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Künstliche Intelligenz

KI-Update kompakt: ChatGPT Pulse, Code World Model, eHealth, KI-Suche


OpenAI hat ChatGPT Pulse eingeführt, eine Funktion, die proaktiv Themen vorschlägt und Informationen liefert, ohne dass Nutzer danach suchen. Das System nutzt die Memory-Funktion, Chat-Historie und direktes Feedback, um personalisierte Themenkarten zu erstellen. Diese bieten einen schnellen Überblick ähnlich einem Feed in sozialen Netzwerken.


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Die Funktion soll Menschen dabei helfen, morgens auf dem Handy zu schauen, was ChatGPT für sie bereithält. OpenAI folgt damit dem Trend aller großen KI-Unternehmen, die glauben, dass Menschen Informationen lieber von außen bekommen möchten, statt aktiv zu suchen. Fraglich bleibt, wie weit Nutzer bereit sind, persönliche Daten preiszugeben, um personalisierte Informationen zu erhalten.

Microsoft führt schrittweise Alternativen zu OpenAI-Modellen im KI-Assistenten-System Copilot ein. Kunden können künftig auf KI-Modelle von Anthropic umsteigen. Bei der Tochter Github ist Anthropic für zahlende Abonnenten des Github Copilot bereits erste Wahl im Visual Studio Code (VS Code).

Den Anfang macht das Microsoft Copilot Studio, mit dem KI-Agenten erstellt werden. Nach einem Opt-in können die Anthropic-Modelle Claude Sonnet 4 und Claude Opus 4.1 aktiviert werden. Die Umstellung soll flexibel sein, sodass unterschiedliche Aufgaben mit verschiedenen KI-Modellen bearbeitet werden können.

Meta hat das American Technology Excellence Project gegründet, um weitere KI-Regulierung in den USA zu verhindern. Das Team soll über Dutzende Millionen US-Dollar verfügen und in Bundesstaaten politische Kandidaten unterstützen, die auf Metas Linie sind. Allein in diesem Jahr wurden laut dem Technologie-Webseite Engadget über 1000 Vorschläge zur KI-Regulierung auf bundesstaatlicher Ebene eingebracht.

Meta glaubt, Regulierung würde die USA im Wettrennen um KI mit China zurückwerfen. Schon zuvor hatte das Unternehmen eine ähnliche Interessengruppe in Kalifornien eingerichtet, wo bereits einzelne KI-Gesetze existieren, etwa zum Schutz digitaler Abbilder von Schauspielern oder bezüglich Falschinformationen vor Wahlen.

Meta hat das Code World Model entwickelt, ein KI-System mit 32 Milliarden Parametern, das Code nicht nur schreibt, sondern auch dessen Ausführung im Computer simuliert. Das Modell kann vorhersagen, ob ein Programm in einer Endlosschleife hängen bleibt, analysiert die Komplexität von Algorithmen und schätzt Laufzeiten bei verschiedenen Eingabegrößen.

Das System arbeitet auch rückwärts: Aus einer Beschreibung dessen, was ein Programm tun soll, simuliert es die Ausführung und leitet den passenden Code ab. Das Training erfolgte mit über 120 Millionen Python-Programmausführungen. Meta hat das Modell als Open-Weights-Modell unter einer nicht-kommerziellen Forschungslizenz veröffentlicht.

Alibaba hat Wan2.5-Preview veröffentlicht, ein Videomodell, das zehn Sekunden lange Full HD-Videos mit synchronisiertem Ton erzeugt. Das System verwendet eine multimodale Architektur, die Text, Bilder, Video und Audio in einem einheitlichen System verarbeitet. Als Eingabe akzeptiert es Text, Bilder oder Audio und kann Stimmen mehrerer Personen, Soundeffekte und Hintergrundmusik erstellen.

