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Künstliche Intelligenz

Länder wollen Urheberpauschale für KI


Die Rundfunkkommission der Länder hat ein Diskussionspapier für einen „Digitale-Medien-Staatsvertrag“ (DMStV) vorgelegt, das umfassende Maßnahmen zur Sicherung der kommunikativen Grundlagen einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft vorsieht. Im Zentrum der Initiative, auf die sich die Rundfunkreferenten am Donnerstag verständigt haben, steht die Bewältigung der Herausforderungen des KI-Zeitalters.

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Ein zentrales in den Eckpunkten skizziertes Vorhaben ist die Einführung eines eigenständigen, gesetzlichen Vergütungsanspruchs für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke beim Training und Einsatz von Systemen für generative KI wie ChatGPT, Gemini oder Claude. Ziel ist ein Lizenzmodell, das durch kollektive Wahrnehmung über Verwertungsgesellschaften einen fairen Ausgleich zwischen Innovation und den Interessen der Rechteinhaber, insbesondere aus dem journalistisch-redaktionellen Bereich, schafft.

Gleichzeitig sollen die Transparenzpflichten für KI-Anbieter verschärft werden. Diese müssten detailliert offenlegen, welche Werke konkret für das Training großer Sprachmodelle zum Einsatz kamen, sobald die Nutzung über eine bloße Zusammenfassung hinausgeht. Eine klare Kennzeichnungspflicht soll auch für Crawler und Bots gelten.

Im Rahmen der jüngsten großen Urheberrechtsnovelle hat die EU Ausnahmen vom exklusiven Verwertungsrecht für Text- und Data-Mining (TDM) festgelegt. Der Bundestag hat diese Vorgaben im Urheberrechtsgesetz umgesetzt. Demnach ist die Vervielfältigung von rechtmäßig zugänglichen digitalen Werken etwa zum Training von Algorithmen erlaubt, um „daraus Informationen insbesondere über Muster, Trends und Korrelationen zu gewinnen“.

Diese Berechtigung gilt für Forschungseinrichtungen, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen: Diese dürfen keine kommerziellen Zwecke verfolgen, müssen sämtliche Gewinne in die Wissenschaft reinvestieren oder im Rahmen eines staatlich anerkannten Auftrags im öffentlichen Interesse tätig sein. Das soll verhindern, dass Institute umfangreich Daten im Dienste von Unternehmen schürfen.

Angesichts der zunehmenden Verbreitung von generativen KI-Systemen wollen die Länder prüfen lassen, ob die bestehenden TDM-Regeln angemessen sind. Ein wichtiger Punkt ist der Nutzungsvorbehalt der Rechteinhaber: Ihnen ist es sowohl nach nationalem als auch nach europäischem Recht gestattet, die Nutzung ihrer Werke für TDM ausdrücklich auszuschließen.

Damit diese Sperre wirksam und rechtssicher funktioniert, braucht es laut dem Papier klare formelle Vorgaben zur Erklärung und Wirkung des Vorbehalts. Letztlich müsse ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Urheberschutz und der Innovationsförderung gewährleistet werden, um ein stabiles Medienumfeld und verlässliche Vergütungsstrukturen zu sichern. Zuvor forderte schon der Deutsche Kulturrat eine angemessene Vergütung für die KI-Nutzung geschützter Werke. Er verweist auf deutliche Stimmen, wonach die TDM-Schranke hier nicht greife.

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Die Länder drängen zudem darauf, Chatbot-Betreiber in die medienrechtliche Verantwortung zu nehmen, insbesondere wenn ihre Systeme einem eigenen Inhalteangebot gleichkommen. Dafür sollen verpflichtende Quellenangaben und Verlinkungen sowie Plausibilitätschecks anhand verlässlicher Berichte eingeführt werden.

Um Inhalteanbieter zu stärken und ihre Refinanzierung zu sichern, strebt die Rundfunkkommission ein ausgeglichenes Regulierungsumfeld an. Dies erfordere eine Überprüfung von Werbevorschriften, um zusätzliche Reklameverbote vor allem im Fernsehen zu vermeiden und ein Gleichgewicht beim Zugang zu Werbeerlösen zwischen traditionellem Rundfunk, rundfunkähnlichen Telemedien und konkurrierenden Vermittlungsdiensten (Plattformen) herzustellen.

Anbieter, die nach journalistischen Standards arbeiten und in diese investieren, sollen im Online-Umfeld besonders geschützt werden. Die Länder erwägen hier, Diskriminierungsverbote zu konkretisieren, etwa indem die Auffindbarkeit nicht wegen Paywalls oder externer Links benachteiligt werden darf. Es soll mindestens ein gleichberechtigtes Ausspielen eigenständig recherchierter und redaktionell verantworteter Inhalte gegenüber ausschließlich KI-generierten Inhalten auf Plattformen gewährleistet werden.

