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Künstliche Intelligenz

Länder wollen Urheberpauschale für KI


Die Rundfunkkommission der Länder hat ein Diskussionspapier für einen „Digitale-Medien-Staatsvertrag“ (DMStV) vorgelegt, das umfassende Maßnahmen zur Sicherung der kommunikativen Grundlagen einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft vorsieht. Im Zentrum der Initiative, auf die sich die Rundfunkreferenten am Donnerstag verständigt haben, steht die Bewältigung der Herausforderungen des KI-Zeitalters.

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Ein zentrales in den Eckpunkten skizziertes Vorhaben ist die Einführung eines eigenständigen, gesetzlichen Vergütungsanspruchs für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke beim Training und Einsatz von Systemen für generative KI wie ChatGPT, Gemini oder Claude. Ziel ist ein Lizenzmodell, das durch kollektive Wahrnehmung über Verwertungsgesellschaften einen fairen Ausgleich zwischen Innovation und den Interessen der Rechteinhaber, insbesondere aus dem journalistisch-redaktionellen Bereich, schafft.

Gleichzeitig sollen die Transparenzpflichten für KI-Anbieter verschärft werden. Diese müssten detailliert offenlegen, welche Werke konkret für das Training großer Sprachmodelle zum Einsatz kamen, sobald die Nutzung über eine bloße Zusammenfassung hinausgeht. Eine klare Kennzeichnungspflicht soll auch für Crawler und Bots gelten.

Im Rahmen der jüngsten großen Urheberrechtsnovelle hat die EU Ausnahmen vom exklusiven Verwertungsrecht für Text- und Data-Mining (TDM) festgelegt. Der Bundestag hat diese Vorgaben im Urheberrechtsgesetz umgesetzt. Demnach ist die Vervielfältigung von rechtmäßig zugänglichen digitalen Werken etwa zum Training von Algorithmen erlaubt, um „daraus Informationen insbesondere über Muster, Trends und Korrelationen zu gewinnen“.

Diese Berechtigung gilt für Forschungseinrichtungen, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen: Diese dürfen keine kommerziellen Zwecke verfolgen, müssen sämtliche Gewinne in die Wissenschaft reinvestieren oder im Rahmen eines staatlich anerkannten Auftrags im öffentlichen Interesse tätig sein. Das soll verhindern, dass Institute umfangreich Daten im Dienste von Unternehmen schürfen.

Angesichts der zunehmenden Verbreitung von generativen KI-Systemen wollen die Länder prüfen lassen, ob die bestehenden TDM-Regeln angemessen sind. Ein wichtiger Punkt ist der Nutzungsvorbehalt der Rechteinhaber: Ihnen ist es sowohl nach nationalem als auch nach europäischem Recht gestattet, die Nutzung ihrer Werke für TDM ausdrücklich auszuschließen.

Damit diese Sperre wirksam und rechtssicher funktioniert, braucht es laut dem Papier klare formelle Vorgaben zur Erklärung und Wirkung des Vorbehalts. Letztlich müsse ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Urheberschutz und der Innovationsförderung gewährleistet werden, um ein stabiles Medienumfeld und verlässliche Vergütungsstrukturen zu sichern. Zuvor forderte schon der Deutsche Kulturrat eine angemessene Vergütung für die KI-Nutzung geschützter Werke. Er verweist auf deutliche Stimmen, wonach die TDM-Schranke hier nicht greife.

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Die Länder drängen zudem darauf, Chatbot-Betreiber in die medienrechtliche Verantwortung zu nehmen, insbesondere wenn ihre Systeme einem eigenen Inhalteangebot gleichkommen. Dafür sollen verpflichtende Quellenangaben und Verlinkungen sowie Plausibilitätschecks anhand verlässlicher Berichte eingeführt werden.

Um Inhalteanbieter zu stärken und ihre Refinanzierung zu sichern, strebt die Rundfunkkommission ein ausgeglichenes Regulierungsumfeld an. Dies erfordere eine Überprüfung von Werbevorschriften, um zusätzliche Reklameverbote vor allem im Fernsehen zu vermeiden und ein Gleichgewicht beim Zugang zu Werbeerlösen zwischen traditionellem Rundfunk, rundfunkähnlichen Telemedien und konkurrierenden Vermittlungsdiensten (Plattformen) herzustellen.

Anbieter, die nach journalistischen Standards arbeiten und in diese investieren, sollen im Online-Umfeld besonders geschützt werden. Die Länder erwägen hier, Diskriminierungsverbote zu konkretisieren, etwa indem die Auffindbarkeit nicht wegen Paywalls oder externer Links benachteiligt werden darf. Es soll mindestens ein gleichberechtigtes Ausspielen eigenständig recherchierter und redaktionell verantworteter Inhalte gegenüber ausschließlich KI-generierten Inhalten auf Plattformen gewährleistet werden.

