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Künstliche Intelligenz

Kanadische Arbeitsbehörde kritisiert Amazon.com heftig


„Das stellt Missbrauch der Verfahren der Arbeitsbehörde dar“, kritisiert die Arbeitsbehörde der kanadischen Pazifikprovinz Britisch-Kolumbien den Online-Händler Amazon.com in einer aktuellen Entscheidung (2025 BCLRB 155). Das Unternehmen habe arbeitsrechtlichen Schutz seiner Mitarbeiter eines Lagerhauses im Raum Vancouver „absichtlich untergraben“. Amazon hat die Liste der Mitarbeiter künstlich aufgebläht, um zu verhindern, dass die Gewerkschaft ausreichend Unterschriften für eine Abstimmung über gewerkschaftliche Organisation sammeln kann.

Um in den Genuss gewerkschaftlicher Vertretung zu gelangen, müssen 45 Prozent der Mitarbeiter eines Betriebes entsprechende Absichtserklärungen unterzeichnen, die dann von der Gewerkschaft bei der Arbeitsbehörde (British Columbia Labour Relations Board) eingereicht werden. Stellt die Behörde ausreichende Unterstützung fest, kommt es im Betrieb zu einer Abstimmung, bei der mehr als die Hälfte für die Gewerkschaft stimmen muss.

Durch plötzliches Einstellen eigentlich nicht benötigter Mitarbeiter hat Amazon.com laut Behörde versucht, die 45-Prozent-Hürde für die Gewerkschaft zu erhöhen. Das sei „beispiellos, betrügerisch und unnötig“ gewesen, hat der zuständige Vizevorsitzende im Juli festgestellt (2025 BCLRB 131).

Zusätzlich habe das Management eine „lange und allgegenwärtige Anti-Gewerkschafts-Kampagne“ gefahren, um Mitarbeiter unter Druck zu setzen, nachdem es von den Anstrengungen zu gewerkschaftlicher Organisation erfahren hatte. Dazu gehörten mehr Präsenz von Managern, mehr Aufsicht über Arbeit, Einzelgespräche mit Mitarbeitern, Anti-Gewerkschafts-Mitteilungen auf Postern, Tischaufstellern, Bildschirmen und anderen täglich üblichen Kommunikationswegen; hinzu kamen tägliche Versammlungen und individuelle Telefonanrufe sowie plötzlich weniger harsche Arbeitsbedingungen und andere Anreize.

Genau solche Einmischung verbiete das Gesetz (BC Labour Code) Arbeitgebern. Die verhängte Strafe: Die Kollegen des Lagerhauses werden fortan von der Gewerkschaft Unifor vertreten; die Stimmzettel einer bereits erfolgten Abstimmung werden nicht ausgezählt. Im gegebenen Umfeld sei nämlich keine freie Abstimmung möglich, so die Aufsichtsbehörde.

Dagegen hat Amazon Rechtsmittel eingelegt. Die von einem Dreiersenat abgefasste Berufungsentscheidung weist die Berufung nicht nur ab, sondern kritisiert den Konzern noch heftiger als die erste Instanz. Gewerkschaften würden zwar häufig den Vorwurf erheben, Arbeitgeber hätten die Belegschaftslisten künstlich aufgebläht, doch der Nachweis gelinge selten. In diesem Fall sei das gelungen.

Das Argument, die Anti-Gewerkschafts-Kampagne sei vom Recht auf freie Rede gedeckt, weist der Dreiersenat ab: Sobald die Gewerkschaft das Verfahren offiziell eröffnet habe, müsse sich der Arbeitgeber neutral verhalten. Amazon habe aber erst dann überhaupt mit der Anti-Gewerkschafts-Kampage begonnen.

Die am Dienstag veröffentliche Entscheidung erkennt eine „direkte Attacke“ auf die freie Wahl der Mitarbeiter, sich zu organisieren. Amazon habe die arbeitsrechtlichen Verfahren missbraucht. Dass Amazon trotz allem in Berufung gegangen ist und der Behörde damit zusätzliche Arbeit gemacht hat, kommt dort nicht gut an.

„Wir haben vor dem Labour Board klar gezeigt, dass Amazon vor nichts zurückschreckt, um die demokratischen Rechte Werktätiger zu untergraben“, reagiert Gewerkschafter Gavin McGarrigle. „Amazon hat jetzt keine andere Wahl, als dem Recht zu folgen und ernst gemeinte Verhandlungen mit den Arbeitern im (Lagerhaus) YVR2 aufzunehmen, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern.“

heise online hat Amazon zu einer Stellungnahme eingeladen. Anfang des Jahres hat sich ein Amazon-Standort in der kanadischen Provinz Québec gewerkschaftlich organisiert. Daraufhin hat der Konzern angekündigt, alle Amazon-Lager in Québec zu schließen.

