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Datenschutz & Sicherheit

Lasst ihr ChatGPT auch eure Liebesbriefe schreiben?


„Hey ChatGPT, schreib mir was Nettes für meine Freundin.“ „Mach ich“, sagt die Maschine und wir sagen „Danke“. Danke, dass du uns das Denken abnimmst, das Fühlen gleich mit. Bald schreiben wir nicht mehr nur mit generativer KI, sondern sind ihre Anhängsel: halb Mensch, halb Prompt.

Überall, wo früher Gedanken waren, sind jetzt Textvorschläge. Die Schule? Automatisch. Hausarbeiten, Gedichte, Bewerbungsschreiben? Alles generiert, alles glatt, alles gleich. Selbst Liebesnachrichten klingen wie Werbeslogans mit Gefühlsgarantie.

Natürlich ist nichts dagegen einzuwenden, ChatGPT zu nutzen, um sich Arbeit zu sparen. Auch ich tue das gelegentlich, viele von euch wahrscheinlich ebenso. Wer seine E-Mails oder Anschreiben optimiert, spart Zeit. Nur: Wenn wir irgendwann auch unsere Emotionen outsourcen, was bleibt dann noch von uns?

Kommunikation per Knopfdruck

Jede Kommunikation kann mittlerweile per Knopfdruck von einem Large Language Model (LLM) optimiert werden. Seit Kurzem bietet etwa Instagram an, die eigenen Direktnachrichten und Kommentare von einer KI überarbeiten zu lassen. Es gibt LLMs, die Beziehungstipps geben oder kurzerhand selbst vorgeben, ein Partner zu sein.

Doch das alles tut ChatGPT nicht aus Altruismus. Ganz abgesehen davon, dass KIs nicht selbst denken oder handeln und nichts selbst „tun“, ist auch ihr Zweck nicht gemeinwohlorientiert. Stattdessen sind sie kommerzielle Angebote, die für ihre Hersteller Profite erwirtschaften sollen; etwa durch Datensammeln und Abos.

Egal ob es der KI-Partner ist, die Nachrichtenformulierung auf Instagram oder die Generierung von Social-Media-Posts: All das ist nicht dafür gemacht zu helfen, sondern um wirtschaftliche Erträge zu erwirtschaften. Deswegen ist es auch nicht verwunderlich, dass immer mehr Hersteller ein Stück dieses scheinbar unendlich profitablen Kuchens abhaben wollen.

Es scheint, als gäbe es mittlerweile eine KI für alles – von der wissenschaftlichen Recherche bis zu Formulierungsvorschlägen zum Flirten. Sogar Auswirkungen auf unsere Wortwahl lassen sich inzwischen nachweisen. Wörter, die wir früher kaum genutzt haben – die LLMs aber gerne verwenden – tauchen nun überall auf. Wer nicht denken will, scheint auch nicht mehr mehr dazu gezwungen zu sein.

ChatGPT Mensch sein

Irgendwer soll mal gesagt haben: „Ich denke, also bin ich.“ Wenn wir etwas „ChatGPTen“, dann ist ChatGPT – aber nicht wir. ChatGPT ist kein Partner, kein Ratgeber und erst recht kein Ersatz für den eigenen Verstand.

Wenn wir aufhören, selbst zu denken, zu formulieren, zu fühlen – wenn wir das Menschliche an Maschinen delegieren, dann verlieren wir das, was wir der KI voraushaben: unser Bewusstsein.

Dieser Prozess mag beginnen, indem wir LLMs nervige Aufgaben für uns übernehmen lassen, sei es eine Hausaufgabe oder eine Arbeitsmail. Es gibt einige Stimmen, die gerne erzählen, dass ChatGPT das Abitur bestehen könnte und fragen, weshalb Schüler:innen überhaupt noch ihre Hausarbeiten selbst schreiben sollten, wenn ChatGPT das doch viel effizienter erledigen könnte. Und natürlich könnte ChatGPT unser Abitur schreiben.

