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Knauermann Pro 3 im Test: Smartwatch mit EKG und OLED-Display ab 165 Euro


Die Knauermann Pro 3 bietet EKG- und Gesundheitsfunktionen zum günstigen Preis – wir haben die Smartwatch im Test unter die Lupe genommen.

Der deutsche Hersteller Knauermann vermarktet seine Smartwatch Pro 3 als „weltweit funktionsreichste EKG-Gesundheitsuhr“. Produziert in Hongkong, vereint das Modell EKG-Messung mit zahlreichen Gesundheitsfunktionen, Telefonie, langer Akkulaufzeit sowie einem AMOLED-Display mit Always-On-Modus.

Auf dem Papier klingt das nach einer eierlegenden Wollmilchsau – im Test zeigen sich jedoch auch Schwächen. Welche das sind und ob sich der Kauf der Knauermann Pro 3 dennoch lohnt, zeigt unser Check.

Design & Verarbeitung

Beim Design der Pro 3 verfolgt Knauermann eine zweigleisige Strategie: Die Smartwatch ist in drei Varianten erhältlich – mit eckigem, rundem oder verkleinertem rundem Gehäuse. Wir haben die runde Version in Silber getestet. Die Modelle unterscheiden sich nicht nur in der Form, sondern auch bei der Displaygröße: Die eckige Ausführung bietet mit 2,04 Zoll die größte Diagonale, gefolgt von der runden Version mit 1,43 Zoll. Die Mini-Variante kommt auf 1,28 Zoll.

Alle drei Modelle werden standardmäßig mit einem Silikonarmband ausgeliefert. Optional bietet Knauermann Zusatzarmbänder aus Silikon, Rindsleder, Milanaise, Titan, Echtholz oder Textil an – gegen einen Aufpreis von 10 bis 30 Euro. Das mitgelieferte Silikonarmband wirkt solide und punktet mit einer Metallschließe. Auch das Gehäuse besteht aus Edelstahl. Lediglich an der Unterseite, wo auch der EKG-Sensor sitzt, setzt Knauermann auf eine Kunststoffmischung mit leitfähigem Kunstglas. Das verhindert direkten Hautkontakt mit Metall und macht die Uhr auch für Allergiker interessant.

Insgesamt hinterlässt die Pro 3 einen hochwertigen Eindruck. Die Verarbeitung wirkt durchdacht und robust, auch wenn die beiden größeren Modelle am Handgelenk etwas wuchtig erscheinen. Das verbaute AMOLED-Display überzeugt im Test durch hohe Helligkeit und gute Ablesbarkeit – selbst bei direkter Sonneneinstrahlung.

Einen Wermutstropfen gibt es dennoch: Die Pro 3 ist nur nach IP67 gegen Wasser und Staub geschützt. Ein Regenschauer ist kein Problem, längeres Eintauchen – etwa unter der Dusche oder beim Schwimmen – sollte man jedoch vermeiden.

Bedienung & App

Die Knauermann Pro 3 nutzt wie die Neo 2 die App H-Band zur Kopplung mit dem Smartphone. Der Verbindungsaufbau verläuft bei beiden Modellen identisch – und ist etwas umständlich, da die Pro 3 beim ersten Start keinen QR-Code zum App-Download anzeigt. Stattdessen muss der Code im Optionsmenü oder in der gedruckten Anleitung gesucht werden. Ist die App erst einmal installiert, gelingt die Einrichtung in wenigen Minuten.

Die H-Band-App ist übersichtlich strukturiert und lässt sich intuitiv bedienen, leidet allerdings unter teils groben Übersetzungsfehlern. Auf ein ansprechendes Design sollte man sich nicht verlassen – die Menüoptik ist funktional, aber wenig modern.

In puncto Bedienung hinterlässt die Pro 3 einen hervorragenden Eindruck. Sie setzt auf eine Menüführung, die an Modelle wie die Redmi Watch 5 erinnert – übersichtlich und leicht verständlich. Das Touch-Display der Pro 3 reagiert im Test präzise und verzögerungsfrei. Eingaben werden zuverlässig erkannt, Ruckler oder Hänger treten nicht auf.

