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Lebensmittel: Haltbarkeitsvorgaben gelten nicht bei Online-Bestellungen


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Beim Online-Kauf von Lebensmitteln bestehen oft Unsicherheiten rund um das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und das Verbrauchsdatum. Im Gegensatz zum stationären Handel müssen diese Informationen etwa beim Bestellen in einem Internet-Supermarkt mit Lieferservice vor dem Kauf nicht verpflichtend angegeben werden, klärt die Verbraucherzentrale Sachsen auf. Das führt häufig zu Enttäuschungen, da Kunden erst bei der Lieferung oder gar nicht erfahren, wie lange die erstandenen Produkte noch verwendbar sind.

Im Supermarkt vor Ort ist das MHD oder das Verbrauchsdatum auf fast allen verpackten Lebensmitteln zu finden. Ausnahmen sind unter anderem frisches Obst, Gemüse, Kartoffeln, Salz, Essig und Alkohol. Doch im Online-Einkauf gilt diese Vorgabe nicht. „Wie lange ein Produkt nach der Lieferung noch haltbar sein muss, ist gesetzlich nicht geregelt“, verweist Beate Saupe, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, auf eine entsprechende Lücke. „Ein klarer Hinweis zur Resthaltbarkeit wäre in solchen Fällen sinnvoll – und vor allem verbraucherfreundlich.“

Einige Online-Händler geben dennoch Informationen zur Restlaufzeit der Produkte an. Sie gehen davon aus, dass das die Kundenbindung stärkt und das Vertrauen fördert.

Generell haben Kunden bei Online-Einkäufen ein Widerrufsrecht. Eine wichtige Ausnahme bilden hier jedoch verderbliche Produkte wie frische Milch, Fleisch, Obst oder Gemüse. Anders verhält es sich, wenn die Ware bei Lieferung beschädigt oder bereits verdorben ist. In solchen Fällen haben Käufer das Recht auf Reklamation. Sie können eine Erstattung, einen Preisnachlass oder eine Ersatzlieferung fordern. Das gilt auch, wenn sie ein falsches Produkt erhalten haben.

Das MHD gibt an, bis wann ein Lebensmittel bei sachgemäßer Lagerung seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Aussehen und Nährwert behält. Auch nach Ablauf dieses Stichtags darf ein Produkt verkauft werden, sofern es noch einwandfrei ist. Ein bekanntes Beispiel sind haltbare Produkte wie Nudeln, Reis oder Konserven.

Das Verbrauchsdatum findet sich auf leicht verderblichen Lebensmitteln wie Hackfleisch, Fisch oder Salaten. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums dürfen die Produkte aus gesundheitlichen Gründen weder verkauft noch verzehrt werden.

Das Bundeszentrum für Ernährung rät bei abgelaufenen oder undatierten Produkten, selbst zu prüfen, ob Lebensmittel noch gut sind. Aussehen, Geruch und Geschmack können dabei wichtige Hinweise liefern. Bei sichtbarem Schimmel oder einer aufgeblähten Verpackung rät das BZfE zum Wegwerfen.


(vbr)



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Desinfec’t 2025/26: Jetzt Windows-PCs von Viren befreien


Wenn Windows-Computer von Schadcode durchsiebt sind, der PC einmal gar nicht mehr startet und Sie dringend auf Dokumente auf der Festplatte zugreifen müssen, hilft Desinfec’t 2025/26. Das langjährig erprobte Sicherheitstool aus der c’t-Redaktion liegt einem aktuellen Sonderheft bei.

Der Clou von Desinfec’t ist, dass es sein eigenes Live-Betriebssystem mitbringt und so direkt von einem USB-Stick startet. So bleibt Windows inaktiv und ein Schädling kann nicht noch mehr Schaden anrichten. Aus dieser sicheren Position inspizieren Sie das System mit Virenscannern von ClamAV, ESET, IKARUS und WithSecure. Desinfec’t hilft auch bei der Einschätzung von möglichen Fehlalarmen. Man kann damit Trojaner aber auch lahmlegen.


Damit die Scanner auch für aktuelle IT-Bedrohungen gerüstet sind, können Sie ein Jahr lang gratis die Signaturen zur Erkennung von PC-Schädlingen aktualisieren.

Für Malwareexperten sind noch mehrere Profitools wie Detect It Easy (DiE) oder FLOSS zur Dateianalyse dabei. Wer sich mit YARA-Scanregeln auskennt, kann mit dem Open Threat Scanner (OTS) gezielt individuelle Bedrohungen aufspüren.

Dank des Windows-ähnlichen Interfaces sollten auch Computereinsteiger mit dem Sicherheitstool klarkommen. Wenn gar nichts klappt, rufen Sie den Familien-Admin via TeamViewer zu Hilfe, der dann über das Internet die Kontrolle über den Problem-PC übernimmt.

Wenn Windows gar nicht mehr startet, booten Sie einfach Desinfec’t und greifen darüber auf Windows-Festplatten mit Ihren Daten zu. So kopieren Sie wichtige Dokumente einfach auf einen Desinfec’t-Stick. Mit dem integrierten Tool PhotoRec können sie mit etwas Glück sogar versehentlich gelöschte Daten wiederherstellen.