Um die Auffindbarkeit journalistischer Inhalte zu fördern, sollen die bestehenden Regeln für Benutzeroberflächen evaluiert und fortentwickelt werden. Die Kriterien für einen öffentlichen Mehrwert der Berichterstattung sollen geschärft werden, um den Zugang zu verlässlichen Inhalten zu sichern und Anreize für entsprechende Investitionen zu bieten. Die Sichtbarkeit von Medieninhalten in Suchergebnissen, Feeds und Timelines soll steigen. Dafür könnten Anbieter verlässliche Inhalte mit Labels kennzeichnen, um eine bevorzugte Auswahl durch Algorithmen zu ermöglichen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Schutz freier Kommunikationsräume. Dazu zählt der Schutz vor manipulativen Verbreitungstechniken. Praktiken wie Fake Accounts, Social Bots und intransparente Bezahlung von Posts oder Klicks müssten unterbunden werden, heißt es. Ferner soll die Sicherung der redaktionellen Unabhängigkeit und Transparenz verbessert werden.

Die Länder erwägen auch, die Medienaufsicht beim Löschen unzulässiger Inhalte zu verschärfen und weitere Straftatbestände etwa zu Doxxing, Belohnung und Billigung von Rechtsverstößen oder das Beleidigen von Personen des politischen Lebens in den Medien-Staatsvertrag und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag aufzunehmen. Das soll einen Gleichlauf zwischen Medienregulierung und Strafverfolgung gewährleisten. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) betonte als Kommissionsvorsitzender: „Wir wollen in Europa und in Deutschland die Regeln unserer gesellschaftlichen Debatten auch im digitalen Zeitalter selbst erarbeiten und nicht von Tech-Giganten bestimmen lassen.“ Erste Vorschläge für einen DMStV, bei denen es vor allem ums Umsetzen europäischer Rechtsakte geht, machten die Länder schon im Sommer.


(nen)



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Künstliche Intelligenz

Microsoft-Cloud-Security: Drei kostenlose Tools, die jeder Admin kennen sollte


Wer Microsofts Cloud verantwortungsvoll und sicher nutzen will, muss an den richtigen Stellschrauben drehen. Zum Glück gibt es professionelle, kostenlose Tools, die dabei helfen, diese zu finden und richtig zu justieren. Doch deren Bedienung ist nicht ganz trivial und erfordert Verständnis, wie Microsofts Cloud funktioniert und Angreifer die vorhandenen Schwachpunkte tatsächlich ausnutzen.

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Das heise security Webinar am 28. Januar 2026 hilft dabei; wer noch dieses Jahr bucht, spart mit dem Frühbuchertarif. Der Referent Tim Mittermeier stellt nicht nur ScubaGear, PurpleKnight und EntraFalcon vor. Es zeigt ganz konkret, wie man diese selbst nutzen kann, um oft ausgenutzte Schwachstellen aufzuspüren und die Sicherheit seines M365-Tenants zu verbessern. Auch und besonders dann, wenn man diesen noch parallel mit einem klassischen Active Directory im sogenannten Hybrid-Betrieb nutzt.

Im Webinar geht es vor allem darum, reale Angriffe zu verhindern. Tim Mittermeier erläutert dazu typische Angriffstechniken, um sich Zugriff auf Cloud-Infrastrukturen zu verschaffen und Privilegien zu erhöhen. Darauf aufbauend erklärt er mit praktischen Beispielen, wie man solche Schwachstellen in Microsoft Entra ID und M365 mit den vorgestellten Werkzeugen gezielt aufspürt. Abschließend gibt er Tipps zur Härtung der Entra-Mandanten und M365-SaaS-Applikationen. Administratoren und Sicherheitsverantwortliche erhalten damit direkt umsetzbare Hilfestellung bei der sicheren Konfiguration ihres M365-Tenants.

Das Webinar dauert insgesamt etwa 3 Stunden und sieht dabei reichlich Zeit für Ihre Fragen und natürlich die Antworten darauf vor. Es richtet sich an alle, die Microsoft 365 in Unternehmen oder Behörden einsetzen und dabei auch für dessen Sicherheit und Compliance verantwortlich sind. Die Teilnahme kostet 195 Euro; wer bis zum 31. Dezember bucht, bekommt es noch zum Frühbuchertarif von 175 Euro. Mitglieder von heise security PRO können natürlich kostenlos daran teilnehmen und dieses und viele weitere heise-security-Webinare jederzeit in der exklusiven PRO-Mediathek abrufen.