Aktivität & Training

Die Knauermann Pro 3 erfasst Schritte, Kalorienverbrauch und zurückgelegte Distanz. In der App lässt sich ein tägliches Schrittziel festlegen, zudem stehen mehrere Trainingsprofile für verschiedene Sportarten zur Verfügung. Da die Uhr allerdings weder ein GPS-Modul noch detaillierte Analysefunktionen für Messwerte wie Schrittfrequenz oder Watt bietet, bleibt das Tracking auf einem einfachen Niveau. Läufer können Herzfrequenz, Trainingsdauer, Kalorienverbrauch, Tempo und Strecke erfassen – die Streckenmessung funktioniert jedoch nur, wenn das Smartphone mitgeführt und verbunden ist. Bei anderen Sportarten beschränkt sich die Aufzeichnung meist auf Dauer, Puls und Kalorien.

Zur Pulsmessung setzt Knauermann auf einen optischen Sensor am Handgelenk. Die Messgenauigkeit lässt allerdings zu wünschen übrig. Während einer rund 90-minütigen Laufeinheit mit stark schwankendem Puls ermittelte die Pro 3 einen Maximalwert von 160 Schlägen pro Minute. Unser Referenzgerät – eine Garmin Fenix 7 (Testbericht) – kam in mehreren Intervallen auf bis zu 180 BPM.

Wer eine smarte Sportuhr zur Überwachung der Herzfrequenz beim Sport sucht, sollte sich also lieber für ein anderes Modell entscheiden. Alternativen haben wir in unserer Bestenliste der Sportuhren zusammengefasst.

Schlaf & Gesundheitsfunktionen

Knauermann bewirbt die Pro 3 offensiv mit einem umfangreichen Paket an Gesundheitsfunktionen. Auf dem Papier wirkt das vielversprechend – in der Praxis enttäuscht die Umsetzung ein wenig. EKG, Pulsmessung, Blutdruckmessung nach vorheriger Kalibrierung mit einer Oberarmmanschette sowie Körperanalyse liefern nur eingeschränkt brauchbare Ergebnisse.

Das EKG erfasst die Daten über einen Sensor am Gehäuse. Dafür legt der Nutzer den Finger auf den seitlichen Sensor und startet eine 30-sekündige Messung. Im Test zeigte die EKG-Kurve starke Schwankungen ohne erkennbares Muster – eher Kunst als Medizin. Trotzdem attestierte die Uhr einwandfreie Herzgesundheit. Die gleichzeitig gemessene Herzfrequenz lag konstant fünf bis zehn Schläge pro Minute über dem Wert unseres Referenzgeräts. Auch die Blutdruckmessung wich deutlich ab – im Schnitt um etwa zehn Prozent.

Zusätzlich bietet die Pro 3 Funktionen zur Messung von Blutsauerstoff, Blutbestandteilen, Körperzusammensetzung (etwa Wasseranteil, Körperfett), MET-Wert und sogar Blutzucker. Im Test konnten wir diese Werte mangels medizinischer Vergleichswerte nicht verifizieren. Zweifel sind jedoch angebracht: Es erscheint wenig plausibel, dass eine Smartwatch allein per EKG-Sensor verlässliche Angaben etwa zum Knochendichte- oder Körperfettanteil liefern kann.

Völlig unbrauchbar zeigte sich das Schlaf-Tracking. Zwar erkennt die Uhr die Einschlaf- und Aufwachzeit noch halbwegs korrekt, doch in mehreren Nächten registrierte sie weder Wachphasen noch REM-Schlaf. Das stellt die Aussagekraft der Analyse grundsätzlich infrage – auch wenn Schlaf-Tracking bei Smartwatches ohnehin nur grobe Richtwerte liefern kann.

Weitere Features

Bei den Zusatzfunktionen verzichtet die Knauermann Pro 3 auf GPS, integrierten Musikspeicher und eine Bezahlfunktion. Telefonieren über das verbundene Smartphone ist jedoch möglich – und das funktioniert im Test zuverlässig. Das Touch-Display reagiert präzise, was die Bedienung erleichtert.

Kontakte lassen sich über die App importieren und direkt über die Uhr anwählen. Alternativ kann man über die integrierte Tastatur Telefonnummern manuell eingeben. Eine Notruffunktion ist ebenfalls vorhanden, muss aber vor der Nutzung eingerichtet werden.