Wan2.5-Preview erreicht laut Alibaba ein ähnliches Niveau wie Googles Veo 3. In Demonstrationsvideos zeigen sich allerdings noch Schwächen: Bild- und Tonspur passen nur oberflächlich zusammen, Schlagzeugspiel und Musik synchronisieren sich nicht taktgenau, und die Darstellung konsistenter Gesichter bereitet Probleme.


KI-Update

KI-Update

Wie intelligent ist Künstliche Intelligenz eigentlich? Welche Folgen hat generative KI für unsere Arbeit, unsere Freizeit und die Gesellschaft? Im „KI-Update“ von Heise bringen wir Euch gemeinsam mit The Decoder werktäglich Updates zu den wichtigsten KI-Entwicklungen. Freitags beleuchten wir mit Experten die unterschiedlichen Aspekte der KI-Revolution.

Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung hat ein „Green Paper“ vorgelegt und fordert eine branchenspezifische „AI Regulatory Sandbox“ für das Gesundheitswesen. Der Verband vertritt über 170 E-Health-Unternehmen und sieht einen Engpass aus unklaren Regularien, mangelndem Datenzugang und fehlenden Testumgebungen für KI-Entwickler.

Das bereits existierende KI-Reallabor der Bundesnetzagentur sei zu unspezifisch für die besonderen Anforderungen von Medizin und Pflege. Besonders problematisch bleibt der Datenzugang: Gesundheitsdaten sind besonders geschützt und auf viele Einrichtungen verteilt. Zudem überschneiden sich die Medizinprodukte-Verordnung und der AI Act teilweise, was zu Verunsicherung führt.

OpenAI-Chef Sam Altman sieht große Chancen für KI in der Medizin. „Wir haben beobachtet, dass immer mehr Menschen ChatGPT zur Unterstützung bei der Verwaltung ihrer Gesundheitsversorgung nutzen, und das funktioniert mittlerweile recht gut“, sagte Altman bei der Verleihung des Axel-Springer-Awards in Berlin. Mit GPT-5 wolle OpenAI dies weiter vorantreiben und mit Ärzten zusammenarbeiten.

Ärzte würden es nutzen, um bessere Versorgung zu bieten, aber auch Patienten würden es häufig für Fragen verwenden. Altman ist der neunte Preisträger des undotierten Axel-Springer-Awards, mit dem jährlich Personen gewürdigt werden, die in herausragender Weise Märkte verändern.

Die geplante KI-Partnerschaft zwischen dem Filmstudio Lionsgate und dem Start-up Runway kommt langsamer voran als erwartet. Ein überraschender Grund: Die Filmbibliothek reicht nicht aus, um ein leistungsfähiges KI-Modell zu trainieren. Laut einem Insider sei selbst Disneys gesamter Filmkatalog zu klein für dieses Vorhaben.

Ursprünglich wollte Lionsgate seinen Filmkatalog nutzen, um mit Runway ein eigenes KI-Modell für die Filmproduktion zu entwickeln. Zusätzlich bremsen rechtliche Fragen das Projekt: Ungeklärte Bildrechte von Schauspielerinnen und Schauspielern erschweren die Nutzung des Materials. Lionsgate betont, man verfolge weiter KI-Projekte mit mehreren Anbietern.

KI-Chatbots und automatisierte Zusammenfassungen in Suchmaschinen verändern das Online-Suchverhalten grundlegend. Immer mehr Menschen bleiben auf den Plattformen und konsumieren nur die dort aufbereiteten Inhalte. Zivilgesellschaftliche Organisationen mit ihrer Expertise bleiben in den Zusammenfassungen bei Suchanfragen unsichtbar und werden oft nicht einmal als Quelle genannt.

Wenn die Organisationswebseiten weniger besucht werden, können NGOs nicht auf ihre weiterführenden Angebote verweisen und um Spenden werben. Große Tech-Konzerne nehmen damit Einfluss auf öffentliche Meinungsbildung, ohne angemessen demokratisch kontrolliert zu werden. Manuel Hofmann von der Deutschen Aidshilfe fordert, dass Plattformen ihre Quellen in KI-Zusammenfassungen prominent ausweisen müssen sowie mehr demokratische Kontrolle.

