Künstliche Intelligenz
Lebensmittel: Haltbarkeitsvorgaben gelten nicht bei Online-Bestellungen
Beim Online-Kauf von Lebensmitteln bestehen oft Unsicherheiten rund um das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und das Verbrauchsdatum. Im Gegensatz zum stationären Handel müssen diese Informationen etwa beim Bestellen in einem Internet-Supermarkt mit Lieferservice vor dem Kauf nicht verpflichtend angegeben werden, klärt die Verbraucherzentrale Sachsen auf. Das führt häufig zu Enttäuschungen, da Kunden erst bei der Lieferung oder gar nicht erfahren, wie lange die erstandenen Produkte noch verwendbar sind.
„Hinweis wäre sinnvoll“
Im Supermarkt vor Ort ist das MHD oder das Verbrauchsdatum auf fast allen verpackten Lebensmitteln zu finden. Ausnahmen sind unter anderem frisches Obst, Gemüse, Kartoffeln, Salz, Essig und Alkohol. Doch im Online-Einkauf gilt diese Vorgabe nicht. „Wie lange ein Produkt nach der Lieferung noch haltbar sein muss, ist gesetzlich nicht geregelt“, verweist Beate Saupe, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, auf eine entsprechende Lücke. „Ein klarer Hinweis zur Resthaltbarkeit wäre in solchen Fällen sinnvoll – und vor allem verbraucherfreundlich.“
Einige Online-Händler geben dennoch Informationen zur Restlaufzeit der Produkte an. Sie gehen davon aus, dass das die Kundenbindung stärkt und das Vertrauen fördert.
Generell haben Kunden bei Online-Einkäufen ein Widerrufsrecht. Eine wichtige Ausnahme bilden hier jedoch verderbliche Produkte wie frische Milch, Fleisch, Obst oder Gemüse. Anders verhält es sich, wenn die Ware bei Lieferung beschädigt oder bereits verdorben ist. In solchen Fällen haben Käufer das Recht auf Reklamation. Sie können eine Erstattung, einen Preisnachlass oder eine Ersatzlieferung fordern. Das gilt auch, wenn sie ein falsches Produkt erhalten haben.
Was bedeuten die Verbraucherhinweise?
Das MHD gibt an, bis wann ein Lebensmittel bei sachgemäßer Lagerung seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Aussehen und Nährwert behält. Auch nach Ablauf dieses Stichtags darf ein Produkt verkauft werden, sofern es noch einwandfrei ist. Ein bekanntes Beispiel sind haltbare Produkte wie Nudeln, Reis oder Konserven.
Das Verbrauchsdatum findet sich auf leicht verderblichen Lebensmitteln wie Hackfleisch, Fisch oder Salaten. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums dürfen die Produkte aus gesundheitlichen Gründen weder verkauft noch verzehrt werden.
Das Bundeszentrum für Ernährung rät bei abgelaufenen oder undatierten Produkten, selbst zu prüfen, ob Lebensmittel noch gut sind. Aussehen, Geruch und Geschmack können dabei wichtige Hinweise liefern. Bei sichtbarem Schimmel oder einer aufgeblähten Verpackung rät das BZfE zum Wegwerfen.
(vbr)
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AirDrop: Apple plant in iOS 26.2 PIN-basierten Dateiaustausch für 30 Tage
Apple plant offenbar eine neue Möglichkeit, um den kabellosen Dateiaustausch zwischen Apple-Geräten mithilfe von AirDrop anzustoßen. In der am Montagabend veröffentlichten dritten Entwicklerbeta von iOS 26.2 wurde in den iPhone-Einstellungen ein neuer Eintrag entdeckt, der das Generieren von Einmalcodes beschreibt. Nach Eingabe einer solchen PIN sollen sich die Geräte von Sender und Empfänger für die Dauer von 30 Tagen gegenseitig finden können, um Dateien auszutauschen.