Es ist keine Nachricht, dass ein Rechner, der mit nahezu allen Informationen dieser Erde gefüttert ist, Antworten auf Fragen aus Schulprüfungen generieren kann. Aber in der Schule sollten eigentlich Schüler mit Informationen gefüttert werden. Und zwar nicht mit dem Ziel, Prüfungen zu bestehen, sondern damit Menschen etwas lernen. Und ja, es ist zumindest kurzfristig nützlich, dass ChatGPT unsere E-Mails oder Hausarbeiten schreibt, uns Arbeit abnimmt. Die Frage ist aber: Wo hört das auf?

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Immer mehr Menschen neigen dazu, KI einfachste Denkaufgaben oder gar ihre eigene künstlerische Expression übernehmen zu lassen; von den Hausaufgaben bis hin zum Liebesgedicht. Das ist weder verwunderlich noch verwerflich. Fast jedes soziale Netzwerk und immer mehr Betriebssysteme implementieren LLMs und platzieren sie so, dass wir kaum daran vorbeikommen. Wenn ich WhatsApp öffne, dann ist dort an oberster Stelle nicht der Chat mit meiner besten Freundin oder meiner Mutter, sondern ein Suchfenster, in dem ich doch bitte MetaAI eine Frage stellen darf.

Ich will in einer Welt leben, die von Menschen für Menschen gemacht ist. Und nicht in einer, in der deine KI mit meiner hin und her chattet, bis sie ein Bewerbungsgespräch oder ein Date für uns vereinbart hat.

Was macht uns aus?

Die britische “Sun” hat 2016 geschrieben, 2025 (also heute) würden Frauen mehr Sex mit Robotern als mit Männern haben. Dass das nicht stimmt, liegt auf der Hand. Aber weit davon entfernt sind wir nicht mehr, wenn ein LLM für uns die heißen Nachrichten an unser Date schreibt oder Vorschläge für die besten Sexstellungen generiert.

Vielen Menschen scheint das zu gefallen. Sexting ist schließlich mindestens genauso denkintensiv wie eine E-Mail an den Chef. Da tut es gut, wenn eine KI einem diese Bürde abnehmen kann. Es ist effizient, spart Zeit und Gedankenkraft. Wäre doch schön, wenn ein LLM uns noch mehr unseres anstrengenden Alltags abnehmen könnte. Wo wir schon dabei sind: Lasst ChatGPT doch einfach eure Frau bumsen.

Schreibt meinetwegen eure E-Mails mit KI, die Nachrichten an eure Freunde, eure Liebesbriefe oder die Trauerrede für die Beerdigung eurer eigenen Mutter. Lasst euch nehmen, was euch sein lässt. Aber was bleibt dann noch von uns?

Wenn wir einfache Denkaufgaben nicht mehr Kraft unseres eigenen Verstandes absolvieren, unsere Gefühle nicht mehr selbst ausdrücken oder Kunst schaffen, dann überlassen wir der KI und ihren Produzenten das Großartigste, was diese Welt zu bieten hat: Mensch zu sein.



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Datenschutz & Sicherheit

„Das war dringend notwendig, diese neue Idee einer Schleppnetzfahndung im Internet abzuwenden“


Ende November erging eine Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer neuen Form der Massenüberwachung: Das Gericht stoppte einen Amtsgerichtsbeschluss, die einem Netzbetreiber das Mitprotokollieren von Billionen DNS-Anfragen vorgeschrieben hätte.

Das Amtsgericht Oldenburg hatte Vodafone zur Umsetzung von Überwachungsanordnungen verpflichtet, die monatlich sage und schreibe 12,96 Billionen DNS-Anfragen betroffen hätte. Der DNS-Server des Anbieters sollte überwacht werden, gestützt auf Paragraph 100a der Strafprozessordnung. Außerdem sollten die zur Identifizierung des Anschlussinhabers notwendigen Kundendaten mitgeliefert werden.