„Neon – Money Talks“ ist derzeit in den USA auf Platz 4 in den iPhone-App Charts, noch vor Google und WhatsApp. Die App zeichnet Telefongespräche auf und zahlt dafür 15 US-Cent pro Minute, maximal 30 US-Dollar pro Tag. Die Aufnahmen werden dann für KI-Trainings weiterverkauft, angeblich bereinigt um personenbezogene Daten.

Die Vertragsklauseln sind ein juristisches Minenfeld: Neon Mobile sichert sich unwiderrufliche, weltweite, gebührenfreie, übertragbare und sublizenzierbare Lizenzen. Teilnehmende verzichten auf Ansprüche bezüglich dessen, was Neon oder dessen Kunden aus den Aufnahmen generieren, und haften selbst, wenn sie bei Gesprächen Rechte Dritter verletzen.

Spotify will seine Nutzer und Musikschaffende vor KI-Musik schützen. Musiker sollen künftig offenlegen, ob und wie KI bei der Produktion zum Einsatz kommt. Ein neues Beschwerdeformular ermöglicht es Künstlern, sich zu melden, wenn ihre Stimme illegal von KI kopiert wurde. Allerdings muss jeder KI-Song einzeln beanstandet werden.

Ab Herbst soll ein Filter KI-Spammer automatisch erkennen, die massenhaft Song-Kopien und kurze KI-Tracks hochladen, um den Algorithmus auszutricksen und möglichst viele Wiedergaben zu bekommen. Der Algorithmus soll diese Inhalte dann nicht mehr empfehlen.


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(igr)



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Künstliche Intelligenz

Digital Detox: Apple Watch statt iPhone nutzen


Zur digitalen Entschleunigung führen viele Wege. Manch einer richtet Zeitlimits im Smartphonebetriebssystem ein, schaltet Push-Nachrichten ab oder löscht süchtig machende Apps. Aber auch dann braucht man viel Willenskraft, um nicht ständig das Handy zu checken. Radikalere Zeitgenossen steigen gar auf ein Dumbphone um, verzichten damit allerdings nicht nur auf Instagram, LinkedIn, TikTok & Co., sondern auch auf praktische Funktionen wie Navigation oder Regenradar.

Ein bedenkenswerter Mittelweg zwischen Verzicht und Komfort ist deshalb eine dritte Methode: Man lässt das Smartphone zu Hause und geht nur mit einer Smartwatch aus dem Haus. So bleibt man unterwegs erreichbar und kann bei Bedarf auch navigieren, drahtlos zahlen oder chatten. Man scrollt aber nicht ständig sinnlos durch Newsfeeds.

Im Folgenden geben wir Tipps zum Umsetzen dieser Digital-Detox-Methode mit der Apple Watch. Dabei versuchen wir nicht, das iPhone möglichst weitgehend zu ersetzen und mit der Uhr zum Beispiel TikTok-Videos anzuschauen und via Microsoft Teams mit Kollegen zu chatten. Stattdessen konzentrieren wir uns auf Funktionen, die aus unserer Sicht halbwegs zum Digital-Detox-Gedanken passen. Die Auswahl ist subjektiv, denn manche wollen unterwegs nicht auf WhatsApp verzichten, anderen reicht es, wenn sie solche Nachrichten abends auf dem Sofa beantworten.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Digital Detox: Apple Watch statt iPhone nutzen“.
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Banking-Software Hibiscus 2.12 mit Empfängerüberprüfung ausprobiert


Knapp einen Monat, seitdem eine EU-Verordnung die Namensüberprüfung von Überweisungsempfängern europaweit bei Banken verpflichtend vorschreibt, unterstützt auch die Open-Source-Banking-Software Hibiscus das neue Verfahren. „Verification of Payee“ (VoP) soll verhindern, dass Betrüger zum Beispiel Rechnungen von Unternehmen manipulieren und Zahlungen auf fremde Konten umleiten.