Das Sonderheft „c’t Desinfec’t 2025/26“ gibt es sowohl auf Papier als auch in digitaler Form. Wer die Print-Ausgabe für 16,90 Euro bis einschließlich 04.10.2025 im Heise Shop bestellt, zahlt keine Versandkosten. Hier erhalten Sie die digitale Ausgabe ab sofort für 14,99 Euro im heise Shop als PDF.

Ebenfalls im heise Shop finden Sie das gedruckte Heft und die digitale Ausgabe als Bundle. Sie erhalten das Heft und PDF für 22,90 € statt 31,89 Euro.

Und wer es besonders praktisch haben will, kauft das Heft für 19,90 Euro auf einem USB-Stick (Vorbestellung), von dem Desinfec’t direkt startet. Abonnenten zahlen 17,90 Euro. Auch hier entfallen die Versandkosten, wann man bis einschließlich 04.10.2025 im Heise Shop bestellt.


(des)



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Inversion Arc: Raumschiff soll Fracht an jeden Ort der Welt liefern


Ein Netz von Raumsonden in der Erdumlaufbahn, die auf Abruf binnen einer Stunde jeden Ort der Erde mit ihrer Fracht ansteuern können. Das ist die Idee hinter dem Raumfrachter Arc des Raumfahrzeugherstellers Inversion. Die Lieferungen müssten dafür aber lange vorher im All verwahrt werden – in einem Netz von tausenden startbereiten Raumfrachtern, das den kompletten Erdball umspannt – soweit die Vision des US-Start-ups. Die praktische Umsetzung wirft indes so einige Fragen auf.

Der Hersteller sieht sich vor allem für militärische Zwecke prädestiniert. In einem Film auf seiner Webseite zeigt Inversion einen möglichen Anwendungsfall: Ein Raumfrachter ist im niedrigen Erdorbit stationiert und startet zu einem Transporteinsatz. Autonom gesteuert durchbricht er die Erdatmosphäre, manövriert danach weiter zum Zielort. Dort angekommen, erfolgt die Landung mithilfe von Fallschirmen. Am Boden des Zielorts, offenbar einer entlegenen und schwer erreichbaren Insel, kümmert sich ein Trupp Soldaten um den gelandeten Frachter, beziehungsweise die Lieferung. Die Bergung der Sonde ist im Film nicht mehr zu sehen.

Justin Fiaschetti, CEO bei Inversion, erklärte gegenüber dem Fachmagazin Payload: „Geschwindigkeit ist für jede nationale Sicherheitsbehörde von entscheidender Bedeutung. Jede einzelne Behörde muss ihre Fracht in der Umlaufbahn stationieren und innerhalb einer Stunde sowohl im Inland als auch international ausliefern können. Aus unserer Sicht sind das also Tausende und Abertausende von Kapseln.“ Ein solches Netz soll auch den verbündeten Streitkräften der USA dienen.

Inversion sammelte bei seiner jüngsten Finanzierungsrunde 44 Millionen US-Dollar Kapital ein, unter anderem auch von Lockheed Martin Ventures und Y Combinator. Insgesamt erhielt Inversion bisher 54 Millionen US-Dollar Privatkapital, hinzu kommen 71 Millionen US-Dollar von der US-Regierung. Arc soll zugleich als Hyperschall-Testplattform für Geschwindigkeiten jenseits von Mach 20 dienen und übersteht laut Hersteller auch enorme G-Kräfte und – wenig überraschend für ein Raumfahrzeug – extreme Kälte.

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Und nicht nur das Start-up aus Los Angeles sieht in besagtem Raumfrachter-Szenario großes Potenzial, auch diverse andere Hersteller. Sie dürften sich vor allem von einem Akteur bestärkt fühlen: dem US-Verteidigungsministerium. Mit seiner Weltraum-Teilstreikraft, der US Space Force, hat es im vergangenen Jahr bereits 200 Millionen US-Dollar in Technologien investiert, die einen Transport von Fracht vom Orbit auf die Erde ermöglichen. Neben Inversion erhielten auch die Raumfahrtunternehmen Outpost, Sierra Space, Varda, Stoke Space und SpaceX Gelder.

Allerdings gibt es hier viele verschiedene Konzepte und Einsatzbereiche. So konzentriert sich Varda auf die Herstellung von Pharmazeutika im All und führte bis Mitte 2025 bereits vier Missionen durch. SpaceX betätigte sich bereits vielfach als ISS-Dienstleister, unter anderem mit der Dragon-Cargo-Kapsel.

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Sierra Space will dagegen neben eigenen Raumfahrzeugen die erste kommerzielle Raumstation verwirklichen. Einen ganz ähnlichen Ansatz wie Inversion – Raumfrachter, die vorrangig fürs Militär auf Dauer in der Umlaufbahn stationiert werden – verfolgt Outpost.

Der Plan, „Abertausende“ solcher Raumfrachter im All zu stationieren, wie von Inversion verfolgt, könnte die Lage in der Erdumlaufbahn allerdings weiter zuspitzen und auch politisch einige Fragen aufwerfen.

