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Kanadische Arbeitsbehörde kritisiert Amazon.com heftig


„Das stellt Missbrauch der Verfahren der Arbeitsbehörde dar“, kritisiert die Arbeitsbehörde der kanadischen Pazifikprovinz Britisch-Kolumbien den Online-Händler Amazon.com in einer aktuellen Entscheidung (2025 BCLRB 155). Das Unternehmen habe arbeitsrechtlichen Schutz seiner Mitarbeiter eines Lagerhauses im Raum Vancouver „absichtlich untergraben“. Amazon hat die Liste der Mitarbeiter künstlich aufgebläht, um zu verhindern, dass die Gewerkschaft ausreichend Unterschriften für eine Abstimmung über gewerkschaftliche Organisation sammeln kann.

Um in den Genuss gewerkschaftlicher Vertretung zu gelangen, müssen 45 Prozent der Mitarbeiter eines Betriebes entsprechende Absichtserklärungen unterzeichnen, die dann von der Gewerkschaft bei der Arbeitsbehörde (British Columbia Labour Relations Board) eingereicht werden. Stellt die Behörde ausreichende Unterstützung fest, kommt es im Betrieb zu einer Abstimmung, bei der mehr als die Hälfte für die Gewerkschaft stimmen muss.

Durch plötzliches Einstellen eigentlich nicht benötigter Mitarbeiter hat Amazon.com laut Behörde versucht, die 45-Prozent-Hürde für die Gewerkschaft zu erhöhen. Das sei „beispiellos, betrügerisch und unnötig“ gewesen, hat der zuständige Vizevorsitzende im Juli festgestellt (2025 BCLRB 131).

Zusätzlich habe das Management eine „lange und allgegenwärtige Anti-Gewerkschafts-Kampagne“ gefahren, um Mitarbeiter unter Druck zu setzen, nachdem es von den Anstrengungen zu gewerkschaftlicher Organisation erfahren hatte. Dazu gehörten mehr Präsenz von Managern, mehr Aufsicht über Arbeit, Einzelgespräche mit Mitarbeitern, Anti-Gewerkschafts-Mitteilungen auf Postern, Tischaufstellern, Bildschirmen und anderen täglich üblichen Kommunikationswegen; hinzu kamen tägliche Versammlungen und individuelle Telefonanrufe sowie plötzlich weniger harsche Arbeitsbedingungen und andere Anreize.

Genau solche Einmischung verbiete das Gesetz (BC Labour Code) Arbeitgebern. Die verhängte Strafe: Die Kollegen des Lagerhauses werden fortan von der Gewerkschaft Unifor vertreten; die Stimmzettel einer bereits erfolgten Abstimmung werden nicht ausgezählt. Im gegebenen Umfeld sei nämlich keine freie Abstimmung möglich, so die Aufsichtsbehörde.

Dagegen hat Amazon Rechtsmittel eingelegt. Die von einem Dreiersenat abgefasste Berufungsentscheidung weist die Berufung nicht nur ab, sondern kritisiert den Konzern noch heftiger als die erste Instanz. Gewerkschaften würden zwar häufig den Vorwurf erheben, Arbeitgeber hätten die Belegschaftslisten künstlich aufgebläht, doch der Nachweis gelinge selten. In diesem Fall sei das gelungen.

Das Argument, die Anti-Gewerkschafts-Kampagne sei vom Recht auf freie Rede gedeckt, weist der Dreiersenat ab: Sobald die Gewerkschaft das Verfahren offiziell eröffnet habe, müsse sich der Arbeitgeber neutral verhalten. Amazon habe aber erst dann überhaupt mit der Anti-Gewerkschafts-Kampage begonnen.

Die am Dienstag veröffentliche Entscheidung erkennt eine „direkte Attacke“ auf die freie Wahl der Mitarbeiter, sich zu organisieren. Amazon habe die arbeitsrechtlichen Verfahren missbraucht. Dass Amazon trotz allem in Berufung gegangen ist und der Behörde damit zusätzliche Arbeit gemacht hat, kommt dort nicht gut an.