Die am 29. Oktober 2025 veröffentlichte Version 2.12 der Anwendungsplattform Jameica und deren Homebanking-Plug-in Hibiscus enthalten nun die erforderlichen neuen Dialoge. Die lösen beispielsweise Fälle, in denen die Namensangabe auf einer Überweisung oder einem Dauerauftrag nicht exakt mit dem des Kontoinhabers des Zielkontos übereinstimmt. Eine volle Übereinstimmung hinzubekommen, ist alles andere als leicht: Führen zum Beispiel Ehepartner ein gemeinsames Girokonto, so sind auch beide Personen mit ihren Vornamen und Nachnamen als Inhaber registriert und müssten dafür auch beide angegeben werden. Hat einer der beiden einen Doppelnamen, so ist auch dieser verzeichnet. Bei Firmen ist oft der Name des Firmeninhabers gekoppelt mit einem Gattungsbegriff wie „Schreinerei“ oder der Rechtsform – und zwar so, wie es die Firma bei der Kontoeröffnung angegeben hat.

Weicht der in der Überweisung angegebene Name nur geringfügig vom Kontoinhaber ab, ein sogenannter „Close Match“, so soll der Benutzer den vollständigen Namen angezeigt bekommen und bestätigen, dass es sich hierbei um den gewünschten Empfänger handelt. Bei größeren Abweichungen wird aus Datenschutzgründen kein Name zurückgemeldet („No Match“) und der Anwender muss blind entscheiden, ob er die Überweisung trotzdem auf eigenes Risiko ausführt oder storniert. Dafür wurde eigens das FinTS-Protokoll (Financial Transaction Services) erweitert, das auch Hibiscus für den Datenaustausch mit dem Bankserver benutzt.


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Aus für offenes WLAN? Vorratsdatenspeicherung gefährdet digitale Teilhabe


Erst Anfang Oktober betonte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erneut, zeitnah einen Gesetzentwurf für eine Neuauflage der seit Jahren umstrittenen Vorratsdatenspeicherung präsentieren zu wollen. Sie sehe „dringenden Handlungsbedarf“, erklärte sie. Das Internet werde „förmlich geflutet“ mit Darstellungen von sexualisiertem Kindesmissbrauch. IP-Adressen seien oft „der einzige Anhaltspunkt“, um die Täter zu identifizieren. Doch noch bevor Hubig ihren Referentenentwurf vorgelegt hat, wird die Kritik an dem im Koalitionsvertrag enthaltenen Vorhaben immer lauter.

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So warnt etwa Freifunk München als Anbieter von Infrastruktur für zahlreiche offene WLAN-Hotspots in einer aktuellen Stellungnahme eindringlich vor den weitreichenden und negativen Folgen der wiederholt angekündigten Überwachungsmaßnahme. Eine einschlägige Gesetzesvorlage aus dem Bundesrat sehe keinerlei Ausnahmen für gemeinnützige oder nicht-kommerzielle Anbieter wie Freifunk oder kommunale WLAN-Zugänge vor, heißt es darin. Der Verein will daher die Politik frühzeitig auf die technischen, datenschutzrechtlichen und gesellschaftlichen Probleme hinweisen, die insbesondere offene und gemeinnützige WLAN-Strukturen beträfen.

