Künstliche Intelligenz
KI-Browser Comet von Perplexity nun frei verfügbar
Am vergangenen Dienstag hat Perplexity seinen Browser uneingeschränkt veröffentlicht. Er wurde bereits im Juli vorgestellt, jedoch durften zunächst nur Abonnenten des teuren Max-Tarifs den Browser verwenden. Zudem gab es eine Warteliste. Die App ist zunächst nur für macOS und Windows zum Download verfügbar, Mobilversionen sollen aber folgen.
Im auf Chromium basierenden Browser ist nicht nur die KI-gestützte Suchmaschine Perplexity.ai als Standard vorausgewählt, sondern die Macher folgen dem Trend, das hauseigene KI-System tief in den Browser zu integrieren. Sogenannte Agenten können komplexere Aufgaben wie die Buchung eines Hotelzimmers oder Online-Einkäufe übernehmen. Dabei besucht und bedient die KI autonom Websites und füllt etwa Formularfelder aus. Auch den Browser selbst darf die KI steuern, um etwa Tabs zu organisieren.
Zugriff auf persönliche Daten
Über im Perplexity-Account einzurichtende Konnektoren greift Comet auch auf E-Mails und Kalender von Google und Outlook zu – und berücksichtigt auf Wunsch auch Inhalte von Dropbox, Google Drive, Notion, GitHub, Slack und WhatsApp. Mit den Zugriffsrechten kann der Browser beispielsweise Treffen organisieren, E-Mails auf Basis geöffneter Websites schreiben oder anstehende Aufgaben auflisten.
Browsing-Daten wie aufgerufene Websites, Suchanfragen, geöffnete Tabs liegen nur lokal vor. Um kontextbezogene Aufgaben wie das Sortieren von Tabs zu erfüllen, werden die Daten nicht grundsätzlich an einen Server gesendet. Ist ein personalisierter Kontext erforderlich, verwendet Comet laut Perplexity-Chef Aravind Srinivas möglichst wenig Daten, um die Anfrage zu erfüllen. Sie seien zudem zweckgebunden und dienen nicht dem Training der KI.
Perplexity will Verlage finanziell beteiligen
Perplexity hat im August erklärt, dass das Unternehmen Verlage bezahlen will, sobald deren Inhalte für die Beantwortung von Anfragen in Comet und der KI-Suche genutzt werden. Dazu müssen sich Medien jedoch für ein Partnerprogramm registrieren. Konkret soll ein Topf von 42,5 Millionen US-Dollar zur Verteilung bereitstehen, der aus Abo-Einnahmen gefüllt wird. Gleichzeitig gibt es aber auch Klagen von Verlagen gegenüber Perplexity. Forbes, das Wall Street Journal und Condé Nast beanstanden, dass die KI-Suchmaschine ihre Inhalte für Antworten verwendet, ohne dafür zu zahlen.
Einen ausführlichen Test des KI-Browsers Comet finden Sie auf heise+.
(wre)
Künstliche Intelligenz
Vantage Studios: Ubisoft lagert „Assassin’s Creed“ und „Far Cry“ aus
Ubisofts größte Spielemarken werden jetzt von einer Tochterfirma verwaltet. Dieses „Kreativhaus“, wie Ubisoft es in einer Ankündigung nennt, heißt Vantage Studios und kümmert sich um „Assassin’s Creed“, „Far Cry“ und „Rainbow Six“. Geführt wird das Team von Charlie Guillemot, dem Sohn von Ubisoft-Chef Yves Guillemot, und Christophe Derennes.
Die Auslagerung seiner wichtigsten Dauerbrenner hatte Ubisoft im März angekündigt. Der Schritt ist Teil einer Umstrukturierung, die mit frischen Investitionen von Tencent einhergeht. Der chinesische Tech-Konzern Tencent investiert 1,16 Milliarden Euro in die neue Geschäftseinheit, was einem Anteil von gut 25 Prozent der Bewertung von 4 Milliarden Euro entsprechen soll.
