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Lebensmittel: Haltbarkeitsvorgaben gelten nicht bei Online-Bestellungen


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Beim Online-Kauf von Lebensmitteln bestehen oft Unsicherheiten rund um das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und das Verbrauchsdatum. Im Gegensatz zum stationären Handel müssen diese Informationen etwa beim Bestellen in einem Internet-Supermarkt mit Lieferservice vor dem Kauf nicht verpflichtend angegeben werden, klärt die Verbraucherzentrale Sachsen auf. Das führt häufig zu Enttäuschungen, da Kunden erst bei der Lieferung oder gar nicht erfahren, wie lange die erstandenen Produkte noch verwendbar sind.

Im Supermarkt vor Ort ist das MHD oder das Verbrauchsdatum auf fast allen verpackten Lebensmitteln zu finden. Ausnahmen sind unter anderem frisches Obst, Gemüse, Kartoffeln, Salz, Essig und Alkohol. Doch im Online-Einkauf gilt diese Vorgabe nicht. „Wie lange ein Produkt nach der Lieferung noch haltbar sein muss, ist gesetzlich nicht geregelt“, verweist Beate Saupe, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, auf eine entsprechende Lücke. „Ein klarer Hinweis zur Resthaltbarkeit wäre in solchen Fällen sinnvoll – und vor allem verbraucherfreundlich.“

Einige Online-Händler geben dennoch Informationen zur Restlaufzeit der Produkte an. Sie gehen davon aus, dass das die Kundenbindung stärkt und das Vertrauen fördert.

Generell haben Kunden bei Online-Einkäufen ein Widerrufsrecht. Eine wichtige Ausnahme bilden hier jedoch verderbliche Produkte wie frische Milch, Fleisch, Obst oder Gemüse. Anders verhält es sich, wenn die Ware bei Lieferung beschädigt oder bereits verdorben ist. In solchen Fällen haben Käufer das Recht auf Reklamation. Sie können eine Erstattung, einen Preisnachlass oder eine Ersatzlieferung fordern. Das gilt auch, wenn sie ein falsches Produkt erhalten haben.

Das MHD gibt an, bis wann ein Lebensmittel bei sachgemäßer Lagerung seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Aussehen und Nährwert behält. Auch nach Ablauf dieses Stichtags darf ein Produkt verkauft werden, sofern es noch einwandfrei ist. Ein bekanntes Beispiel sind haltbare Produkte wie Nudeln, Reis oder Konserven.

Das Verbrauchsdatum findet sich auf leicht verderblichen Lebensmitteln wie Hackfleisch, Fisch oder Salaten. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums dürfen die Produkte aus gesundheitlichen Gründen weder verkauft noch verzehrt werden.

Das Bundeszentrum für Ernährung rät bei abgelaufenen oder undatierten Produkten, selbst zu prüfen, ob Lebensmittel noch gut sind. Aussehen, Geruch und Geschmack können dabei wichtige Hinweise liefern. Bei sichtbarem Schimmel oder einer aufgeblähten Verpackung rät das BZfE zum Wegwerfen.


(vbr)



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Parallels RAS 21 verbessert Hybrid-Cloud-Management


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Parallels hat die Version 21.0 seiner Remote-Desktop-Software RAS (Remote Application Server) veröffentlicht. Mit ihr können Unternehmen ihre Anwendungen und Desktops über lokale, Cloud- und Multi-Cloud-Umgebungen bereitstellen.

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Zu den Neuerungen zählt eine erweiterte Integration mit Microsoft Azure Virtual Desktop (AVD) und Multi-Cloud-Plattformen. Die Software unterstützt nun vollständig Windows Server 2025 als Hyper-V-Anbieter, sowohl in eigenständigen als auch in Cluster-Konfigurationen. Der Parallels Client für Windows kann ab sofort auch Microsofts Windows-App für AVD nutzen – eine Vorbereitung auf die für 2026 geplante Einstellung der Remote Desktop App.

Bei der Sicherheit hat Parallels mehrere Funktionen hinzugefügt: Die Integration des Windows Credential Manager soll eine sichere Verwaltung von Anmeldedaten bieten. Die Multi-Faktor-Authentifizierung erfasst nun Client-IP-Adressen und übergibt diese als RADIUS-Attribute für eine kontextbezogene Zugriffskontrolle. Eine bedingte RADIUS-Automatisierung erlaubt regelbasierte, nutzerspezifische Authentifizierung. Zudem lässt sich die Zwischenablage-Umleitung feingranular steuern, um die Datenfreigabe präzise zu kontrollieren.

