Künstliche Intelligenz
KI-Update Deep-Dive: KI als persönlicher Tutor im Klassenzimmer
Der Wandel der Lehrerrolle
Der Einzug von generativer künstlicher Intelligenz in den Alltag hat den Schulbetrieb nachhaltig verändert. Viele Lehrkräfte ringen mit der Frage, wie sie mit den neuen Werkzeugen im Klassenzimmer umgehen sollen. Bernhard Gmeiner, der an einem Gymnasium in Wien Englisch, Geografie und wirtschaftliche Bildung unterrichtet, beschäftigt sich intensiv mit dieser Thematik. In seiner Kolumne „KI im Klassenzimmer“ für die Zeitung „derStandard“ und in Workshops berät und begleitet er Schulen beim Einsatz von KI.
Als die erste Version von ChatGPT Ende 2022 veröffentlicht wurde, sei das für ihn und einige Kollegen gewesen, als wäre eine Bombe eingeschlagen, erklärt Gmeiner im Gespräch. Der Blick auf die langfristigen Auswirkungen sei unter Lehrkräften jedoch sehr unterschiedlich. Viele Potenziale, aber auch die Gefahren der Technologie, werden von einigen über- und von anderen unterschätzt. Neben produktiven Zugängen beobachte er auch „Abwehrhaltung oder einfach Verneinen“. Gmeiner plädiert für einen offenen Umgang mit der Technologie in allen Fachrichtungen. Dabei wandle sich die Rolle der Lehrkraft von einer Person, die Wissen referiert, hin zu einem Coach oder Lernbegleiter.
Kompetenz-Simulation statt echter Leistung
Eine der zentralen Herausforderungen ist laut Gmeiner die sogenannte „Kompetenz-Simulation“. KI-generierte Texte oder Lösungen können den Anschein von echter Leistung erwecken, obwohl grundlegende Fähigkeiten nicht erworben wurden. „Da geht es vielleicht um die Argumentationsstruktur oder um Recherchekompetenz“, erklärt der Lehrer. Dieses Überspringen von Lernschritten, auch „Skillskipping“ genannt, mache eine neue Form der Leistungsbeurteilung notwendig.
In seinem Praxishandbuch „Ohne Shortcut zur Leistung“ schlägt Gmeiner einen Paradigmenwechsel vor, der auf vier Säulen beruht: Mündlichkeit, Prozess, Authentizität und Tagesaktualität. Statt nur das fertige Produkt zu bewerten, rückt der Weg dorthin in den Fokus, „weil dargestellt werden muss, wie ich diese Kompetenzen, die ich hier zeige, tatsächlich erworben habe „, sagt Gmeiner. Dies könne durch mündliche Verteidigungen von Arbeiten, durch Prozessportfolios oder die stärkere Einbindung persönlicher und aktueller Bezüge in Aufgabenstellungen geschehen.
KI als individueller Tutor
Gleichzeitig sieht Gmeiner in der KI eine der „größten Chancen“ für die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern. KI könne als persönlicher Tutor fungieren, der komplexe Themen vereinfacht erklärt oder Lernwege aufzeigt. Wichtig sei dabei der Einsatz datenschutzkonformer Werkzeuge, da Programme wie ChatGPT in der EU erst ab 13 Jahren und bis 18 nur mit Zustimmung der Eltern genutzt werden dürfen. Gmeiner nennt hier als Beispiele die Angebote von europäischen Start-Ups wie Fobizz, Teachino oder Fellowfish.
Die Begleitung durch die Lehrperson sei dabei entscheidend. „Wenn die Lehrperson die Grundregeln vorgibt, kann KI die Schülerinnen und Schüler gut unterstützen „, sagt Gmeiner. Er berichtet von einem Schüler, der den gesamten Lernstoff für eine Geografieprüfung in das KI-Tool NotebookLM von Google einspeiste, sich daraus Podcasts generieren ließ und so gut vorbereitet war.
Wie intelligent ist Künstliche Intelligenz eigentlich? Welche Folgen hat generative KI für unsere Arbeit, unsere Freizeit und die Gesellschaft? Im „KI-Update“ von Heise bringen wir Euch gemeinsam mit The Decoder werktäglich Updates zu den wichtigsten KI-Entwicklungen. Freitags beleuchten wir mit Experten die unterschiedlichen Aspekte der KI-Revolution.