Mikrofon und Lautsprecher liefern eine ordentliche Gesprächsqualität. Die maximale Lautstärke des Lautsprechers fällt allerdings etwas zu niedrig aus. In lauten Umgebungen wird das Telefonieren dadurch schwierig – hier empfiehlt sich die Nutzung eines Headsets.

Akku

Wie schon bei der Displaygröße unterscheiden sich die verschiedenen Modelle der Knauermann Pro 3 auch bei der Akkulaufzeit. Die eckige Variante mit dem größten Bildschirm soll laut Hersteller bis zu 30 Tage durchhalten – bei typischer Nutzung sind sechs bis zwölf Tage realistisch. Die Pro 3 Mini wird mit bis zu 15 Tagen Laufzeit angegeben, im Alltag sollen vier bis acht Tage möglich sein.

Das von uns getestete runde Modell liegt dazwischen: Knauermann nennt bis zu 20 Tage, bei normaler Nutzung fünf bis zehn Tage. Diesen Wert können wir im Test weitgehend bestätigen. Bei zwei etwa 90-minütigen Sporteinheiten pro Woche, täglicher EKG-Messung und deaktiviertem Always-On-Display hielt die Uhr rund sechs Tage durch. Ein ordentlicher, wenn auch nicht überragender Wert.

Preis

Wie bereits erwähnt, bietet Knauermann die Pro 3 in drei Varianten an, die sich auch preislich unterscheiden. Zwar liegt die unverbindliche Preisempfehlung für alle Modelle bei 300 Euro, im Handel sind sie jedoch deutlich günstiger erhältlich. Die runde Knauermann Pro 3 gibt es bereits ab 165 Euro, die eckige Version kostet rund 220 Euro. Für die Pro 3 Mini werden mindestens 180 Euro fällig.

Fazit

Gleich vorweg: Die Knauermann Pro 3 ist der Neo 2 klar überlegen – vor allem dank des reaktionsschnellen AMOLED-Touch-Displays. Dennoch kämpft auch dieses Modell mit zahlreichen Schwächen: Das Schlaf-Tracking arbeitet ungenau, Pulsmessung und EKG lassen es an Präzision vermissen, und auch die Trainingsfunktionen bleiben oberflächlich. Immerhin können die Benachrichtigungs- und Telefonie-Features etwas Boden gutmachen.



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Verkehrsminister Schnieder kritisiert Führerschein-Kosten | heise autos


Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder hält die Kosten für den Führerschein in Deutschland für zu hoch. „Ein Führerschein, der 4000 Euro oder mehr kostet, ist zu teuer“, sagte der CDU-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Daher müssen wir Maßnahmen identifizieren, die kostendämpfend wirken können. Dazu kann mehr Transparenz bei den Fahrschulen gehören.“ Schnieder betonte aber auch: „Wir werden und wollen keine Vorschriften zur Höhe der Kosten je Stunde erlassen.“

Die Grenze für Alkohol am Steuer will der Minister nicht auf 0,0 Promille herabsetzen. „Ich empfehle natürlich, sich ganz ohne Alkohol ans Steuer zu setzen“, sagte Schnieder in dem Interview. Er halte aber das derzeitige 0,5-Promille-Limit für „ausreichend und zielführend“.

„Bei vielen gesellschaftlichen Anlässen stößt man aus Höflichkeit mit an und nimmt einen Schluck – ohne dass man damit gleich den Straßenverkehr gefährdet“, meinte Schnieder. Eine andere Droge hält der Minister für problematischer: „Bei Cannabis bin ich sehr kritisch. Die Wirkung im Verkehr halte ich für relativ unberechenbar. Das müssen wir uns in dieser Wahlperiode genau anschauen.“

Ein Tempolimit hält Schnieder nicht für nötig. „Die Durchschnittsgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen beträgt nicht einmal 115 Stundenkilometer“, sagte er den Zeitungen. Es gebe bereits vielfach Geschwindigkeitsbegrenzungen, hinzukämen Baustellen und Staus. „Man kann in Deutschland nur auf wenigen Strecken wirklich schnell fahren. Daher halte ich ein generelles Tempolimit auf Autobahnen für überflüssig.“