Um die Auffindbarkeit journalistischer Inhalte zu fördern, sollen die bestehenden Regeln für Benutzeroberflächen evaluiert und fortentwickelt werden. Die Kriterien für einen öffentlichen Mehrwert der Berichterstattung sollen geschärft werden, um den Zugang zu verlässlichen Inhalten zu sichern und Anreize für entsprechende Investitionen zu bieten. Die Sichtbarkeit von Medieninhalten in Suchergebnissen, Feeds und Timelines soll steigen. Dafür könnten Anbieter verlässliche Inhalte mit Labels kennzeichnen, um eine bevorzugte Auswahl durch Algorithmen zu ermöglichen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Schutz freier Kommunikationsräume. Dazu zählt der Schutz vor manipulativen Verbreitungstechniken. Praktiken wie Fake Accounts, Social Bots und intransparente Bezahlung von Posts oder Klicks müssten unterbunden werden, heißt es. Ferner soll die Sicherung der redaktionellen Unabhängigkeit und Transparenz verbessert werden.

Die Länder erwägen auch, die Medienaufsicht beim Löschen unzulässiger Inhalte zu verschärfen und weitere Straftatbestände etwa zu Doxxing, Belohnung und Billigung von Rechtsverstößen oder das Beleidigen von Personen des politischen Lebens in den Medien-Staatsvertrag und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag aufzunehmen. Das soll einen Gleichlauf zwischen Medienregulierung und Strafverfolgung gewährleisten. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) betonte als Kommissionsvorsitzender: „Wir wollen in Europa und in Deutschland die Regeln unserer gesellschaftlichen Debatten auch im digitalen Zeitalter selbst erarbeiten und nicht von Tech-Giganten bestimmen lassen.“ Erste Vorschläge für einen DMStV, bei denen es vor allem ums Umsetzen europäischer Rechtsakte geht, machten die Länder schon im Sommer.


(nen)



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Künstliche Intelligenz

Netflix, Amazon und Apple angeblich an Warner-Bros.-Kauf interessiert


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die Käufersuche von Warner Bros. Discovery schreitet voran: Einem Bericht von Bloomberg zufolge will das Medienunternehmen seinen Interessenten noch in dieser Woche Geheimhaltungsverträge zur Unterschrift vorlegen, bevor es finanzielle Informationen mit ihnen teilt. Diese Informationen brauchen Interessenten, um über eine mögliche Übernahme zu entscheiden.

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Zu den potenziellen Käufern gehören dem Bloomberg-Bericht zufolge zahlreiche namhafte Firmen: Bloomberg nennt sowohl Netflix als auch die Streaming-Konkurrenten Amazon und Apple. Auch Comcast soll zu den interessierten Firmen gehören. Warner Bros. hat bereits ein Angebot von Paramount Skydance abgelehnt, das als zu niedrig empfunden wurde.

HBO als Hauptpreis

Die Übernahme der erst 2022 fusionierten Firmen WarnerMedia und Discovery dürfte der nächste Mega-Deal im US-amerikanischen Mediengeschäft werden. Zu Warner gehört unter anderem der Fernseh- und Streaming-Anbieter HBO, der hinter vielen der bekanntesten Serien der vergangenen Jahrzehnte steht – unter anderem „Game of Thrones“, „The Wire“ und „Succession“.

In Deutschland werden die HBO-Inhalte aktuell bei Sky ausgesendet, in den USA betreibt HBO einen eigenen Streaming-Dienst. Anfang des kommenden Jahres soll der HBO-Dienst auch in Deutschland angeboten werden.
Weil zum Portfolio von Warner Bros. Discovery auch der häufig Trump-kritische Nachrichtensender CNN gehört, hat ein möglicher Deal auch eine politische Komponente. Dass das Nachrichtengeschäft der Trump-Regierung bei solchen Übernahmen nicht als sakrosankt gilt, zeigte schon die Fusion von Paramount und Skydance. Die FCC, die als Medienaufsichtsbehörde ein Mitspracherecht bei derartigen Übernahmen hat, hat dem Deal erst zugestimmt, nachdem die Paramount-Tochter CBS dem US-Präsidenten in einem Rechtsstreit nachgab.


(dahe)



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Künstliche Intelligenz

Drei Fragen und Antworten: Identitätsmanagement ohne Identitätskrise – so geht’s


Zunehmende Cyberdrohungen und rasante technologische Entwicklungen wie die steigende Zahl nicht-menschlicher Identitäten stellen das Identity and Access Management (IAM) der Unternehmens-IT vor neue Herausforderungen. Historisch gewachsene Toolsilos und hergebrachte Konzepte helfen da nur bedingt, sagt Martin Kuppinger, Titelautor der neuen iX 11/25. Er plädiert für übergreifende und ganzheitliche Strategien im IAM, eine Identity Fabric.

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Martin Kuppinger

Martin Kuppinger

Martin Kuppinger ist Gründer des Analystenunternehmens KuppingerCole und als Principal Analyst verantwortlich für den Bereich Research.

Welche Komponenten machen heutzutage ein solides Identity Access Management aus?

