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Krypto-Assets und Börsen: Mehr Befugnisse für EU-Aufsichtsbehörde


Die Europäische Union (EU) erwägt eine stärkere Kontrolle von in der EU tätigen Börsen und Kryptowährungsunternehmen. Deren Regulierung soll nach Plänen der Europäischen Kommission von den nationalen Behörden auf die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) übertragen werden. Das sagte die ESMA-Vorsitzende Verena Ross der britischen Tageszeitung Financial Times. Solche Änderungen würden einen wichtigen Impuls für „einen stärker integrierten und global wettbewerbsfähigen Kapitalmarkt in Europa“ geben, erklärte sie. Ziel sei es, „die anhaltende Fragmentierung der Märkte“ anzugehen, „um einen einheitlicheren Kapitalmarkt in Europa zu schaffen“, so Ross weiter.

Bei der Ausarbeitung der 2023 verabschiedeten und in diesem Jahr in Kraft getretenen EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte – auf Englisch „Markets in Crypto-Assets“, kurz MiCA-Verordnung oder MiCA – hatte die Kommission ursprünglich die in Paris ansässige ESMA zur Hauptaufsichtsbehörde für Anbieter von Krypto-Asset-Dienstleistungen machen wollen. Angesichts von Zweifeln, ob die ESMA in der Lage wäre, diese Aufgabe zu bewältigen, blieb die Kontrolle über den dynamischen Kryptomarkt aber in den Händen der nationalen Aufsichtsbehörden.

Dies habe jedoch zu Ineffizienzen geführt, erklärte Ross nun gegenüber der Financial Times. Man arbeite zwar intensiv an einer einheitlichen Umsetzung der MiCA-Verordnung, so Ross. „Das bedeutet auch, dass die Menschen 27 Mal in verschiedenen nationalen Aufsichtsbehörden spezifische neue Ressourcen und Fachkenntnisse aufbauen mussten, was auf europäischer Ebene einmalig und effizienter hätte geschehen können.“ Man versuche seit geraumer Zeit mit der Kapitalmarktunion und anderen Initiativen, „einen effektiveren Kapitalmarkt aufzubauen“, sagte Ross. „Die Realität hat gezeigt, dass dies angesichts unserer sehr unterschiedlichen Marktstrukturen nicht einfach ist.“

Die EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Maria Luís Albuquerque, erklärte in einer Rede im vergangenen Monat, dass ein Vorschlag geprüft werde, „die Aufsichtsbefugnisse für die wichtigsten grenzüberschreitenden Unternehmen“, darunter Börsen, Krypto-Unternehmen und andere, auf die ESMA zu übertragen. Angesichts der damit einhergehenden Änderungen an den Governance- und Entscheidungsprozessen der ESMA würden verschiedene Modelle geprüft, „basierend auf anderen bestehenden Modellen der zentralisierten Aufsicht“, so Albuquerque.

Gerade in kleineren EU-Ländern wie Luxemburg, Malta oder Irland aber sind die Plände der EU-Kommission umstritten. Sie befürchten, dass eine Zentralisierung der Befugnisse bei der ESMA ihre jeweiligen Finanzsektoren untergraben könnte, wie die Financial Times schreibt. Claude Marx, Leiter der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde, erklärte, dass die ESMA zu einem „Monster“ werden würde, wenn sie zur Hauptaufsichtsbehörde für alle EU-Investmentfonds gemacht würde.

Demgegenüber steht die Notwendigkeit der EU, Finanzmittel für die umfangreichen Investitionen in Verteidigung, Energiewende und Digitalisierung aufzutun. Aus Sicht der ESMA-Vorsitzenden Ross hat dies neue Impulse zum Abbau, „noch bestehender Barrieren und Fragmentierungen“ gegeben. Das letzte Wort in der Angelegenheit ist noch nicht gesprochen.


(akn)



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Freitag: Festnahmen nach Kryptofonds-Aus, Android kompatibel mit Apples AirDrop


Zwei Männer wurden festgenommen, während die britische Betrugsbehörde wegen Betrugs und Geldwäsche gegen ein millionenschweres Kryptowährungsschema ermittelt. „Basis Markets“ hatte 2021 mehr als 24 Millionen Euro für einen Krypto-Hedgefonds eingesammelt, doch im Jahr darauf das Projekt eingestellt, ohne Anleger auszuzahlen. Erfreulich ist dagegen, dass Googles Quick Share und Apples AirDrop jetzt zusammenarbeiten für die kabellose Übertragung von iPhones und Android-Handys. Damit lassen sich Bilder und Videos unkompliziert zu Freunden in der Nähe transferieren, egal ob sie iPhone oder Android nutzen, zunächst aber nur für Pixel 10. Derweil ist die Bundesnetzagentur im Streit um die Vergabe von 5G-Lizenzen vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Denn das Verfahren der ersten Frequenzauktion der Bundesrepublik ist nicht sauber verlaufen. Ein jahrelanger juristischer Disput endet damit. Über die Folgen darf die Bundesnetzagentur nun selbst entscheiden – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