Unifor-Chefin Lana Payne sieht Signalwirkung der Entscheidung über den Einzelfall hinaus: „Das ist eine Nachricht an alle Arbeitgeber in Britisch-Kolumbien: Mischen Sie sich in das Verfahren zur gewerkschaftlichen Organisation nicht ein, oder tragen Sie die Konsequenzen.“ Überhaupt verdienten die Kollegen an allen Amazon-Einrichtungen, von einer Gewerkschaft geschützt zu werden.


(ds)



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Fehmarnbelt-Tunnel: Fertigstellung verzögert sich | heise online


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Schwierigkeiten beim Bau eines Spezialschiffs drohen, den gesamten Bau des Fehmarnbelt-Tunnels zu verzögern. Eigentlich sollte der Tunnel zwischen Deutschland und Dänemark im Jahr 2029 fertiggestellt werden. Doch die verantwortliche dänische Tunnelbaugesellschaft Femern A/S geht inzwischen davon aus, dass der Termin kaum noch zu halten ist. Auf deutscher Seite dürfte das für Aufatmen sorgen, denn die dortige Hinterlandanbindung kämpft auch mit Verzögerungen.

Für das Absenken der Tunnelelemente am Meeresboden ist ein Spezialschiff notwendig, dessen Bau inzwischen eineinhalb Jahre hinter dem Zeitplan liegt. Eigentlich sollte dieses Jahr das erste Element installiert werden. Das Schiff soll die 89 je 73.500 Tonnen schweren und 217 Meter langen Tunnelelemente vom Bauhafen in Dänemark zum Tunnelgraben transportieren und dort passgenau absenken. Mit einer durchschnittlichen Wassertiefe von 30 Metern gilt das als besonders anspruchsvoll. Zum Vergleich: Beim Tunnelbau im Öresund zwischen Kopenhagen und Malmö war nur eine Tiefe von etwa 15 Metern zu meistern.

Die Bauarbeiten an der neuen Verkehrsverbindung laufen bereits seit Jahren. So wurde der Tunnelgraben am Meeresboden ausgehoben, in den die Elemente eingebaut werden sollen. Auch hier kommt es zu Verzögerungen, da festgestellt wurde, dass der Graben stellenweise 30 Zentimeter zu tief ist. Er soll mit Kies auf Höhe gebracht werden.

Auf beiden Seiten wird außerdem an neuen Straßen- und Bahnanbindungen gearbeitet. Während die dänische Seite mit einer neuen 110 Kilometer langen zweigleisigen Strecke im Zeitplan liegt, hat die Deutsche Bahn laut NDR bereits im Juli eingeräumt, dass der Zeitplan bis 2029 nicht zu halten ist. Als Grund werden Probleme bei der Planung und beim Erlangen des Baurechts genannt.

Der 18 Kilometer lange Fehmarnbelttunnel verbindet künftig die deutsche Insel Fehmarn mit der dänischen Insel Lolland. Mit dem Tunnel sollen Fahrten von Puttgarden nach Rødbyhavn nur noch 7 Minuten mit dem Zug und 10 Minuten mit dem Auto dauern. Bislang dauert die Überquerung des Fehmarnbelts mit der Fähre 45 Minuten – Wartezeiten nicht mitgerechnet.

Auf deutscher Seite rechnet man damit, dass die Hinterlandanbindung des Tunnels im Jahr 2032 bereitsteht. Ob der Tunnelbau sich bis dahin verzögert, ist unklar. Die dänische Projektgesellschaft hofft, den Rückstand zu verkleinern, sobald das Spezialschiff bereitsteht.


(mki)



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Drohnenführerschein nicht nötig? Verwirrung um Startgewicht der DJI Mini 5 Pro


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Der chinesische Hersteller DJI hat am gestrigen Donnerstag den Verkauf seines neuen Quadrokopters Mini 5 Pro begonnen. Die Drohnen der Reihe zeichnen sich gewöhnlich dadurch aus, dass sie ein maximales Startgewicht unter 250 Gramm aufweisen und damit als Drohnen der Kategorie C0 nach der EU-Drohnenverordnung ohne Führerschein geflogen werden dürfen.

Vor der offiziellen Vorstellung hatte DJI allerdings an die Presse eine Mitteilung verschickt, in der das Abfluggewicht des neuen Modells mit 254 Gramm angegeben wurde. Damit würde die Drohne die Grenze von 250 Gramm deutlich überschreiten und folglich einen EU-Kompetenznachweis A1/A3 (oft als „kleiner Drohnenführerschein“ bezeichnet) erfordern. Dennoch gab DJI an, dass sich die Mini 5 Pro in der C0-Kategorie ohne Kompetenznachweis fliegen ließe. Auf diesen Widerspruch angesprochen, erklärte der Hersteller gegenüber c’t, dass es sich bei der Gewichtsangabe um ein Versehen gehandelt habe. Auch auf der Website ist nachzulesen, dass die Mini 5 Pro ein Startgewicht von 249 g hat.