Doch der Telekommunikationskonzern wehrte sich und setzte sich nun vorerst durch. Die Vollziehung des amtsgerichtlichen Beschlusses ist für sechs Monate ausgesetzt, auch neue Anordnungen darf es nicht geben.

Das Bundesverfassungsgericht sieht „jedenfalls massenhafte Eingriffe“ in das Fernmeldegeheimnis der vierzig Millionen Vodafone-Kunden und erkennt Anhaltspunkte, dass die DNS-Massenüberwachung verfassungswidrig sein könnte. Viele völlig unverdächtige Kunden gerieten in die Überwachung und könnten sich nicht dagegen wehren. Denn die Überwachung findet heimlich statt, weswegen weder vorbeugender noch abwehrender Rechtsschutz möglich sei.

Wer ruft was auf?

Vodafone sollte DNS-Anfragen zu einem bestimmten Server abfangen, über den aber keine näheren Angaben bekannt sind. Das Domain Name System (DNS) übersetzt den Namen einer Website wie beispielsweise netzpolitik.org in Nummern (hier IPv4 144.76.255.209). Das könnte man mit den früher gebräuchlichen Telefonbüchern vergleichen. Allerdings wird nicht minutenlang gestöbert und geblättert, sondern die Namensauflösung wird in einem Bruchteil einer Sekunde geliefert.

Die Namensauflösung erfolgt technisch mehrstufig. Typisch ist heute die Server-assistierte iterative Form: Ein DNS-Stub-Resolver fragt den lokalen rekursiven DNS-Server, der die Anfrage (iterativ von der Wurzel abwärts) bis zum gesuchten Domain-Namen weiterleitet. Gebräuchliche DNS-Resolver und DNS-Server beschleunigen diese Namensauflösung dadurch, dass sie lokale DNS-Caches als Zwischenspeicher nutzen.

Zieht man den Vergleich mit dem Telefonbuch heran, dann wollten die Ermittler also eine Art Zielwahlüberwachung der gesamten Telefonie, um gezielt für eine vorgegebene Zieltelefonnummer herausfinden, wer alles diese Nummer angerufen hat.

13 Billionen DNS-Anfragen pro Monat mitprotokollieren

Vodafone gab dem Gericht die Anzahl von etwa fünf Millionen DNS-Server-Anfragen pro Sekunde im Anordnungszeitraum von einem Monat an. So errechnen sich die 12,96 Billionen DNS-Anfragen monatlich.

Massenüberwachung

Wir berichten unter dem Stichwort Massenüberwachung über Technologien, die dazu eingesetzt werden, massenhaft Daten über Menschen festzuhalten und auszuwerten. Unterstütze unsere Arbeit!

Um eine so große Anzahl für eine Überwachungsanordnung festzuhalten, müsste ein erheblicher Aufwand betrieben werden. Und je größer die eigene DNS-Infrastruktur des Netzbetreibers ist, desto aufwendiger wird es. Die Technik zur Protokollierung darf aber dabei die eigentliche Funktion, nämlich die schnelle Namensauflösung, nicht bremsen.

Das bedeutet einen großen organisatorischen und personellen Aufwand. Die DNS-Server-Systeme der Anbieter müssten sämtliche DNS-Anfragen aller Kundenanschlüsse daraufhin auswerten, ob diese einen bestimmten inkriminierten Server abfragen.

Klaus Landefeld vom eco-Verband.

Klaus Landefeld, Vorstand des IT-Branchenverbandes eco, bewertet die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts positiv und hofft auf ein Ende der Überwachungsmethode: „Das war dringend notwendig, um diese neue Idee einer Schleppnetzfahndung im Internet zumindest vorübergehend, hoffentlich aber auch dauerhaft abzuwenden.“

Die Maßnahme sei „völlig ungeeignet“. Denn es müssten „faktisch alle Anbieter von DNS-Resolvern verpflichtet werden“. Doch selbst dann könnten diese Anbieter nur einen Teil der DNS-Anfragen ihren eigenen Kunden zuordnen, da diese auch Resolver von populären Drittanbietern wie etwa Google (8.8.8.8), Cloudflare (1.1.1.1) oder Quad9 (9.9.9.9) nutzten. Und selbst wenn die Methode Erfolg hätte, wäre der immense Aufwand „mit Sicherheit dem Ergebnis nicht angemessen“ und rechtfertigte nicht die „anlasslose Massenüberwachung der DNS-Anfragen aller Kunden“, so Landefeld.