Das Bildungssystem auf dem Prüfstand
Die neuen Anforderungen und Möglichkeiten durch KI offenbaren laut Gmeiner aber auch die bestehenden Baustellen im Bildungsbereich. „Wir haben eine Technologie, die sich jede Woche eigentlich verändert. Und haben gleichzeitig aber diesen Riesendampfer Bildungspolitik, der sich nur sehr schwer verändert.“ Die Umsetzung einer prozessorientierten und individuellen Lehre sei in Klassen mit „zum Teil 24 bis 32 Schüler und Schülerinnen“ kaum vollständig umsetzbar.
Auch bei der Fortbildung der Lehrkräfte gebe es Nachholbedarf. In Österreich existiere in der Sekundarstufe keine Fortbildungspflicht, vieles basiere auf Eigenverantwortung. Gmeiner betont jedoch, dass es nicht darum gehe, dass alle Lehrkräfte zu KI-Experten werden. „Es geht mir eher darum, dass man einfach ein neugieriger, dialogbereiter Lernbegleiter ist, und weiß, dass KI in der Lebensrealität der Schüler und Schülerinnen eine Rolle spielt.“
(igr)
Künstliche Intelligenz
US-Visakosten: Hektik bei Tech-Unternehmen wegen ausländischer Beschäftigter
Eine Änderung bei einem häufig genutzten US-Arbeitsvisum setzt derzeit viele US-Arbeitgeber unter Druck: Für ausländische Beschäftigte, die mit einem H-1B-Visum in den USA arbeiten, werden künftig 100.000 US-Dollar pro Jahr fällig. Das verfügte US-Präsident Donald Trump jetzt, und zwar mit sehr knapper Frist. Schon ab Sonntag, den 21. September wird die Gebühr für alle mit H-1B-Visum fällig, die in die USA einreisen wollen.
Das trifft global agierende Tech-Unternehmen aus Amerika wie Meta, Amazon oder Microsoft hart, aber auch alle anderen Arbeitgeber, die auf ausländisches Personal setzen. Viele der betroffenen Arbeitnehmer kommen aus Indien. Wie die Times Of India berichtet, war es das Land, in das H-1B-Visa am häufigsten vergeben wurden. Die Zeitung zitiert Regierungsdaten, wonach 71 Prozent solcher Visa nach Indien gingen, 11,7 Prozent nach China. Allein für Amazon und seiner Cloud-Sparte Amazon Web Services gab es demnach 12.000 H-1B-Visa, für Microsoft und Meta über 5.000.
E-Mail-Warnungen an H-1B-Inhaber
Die neuen Konditionen treffen die US-Wirtschaft unerwartet. Die Nachrichtenagentur Reuters berichtet über Microsoft, J.P. Morgan und Amazon, die H-1B-Inhaber in ihrer Belegschaft bitten: Wer sich gerade in den USA aufhält, soll möglichst dort bleiben, bis die Regierung genauere Reiserichtlinien liefert – wer sich außerhalb aufhält, soll so schnell wie möglich einreisen, noch vor Sonntag 0 Uhr, wenn die neuen Visagebühren in Kraft treten.
Die US-Regierung will mit den neuen Regeln vor allem den eigenen Arbeitsmarkt stärken. US-Handelsminister Howard Lutnick sagte, wer jemand Neues einstellen und ausbilden wolle, der solle einen Absolventen der großartigen amerikanischen Universitäten wählen. Das H-1B-Visum solle dagegen nur für solch hoch qualifizierte Arbeitnehmer infrage kommen, bei denen sich eine zusätzliche Gebühr von 100.000 US-Dollar immer noch für die Unternehmen lohnt.
(nen)
Künstliche Intelligenz
Bundesnetzagentur: Private Speicher sollen am Energiemarkt teilnehmen
Über 17 Gigawattstunden Batteriespeicherkapazität steht in deutschen Haushalten, genutzt werden sie fast ausschließlich auf eine Weise: Tagsüber speichern sie Überschüsse, nachts geben sie Energie für Verbraucher im Haus ab. Ganz anders arbeiten Batteriegroßspeicher, von denen es bisher nicht einmal 3 Gigawattstunden in Deutschland gibt. Sie werden unter anderem für Arbitragehandel eingesetzt, laden also in Zeiten niedriger (oder negativer) Börsenstrompreise und entladen bei hohen Preisen wieder ins Netz. Einerseits verdient der Betreiber Geld, andererseits dient diese Verschiebung von Energiemengen dem Netz – deshalb gibt es eine Befreiung von Netzentgelten, die sonst für jede Kilowattstunde anfällt. Für private Betreiber, die Batteriespeicher meist zusammen mit einer PV-Anlage betreiben, war das bisher nicht gestattet. Es gilt das Prinzip: Keinesfalls darf nicht-grüner (also nicht aus der PV-Anlage stammender) Strom ins öffentliche Netz fließen.