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Bislang ist es so, dass auf Empfängerseite eingestellt wird, ob und von wem ein Gerät AirDrop-Übertragungen entgegennimmt. Wahlweise kann der Empfang entweder komplett abgeschaltet oder auf bekannte Kontakte begrenzt werden. Ferner ist es möglich, AirDrop für alle zuzulassen – dies allerdings nur für die Dauer von 10 Minuten. Bis vor drei Jahren war es noch möglich, den Empfang für alle unbegrenzt zuzulassen. Diese Option änderte Apple aber, nachdem immer mehr Fälle bekannt wurden, in denen zum Beispiel Frauen auf diese Weise anzügliche Fotos von Unbekannten zugeschickt bekamen. Die neue Möglichkeit geht mit bis zu 30 Tagen darüber hinaus und erspart es Nutzern, sich erst als Kontakte hinzufügen zu müssen. Dies ist zum Beispiel für eine temporäre Zusammenarbeit nützlich.
Aktuell noch keine Codegenerierung möglich
Erste Hinweise, dass sich bei AirDrop etwas tun könnte, waren bereits in Beta 1 entdeckt worden. Jetzt, in Beta 3, nimmt die neue Funktion Gestalt an. Gleichwohl ist es aktuell noch nicht möglich, die Einmalcodes zu generieren. Apple hat erstmal einen neuen Abschnitt in den Einstellungen eingeführt, wo die bekannten AirDrop-Kontakte verwaltet werden können. Dort steht auch, wie das Verfahren funktioniert.
Die finale Fassung von iOS 26.2 wird für Anfang bis Mitte Dezember erwartet. Dies entspräche dem üblichen Apple-Release-Zyklus. Natürlich ist es immer noch möglich, dass Apple die Integration der neuen Funktion kurzfristig verschiebt. Mit dem aktuellen Beta-Release wurde für Japan auch die Möglichkeit eingeführt, die Siri-Belegung an der Seitentaste des iPhones auszutauschen.
Was iOS 26.2 außerdem enthält
iOS 26.2 enthält vor allem kleinere Verbesserungen am iPhone-Betriebssystem. Die neue Schlafbewertung („Sleep Score“) wird überarbeitet und unterscheidet verschiedene Abstufungen deutlich feiner. In der Podcasts-App führt Apple die Möglichkeit, dass Kapitelmarken von der App selbstständig erzeugt werden, wenn diese von den Podcastern nicht mitgeliefert werde. Das nächste große Update 2 bereitet zudem die Freischaltung der AirPods-Live-Übersetzung für die Europäische Union vor.
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(mki)
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Wegweisendes Urteil: Meta hat kein Social-Media-Monopol
Ein Bundesgericht in den Vereinigten Staaten hat in einem jahrelangen Rechtsstreit um eine mutmaßliche Monopolstellung von Meta in den sozialen Netzwerken am Dienstag zugunsten des US-Konzerns entschieden. Angesichts der zunehmenden Beliebtheit von Social-Media-Angeboten wie der Kurzvideo-App TikTok verneinte der Vorsitzende Richter ein illegales Monopol von Meta und seinen Social-Media-Angeboten wie Facebook, Instagram oder WhatsApp.
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Die US-Kartellbehörde Federal Trade Commission (FTC), die den Prozess (AZ. CV-03590-JEB) angestrengt hatte, wirft Meta vor, eine Monopolstellung im Bereich Social Media und insbesondere im Hinblick auf die soziale Interaktion zwischen Freunden und Familie zu haben. Mitte April sagte Meta-Chef Mark Zuckerberg in dem Fall 13 Stunden vor Gericht aus. Die US-amerikanische Handelsaufsicht wollte Meta dazu zwingen, Instagram und WhatsApp umzustrukturieren oder zu verkaufen. Damit sollte nach Ansicht der FTC der Wettbewerb unter den sozialen Netzwerken wiederhergestellt werden.
Nicht nötig, urteilte nun sinngemäß das Bundesbezirksgericht für den Bezirk Columbia. „Die Lage, die noch vor fünf Jahren bestand, als die Federal Trade Commission diese Kartellklage einreichte, hat sich deutlich verändert“, argumentierte US-Bezirksrichter James Boasberg in der Urteilsbegründung. „Meta hat kein Monopol auf dem relevanten Markt“, schrieb er.