Die technische Herausforderung beginnt laut der Eingabe damit, dass die geforderte Speicherung die eindeutige Zuweisung einer IP-Adresse zu einem Nutzer und die Protokollierung dieser Zuordnung voraussetzt. Bei modernen öffentlichen WLANs sei dies nur noch sehr erschwert möglich. Ein wesentliches Problem liege in der Funktionsweise von IPv6-Adressen: Moderne Endgeräte erzeugen diese Kennungen mithilfe eines Verfahrens namens SLAAC (Stateless Address Autoconfiguration) selbst. Das bedeutet, dass der Betreiber die Adressen nicht aktiv zuweist. Dazu kommen „Privacy Extensions“, die dazu führen, dass sich die IPv6-Adressen regelmäßig ändern.

Aber auch im älteren IPv4-Betrieb rotieren viele Endgeräte von Herstellern wie Android, Apple oder Windows heute ihre MAC-Adressen, um eine Nachverfolgbarkeit zu erschweren. Dadurch könnten selbst DHCP-Zuweisungen – also die Vergabe von Adressen durch den Netzbetreiber – keinem bestimmten Gerät mehr dauerhaft zugeordnet werden.

Die gravierende Konsequenz laut den Freifunkern: Die Umsetzung der Speicherpflicht wäre nur durch eine verpflichtende Nutzeridentifikation mit der Erhebung personenbezogener Daten realisierbar. Ein solcher Zwang zur Registrierung würde die spontane und niedrigschwellige WLAN-Nutzung erheblich erschweren.

Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Nutzerdaten würde Betreiber öffentlicher WLANs auch mit deutlich strengeren Anforderungen im Bereich des Datenschutzes konfrontieren, moniert der Verein. Diese würden über bereits bestehende Datenschutzkonzepte, Auftragsverarbeitungsverträge und technische Schutzmaßnahmen hinausgehen. Nötig wären auch erweiterte Vorkehrungen bei der Datensicherheit und der Rechenschaftspflicht. Dies führe zu höheren laufenden Kosten für Wartung, Compliance und Sicherheitsinfrastruktur. Zudem steige das Risiko bei Datenschutzverletzungen und behördlichen Auskunftsersuchen.

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Dieser wirtschaftliche und organisatorische Mehraufwand sei für viele ehrenamtliche, kommunale oder kleinere gewerbliche Betreiber kaum leistbar, erläutern die Betreiber offener Netze. Das Resultat wäre ein Rückgang freier WLAN-Angebote und damit eine empfindliche Einschränkung der digitalen Teilhabe im öffentlichen Raum.

Auch die Auswirkungen auf Barrierefreiheit und digitale Inklusion wären fatal, gibt der Verein zu bedenken. Offene WLANs seien insbesondere für Menschen ohne teure mobile Datenverträge, für sozial schwächere Gruppen oder für Gäste aus dem Ausland unerlässlich. Eine verpflichtende Nutzeridentifikation oder komplexe Anmeldeverfahren würden den barrierefreien Zugang zum Internet im öffentlichen Raum massiv erschweren.

Sollte das Gesetz ähnlich wie der Bundesratsentwurf aussehen, könnte das dazu führen, „dass Freifunk in der heutigen Form nicht mehr existieren“ werde, sagte Dieter Winkler, Vorstandsmitglied bei Freifunk Rheinland, heise online. Schon die Kontrolle und Erfassung stünden entgegen der Grundidee eines freien Netzes. Letztlich wäre der Aufwand „weder zeitlich noch finanziell zu stemmen“.

Fachverbände teilen die Einwände. Auch die Bundesanwaltskammer (BRAK) bezeichnet die anlasslose Vorratsspeicherung von IP-Adressen als rechtlich und technisch problematisch und weist auf erhebliche Risiken für Datenschutz und Grundrechte hin. Der eco-Verband der Internetwirtschaft schlug vor Kurzem Alarm, dass eine pauschale Speicherpflicht „einen Rückschritt in der Digitalpolitik“ darstellen würde. Er unterstreicht ebenfalls die wirtschaftlichen Belastungen für Infrastruktur- und Netzbetreiber sowie die Risiken für Datenschutz und Rechtssicherheit.


(afl)



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