„Wir haben vor dem Labour Board klar gezeigt, dass Amazon vor nichts zurückschreckt, um die demokratischen Rechte Werktätiger zu untergraben“, reagiert Gewerkschafter Gavin McGarrigle. „Amazon hat jetzt keine andere Wahl, als dem Recht zu folgen und ernst gemeinte Verhandlungen mit den Arbeitern im (Lagerhaus) YVR2 aufzunehmen, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern.“

heise online hat Amazon zu einer Stellungnahme eingeladen. Anfang des Jahres hat sich ein Amazon-Standort in der kanadischen Provinz Québec gewerkschaftlich organisiert. Daraufhin hat der Konzern angekündigt, alle Amazon-Lager in Québec zu schließen.

Unifor-Chefin Lana Payne sieht Signalwirkung der Entscheidung über den Einzelfall hinaus: „Das ist eine Nachricht an alle Arbeitgeber in Britisch-Kolumbien: Mischen Sie sich in das Verfahren zur gewerkschaftlichen Organisation nicht ein, oder tragen Sie die Konsequenzen.“ Überhaupt verdienten die Kollegen an allen Amazon-Einrichtungen, von einer Gewerkschaft geschützt zu werden.


(ds)



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No-Code-Plattform SeaTable integriert KI-Automatisierung | heise online


Der deutsche Anbieter SeaTable hat Version 6.0 seiner No-Code-Plattform veröffentlicht. Die neue Version integriert erstmals KI-Funktionen direkt in die Automatisierungsregeln der Tabellen- und Workflowsoftware. Nutzer können mit der KI Texte analysieren, Dokumente auswerten oder Informationen extrahieren.

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Die KI-Integration umfasst dedizierte Funktionen für Standardaufgaben: Summarize fasst Texte zusammen, OCR erkennt Text in Bildern, Extract zieht spezifische Informationen aus Dokumenten und Classify ordnet Inhalte in Kategorien ein. Für weitere Anwendungsfälle steht eine Custom-Funktion bereit, die ausschließlich auf Basis eigener Prompts arbeitet. Spalteninhalte lassen sich dabei durch Referenzierung in geschweiften Klammern direkt einbinden.


SeaTable

SeaTable

Die neuen KI-Funktionen in SeaTable für die Automatisierung, die Standardaufgaben übernehmen können.

(Bild: SeaTable)

Als KI-Modell setzt SeaTable Cloud auf Gemma 3 mit 12 Milliarden Parametern. Das multimodale Large Language Model von Google läuft auf Servern von Hetzner Online in Deutschland und wird von den SeaTable-Administratoren selbst betrieben. Der Datenaustausch erfolgt verschlüsselt, Informationen werden nicht an externe KI-Anbieter oder ins Ausland übertragen. Enterprise-Kunden erhalten 500 AI-Credits pro Teammitglied, die umfangreiche Tests ermöglichen; für produktive Workloads sind zusätzliche Credits erforderlich.

Allerdings können Nutzer, die SeaTable Server selbst betreiben, genauso eigene LLMs einsetzen oder die neue Komponente SeaTable AI nutzen. Letztere basiert auf LiteLLM und unterstützt viele Modelle und Anbieter, darunter alle LLM-Dienste mit OpenAI-kompatibler API. Die Bereitstellung erfolgt via Docker oder Docker Compose.

Neben den KI-Funktionen bringt Version 6.0 einen komplett überarbeiteten Editor für Automatisierungsregeln. Dieser erstreckt sich über die gesamte Bildschirmbreite und bietet eine workflow-orientierte Benutzeroberfläche. Zudem ersetzen die neuen Ansichtstypen Kalender, Kanban und Galerie die bisherigen Plug-ins gleichen Namens und unterstützen nun Features wie View-Sharing, private Ansichten und kollaborative Datenbearbeitung in Echtzeit.