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Die britische Strafverfolgungsbehörde Serious Fraud Office (SFO) untersucht im Zusammenhang mit einem gescheiterten Krypto-Investmentprogramm namens „Basis Markets“ mutmaßliche Straftaten wie Betrug und Geldwäsche. Das Unternehmen hatte umgerechnet 24,3 Millionen Euro von Investoren eingesammelt. Es ist die erste große Untersuchung zu Betrug im Zusammenhang mit Kryptowährungen durch die Behörde. Im Rahmen der Untersuchung führten die Ermittler Razzien in Räumlichkeiten in West Yorkshire und London durch und verhafteten zwei Männer. Diese wurden wegen des Verdachts auf mehrfachen Betrug und Geldwäsche festgenommen. Welche Funktion sie innerhalb des Kryptowährungsschemas innehatten, wurde nicht mitgeteilt zu „Basis Markets“: Britische Behörde untersucht Zusammenbruch eines Kryptofonds.

Nutzer von Android-Smartphones greifen üblicherweise auf Messaging-Apps zurück, wenn sie etwa Bilder oder Videos an iPhone-Besitzer senden wollen, selbst wenn sie sich in unmittelbarer Nähe befinden. Bei anderen Android-Handys ist dies mit „Quick Share“ möglich, vergleichbar mit Apples AirDrop. Doch jetzt erweitert Google diese Android-Systemfunktion um die Zusammenarbeit mit Apples Ökosystem, sodass Dateien nun auch vom Android-Handy direkt und kabellos zum iPhone geschickt werden können – und umgekehrt. Zunächst ist das erweiterte Quick Share für Smartphones der Pixel-10-Serie verfügbar. Wann diese Funktion auf weitere Android-Geräte ausgedehnt wird und ob der Datentransfer auch für macOS kommt, erwähnt Google bislang nicht: Google erlaubt den direkten Datenaustauch von iPhone und Android-Smartphones.


Android Quick Share mit Apple AirDrop

Android Quick Share mit Apple AirDrop

Quick Share auf Android-Handy mit AirDrop auf iPhone

(Bild: Google)

Die Bundesnetzagentur ist mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Damit ist ein jahrelanger Streit juristisch entschieden. Es war die erste Frequenzauktion der Bundesrepublik, bei der ausdrücklich auch 5G-Lizenzen vergeben wurden: Zwischen März und Juni 2019 wurden durch die Bundesnetzagentur an vier Mobilfunknetzbetreiber Blöcke im Bereich von 2 und 3,6 Gigahertz vergeben. Deutsche Telekom, Vodafone, Telefonica und erstmals auch 1&1 Drillisch lieferten sich dabei ein Bietergefecht, an dessen Ende 6,55 Milliarden Euro gezahlt wurden. Doch das Verfahren dazu war nicht sauber, wie das Verwaltungsgericht Köln im vergangenen Jahr festgestellt hat. Es war nicht unabhängig genug von politischer Einflussnahme. Das ist jetzt bestätigt: 5G-Auktion 2019 endgültig rechtswidrig.

Mona TeleICU von Clinomic soll für eine bessere Datenverfügbarkeit in der Telemedizin sorgen und die teleintensivmedizinische Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg ermöglichen. Die Plattform ist als zugelassenes Medizinprodukt der Risikoklasse IIa zertifiziert. Sie nutzt Ende-zu-Ende-verschlüsselte Peer-to-Peer-Verbindungen für den sicheren Datenaustausch in Echtzeit. Anders als herkömmliche Video- oder Konferenzsysteme überträgt Mona dabei nicht nur Audio und Video, sondern auch medizinische Daten direkt aus angeschlossenen Systemen. So entsteht eine vollständige Sicht auf alle relevanten Patienteninformationen, unabhängig vom Standort: Aachener Projekt Mona stellt Teleintensivmedizin für Europa bereit.

Ein Klick zu schnell, ein gespeicherter Account, ein Umzug, schon ist es passiert: Die Online-Bestellung geht an die falsche Adresse. Meist gibt es zwar eine Karenzzeit, in der man selbst Änderungen oder Stornierungen vornehmen kann. Noch besser kontrolliert man aber direkt vor dem Klick auf den Kaufen-Button noch einmal die Lieferadresse. Wer eine falsche Adresse bemerkt, sollte sofort handeln und am besten den Händler anrufen und parallel versuchen, die Adresse online zu ändern. Solange der Händler das Paket noch nicht an den Versanddienstleister übergeben hat, ist ihm eine Adressänderung zumutbar, sodass dieser weiterhin in der Pflicht steht. Wie Kunden ihr Recht auf bestehende Verträge am besten einfordern, klären wir im c‘t-Podcast Vorsicht Kunde: Vertragskonditionen gelten nach Fehllieferung weiter.