Das PRO-Abo gibt es übrigens auch nur noch bis zum 31. Dezember zum reduzierten Jubiläums-Preis von 995 Euro. Das enthält neben den Webinaren auch ein Tour-Ticket, den wöchentlichen, exklusiven Security-PRO-Newsletter und vieles mehr. Genaueres zu heise security PRO erfahren Sie hier:


(ju)



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VW ID. Polo Technik erklärt: Ein Baukasten für die Kleinen


Volkswagen hat die technischen Daten des ID. Polo veröffentlicht und gibt so auch wesentliche Details des ID. Cross, des Cupra Raval sowie des Skoda Epiq bekannt. Alle basieren auf dem MEB+, dem weiterentwickelten Modularen Elektrifizierungsbaukasten des Konzerns. Der ID. Polo geht Ende April 2026 in den Verkauf. Was kann er?

Anders als die bisherigen MEB-Elektroautos bekommt die Kleinwagenfamilie einen Frontantrieb. Die Einstiegsversion des VW ID. Polo soll „unter 25.000 Euro“ kosten. Für diesen Preis gibt es eine Traktionsbatterie mit 37 kWh verfügbarem Energieinhalt. Die Reichweite gibt VW mit etwa 300 km im gesetzlichen Messverfahren WLTP an.


VW ID. Polo Abmessungen

VW ID. Polo Abmessungen

Bei den Außenmaßen ist der ID. Polo nahezu identisch mit dem Polo VI, der mit Verbrennungsmotoren seit 2017 gebaut wird und vorerst parallel angeboten wird.

(Bild: VW)

Alternativ und gegen Aufpreis hat der ID. Polo 52 kWh Netto-Energieinhalt. Hier reklamiert Volkswagen eine vorläufige Normreichweite von 450 km. Die maximale Ladeleistung liegt bei 130 kW, und für den Standardhub von zehn auf 80 Prozent vergehen 23 Minuten. Zum Vergleich: In der Basisvariante ist bei 90 kW Schluss, und es werden 27 Minuten benötigt. Diese Werte beziehen sich natürlich auf das Laden an einer DC-Säule. Zu Hause an der Wallbox mit Wechselstrom sind 11 kW serienmäßig. Die gemeinsame Ladebuchse für beides ist vorne rechts montiert.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „VW ID. Polo Technik erklärt: Ein Baukasten für die Kleinen“.
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Künstliche Intelligenz

Gartner-Prognosen: KI macht denkfaul und schafft neue Abhängigkeiten


Einen ganzen Strauß an Prognosen zur Künstlichen Intelligenz hat Gartner auf seinem jüngsten Symposium in Barcelona vorgestellt. Gartner-Analyst Gene Alvarez unterstrich die Bedeutung der erwarteten Herausforderungen: „Die IT-Führungskräfte stehen vor einem entscheidenden Jahr, in dem sich gravierende Umbrüche, Innovationen und Risiken in beispielloser Geschwindigkeit ausbreiten werden.“

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In der zentralen Präsentation wurde an erster Stelle betont, dass bis 2027 „bei 75 Prozent aller Einstellungen Zertifizierungen und Tests zur KI-Kompetenz verlangt werden.“ Diese neuen Fähigkeiten zu erwerben sei Gartner-Analyst Leigh McMullen zufolge jedoch nicht so einfach, denn „die klassischen Bildungseinrichtungen hinken dem Bedarf deutlich hinterher“.

Die zweite Prognose basiert auf einer viel beachteten Studie von Microsoft: „KI macht Denkfaul!“, heißt es kurz und knapp. Gemeint ist damit, dass innerhalb des nächsten Jahres der Verfall kritischer Denkfähigkeiten aufgrund des Einsatzes von GenAI viele Unternehmen dazu veranlassen wird, „KI-freie“ Kompetenzbewertungen einzuführen. „Wenn wir KI wie einen Zauberer nutzen, kann es uns zehn Jahre zurückwerfen“, lautet die Warnung von Gartner.

In der dritten Vorhersage ging es um die digitale Souveränität. Laut Gartner werden bis 2027 über ein Drittel aller Länder regionale KI-Plattformen mit proprietären Kontextdaten einsetzen. Das klingt nach nationaler Souveränität, läuft aber laut Gartner faktisch auf eine neue Abhängigkeit hinaus. „Wer die Kontextdaten kontrolliert, kontrolliert die Wertschöpfung“, ist das Fazit der Marktforscher.

Was die neuen KI-Agenten angeht, meint Gartner, dass bis 2028 80 Prozent aller kundenorientierten Prozesse von Multiagentensystemen ausgeführt werden. Die Begründung ist plausibel: Agentensysteme absorbieren Routine, und Routine ist der größte Kosten- und Frustrationsblock. Und so wird der Einsatz von KI-Agenten rasant zunehmen. „2028 werden 90 Prozent aller B2B-Käufe über KI-Agenten abgewickelt“, so die bemerkenswerte Prognose. Das bedeutet: Produkte müssen maschinenlesbar werden, sonst existieren sie für die KI-Agenten nicht.