Mehr Austausch zwischen Entwicklern und Spielern
Laut Ubisoft sollen die Vantage Studios die drei Hauptmarken weiter voranbringen – vorrangig durch die Entwicklung neuer Spiele und besseren Austausch von Diensten und technischen Ressourcen. Entwickler sollen durch die neue Organisationsstruktur mehr „Hands-on-Kontrolle“ über die Spiele bekommen, an denen sie arbeiten, verspricht Ubisoft in einer Mitteilung.
Ob und wie sich die neue Struktur auch für Spieler merklich auswirkt, bleibt abzuwarten. Einen großen Strategiewechsel bei der Entwicklung künftiger Spiele aus den drei Kernmarken hat Ubisoft zumindest nicht öffentlich in Aussicht gestellt. Insgesamt soll die neue Struktur aber „stärkere und tiefere Verbindungen zwischen Entwicklern und Spielern“ schaffen. Spieler-Feedback soll schneller in Spielen ankommen. Ob Tencent größeren Einfluss auf die Spieleentwicklung bekommt, geht aus der Ankündigung nicht hervor. In Zukunft will Ubisoft weitere „Kreativhäuser“ ausheben, um seine verbleibenden Spielemarken zu verwalten.
Wer bereits veröffentlichte Ubisoft-Titel spielen will, hat dazu nun eine neue Möglichkeit: Das Ubisoft+-Abonnement wird in Microsofts Spieleabo Game Pass integriert – gegen Aufpreis in mehreren Abostufen.
(dahe)
Künstliche Intelligenz
Deutschland-Stack: Rückgrat der staatlichen Daseinsvorsorge in der Digitalwelt
Die Bedeutung des von Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) skizzierten Deutschland-Stacks ist für die Verwaltungsmodernisierung kaum zu überschätzen. Das verdeutlichte Kim Nguyen, Leiter des Innovationsbereichs der Bundesdruckerei, am Mittwoch auf der E-Government-Messe Smart Country Convention in Berlin. Die vorgesehene einheitliche IT-Infrastruktur mit klar definierten Schnittstellen, Cloud-Diensten und Standards sei das „Rückgrat der staatlichen Leistungserbringungen und Daseinsvorsorge in der digitalen Welt“. Letztlich mache dieser „große Anspruch“ klar, dass es um digitale öffentliche Gemeinschaftseinrichtungen gehe.
Als wichtigen Baustein für den „D-Stack“ erachtet Nguyen die mit der digitalen EU-Wallet verknüpfte elektronische Identität (EUDI), die in allen Mitgliedsstaaten spätestens 2026 verfügbar sein soll. Durch die eIDAS-Verordnung werde dieses Feld schon seit vielen Jahren reguliert. Noch länger laufe in Deutschland die Debatte darüber, eine qualifizierte E-Signatur für alle Bürger bereitzustellen. Auch dieses Ansinnen werde mit der EUDI-Wallet beziehungsweise der dahinterstehenden eIDAS-Novelle Realität.
Kim Nguyen, Leiter des Innovationsbereichs der Bundesdruckerei.
(Bild: Sefan Krempl)
Mit dem Begriff „Stack“ dürften die meisten Bürger nichts anfangen können, räumte der Ex-Chef des qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters D-Trust gegenüber heise online ein. Das Wort sende eher die Botschaft an die Tech-Community, dass sich der Staat online neu aufstellen wolle. Der Verbraucher werde sich dagegen an Anwendungen orientieren: „Wir müssen mit der Interaktion des Bürgers starten“, verweist Nguyen auf Portale und Fachverfahren, die heute als Apps besser bekannt seien. Letztlich müssten diese dem Nutzer Vorteile bringen, etwa beim Ummelden, beim Beantragen eines Personalausweises oder beim virtuellen Aufbewahren eines Führerscheins.
„Ende-zu-Ende-Denken“
Der D-Stack sollte aber „mehr sein als ein App-Store“ mit einzelnen neuen digitalen Werkzeugen, betont Nguyen. Nötig sei vielmehr ein Zusammenspiel von Funktionalität, Regulierung, Infrastruktur und Betrieb. Einbezogen werden müssten neben Vertrauensdiensten auch Interaktionsservices wie eine Bezahllösung und Datenaustauschdienste alias Plattformen. Letztere seien entscheidend, um Anwendungen mit KI zu ermöglichen. Zugleich gelte es, die europäische Dimension mit dem Euro-Stack zu berücksichtigen und ein „Ende-zu-Ende-Denken“ mit aufzunehmen. Nur so könne sich der D-Stack nahtlos in bestehende und künftige IT-Architekturen einfügen.