Diese Regelung könnte demnächst fallen, wenn es nach der Bundesnetzagentur geht, die eine sogenannte Festlegung mit dem Titel „Marktintegration Speicher und Ladepunkte“ (MiSpeL) zur Konsultation veröffentlicht hat. Es handelt sich also um einen Vorschlag, noch nicht um eine fertige Regelung. Wenn MiSpeL wie vorgeschlagen in Kraft tritt, würde es Speicherbesitzern und auch E-Auto-Fahrern neue Optionen eröffnen. „Mit dieser Festlegung legen wir einen Grundstein für die Flexibilisierung der kleinen und großen Stromspeicher: Sie können sich künftig zugleich aktiv am Strommarkt beteiligen und weiterhin für die Optimierung des eigenen Verbrauchs verwendet werden. Bislang ging nur eines von beidem“, lässt sich BNetzA-Präsident Klaus Müller zitieren.
Dynamischer Bezug und dynamische Einspeisung
Damit ein privater Betreiber die beschriebenen Szenarien nutzen kann, sind einige Voraussetzungen erforderlich: Es braucht digitale Stromzähler, die Im- und Export getrennt im 15-Minuten-Raster erfassen können. Das ist für die Auswertung am Jahresende entscheidend. Außerdem braucht es einen dynamischen Stromtarif für den Bezug sowie dynamische Einspeisetarife über einen Direktvermarkter, beide nach Day-Ahead-Börsenpreis im Viertelstundenraster.
Für das konkrete Messkonzept unterbreitet die Bundesnetzagentur zwei Optionen, die parallel angeboten werden sollen: die Abgrenzungsoption und die Pauschaloption. Erstere erfordert ein wesentlich komplexeres Zählerkonstrukt aus zwei Zweirichtungszählern, bei dem ein Zähler nur die Batterie abgrenzt. Für Anlagen mit Hybridwechselrichter, der PV-Strings und Batterie versorgt, dürfte das gar nicht umzusetzen sein – und für alle anderen Anlagen erfordert es einen größeren Eingriff in den Zählerschrank. Dafür kann für jede Viertelstunde ermittelt werden, in welche Richtung wie viel Energie geflossen ist und so kann mit einem Blick auf die jeweiligen Börsenstrompreise spitz abgerechnet werden.
Die Abgrenzungsoption: Der Speicher wird separat mit einem Zweiwegezähler abgegrenzt und Energiemengen werden im Viertelstundenraster abgerechnet.
(Bild: Bundesnetzagentur)
Einfacher und für private Betreiber mutmaßlich attraktiver ist die Pauschaloption, die mit einem Zähler auskommt. Der zählt, wie viel Energie pro Viertelstunde ins Haus oder aus dem Haus ins Netz geflossen ist, es kann aber nicht ermittelt werden, wo die herkam. Daher werden ein paar Annahmen getroffen, um zu ermitteln, wie viel Marktprämie für eingespeiste Energie aus der PV-Anlage gezahlt werden muss: Pro installiertem Kilowatt Peak wird angenommen, dass 500 Kilowattstunden im Jahr ins Netz fließen können (und etwa 300 im Haus verbraucht werden). Für eine Anlage mit 10 kW geht man also von 5000 kWh im Jahr aus.
Die Pauschaloption: Der Speicher braucht keinen eigenen Zähler, es werden pauschale Annahmen zur Verrechnung getroffen.
(Bild: Bundesnetzagentur)
Diese Menge gilt als förderfähig und es wird die Marktprämie ausgeschüttet, die bereits heute für Direktvermarktung bezahlt wird – allerdings nur in Zeiten, in denen der Börsenpreis nicht negativ ist. Auch für den Stromhandel (Arbitragehandel), also Einkauf bei günstigen und Verkauf bei hohen Strompreisen, gibt es eine einfache Annahme, damit der private Betreiber keine Netzentgelte auf Energie bezahlen muss, die er zum Zweck des späteren Verkaufs bezogen hat: Wenn am Ende des Jahres die Einspeisung höher ist als die Energiemenge, die von der PV-Anlage zu erwarten sind, wird davon ausgegangen, dass dieser Strom für den Energiehandel gekauft und zwischengespeichert wurde. Beispiel: In einer Anlage mit 10 kW sind 5000 kWh erwartbar, am 31.12. stehen aber 8000 kWh auf dem Zähler. Dann wird angenommen, dass 3000 kWh zum Handeln eingekauft wurden – für diese Menge wird das Netzentgelt nicht erhoben.