Es drängt sich die Frage auf, weswegen diese offensichtlich wenig geeignete Maßnahme von den Ermittlern überhaupt gefordert wird. „Ich halte es persönlich für einen verzweifelten Versuch, die mangelhafte oder derzeit überhaupt nicht vorhandene Möglichkeit der (Rück-)Auflösung von Carrier-NAT durch die vorgeschaltete DNS-Abfrage zu umgehen“, sagt Landefeld. Die Ermittler wollen demnach an private IP-Adressen gelangen, auch wenn dies für die Netzbetreiber einen außerordentlichen Aufwand bedeutet und Millionen Kunden betroffen wären. Denn der DNS-Server vom Anbieter sieht vielleicht die private IP-Adresse des Kunden und nicht nur die öffentliche IP-Adresse, die sich eben viele Kunden (Carrier-grade NAT) teilen.

Es gibt auch andere technische Methoden, um an die gesuchte private IP-Adresse zu kommen, die bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht schon auf der ersten Stufe scheitern. Das sieht auch das hohe Gericht so. Landefeld fielen ebenfalls Alternativen ein, die ohne anlasslose Massenüberwachung auskämen. Den Ermittlern waren aber offenbar keine anderen Methoden eingefallen.

Wer die gesuchten Verdächtigen sind, ist bisher nicht bekannt. Akteneinsicht hatte der Netzbetreiber von der Staatsanwaltschaft nicht bekommen. Aber schwerwiegende Verfehlungen können es nicht sein. Denn das Bundesverfassungsgericht schreibt, es sei „nicht ersichtlich, dass die hier konkret verfolgten Delikte besonders schwer wögen oder die Ermittlung des Sachverhalts mit anderen Ermittlungsmethoden nicht ebenso erfolgsversprechend sein könnte“.



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Anonymisierendes Linux Tails 7.3.1 aktualisiert Kernkomponenten


Die Entwickler der für mehr Privatsphäre sorgenden Linux-Distribution Tails haben Version 7.3.1 veröffentlicht. Im Wesentlichen haben sie darin die Kernkomponenten auf den aktuellen Stand gebracht.

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Die Versionsankündigung zu Tails 7.3.1 listet daher lediglich die aufgefrischten Programmversionen auf. Der Tor Browser ist nun auf Stand 15.0.3 und basiert auf Firefox ESR 140.6. Der Tor Client kommt in Fassung 0.4.8.21 mit, während Thunderbird 140.5.0 (die ESR-Version) dabei ist. Laut Changelog ist zudem das Firmware-Repository auf dem Debian-Trixie-Stand vom 11.11.2025.

Die Version 7.3 von Tails haben die Projekt-Maintainer übersprungen. Sie sind direkt auf Stand 7.3.1 gegangen, da während der Vorbereitungen eine Sicherheitslücke in einer Softwarebibliothek geschlossen wurde, die Tails mitbringt. Um die Korrektur einzubauen, haben sie direkt den Release-Prozess für Tails 7.3.1 gestartet. In welcher Bibliothek die Schwachstelle gefunden wurde, schreiben die Tails-Macher jedoch nicht.

Die neuen Abbilder stehen auf den Download-Servern von Tails bereit. Außerdem liefert das Projekt auch Bittorrent-Links, um den Download Server-los im Peer2Peer-Netzwerk anzubieten. Wie üblich stehen Abbilder zum Verfrachten auf USB-Sticks zur Verfügung. Aber auch ISO-Images zum Brennen auf DVD oder zur Nutzung in einer virtuellen Maschine stellt das Tails-Projekt bereit.