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Gerade die erwähnten Vertrauensdienste seien „mehr als ein bisschen Kryptografie und Software“, weiß der Manager. Ein Anbieter müsse hier einen laufenden Betrieb in einem engen Regulierungsrahmen abwickeln können, wofür allein die Zertifizierung und die nächsten elementaren Schritte zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen würden. Erst dann könnten die weitere Infrastruktur und Betriebssysteme auf den elementaren Vertrauensservices rund um E-Signaturen und eID aufsetzen. Ngyuen hob hervor, dass die Bundesdruckerei hier einige Erfahrungen aus großen Projekten einbringen könne.
Der D-Stack soll eine „sichere, interoperable, europäisch anschlussfähige und souveräne Technologie-Plattform zur Digitalisierung der gesamten Verwaltung“ werden.
(Bild: Stefan Krempl)
Thilak Mahendran von der Denkfabrik Agora digitale Transformation hat im Juni die vage Idee des D-Stacks konkreter gefasst. Obwohl Deutschland mit Elementen wie der BundID oder der Bezahlplattform E-Payment Bund-Länder (ePayBL) viele Bausteine besitze, entsteht ihm zufolge eine funktionierende digitale Infrastruktur erst durch einen Ordnungsrahmen, der die Wiederverwendung von Diensten, klare Zuständigkeiten und einen sicheren Betrieb über alle föderalen Ebenen hinweg gewährleiste.
Government as a Platform
Der Schlüssel dazu liege in einem plattformbasierten Ansatz, führt der Experte aus: Government as a Platform (GaaP) begreife Digitalisierung nicht als bloße Summe technischer Projekte, sondern als zentrale staatliche Infrastrukturaufgabe. Ein Kernelement dieses Ansatzes sei der Deutschland-Stack – ein strategisch gefasster Plattformkern aus grundlegenden Diensten für Authentifizierung, Datenaustausch und Transaktionen. Dieser dürfe aber nicht isoliert stehen: Er sei ein Teil einer übergeordneten „Deutschland-Architektur“, die im Rahmen der föderalen Digitalstrategie entwickelt werde.
Eine Taskforce müsse bestehende zentrale Komponenten für den D-Stack stabilisieren, Sicherheitslücken schließen und Schnittstellen sowie Self-Service-Zugänge bereitstellen, fordert Mahendran. Mit dem Online-Zugangsgesetz verbundene Fokusleistungen sollten anschlussfähig gemacht werden. Der Bundestag müsse ferner gezielt Mittel für den Betrieb und die Weiterentwicklung dieser Basisbestandteile im Haushalt sichern. Der D-Stack sollte als Produkt des IT-Planungsrats verankert und durch die Förderale IT-Kooperation (Fitko) operativ gesteuert werden. Sobald der Kern konsolidiert sei, müsse das Plattformökosystem über dokumentierte Schnittstellen und Standards für externe Partner geöffnet werden.
Wichtiger Teil der Modernisierungsagenda
Der D-Stack spielt auch eine prominente Rolle in der neuen Modernisierungsagenda der Bundesregierung, die Wildberger auf den Weg gebracht hat. Dabei soll es sich demnach um eine „sichere, interoperable, europäisch anschlussfähige und souveräne Technologie-Plattform zur Digitalisierung der gesamten Verwaltung“ handeln. Neue Elemente würden modular auf Bestehendem aufgebaut sowie „mit hohem Automatisierungsgrad und KI-Unterstützung schnell implementiert“. Die Umsetzung erfolge schrittweise. Der Bund beauftrage Basiskomponenten wie die digitale Legitimation, die Bezahlfunktion und das Once-only-Prinzip, wonach Bürger ihre Daten nur einmal gegenüber der Verwaltung angeben müssen. Der Staat stelle zudem „den Marktplatz sowie die KI-gestützte Planungs- und Genehmigungsplattform“ bereit.