Für IT-Administratoren bietet die Version 21.0 ein Cloud Cost Insight Dashboard, das detaillierte Einblicke in die AVD-Nutzung liefert und bei der Optimierung der Cloud-Ausgaben helfen soll. Die API- und PowerShell-Unterstützung wurde erweitert, um die Automatisierung großer Bereitstellungen zu vereinfachen. Hinzu kommen Verbesserungen bei der Verwaltung mehrerer Domänen, die Validierung von Domänenanmeldedaten während der Vorlagenerstellung und die Option, verwaiste Hosts den Host-Pools neu zuzuweisen.

Der aktualisierte Web-Client soll eine verbesserte Browser-Performance bieten. Eine richtliniengesteuerte URL-Umleitung leitet Nutzer während Migrationen oder Wartungsarbeiten automatisch zu neuen Farmen weiter. Mobile Clients bieten nun dieselben Optionen zur Umleitung lokaler Ressourcen wie Desktop-Clients, darunter Sound, Zwischenablage, Kamera und andere Peripheriegeräte. IGEL-verwaltete Endpunkte unterstützen die automatische Anmeldung und den automatischen Client-Start beim Booten.

Die Plattformunterstützung umfasst nun zusätzlich macOS 26 und iOS 26 beziehungsweise iPadOS 26 sowie aktualisierte FSLogix-Komponenten. Verbesserungen bei der Barrierefreiheit im Web-Client und Nutzerportal entsprechen den VPAT-2.5-Richtlinien und bei den WCAG 2.2 der Level-AA-Konformitätsstufe.

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Parallels RAS 21.0 ist ab sofort verfügbar. Kunden können von älteren Versionen upgraden oder die Software über eine kostenlose Testversion kennenlernen. Alle Änderungen finden sich in der Ankündigung des neuen Release.


(fo)



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Schweizer Forscher entwickeln essbaren Roboter


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Essbar zu sein, ist nicht gerade eine Fähigkeit, die einem in Bezug auf einen Roboter einfällt. Und doch hat ein Team der Eidgenössischen Polytechnischen Hochschule in Lausanne (École polytechnique fédérale de Lausanne, EPFL) einen Roboter entwickelt, der vollständig verdaut werden kann, inklusive Energiespeicher und Aktoren.

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Der Roboter ist ein sogenannter Soft Roboter, der also aus einem weichen Material besteht. Ein solcher Roboter bewegt sich beispielsweise fort, indem Luft in Kammern in seinem Körper hinein- oder hinausgepumpt wird. Dadurch verformt sich der Roboter und erzeugt so eine Bewegung.

Einen essbaren Körper für einen Soft Robot zu bauen ist einfach: Dafür lässt sich einfach ein essbares Material einsetzen, etwa Gelatine. Auch die Schläuche zwischen den Kammern bestehen daraus. Das Team des Laboratory of Intelligent Systems um Dario Floreano hat eine Lösung gefunden, damit die Energieversorgung und die Aktorik ebenfalls verdaulich sind und nicht schwer im Magen liegen.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

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Edible Pneumatic Battery for Sustained and Repeated Robot Actuation

Als Antriebsmittel, das in die Kammern gepumpt wird, nutzen die Schweizer Kohlendioxid, das in Form von Backpulver in einer Kammer aus Wachs und Gelatine gespeichert wird. Eine zweite Kammer des Energiespeichers enthält flüssige Zitronensäure.

Beide Substanzen sind durch eine Membran getrennt. Durch Druck von außen wird die Membran geöffnet. Die Zitronensäure tropft dann auf das Backpulver. Beide reagieren, dabei entsteht Natriumcitrat und Kohlendioxid wird freigesetzt. Alle diese Stoffe sind ungiftig und in der Nahrungsmittelindustrie gebräuchlich.

Der Aktor des Roboters besteht aus zwei miteinander verbundenen Gaskammern auf einer etwas festeren Basis, die sich unter Druck verbiegt. Wird Gas in die Kammer geleitet, verbiegt sich der Aktor. Dieser Vorgang muss jedoch mehrfach nacheinander durchgeführt werden. Durch die Abfolge von Verbiegen und Entspannen entsteht eine Art Schlängeln, das den Roboter vorwärts bewegen kann.

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Die Kammer muss also entleert werden, damit sie in die Ausgangsform zurückkehren kann. Dafür haben die Forscher ein Ventil mit einer Art Schnappverschluss entwickelt. Im Normalzustand ist das Ventil geschlossen. Steigt der Gasdruck in der Kammer, öffnet es sich und das Gas kann hinausströmen. Sinkt der Druck wieder, schnappt das Ventil zu.