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Dass KI auch gefährlich sein kann, ist bekannt. Gartner prognostiziert, dass bis 2028 mehr als 2.000 Klagen wegen Tod durch KI aufkommen werden. Der Grund: „Viele autonome Systeme, die ohne robuste Sicherheitslogik handeln, erzeugen zwangsläufig Haftungsfälle.“ Die häufig fehlende Transparenz ist also keine philosophische Frage mehr, sondern fällt in die Kategorie Forensik und Schadenregulierung.

Eine besonders steile These lautet: „Bis 2030 werden 20 Prozent aller Geld-Transaktionen programmierbar sein.“ Das bedeutet: Geld transportiert auch Regeln und Vorgaben und damit werden Geld-Transaktionen kontextsensitiv und die KI-Agenten erhalten eine wirtschaftliche Handlungsmacht.

Die nächste Prognose besagt, dass bis 2027 die Kosten-Nutzen-Lücke bei prozessorientierten Dienstleistungsverträgen durch die Neuentwicklung von KI-Agenten um mindestens 50 Prozent reduziert werden kann. Schon jetzt erkennen KI-Agenten implizites Wissen, was zu neuen Assets führt. Beispielsweise eine kontinuierliche, innovationsbasierte Preisgestaltung.

Eine deutliche Warnung betrifft die vielen Compliance-Aktivitäten: „Bis 2027 werden fragmentierte KI-Regulierungen die Hälfte der Weltwirtschaft betreffen und fünf Milliarden Dollar an Kosten verursachen.“ Die Prognose basiert darauf, dass es bereits weltweit rund 1.000 KI-Gesetzesinitiativen gibt, ohne dass eine einheitliche KI-Definition besteht. Damit wird KI-Governance zum Lotteriespiel.

Parallel dazu gab es weitere Prognosen, beispielsweise für die Software-Entwicklung. In der Meldung „Software Engineering Trends“ schrieb Gartner im Sommer: „KI-native Softwareentwicklung ist inzwischen Standard, LLM-basierte Anwendungen sowie Multiagentensysteme sind unverzichtbar“. In Barcelona wurde diese Aussage dann weiter gestützt: „Entwickler müssen ihre Basiswerkzeuge, Delivery Pipelines und Qualitätsmetriken vollständig auf KI ausrichten“. Ein weiteres Prognose-Instrument ist das „Emerging Technology Adoption Radar“. Es ordnete mehr als 100 Technologien entlang von Zeithorizonten zwischen einem und acht Jahren ein. Dort finden sich Trends, die es selten in die Headlines schaffen, wie Desinformation-Security, Digital Twin von Organisationen, Quantum-KI oder Homomorphic Encryption. Interessant war der Hinweis, dass der Kern der technologischen Verschiebung nicht die Funktionalität ist, sondern das Vertrauen.

Eine weitere Präsentation trug den Titel „Top Strategic Technology Trends“. Dazu gehören laut Gartner KI-native Entwicklungs-Plattformen, KI-Supercomputer, Multiagenten-Systeme, Domain-spezifische Modelle, proaktive Cybersecurity und Geopatriation als neue Einschränkung. Insgesamt gab es bei Gartner so viele Prognosen, dass praktisch kein Buzzword unberücksichtigt blieb. Nötig wäre eine abgestimmte Einordnung der einzelnen Trends und ein begründetes Gesamt-Ranking. Positiv ist zu vermerken, dass Gartner trotz des unbestreitbaren Potenzials von KI eine unterschwellig kritische Einstellung einnimmt. Immer wieder gab es Hinweise auf Neo-Luddite-Bewegungen, nationale KI-Verbote und eine mögliche gesellschaftliche Gegenreaktion auf KI durch Überwachung und Kontrollverlust.

Die Gartner-Prognosen übertreiben – wie immer – aber sie verlaufen entlang einer realen tektonischen Verschiebung, die durch KI ausgelöst wurde. Nicht die genannten Jahreszahlen sind entscheidend, sondern die Richtungen: KI-Agenten reorganisieren die Wertschöpfung, Regulierungen fragmentieren Märkte, Daten werden geopolitisch und Produktivitätswerkzeuge stehen vor einem Generationswechsel. Die offenen Fragen betreffen die Governance, Skills und Politik. Für die IT-Beschäftigten wird es wichtig sein, ob sich die Prognose eines hundertprozentigen KI-Einsatzes bei all ihren Arbeiten als technologische Notwendigkeit oder als ein Marketing-Gag entpuppt.


(fo)



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