Nach dem Verkaufsstart kamen jedoch mehrere Kunden auf die Idee, die Drohne zu wiegen – und gelangten dabei zu dem Ergebnis, dass die besagten 250 Gramm überschritten werden. c’t hat dies zum Anlass genommen, erneut bei DJI hinsichtlich der Gewichtsangabe nachzufragen.

DJI gab darauffolgende Stellungnahme ab (Übersetzung von c’t): „Der DJI Mini 5 Pro hat ein Konstruktionsgewicht von 249,9 Gramm und wurde von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) mit der Zertifizierung C0 ausgezeichnet. Aufgrund von Fertigungstoleranzen kann das tatsächliche Gewicht des Produkts geringfügig um ±4 Gramm variieren. Geringfügige Gewichtsschwankungen sind normal. Für den Betrieb außerhalb Europas wird den Benutzern empfohlen, alle geltenden lokalen Vorschriften zu konsultieren und zu befolgen.“

Diese Aussage soll man wohl so verstehen, dass Nutzer der Mini 5 Pro laut DJI im Geltungsbereich der EU-Drohnenverordnung auf der sicheren Seite sind, wenn sie ohne Kompetenznachweis fliegen. Außerhalb Europas könnte sich ein höheres Gewicht durch die Fertigungstoleranzen hingegen so auswirken, dass die Drohne eventuell nur mit einem Führerschein oder mit anderen Einschränkungen geflogen werden darf.

Dass DJI die Verantwortung hier komplett auf die Käufer überträgt, ist schon sehr problematisch. Hinzu kommt, dass das offizielle Startgewicht der Drohne mit 249,9 g so nah an der C0-Obergrenze liegt, dass schon das Anbringen einer Plakette am Gerät rechtlich problematisch sein kann. DJI selbst bietet für die Mini 5 Pro ND-Filter an, deren Verwendung das Gewicht der Drohne über die zulässige Grenze wuchten.


(mho)



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Akatsuki: Letzte aktive Venusmission nach Kontaktabbruch eingestellt


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Die japanische Weltraumagentur JAXA hat die Mission der Venussonde Akatsuki (あかつき) beendet, damit hat die Menschheit jetzt auch offiziell keine aktive Sonde mehr am zweiten Planeten des Sonnensystems. Faktisch war das aber schon länger der Fall, der Kontakt zu der Raumsonde war bereits im Frühjahr 2024 abgebrochen. Seitdem hat die JAXA aber mit verschiedenen Maßnahmen versucht, wieder eine Verbindung zu Akatsuki herzustellen, leider erfolglos. Weil sie ihre geplante Missionszeit aber längst deutlich überschritten hatte und sowieso fast am Ende ihrer Betriebszeit angekommen war, habe man jetzt entschieden, die Arbeit daran offiziell einzustellen. Das ist am gestrigen Donnerstag geschehen.

Akatsuki (japanisch für „Morgendämmerung“) heißt eigentlich „Venus Climate Orbiter“ und wurde 2010 gestartet. Im Dezember 2015 ist sie in eine Umlaufbahn um unseren Morgenstern eingetreten, nachdem ein erster Versuch fünf Jahre früher gescheitert war. Ihre Hauptmission hat sie 2018 abgeschlossen, danach führt sie aber weitere Beobachtungen durch. Nach dem Ende der ESA-Mission Venus Express hat der japanische Orbiter damit als einziges Raumfahrzeug die Stellung an unserem Nachbarplaneten gehalten, während es am Mars zuletzt immer voller geworden ist. Die Sonde hat unter anderem eine gigantische, bogenförmige Struktur in der dichten Atmosphäre der Venus entdeckt und analysiert. Den gelieferten Daten zufolge dürfte es sich um eine sogenannte Schwerewelle handeln.

Während es am Mars zuletzt immer voller geworden ist, ist mit Akatsuki nun auch der letzte irdische Besucher an der Venus verstummt. Inzwischen werden aber wieder mehrere Venus-Missionen vorbereitet. Zu den ambitioniertesten gehört die NASA-Sonde Davinci (Deep Atmosphere Venus Investigation of Noble gases, Chemistry and Imaging). Die soll aber erst Ende des Jahrzehnts starten. 2031 soll dann die Sonde Veritas (Venus Emissivity, Radio Science, InSAR, Topography, and Spectroscopy) folgen. Mit dem Vernus Life Finder ist auch eine private Mission zur Venus geplant, die soll nach mehreren Verspätungen jetzt im kommenden Jahr gestartet werden.


(mho)



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