Ebenso skeptisch sieht der Minister, der in seiner Heimat – der Eifel – privat ein Elektroauto fährt, verpflichtende Fahrtests für ältere Autofahrer: „Von Senioren geht im Straßenverkehr kein besonderes Risiko aus. Wenn wir die Altersgruppen vergleichen, haben wir eher ein Problem mit den ganz jungen.“

Das Statistische Bundesamt hatte für 2023 festgestellt, dass ältere Menschen gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung zwar seltener in Verkehrsunfälle verstrickt waren als jüngere – zum Beispiel auch, weil sie nicht mehr zur Arbeit fahren. Wenn Senioren am Steuer in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt waren, trugen sie laut Statistik jedoch häufiger die Hauptschuld daran als jüngere Fahrer – vor allem, wenn sie älter als 75 Jahre waren.

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(fpi)



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Umzug von Pocket für Apple-User: So retten Sie Ihre Linksammlung


Pocket zählte lange zu den beliebtesten Angeboten, um Internet-Artikel offline zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt ablenkungsfrei zu lesen. 2007 als Browser-Erweiterung „Read It Later“ gestartet, fand Pocket mit den iOS- und Mac-Apps schnell Anklang bei Apple-Usern.

Im Mai 2025 verkündete Betreiber Mozilla, dass der Dienst zum 8. Juli 2025 eingestellt wird – also schon am morgigen Dienstag. Kevin Rose, Mitgründer des Lesezeichen-Dienstes Digg, kündigte zwar ein Rettungsangebot an, doch eine Zusage Mozillas gab es bis Redaktionsschluss nicht.

Wir stellen einige vergleichbare Dienste, Apps und alternative Ansätze vor, mit denen Sie auch weiterhin interessante Artikel sammeln und später in Ruhe lesen können – und erklären, wie Sie mit Ihren gesammelten (Pocket-)Daten problemlos dorthin umziehen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Umzug von Pocket für Apple-User: So retten Sie Ihre Linksammlung“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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OLG-Urteil: S-pushTAN-Verfahren reicht nicht für starke Kundenauthentifizierung


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 5. Mai Klarstellungen zur Sicherheit des pushTAN-Verfahren und zu Ersatzansprüchen bei einer betrügerischen Cyberattacke vorgenommen (Az. 8 U 1482/24). Laut dem Beschluss des 8. Zivilsenats muss eine Sparkasse einem Kunden, der Opfer eines Phishing-Angriffs wurde und dabei grob fahrlässig handelte, einen Teil des entstandenen Schadens erstatten. Die Richter begründen das vor allem durch ein Mitverschulden des Zahlungsdienstleisters rund um die Ausgestaltung des Logins in das Online-Banking mit der S-push-TAN-App, die keine „starke Kundenauthentifizierung“ biete.

Mit dem Beschluss hat das OLG ein früheres Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 24. Oktober 2024 aufgehoben und neu gefasst. Dem Kläger, dessen Girokonto durch zwei unautorisierte Überweisungen von insgesamt 49.421,44 Euro belastet wurde, sprachen sie Anspruch auf Wiedergutschrift zu. Die Sparkasse muss ihm 9884,29 Euro zuzüglich Zinsen erstatten sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1119,79 Euro nebst Zinsen zahlen.

Der Kläger nutzte das Online-Banking der Sparkasse mit dem S-pushTAN-Verfahren. Er erhielt eine Phishing-E-Mail, die eine Aktualisierung des Online-Bankings ankündigte und ihn auf eine gefälschte Sparkassen-Website leitete. Dort gab er seine Zugangsdaten ein. Anschließend erhielt er Telefonanrufe von einer angeblichen Sparkassenmitarbeiterin, die ihn unter dem Vorwand einer technischen Neuinstallation dazu brachte, „Aufträge“ in der S-pushTAN-App zu bestätigen. Diese Bewilligungen führten zur Erhöhung des Tageslimits und zu zwei Echtzeitüberweisungen auf ein ihm unbekanntes Konto.