Langwieriges Verfahren
Meta hatte vor Gericht argumentiert, dass die Übernahme von Unternehmen statt der Entwicklung von Konkurrenzprodukten eine legitime Geschäftsstrategie sei. Man habe WhatsApp und Instagram verbessert und mit neuen Funktionen ausgestattet. Überdies ignoriere die FTC den Wettbewerbsdruck durch Konkurrenten wie TikTok des chinesischen ByteDance-Konzerns, Googles YouTube oder Apples Messaging-App. Dieser Argumentation folgte Richter Boasberg: „Selbst wenn YouTube herausgenommen wird, widerlegt allein die Einbeziehung von TikTok die Argumentation der FTC.“
Meta zeigte sich denn auch zufrieden mit dem Urteil. „Die heutige Entscheidung des Gerichts erkennt an, dass Meta einem harten Wettbewerb ausgesetzt ist“, erklärte ein Unternehmenssprecher in einer Stellungnahme, aus der verschiedene US-Medien zitieren.
Rückschlag für US-Regierung
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Für die FTC und die Regierung in Washington ist die Entscheidung hingegen ein herber Rückschlag. Das Kartellrechtsverfahren gegen Meta war in der ersten Amtszeit von Präsident Donald Trump eingeleitet worden.
Seit 2023 führt die Aufsichtsbehörde ein separates Kartellverfahren gegen Amazon.com. Der Onlinehändler dränge Kunden durch verwirrende und irreführende Designs sein kostenpflichtiges Prime-Abonnement mit unlauteren Methoden auf und erschwere deren Kündigung, so der Vorwurf. Ende September wurde in dem Fall eine Rekordstrafe gegen Amazon verhängt. Darüber hinaus hat das US-Justizministerium Klagen gegen Google und Apple eingereicht.
(akn)
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Souveränitätsgipfel: Merz und Macron proben den Schulterschluss
Frankreich und Deutschland, digital vereint an der Spitze von 23 weiteren Digitalministern, der EU-Kommission und der EU-Ratspräsidentschaft: Der deutsch-französische Motor soll Europa bei der digitalen Souveränität voranbringen. Um dem politisch Gewicht zu verleihen, flog Frankreichs Staatspräsident am Nachmittag auf den Gipfel zur Europäischen Digitalen Souveränität in Berlin ein. Es ist Emmanuel Macrons dritter Gipfel mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) seit dessen Amtsantritt.
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„Die tektonischen Verschiebungen, die wir zur Zeit auf der Welt erleben, erfordern schnelles Handeln im digitalen Raum“, sagte Friedrich Merz. „Denn die Fragen der Zukunft werden überwiegend auch im digitalen Raum entschieden.“ Die USA und China befänden sich in einer „systemischen Rivalität“ um die Vorherrschaft. Europa dürfe sich dabei „nicht zum Vasallen“ machen lassen, betonte Macron in Berlin.
Dass Deutschland und Frankreich an einem Strang ziehen wollen, demonstrierten beide Seiten in Berlin deutlich. „Europa muss in vereinter Kraftanstrengung einen eigenen digitalen Weg gehen und dieser Weg muss in die Souveränität führen“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz, und schob hinterher: „Wo erreichbar.“
„Buy European“ – wo möglich
Der Ansatz des Bundeskanzlers führt vor allem über den Staat als sogenannten Ankerkunden. „Wir wollen als Staat, als öffentliche Verwaltung ein guter Kunde sein“, sagte Merz am Abend vor Journalisten. Damit sollten europäische Anbieter gestützt werden. Im Verteidigungsbereich sei das evident, aber auch darüber hinaus solle der Staat Ankerkunde sein.
Unternehmen könne man das eher nicht vorschreiben, aber auch sie müssten sich überlegen, wer den „Generalschlüssel für die eingekaufte digitale Lösung“ in der Hand halte, betonte Merz. Jede Investition sei eine Entscheidung für oder gegen digitale Souveränität. Er wolle aber niemanden ausschließen, der sich an die Regeln halte. „Buy European“-Klauseln in der öffentlichen Beschaffung erteilte der Kanzler jedoch keine Absage und spricht sich für gemeinsame, länderübergreifende Beschaffungsvorhaben aus.