Der Agenda zufolge sollen etwa die Registermodernisierung, die Deutsche Verwaltungscloud inklusive Identity Access Management (IAM) und die EUDI-Wallet den D-Stack nutzen beziehungsweise darauf implementiert werden. Dafür hat die Exekutive Zeiträume zwischen 12 und 36 Monaten ins Auge gefasst. Ein Vorteil, der sich daraus ergeben soll, ist eine Unternehmensgründung binnen 24 Stunden. Dabei diene die BundID als Online-Identifikation für Anträge und Beglaubigungen, heißt es. Das Abwickeln anderer Aufgaben wie der digitalen Firmenanmeldung oder dem Erstellen von Steuer- und Handelsregisternummern laufe über den Stack und zugehörige Schnittstellen.
(afl)
Künstliche Intelligenz
2-l-Indian-Tourenmotorrad knackt 53 Jahre alten Geschwindigkeitsrekord
Der US-Motorradhersteller Indian Motorcycle hat im September 2025 mit einer modifizierten Indian Challenger Race Bagger einen 53 Jahre bestehenden Geschwindigkeitsrekord in der 2000-cm³-Klasse für Spezialkonstruktionsmotorräder der American Motorcycle Association gebrochen. In den Bonneville Salt Flats im US-Bundesstaat Utah erreichte das Motorrad in zwei Läufen eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 194,384 mph (etwa 312,83 km/h). Damit ist der 1972 von J. Angerer mit einem Triumph aufgestellte Landgeschwindigkeitsrekord von 169,828 mph von dem zweifachen KOTB-Champion Tyler O’Hara überboten worden.
Modifikationen für den Rekordlauf
Das Rekordmotorrad basiert auf einer serienmäßigen Indian Challenger Race Bagger, einem eigentlich tourenorientierten Motorrad, in dem ein 112-ci-PowerPlus-V-Twin Motor von Indian arbeitet. Der Motor leistet 126 PS (93 kW). Zusammen mit dem US-Motorradmotoren-Tuner S&S Cycle passte Indian die Serienmaschine für die 2000-cm³-APS-AG, der Klasse A für Spezialkonstruktionsmotorräder, an. Unter anderem dürfen diese Motorräder eine teilweise stromlinienförmige Verkleidung haben und mit „verändertem Kraftstoff“ betrieben werden.
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Das Video zeigt die Vorbereitungen und die Rekordfahrt der modifizierten Indian Challenger Race Bagger.
Der Motor wurde mit größeren Drosselklappen, überarbeiteten Zylinderköpfen, Rennnockenwellen, einer Vollgewichtskurbelwelle sowie einer großvolumigen Zwei-in-Zwei-Auspuffanlage ausgestattet. Letzteres, um den Durchfluss zu optimieren. Zum Einsatz kam außerdem hochoktaniger Kraftstoff. Das Motorrad steht auf geschmiedeten Rädern, hat als Notanker Brembo-Bremsen sowie eine 43-mm-Öhlins-FGR250-Gabel und einen Öhlins-TTX-Monoshock als Dämpfer an Bord.
Indian und S&S halten sich bei den Spezifikationen der Maschine allerdings bedeckt. Genaue Angaben zur technischen Ausstattung und den Leistungsdaten machen die beiden Unternehmen nicht. Der Motor dürfte aber etwa um die 150 PS leisten und ein Drehmoment von etwa 200 Nm haben.
O’Hara fuhr mit dem Motorrad auf dem Salzsee zwei vorgeschriebene Läufe. Im ersten Lauf erreichte er 192 mph, im zweiten nach weiteren Modifikationen an der Maschine 196,567 mph. Das ergibt einen Durchschnittswert von 194,384 mph, also etwa 312,83 km/h.
Die Eindrücke der Fahrten auf dem Salzsee beschreibt O’Hara so: „Wissen Sie, wir sind da draußen, und Sie legen den sechsten Gang ein. Sie lehnen sich hinein, bekommen die grüne Flagge und geben Ihr Bestes, um so schnell wie möglich zu fahren. Das Motorrad schlingert von links nach rechts, und dein Verstand sagt dir, du sollst abbrechen, aber dein Bauchgefühl sagt dir, du sollst dranbleiben. Es ist einfach unangenehm, es ist gefährlich, du fährst 305 km/h, und dann, wooo, bist du über der Ziellinie.“
(olb)
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