbsbedingungen sein zu lassen, betonte Klingbeil. „Sonst, und das war sehr klar, auch von meiner Seite, werden wir in Europa zu Maßnahmen greifen“, erklärte er.

He warb um Investitionen aus Deutschland. „Die chinesische Seite lädt deutsche Firmen ein, nach China zu kommen, um zu investieren“, sagte er. Chinas Firmen würden parallel ermutigt, in Deutschland Niederlassungen zu gründen. Mit Blick auf Streitigkeiten mit der EU sagte er, China hoffe, dass Deutschland seinen Einfluss nutze, damit man sich wieder aufeinander zubewege. Brüssel hatte unter anderem Zölle auf chinesische Elektroautos verhängt. China konterte mit Anti-Dumpinguntersuchungen für bestimmte EU-Produkte.

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(mfz)



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3D-Druck mit Holz | heise online


Der 3D-Druck verändert zahlreiche Branchen grundlegend, und die Möbelbranche profitiert besonders von Holzpotenzial als umweltfreundlichem und optisch ansprechendem Material. Eine neue Methode, um Holzabfälle für den 3D-Druck zu nutzen, kommt aus Israel. Forscher der Hebrew University of Jerusalem haben ein Verfahren entwickelt, um aus Holzspänen 3D-Filament zu produzieren.

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Das Forschungsteam um Doron Kam sammelte Holzreste aus der Möbel- oder Baubranche und trocknete diese gründlich, um den Wassergehalt zu minimieren. Danach mahlten sie die Partikel zu feinem Pulver und mischten das Holzpulver mit organischen Klebstoffen wie Lignin oder Naturharzen. So entsteht ein stabiles Filament für FDM-Drucker (Fused Deposition Modeling). Anschließend druckten sie mit einem 3D-Drucker damit Bänder. Aus diesen Bändern formten sie eine meterhohe Schale durch Anordnung der Bänder in engen Kreisverläufen.

Frühere Studien zum 3D-Druck mit Holz offenbarten dabei eine Eigenart des Materials. Es krümmt sich und schrumpft beim Trocknen. Dadurch wölben sich die Ränder eines gedruckten Kreises nach oben, statt die Rundung zu erhalten. Kam und sein Team nutzten diese Eigenschaft nun zur Verbesserung des Druckprozesses. Anstelle rechteckiger Formen verwendete das Team Spiralformen und konzentrische Kreise zum Ausdruck, was die Festigkeit erhöhte.

Wie das Branchenportal 3DActivation berichtete, gelang der Durchbruch durch Anpassung der Druckgeschwindigkeit in Verbindung mit der Ausrichtung und individuellen Trocknung von 3D-gedruckten spiralförmigen Helix-Streifen. „Ziel ist es, das Verfahren zu perfektionieren, um eines Tages beliebige Holzabfälle oder auch Äste zu zerkleinern und als Basismaterial mittels 3D-Druck dann für die Herstellung von Holzprodukten und Möbeln nutzen zu können“, so das Forschungsteam.

Andere Wege geht ein Forscherteam aus dem Erzgebirge, wo traditionell Holzspielzeug, Nussknacker, Räucherfiguren sowie Möbel und Halbzeuge aus Holz seit Generationen gefertigt werden. Bei den unterschiedlichen Verfahren für den 3D-Druck ist für Holz besonders die Werkstoffextrusion im Liquid-Deposition-Modeling-Verfahren (LDM) interessant. Ein Forschungsteam um Dr.-Ing. Michael Rosenthal von der TU Dresden nutzt das LDM-Verfahren zur Herstellung von Holzprodukten über 3D-Drucker. Michael Rosenthal und sein Team ahmen bei dem Verfahren die Arbeitsweise von Wespen nach, die Holzbrei für Nester formen.

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Dabei besteht das Material zu 90 Prozent aus Holzresten wie Spänen und Staub. Teammitglieder mischten es mit Bindern wie Stärke oder Celluloseether in Wasser. Sie passten die Eigenschaften an und reduzierten das Schrumpfen, wobei sich die Festigkeit steigern ließ. Das entstandene Material klebt gut, erlaubt Schrauben mit halber Spanplattenfestigkeit bei einer Druckfestigkeit von bis zu 8 MPa (Mega Pascal) und hält Klammern sicher. Als gedruckte Beispiele präsentieren die Forscher etwa Schmuckschatullen mit gedrechseltem Deckel und gedruckte Dosen aus Abfallspänen. Teammitglied Stefan Beyer formte im Workshop sogar Gitarrenkörper über den 3D-Drucker.

Weitere Infos zum Verfahren sowie Termine zu Workshops zum 3D-Druck von Holzgegenständen bietet die Initiative Denkstatt Erzgebirge auf der Webseite.


(usz)



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Kali Linux 2025-3 mit GenAI und MCP zur einfachen Penteststeuerung im Test


Die auf Penetrationstests, digitale Forensik und Sicherheitsanalysen spezialisierte Distribution Kali Linux verbessert in der neuen Version 2025-3 die Struktur des Build-Systems und erweitert den Bereich der drahtlosen Netzwerke mit neuen Tools und Funktionen. Vor allem aber bringt sie neue Werkzeuge mit einem Fokus auf KI-gestütztem Arbeiten.

Mit dem aktuellen Release ändert das Entwicklerteam die internen Build-Prozesse und migriert auf aktuelle HashiCorp-Packer- und Vagrant-Versionen. Im Zuge der Umstellung wurden die Vorlagen für die automatische Installation (pre-seed) vereinheitlicht, die Packer-Build-Skripte auf den aktuellen Standard gebracht und die Anpassungen für virtuelle Maschinen direkt in die bestehenden Build-Skripte integriert. Die Zukunft wird zeigen, ob sich diese Methodik bewährt, etwa durch schnellere Verfügbarkeit stabilerer Images.

  • Mit der aktuellen Version 2025-3 halten neue KI-Techniken in Kali Linux Einzug.
  • GenAI und der MCP Kali Server machen es möglich, Pentests über natürliche Sprache zu steuern.
  • Damit werden ausgefeilte Angriffe ohne viel Fachkenntnis möglich.




Jörg Riether ist spezialisiert auf Informationssicherheit, Datenspeicher, Netzwerke und Virtualisierung. Er arbeitet als Leitung der Konzerninformationssicherheit bei der Vitos gemeinnützige GmbH.

Die Unterstützung der 32-Bit-ARMel-Architektur wurde eingestellt, man folgt damit der Debian-Entwicklung. Kali basiert auf Debian Testing und dort gibt es schon heute keine ARMel-Pakete mehr. Betroffen sind ältere Geräte wie der Raspberry Pi 1 oder Pi Zero.


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