Besonders der niedrige Erdorbit (LEO) ist bereits stark ausgelastet und wird durch neue Satellitenkonstellationen wie Starlink weiter knapp. Studien zeigen, dass sich die Kapazität des LEO aufgrund von Veränderungen in der Atmosphäre durch den Klimawandel in den nächsten Jahrzehnten voraussichtlich um bis zu zwei Drittel reduzieren könnte, wodurch die Gefahr von Kollisionen und Weltraumschrott zunimmt.

Allerdings gehört die Erdumlaufbahn keinem Staat oder Unternehmen exklusiv. Nach dem Weltraumvertrag von 1967 ist der Weltraum, einschließlich der Erdumlaufbahn, als globales Gemeingut definiert, das allen Staaten offensteht. Es gibt keine individuellen Besitzansprüche auf Teile der Umlaufbahn. Staaten und Betreiber müssen ihre Satelliten zwar registrieren und verfolgen, doch eine formelle Vergabe von Umlaufbahnflächen als Eigentum existiert nicht. Was die Investition in Start-ups wie Inversion für die US-Regierung umso interessanter machen dürfte: Es entstehen die nötigen Technologien, um im Orbit Tatsachen zu schaffen.

Zwar verbietet der Weltraumvertrag von 1967 grundsätzlich „die Errichtung militärischer Stützpunkte, Anlagen und Befestigungen, das Erproben von Waffen jeglicher Art und die Durchführung militärischer Übungen auf dem Mond und anderen Himmelskörpern.“ Kernwaffen oder andere Massenvernichtungswaffen dürfen ebenfalls nicht im All stationiert werden. Erlaubt sind dagegen konventionelle Waffen sowie militärische Aufklärungs-, Kommunikations- und Navigationssatelliten.

Allerdings gibt es in der UNO schon lange Bemühungen, den Weltraumvertrag zu aktualisieren, insbesondere um ein militärisches Wettrüsten im All zu verhindern. Russland und China legten einen entsprechenden Vertragsentwurf „zur Verhinderung der Stationierung von Waffen im Weltraum und der Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen Objekte im Weltraum“ 2008 vor. Auch internationale Wissenschaftlerorganisationen haben Vorschläge für „präventive Rüstungskontrolle“ im All erarbeitet. Auch wenn solche Bestrebungen oft auf große Mehrheiten unter den Mitgliedsstaaten stoßen, blieb ein Ergebnis bisher aus – insbesondere wegen der Ablehnung rüstungskontrollpolitischer Weltraum-Verträge durch die USA, wie das Bundeszentrum für politische Bildung ausführt.


(nen)



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Logitech macht seine POP-Schalter unbrauchbar


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Der Zubehörhersteller Logitech verschickt derzeit E-Mails an Besitzerinnen und Besitzer POP-Tasten mit der Information, dass die Schalter sowie der dazugehörige Hub am 15. Oktober 2025 ihre gesamte Funktionalität verlieren. Das 130 Euro teure System wird damit schon in Kürze zu Elektroschrott.

„Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir den Service für den Logitech POP-Button einstellen werden. Fast ein Jahrzehnt lang haben wir das POP-Ökosystem gepflegt, aber aufgrund der technologischen Weiterentwicklung haben wir beschlossen, die Unterstützung für dieses Gerät einzustellen,“ heißt es in der Mail, die unter anderem im Harmony-Remote-Forum geteilt wird.

Weiter heißt es, dass Besitzer des Logitech POP zum Ausgleich ein Preisnachlass von 15 Prozent in den Stores der Logitech-Marken – also auch Logitech G und Ultimate Ears – eingeräumt werde. Der Gutscheincode sei bis zum 31. März 2026 gültig. Wie betroffene Nutzer auf Reddit schreiben, scheint der Code jedoch nur im US-Store einlösbar zu sein, während er beispielsweise im UK-Store offenbar nicht akzeptiert werde.

Logitechs POP-Schalter wurde 2018 eingeführt und dient quasi als physischer Ersatz zur Smartphone-App zum Bedienen diverser Smart-Home-Geräte. Das System unterstützt 14 Systeme, darunter Philips Hue, Sonos, Fritzbox, Lifx, Lightify, WeMo und kann in IFTTT als auch Apples HomeKit eingebunden werden.

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Logitech hatte schon in der Vergangenheit wiederholte Funktionen und Produkte abgeschaltet. Ende des 2017 deaktivierte Logitech etwa den Cloud-Dienst, der für den Betrieb der Universalfernbedienung Harmony Link erforderlich war. Das Gerät wurde damit unbrauchbar. Nach lauter Nutzer-Kritik bot das Unternehmen einen kostenlosen Umtausch gegen ein neueres Gerät an. Im September 2018 entfernte Logitech dann per Update mehrere Funktionen, darunter den Sprachassistenten Alexa, aus einigen Ultimate-Ears-Lautsprechern.


Update

02.10.2025,

14:04

Uhr

Satz zum Einlösen des Coupons präzisiert.


(afl)



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