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Alle Informationen zum neuen Release finden sich im SeaTable-Blog. Die SeaTable Cloud wurde bereits auf Version 6.0 aktualisiert. Wer die Software selbst betreibt, kann das stabile Release aus dem Docker Repository herunterladen. Für die kommenden Updates plant SeaTable die Integration weiterer KI-Modelle von OpenAI, Anthropic, Meta, xAI und dem europäischen Anbieter Mistral sowie die Entwicklung eines KI-Assistenten und MCP-Servers.


(fo)



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8. Product Owner Day: Jetzt noch Tickets für den 13. November sichern


Am 13. November 2025 findet bereits zum achten Mal der Product Owner Day statt – mit praxisnahen Inhalten zu aktuellen Themen in der Produktentwicklung. Die diesjährige Ausgabe der Online-Konferenz von dpunkt.verlag und iX in Kooperation mit it-agile befasst sich unter anderem mit Tools wie Jira und Nave sowie mit künstlicher Intelligenz, aber auch mit Hindernissen im Projekt. Zwei Online-Workshops rund um die Konferenz behandeln teamübergreifenden Flow und die Methodik OKR (Objectives and Key Results).

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Das Konferenzprogramm besteht aus sechs Fachvorträgen, die vielfältige Aspekte des modernen Produktmanagements beleuchten und praxisrelevante Einblicke bieten. Unter anderem wird Nadine Broß (Bitmarck) von ihren Erfahrungen mit einem realen Projekt voller Herausforderungen durch unklare Struktur und fehlende Planung berichten, während Andreas Havenstein (it-agile) in seinem Vortrag live demonstriert, wie Vibe Coding mit ChatGPT & Co. für Product Owner funktioniert. Real Progress statt Alibi Progress lautet das Motto in Tim Herbigs Vortrag, denn Strategy, OKRs und Discovery sind miteinander verknüpft.


Programm des 8. Product Owner Day

Programm des 8. Product Owner Day

Den Abschluss des Tages bildet eine Diskussionsrunde mit Sprecherinnen und Sprechern des Tages unter Moderation von Ralf Lethmate (it-agile).

Der Preis für ein Konferenzticket beträgt 299 Euro (alle Preise zzgl. 19 % MwSt.). Teams ab drei Personen erhalten zusätzlich automatische Gruppenrabatte im Online-Shop. Der Ganztages-Workshop „Strategy Execution mit OKRs“ von Christina Lange lässt sich für 549 Euro, der Halbtages-Workshop „Teamübergreifenden Flow erleben“ von Sven Günther für 289 Euro buchen.

Weitere Informationen zum 8. Product Owner Day und anderen Angeboten der Dachmarke inside agile können Interessierte über den Newsletter erhalten, der auf der Konferenz-Website abonnierbar ist. Auf LinkedIn ist das Event ebenfalls vertreten, der Hashtag lautet #pod8.

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(mai)



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Trotz Kritik aus der Wirtschaft: Kabinett beschließt höhere Ausweisgebühr


Der Personalausweis soll teurer werden: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch beschlossen, die Gebühr von 37 auf 46 Euro zu erhöhen. Hinzu soll unverändert eine Fotogebühr in Höhe von 6 Euro kommen, wenn man das Passbild von der Behörde anfertigen lässt. In Kraft treten die Änderungen, wenn nach dem Kabinett auch noch der Bundesrat zustimmt.

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Wirtschaftsverbände kritisieren die geplante Gebührenerhöhung allerdings scharf und hoffen, sie noch verhindern zu können. Es handele sich um eine „unzulässige Quersubventionierung“, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Denn mit der Anhebung werde das Foto-Aufnahmesystem „PointID“ der staatlichen Bundesdruckerei finanziert, „zulasten des Einzelhandels und privater Automatenanbieter“.