Während Merz sich bemühte, eigene Fähigkeiten, europäische Initiativen und Einigkeit zu betonen, ging Emmanuel Macron zumindest verbal deutlich darüber hinaus. In Europa dürften alle mitspielen, aber einzig die EU bevorzuge ihre eigenen Unternehmen nicht. Für Macron ist das auch eine Frage der Loyalität: Bei jeder digitalen Lösung seien existente europäische Lösungen zu wählen.
„Souveräne digitale Arbeitsplätze“
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Doch die gibt es eben längst nicht überall. Der Ausfall bei Cloudflare am Dienstag zeige, wie wichtig es sei, sich auf europäischer Ebene zu einigen und entsprechende Sicherheitsmechanismen einzuziehen, betonte Macron. Die Ausfallsicherheit beschäftigt auch den Bundeskanzler, allerdings ganz anders. „Wie in der Modernisierungsagenda vorgesehen, werden wir in der Bundesverwaltung in den nächsten drei Jahren souveräne digitale Arbeitsplätze zur Verfügung stellen“, erklärte Merz. „Denn: Der Staat muss seine Arbeit auch in Krisenzeiten stabil ausführen können.“
Ob das bedeutet, dass Microsoft Office in der Bundesrepublik mittelfristig ausgemustert wird, oder Alternativen eingerichtet werden sollen, ließ Merz offen. Die Alternative OpenDesk, vom deutschen Zendis vorangetrieben und in Frankreich unter dem Namen La Suite Numérique eng verwandt im Staatseinsatz, werde in Teilen auch im Kanzleramt bereits eingesetzt und sei ein gutes Beispiel für die Kooperation, sagte der Kanzler.
In einem gemeinsamen Papier zu möglichen EU-Rechtsänderungen wurden beide Seiten deutlicher: Das schärfste wettbewerbsrechtliche Schwert der EU, der Digital Markets Act (DMA), soll auf die Cloud angewendet werden können. In dem Papier wird von „räuberischen Praktiken“ einiger Cloud- und KI-Marktteilnehmer gesprochen. Während die EU-Kommission bereits angekündigt hat, das Verhältnis zwischen DMA und Clouddiensten zu prüfen, fordern Paris und Berlin die EU-Aufsichtsbehörde für den DMA in Brüssel auch bei KI zur Prüfung auf.
AI Act teilweise verschieben
Für den französischen Staatschef und den Bundeskanzler steht dabei außer Frage, dass Regulierung aber nicht der Hauptweg sein solle. „Simplifizierung“ solle eine große Rolle spielen, im Kanzlerdeutsch: „Bürokratierückbau“. Im Hinblick auf die kommende Debatte rund um geplante Änderungen am europäischen Recht, die die EU-Kommission am Mittwoch vorstellen will, betonten beide ihre gemeinsame Perspektive auf die Änderungswünsche.
So soll die Geltung der Vorschriften für Hochrisiko-KI im AI Act für die großen Sprachmodelle um ein Jahr auf 2027 verschoben werden, was beide begrüßten. Auch rechtliche Änderungen am Datenschutzregime sind seitens der EU-Kommission vorgesehen, was Friedrich Merz begrüßte. Er wolle das Thema Datensicherheit größer schreiben als den Datenschutz, so Merz, das sei auch ein gutes Angebot an Bürger und Unternehmen in Europa.
Digitalsteuer: Deutschland berät weiter
Keine gemeinsame Position haben Deutschland und Frankreich weiterhin beim Thema Digitalsteuer: In der Bundesregierung wird weiter darüber beraten, wie eine im Koalitionsvertrag vorgesehene „Plattformabgabe“ aussehen kann, berichtete Merz. Es werde offen diskutiert und die Frage, wie eine solche steuerrechtlich oder als Abgabe auf was genau zu bewerten sei, sei offen. Erst im Anschluss daran stelle sich die Frage, so der Kanzler, inwieweit das „möglicherweise Reaktionen aus den USA auslöst“.
(vbr)
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