In der pushTAN-App seien ihm keine konkreten Angaben zu Empfängern oder Beträgen angezeigt worden, führte der Kläger dazu aus. Ihm seien lediglich unbestimmte „Aufträge“ zur Freigabe vorgelegt worden. Nach Bekanntwerden der Unregelmäßigkeiten informierte er die Sparkasse und erstattete Strafanzeige.

Eigentlich verlangte der Übertölpelte die Wiedergutschrift des gesamten Betrages, da die Zahlungen nicht von ihm autorisiert worden seien und die Sparkasse ihren Pflichten zur „starken Kundenauthentifizierung“ nicht nachgekommen sei. Er stellte dabei vor allem auf das Einloggen ins Online-Banking und die Anzeige von Zahlungsempfängern in der pushTAN-App ab. Der Kläger argumentierte, dass das Login lediglich mit Anmeldename und statischer PIN erfolgte und sensible Zahlungsdaten ohne weitere Authentifizierung einsehbar waren. Dies stelle einen Verstoß gegen Paragraf 55 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) dar. Zudem bemängelt er, dass in der Sparkassen-App unstreitig nie der Name des Zahlungsempfängers, sondern nur dessen IBAN angezeigt werde, was gegen EU-Recht verstoße.

Die Beklagte hielt dem entgegen, der Kläger habe seine Sorgfaltspflichten grob fahrlässig verletzt, indem er auf die Phishing-Mail und die „Fake-Anrufe“ reagierte und die Aufträge in der pushTAN-App freigab. Sie behauptete, das S-pushTAN-Verfahren sei sicher und TÜV-geprüft und eine Manipulation der Anzeige sei technisch ausgeschlossen. Der Kläger hätte die Sicherheitshinweise der Sparkasse beachten müssen.

Die EU machte fürs Online-Banking mit der Zahlungsdienste-Richtlinie PSD2 eine Zwei-Faktor-Authentifizierung obligatorisch. Beim pushTAN-Verfahren wird eine Transaktionsnummer als Push-Nachricht an eine spezielle Mobilanwendung auf dem Smartphone gesendet, was teils Angriffe ermöglicht.

Das OLG bestätigte zunächst, dass die Zahlungen vom Kläger nicht autorisiert wurden: Ihm sei zum Zeitpunkt der Freigaben nicht bewusst gewesen, dass er Echtzeit-Überweisungen bestätigte. Zugleich sah das Gericht bei ihm auch ein „grob fahrlässiges“ Verhalten. Er habe seine gesetzliche Sorgfaltspflicht aus Paragraf 675l BGB verletzt, indem er „unbekannten Tätern durch die Freigabe von Aufträgen in der S-pushTAN-App ‚auf Zuruf‘ mittelbar Zugang gewährt“ und sensible Daten nach einem Phishing-Angriff preisgegeben habe. Die Kammer unterstrich, der Kläger habe die angezeigten Daten in der S-pushTAN-App nicht überprüft, was eine vehemente Pflichtverletzung darstelle.

Trotzdem sprach das OLG der Sparkasse ein Mitverschulden von 20 Prozent zu. Dies begründete es mit einem Verstoß gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften: Die Sparkasse habe es versäumt, eine „starke Kundenauthentifizierung“ im ZAG-Sinne beim Login in das Online-Banking zu verlangen, obwohl dort „sensible Zahlungsdaten“ einsehbar waren. Das Gericht stellte fest: „Vor diesem Hintergrund war der Verstoß der Beklagten gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften für das Gelingen des betrügerischen Angriffs jedenfalls mitursächlich, weil so ohne Zutun des Klägers die aus dem Online-Banking heraus zu veranlassenden Vorbereitungsmaßnahmen und Auftragserstellungen vorgenommen werden konnten.“

Die Ausnahmevorschriften, die eine einfache Authentifizierung für den reinen Abruf des Kontostandes erlauben, griffen hier nicht, heben die Richter hervor. Es seien nämlich weitere sensible Daten zugänglich gewesen. Die Argumente des Klägers, dass die Transaktionsüberwachung unzureichend gewesen sei oder das S-pushTAN-Verfahrens nicht dem Stand der Technik entspreche, berücksichtigte das OLG nicht. Diese Behauptungen hielt es für nicht belegt.


(olb)



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