Nachströmendes Gas verformt die Kammer dann wieder. Der Roboter, den das Team in der Fachzeitschrift Advanced Science beschreibt, verbiegt sich etwa viermal pro Minute. Die Batterie liefert einige Minuten lang Energie.

Bleibt die Frage, weshalb ein Roboter überhaupt ess- und verdaubar sein soll. Mit dieser Frage hat sich Floreanos Team im vergangenen Jahr beschäftigt – und darauf mehrere Antworten gegeben: Wenn ein Roboter verdaubar ist, ist er biologisch abbaubar. Das bedeutet, er könnte in der Umwelt eingesetzt werden, wo er nach dem Ende seiner Betriebsdauer nichts hinterlässt.

Eine praktische Anwendung sehen sie in der Medizin: Der Roboter könnte verschluckt werden und im Körper dann Heilmittel gezielt an einer bestimmten Stelle absetzen. Er müsste auch nicht wieder erlangt werden, weil das Verdauungssystem ihn zerlegt.

Die letzte Anwendung, die die Robotiker genannt haben, bezieht sich auf die Essbarkeit: Die Roboter konnten als Nahrungsmittel dienen: Sie könnten sich etwa in Krisengebieten selbstständig zu den Hungernden bewegen, die sie dann verspeisen. Denkbar sind auch Gimmicks in der Erlebnisgastronomie.


(wpl)



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AirDrop: Apple plant in iOS 26.2 PIN-basierten Dateiaustausch für 30 Tage


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Apple plant offenbar eine neue Möglichkeit, um den kabellosen Dateiaustausch zwischen Apple-Geräten mithilfe von AirDrop anzustoßen. In der am Montagabend veröffentlichten dritten Entwicklerbeta von iOS 26.2 wurde in den iPhone-Einstellungen ein neuer Eintrag entdeckt, der das Generieren von Einmalcodes beschreibt. Nach Eingabe einer solchen PIN sollen sich die Geräte von Sender und Empfänger für die Dauer von 30 Tagen gegenseitig finden können, um Dateien auszutauschen.

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Bislang ist es so, dass auf Empfängerseite eingestellt wird, ob und von wem ein Gerät AirDrop-Übertragungen entgegennimmt. Wahlweise kann der Empfang entweder komplett abgeschaltet oder auf bekannte Kontakte begrenzt werden. Ferner ist es möglich, AirDrop für alle zuzulassen – dies allerdings nur für die Dauer von 10 Minuten. Bis vor drei Jahren war es noch möglich, den Empfang für alle unbegrenzt zuzulassen. Diese Option änderte Apple aber, nachdem immer mehr Fälle bekannt wurden, in denen zum Beispiel Frauen auf diese Weise anzügliche Fotos von Unbekannten zugeschickt bekamen. Die neue Möglichkeit geht mit bis zu 30 Tagen darüber hinaus und erspart es Nutzern, sich erst als Kontakte hinzufügen zu müssen. Dies ist zum Beispiel für eine temporäre Zusammenarbeit nützlich.

Erste Hinweise, dass sich bei AirDrop etwas tun könnte, waren bereits in Beta 1 entdeckt worden. Jetzt, in Beta 3, nimmt die neue Funktion Gestalt an. Gleichwohl ist es aktuell noch nicht möglich, die Einmalcodes zu generieren. Apple hat erstmal einen neuen Abschnitt in den Einstellungen eingeführt, wo die bekannten AirDrop-Kontakte verwaltet werden können. Dort steht auch, wie das Verfahren funktioniert.

Die finale Fassung von iOS 26.2 wird für Anfang bis Mitte Dezember erwartet. Dies entspräche dem üblichen Apple-Release-Zyklus. Natürlich ist es immer noch möglich, dass Apple die Integration der neuen Funktion kurzfristig verschiebt. Mit dem aktuellen Beta-Release wurde für Japan auch die Möglichkeit eingeführt, die Siri-Belegung an der Seitentaste des iPhones auszutauschen.

iOS 26.2 enthält vor allem kleinere Verbesserungen am iPhone-Betriebssystem. Die neue Schlafbewertung („Sleep Score“) wird überarbeitet und unterscheidet verschiedene Abstufungen deutlich feiner. In der Podcasts-App führt Apple die Möglichkeit, dass Kapitelmarken von der App selbstständig erzeugt werden, wenn diese von den Podcastern nicht mitgeliefert werde. Das nächste große Update 2 bereitet zudem die Freischaltung der AirPods-Live-Übersetzung für die Europäische Union vor.

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(mki)



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