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Auch noch wichtig:


(fds)



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Google erlaubt den direkten Datenaustauch von iPhone und Android-Smartphones


Nutzer von Android-Smartphones greifen üblicherweise auf Messaging-Apps zurück, wenn sie etwa Bilder oder Videos an iPhone-Besitzer senden wollen, selbst wenn sie sich in unmittelbarer Nähe befinden. Bei anderen Android-Handys ist dies mit „Quick Share“ möglich, vergleichbar mit Apples AirDrop. Doch jetzt erweitert Google diese Android-Systemfunktion um die Zusammenarbeit mit Apples Ökosystem, sodass Dateien nun auch vom Android-Handy direkt und kabellos zum iPhone geschickt werden können – und umgekehrt. Zunächst ist das erweiterte Quick Share für Smartphones der Pixel-10-Serie verfügbar.

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Das kommt nicht überraschend. Schon Ende August wurde bekannt, dass Google mit Quick Share für iPhones und Macs experimentiert, nachdem entsprechende Hinweise im Code einer Beta-Version von Googles Play-Services-App gefunden wurden. Das deutete darauf hin, dass der Konzern daran arbeitet, Android besser mit iOS und macOS zu verzahnen. Damals ging man allerdings noch davon aus, dass iPhone- oder Mac-Nutzer eine entsprechende App für Quick Share auf ihren Geräten installieren müssten.

Das erspart Google den Apple-Anwendern, indem Quick Share direkt mit Apples AirDrop kombiniert wird. Das ist bislang allerdings auf Pixel-10-Handys beschränkt. Wird Quick Share auf einem solchen Android-Smartphone aktiviert und eine oder mehrere Dateien zum Versand ausgewählt, findet das System nun auch iPhones in der näheren Umgebung. Wenn der Datentransfer gestartet wird, zeigt das Apple-Gerät eine entsprechende AirDrop-Benachrichtigung und fragt, ob die Datei(en) akzeptiert werden soll(en).


Android Quick Share mit Apple AirDrop

Android Quick Share mit Apple AirDrop

Quick Share auf Android-Handy mit AirDrop auf iPhone

(Bild: Google)

Umgekehrt können iPhone-Nutzer jetzt auch per AirDrop Dateien zu Android-Smartphones der Pixel-10-Serie schicken. Dafür ist es allerdings notwendig, auf dem Pixel 10 zunächst den Empfang zu aktivieren. Ansonsten wird das Android-Gerät nicht von Apples AirDrop gefunden.

Google betont im eigenen Blog-Beitrag, dass diese Funktion „mit höchstem Sicherheitsanspruch entwickelt“ wurde und die Daten „von unabhängigen Sicherheitsexperten geprüften Sicherheitsvorkehrungen geschützt“ sind. Die Erweiterung von Quick Share ist demnach der nächste Schritt zu der „von Nutzern gewünschten besseren Kompatibilität zwischen Betriebssystemen“. Wann diese Funktion auf weitere Android-Geräte neben der Pixel-10-Serie ausgedehnt wird, erwähnt Google dabei allerdings nicht.

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Diese Systemfunktion Androids war früher als „Nearby Share“ bekannt und hieß dann „Quick Share from Google“. Anfang dieses Jahres wurde Googles AirDrop-Alternative erneut umbenannt – in Quick Share. Ob und wann Quick Share künftig auch mit weiteren Apple-Geräten wie MacBooks funktionieren wird, ist ebenfalls noch unklar.


(fds)



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Over-Ear-Kopfhörer: Grell Audio OAE2 im Test


Axel Grell ist einer der profiliertesten Kopfhörer-Entwickler weltweit. Für Sennheiser erschuf er Ende der 90er den HD 600, der noch heute in vielen Studios als neutraler Standard gilt. Mit seiner Firma Grell Audio legt er nun seinen zweiten offenen Kopfhörer OAE2 mit Kabelanschluss vor.

Während der Vorgänger OAE1 über den Onlineshop Drop in den USA vertrieben wurde, soll der neue Kopfhörer Anfang Dezember 2025 für 500 Euro auch in den deutschen Fachhandel kommen.

Die dynamischen Wandler hat Grell noch etwas weiter angewinkelt als früher, damit die Ohren den Eindruck haben, der Schall komme von vorn. Davon profitiert die Stereobühne, die der OAE2 natürlicher auffächert als andere Modelle.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Over-Ear-Kopfhörer: Grell Audio OAE2 im Test“.
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