Bidirektionales Laden
Auch E-Autos in Kombination mit bidirektional arbeitenden Wallboxen berücksichtigt die BNetzA in ihrem Vorschlag. Sie sollen wie andere Batteriespeicher behandelt werden. Soll heißen: Wenn der Autohersteller Akkukapazität zum Ausspeichern freigibt, kann künftig auch das Auto als Speicher für den Stromhandel eingesetzt werden.
Fazit
Mit ihrem Entwurf eröffnet die BNetzA Speicherbesitzern und künftig auch E-Auto-Fahrern neue Möglichkeiten, ihren Speicher wirtschaftlicher zu nutzen und setzt Anreize, die Einspeisung in Zeiten hoher Preise zu verlagern. Das dürfte auch das Geschäftsmodell für Speicher- und Wechselrichterhersteller verändern – denn sinnvoll funktioniert der Arbitragehandel nur, wenn das Energiemanagementsystem von Speicher oder Wechselrichter anhand von Prognosen und Börsenstrompreisen entscheidet, wann ein- und ausgespeichert werden soll.
Voraussetzung für die Umsetzung sind in jedem Fall intelligente Messsyteme mit Smart-Meter-Gateway, die ihre Messwerte im Viertelstundenraster übertragen können. Und deren Ausbau stockt in Deutschland bekanntermaßen seit Jahren.
(jam)
Künstliche Intelligenz
Brille, Smart Speaker mehr: OpenAI wirbt um Zulieferer und Personal von Apple
Die Pläne für erste OpenAI-Hardwareprodukte nehmen Gestalt an – und damit auch die Suche nach geeignetem Personal und Zulieferern. Aus beiden Kategorien gibt es bereits Überläufer. Eines der Produkte, über dessen Herstellung OpenAI mit Zulieferern gesprochen hat, ähnelt laut dem Nachrichtenportal The Information einem Smart Speaker ohne Display. OpenAI hat demnach auch die Entwicklung einer Brille, eines digitalen Diktiergeräts und eines tragbaren Pins in Betracht gezogen und will erste Geräte Ende 2026 oder Anfang 2027 auf den Markt bringen.
Luxshare, ein chinesischer Hersteller für elektrische Komponenten, hat sich laut den Quellen von The Information bereits einen Vertrag über die Montage mindestens eines Geräts von OpenAI gesichert. Luxshare baut auch iPhones und AirPods. OpenAI hat sich demnach auch an Goertek gewandt. Das Unternehmen baut in Apples Auftrag AirPods, HomePods und Apple Watches. Goertek könnte OpenAI zukünftig mit Komponenten wie Lautsprechermodulen beliefern.
Griff nach Apple-Beschäftigten
Aber nicht nur Zulieferer, auch wichtiges Know-how am Arbeitsmarkt muss sich OpenAI für den Sprung in den Hardwaremarkt sichern. Das passiert bereits. Um Jobwechsel von Apple-Personal zu OpenAI nachzuvollziehen, hat das Portal The Information LinkedIn-Profile analysiert und mit Personen aus dem Apple-Umfeld gesprochen. In diesem Jahr wurden demnach mehr als zwei Dutzend Mitarbeiter von Apple eingestellt, die zuvor im Bereich Verbraucherhardware tätig waren. Im Vorjahr waren es demnach etwa 10 Mitarbeiter und 2023 „praktisch keine“, wie The Information schreibt. Zu diesen neuen Mitarbeitern zählen Hardware-Ingenieure und -designer, die bei Apple unter anderem für Benutzeroberflächen, Wearables, Kameras und Audiotechnik zuständig waren.
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Ein Wechsel zu OpenAI ist für viele Apple-Beschäftigte zum einen finanziell attraktiv, das Unternehmen bot in der Vergangenheit Apple-Beschäftigten zum Teil Aktienpakete im Wert von über eine Million Euro an, wie The Information erfahren haben will. Es gibt demnach aber noch einen weiteren Grund: Viele Apple-Beschäftigte aus den entsprechenden Bereichen sollen zunehmend über ausufernde Bürokratie bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber frustriert sein.
Von Apple kamen auch die Gründer von io Products, einem Startup, das OpenAI im Mai kaufte: Jony Ive und Tang Tan waren vorher jahrzehntelang bei Apple, Tang ist jetzt OpenAIs Chief Hardware Officer. Viele ehemalige Kollegen sehen in einem Wechsel zu OpenAI die Möglichkeit, wieder mit ihren alten Kollegen zusammenzuarbeiten. Ive war bei Apple zuletzt als Designchef tätig. Er gilt als einer der einflussreichsten Produktdesigner der Tech-Geschichte.
(nen)
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