Mit Tails etwa auf USB-Stick lassen sich fremde Rechner mit einer geschützten Umgebung starten. Tails legt dabei Wert auf anonymes Surfen im Netz. Durch die Nutzung des Tor-Netzwerks ist es einfacher, nicht unabsichtlich rückverfolgbaren Spuren zu hinterlassen.

Tails 7.2 ​ist Mitte November erschienen und hatte ebenfalls im Wesentlichen Versionspflege bei den mitgebrachten Programmen vorzuweisen. Daneben haben die Entwickler jedoch auch einige Probleme und Ärgernisse beseitigt und etwa dem Mailprogramm Thunderbird das Übersenden von Telemetriedaten an Mozilla abgewöhnt.

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(dmk)



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Chrome-Update stopft attackierte Sicherheitslücke | heise online


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This article is also available in
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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Google hat in der Nacht zum Donnerstag den Webbrowser Chrome aktualisert. Mit dem Update stopft der Hersteller auch eine bereits in freier Wildbahn attackierte Sicherheitslücke.

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Das erklärt Google in der Versionsankündigung. „Google ist bekannt, dass ein Exploit in freier Wildbahn existiert“ schreiben die Entwickler dort und nennen zwar eine Issue-Nummer, halten sich mit etwaigen Details zur Lücke jedoch zurück. Lediglich die Einstufung des Risikos als „hoch“ nennen sie, jedoch nicht einmal die betroffene Komponente des Browsers. Eine CVE-Nummer gibt es offenbar ebenfalls noch nicht.

Zudem gibt es zwei weitere Schwachstellen, die das Release ausbessert. Angreifer können eine Use-after-free-Lücke im Passwort-Manager ausnutzen, was oftmals das Einschleusen und Ausführen von Schadcode ermöglicht. Das scheint jedoch aufgrund der Bedrohungseinschätzung nicht allzu leicht zu klappen (CVE-2025-14372, Risiko „mittel“). Außerdem können bösartige Akteure offenbar eine „unangemessene Implementierung“ in der Toolbar für nicht näher genannte schädliche Aktionen ausnutzen (CVE-2025-14373, Risiko „mittel“).

Chrome-Nutzer und -Nutzerinnen sollten sicherstellen, dass sie die neuen Softwareversionen einsetzen.

Die Fehler bessert Google in Chrome 143.0.7499.109 für Android, 143.0.7499.109 für Linux sowie 143.0.7499.109/.110 für macOS und Windows aus. Zudem steht als Extended-Stable-Fassung der Build 142.0.7499.235 für macOS und Windows bereit. Auf der Chromium-Basis aufsetzende Browser wie Microsofts Edge dürften in Kürze ebenfalls in fehlerbereinigter Version vorliegen.

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Ob die Software bereits auf aktuellem Stand ist, verrät der Versionsdialog. Der ist über das Browser-Menü, das sich in Chrome durch Klick auf das Symbol mit den drei aufeinander gestapelten Punkten rechts von der Adressleiste öffnet, und dem weiteren Weg über „Hilfe“ – „Über Google Chrome“ erreichbar.


Versionsdialog von Google Chrome

Versionsdialog von Google Chrome

Der Versionsdialog des Webbrowsers zeigt den aktuell laufenden Software-Stand an und startet bei Verfügbarkeit die Aktualisierung.

(Bild: heise medien)

Ist eine Aktualisierung verfügbar, startet das den Update-Vorgang und fordert im Anschluss zum nötigen Browser-Neustart auf. Unter Linux ist in der Regel der Aufruf der distributionseigenen Softwareverwaltung für die Aktualisierung nötig.

Zuletzt hatte Google Mitte November eine Schwachstelle in Chrome stopfen müssen, die bereits von Angreifern aus dem Netz attackiert wurde.


(dmk)



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