Aufnahmesystem PointID: Kosten von geschätzt 171 Millionen Euro über fünf Jahre.

(Bild: Bundesdruckerei GmbH)

Hintergrund des Streits: Theoretisch können Kommunen frei wählen, ob sie das PointID-System der Bundesdruckerei oder Systeme privater Anbieter in ihren Bürgerämtern einsetzen. Im Frühjahr entschied das Bundesinnenminsterium (BMI) jedoch überraschend, dass die Kommunen PointID kostenlos nutzen können. Entwicklung, Produktion und Support der Geräte sollen nun laut BMI „nach dem Solidarprinzip“ über die allgemeine Ausweisgebühr finanziert werden.

„Es kann nicht sein, dass der Staat auf dem Rücken von Kunden und Privatwirtschaft die Bundesdruckerei subventioniert und ihr praktisch ein Monopol verschafft“, kritisiert Dirk Binding, Bereichsleiter Digitale Wirtschaft bei der DIHK. Der faktische Zwang zu PointID stelle nun Fotohändler, Drogerien und Automatenbetreiber vor existenzielle Herausforderungen. Für viele Fotofachgeschäfte mache die Passfotoerstellung bis zu 50 Prozent des Umsatzes aus, sagte Binding.

Den Vorwurf der Diskriminierung privater Anbieter weist das BMI zurück. Das kostenlose Angebot diene der Daseinsfürsorge und der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet, argumentiert das Ministerium. Die Kosten für PointID wirken sich nach Darstellung des Ministierums zudem „eher geringfügig“ auf die geplante Gebührenerhöhung aus.

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Unabhängig vom Streit um die Finanzierung gibt es mit PointID ein weiteres Problem: Aktuell besitzt das Bundesdruckerei-System laut einer Übersicht des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kein gültiges BSI-Zertifikat für den Einsatz. Das ursprüngliche Zertifikat war lediglich vom 30.4.2025 bis 31.10.2025 gültig. Es ist also mittlerweile abgelaufen. Anstatt wie sonst üblich fünf Jahre lang, galt es lediglich ein halbes Jahr.

„Das Zertifikat wurde unter Auflagen erteilt und ist daher auf ein halbes Jahr befristet“, erklärte ein BSI-Sprecher auf Anfrage. Laut dem Konformitätsreport, der c’t vorliegt, bestand PointID in den technischen Prüfungen 21 Testfälle und scheiterte an acht Fällen. Unter anderem funktionierte die Hintergrundersetzung schlecht: In mehreren Fällen waren Teile des Hintergrunds zu sehen und „im Kernbereich des Gesichtes (z. B. Augen) wurden größere Änderungen vorgenommen und/oder der Umriss der Frisur verändert“, heißt es im Report.

Außerdem übertraf die Dauer des Aufnahmeprozesses die geforderte maximale Zeit von 30 Sekunden und die Beleuchtung war so dunkel eingestellt, dass „der Nutzer gehäuft die Meldung erhält, dass er/sie die Augen offen halten soll“. Kurz gesagt: Die Software des Gerätes war offenbar zum Prüfzeitpunkt noch ziemlich unreif.

Trotzdem dürfen die Kommunen weiterhin PointID für Passfotos nutzen. „Die Bundesdruckerei hat aktuell eine vorläufige Betriebserlaubnis für den Betrieb der PointID-Systeme, die den Betrieb auch ohne gültiges Zertifikat ermöglicht“, erklärte ein Sprecher des BMI auf Anfrage. Mit einer auflagenfreien Zertifizierung rechne man zeitnah.

Die Kosten für Entwicklung, Produktion und Support der staatlichen PointID-Systeme schätzte das BMI im Jahr 2020 auf 171 Millionen Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren. Die nun vom Bundeskabinett beschlossene Gebührenerhöhung ist Teil zahlreicher weiterer Änderungen im Rahmen der „Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften„.


(cwo)



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