Klassisch gibt es drei Kernelemente im IAM: Das Benutzer- und Berechtigungsmanagement (IAM, Identity & Access Management), das Zugangsmanagement und die Authentifizierung (Access Management) und die Zugriffssteuerung für privilegierte Benutzer wie Administratoren (PAM, Privileged Access Management). In letzter Zeit hat NHI Management (Non Human Identity Management) viel Aufmerksamkeit gewonnen. Außerdem gibt es eine wachsende Zahl ergänzender Lösungen. Deshalb sollte man für ein solides Access Management auch nicht bei den Komponenten, sondern beim Gesamtkonzept, der „Identity Fabric“ als orchestrierte, vernetzte und gesamtheitliche Lösung, beginnen.

Und wie sollten Unternehmen ihre IAM-Strategie am besten auslegen, um mit der hohen Dynamik der technischen Entwicklung mitzuhalten?

Genau hier wird deutlich, dass die klassischen Kernfunktionen alleine nicht mehr ausreichen. Der Schritt weg von statischen Berechtigungen hin zu einer dynamischen Zugriffssteuerung, ferner starke und kennwortlose Authentifizierung sowie eine kontinuierliche Überwachung von Zugriffen und Reaktion auf Anomalien sind ebenso zwingend wie eine Unterstützung aller Identitätstypen. Der Fokus muss darauf liegen, die richtigen Fähigkeiten zu haben. Das Denken in starren Tool-Kategorien lässt zu viele Lücken offen.

Identitäten braucht man ja nicht mehr nur für Menschen – welche Bedeutung haben Maschinenidentitäten inzwischen?

Je nach Quelle kann man davon ausgehen, dass es mindestens 40- bis 80-mal so viele nicht-menschliche Identitäten (Non Human Identities, NHIs) gibt, die manchmal auch als Maschinenidentitäten bezeichnet werden. Je nach Definition – wenn man vernetzte Dinge einbezieht – kann der Faktor noch deutlich höher sein. Hier geht es auch um die Verwaltung von neuen Identitätstypen, die durch KI entstehen, wie die von autonom agierenden KI-Agenten sowie die komplexen Beziehungen zu anderen Identitäten.

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Die meisten dieser Identitäten werden außerhalb des klassischen IAM-Fokus auf menschliche Identitäten erzeugt. Viele werden automatisch erzeugt und sind kurzlebig. Dafür braucht es andere IAM-Ansätze, weil auch NHIs Angriffsflächen darstellen und entsprechend verwaltet und geschützt werden müssen.

Martin, vielen Dank für die Antworten! Einen Überblick zur Identity Fabric als IAM-Strategie gibt es in der neuen iX. Außerdem zeigen wir, wie man in der AWS-Cloud Lücken im eigenen IAM aufdecken kann – und werfen einen Blick auf den quelloffenen Identity-Provider Keycloak. All das und viele weitere Themen finden Leser im November-Heft, das ab sofort im heise Shop oder am Kiosk erhältlich ist.

In der Serie „Drei Fragen und Antworten“ will die iX die heutigen Herausforderungen der IT auf den Punkt bringen – egal ob es sich um den Blick des Anwenders vorm PC, die Sicht des Managers oder den Alltag eines Administrators handelt. Haben Sie Anregungen aus Ihrer tagtäglichen Praxis oder der Ihrer Nutzer? Wessen Tipps zu welchem Thema würden Sie gerne kurz und knackig lesen? Dann schreiben Sie uns gerne oder hinterlassen Sie einen Kommentar im Forum.


(axk)



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EU-Staaten für Mindestalter in sozialen Netzen


Die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten sprechen sich für Altersgrenzen auf Plattformen wie TikTok und Facebook aus – wollen ihre nationalen Zuständigkeiten aber nicht an Brüssel abgeben. Es sei wichtig, Minderjährige im digitalen Raum zu schützen, unter anderem durch ein Mindestalter für den Zugang zu sozialen Medien, heißt es in einer beim EU-Gipfel in Brüssel beschlossenen Erklärung.

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EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte der Debatte mit ihrer Forderung nach einer Altersgrenze in den sozialen Medien zuletzt neuen Auftrieb gegeben. Eine Expertengruppe sollte demnach bis Ende des Jahres über das beste Vorgehen für Europa beraten. Es könne und müsse mehr getan werden, um Kinder im Internet besser zu schützen, sagte ein Kommissionssprecher.

Von der Leyen verglich mögliche Altersvorgaben für Social Media mit denen für Tabak und Alkohol. Die deutsche Politikerin nannte zudem Australien als mögliches Vorbild. Dort ist es bereits beschlossene Sache, dass Jugendliche künftig erst ab 16 Jahren Plattformen wie X, TikTok, Facebook und Instagram nutzen dürfen.

In Deutschland ist das Thema umstritten. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte sich ebenfalls für ein Mindestalter ausgesprochen. Auch die Grünen-Chefin Franziska Brantner befürwortet die Idee. CSU-Chef Markus Söder hingegen argumentierte: Ein Verbot mache TikTok, Instagram und Co. eher noch interessanter für Jugendliche und Kinder.

An den technischen Voraussetzungen für Altersbeschränkungen arbeitet die EU bereits. Denn die Europäische Kommission entwickelt eine Verifizierungs-App zum Jugendschutz. Das Ziel: verlässliche Altersnachweissysteme für Inhalte, die nicht für Kinder und Jugendliche geeignet sind.

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(mho)



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