Künstliche Intelligenz
Lieferdienste: Prosus darf sich Just Eat Takeaway unter Auflagen einverleiben
Die Konsolidierung im hart umkämpften Markt für Essenslieferdienste setzt sich fort. Die EU-Kommission hat am Montag der Übernahme von Just Eat Takeaway durch Prosus zugestimmt. Die EU-Kommission hatte zunächst Bedenken, dass der Kauf den Wettbewerb auf dem Markt für Essenslieferungen massiv einschränken könnte. Diese sieht sie jetzt weitgehend ausgeräumt. Die Übernahme ist 4,1 Milliarden Euro schwer. Prosus gehört zum südafrikanischen Naspers-Konzern.
Prosus ist bereits größter Anteilseigner an einem anderen bedeutenden Essenslieferanten: der Berliner Plattform Delivery Hero. Die Kommission fürchtete, dass Prosus mit dem Einverleiben von Just Eat keinen Appetit auf Konkurrenz zwischen den beiden Anbietern mehr hätte. Daraus könnten höhere Preisen für Kunden sowie Restaurants und Lebensmittelläden folgen. Just Eat ist unter anderem in denselben Ländern wie Delivery Heros Tochtergesellschaft Glovo vertreten, nämlich in Spanien, Polen und Italien. In Deutschland gehört Lieferando zu Just Eat. Lieferando sorgte jüngst mit der Kündigung von rund 2.000 Fahrern für Schlagzeilen.
Um die Genehmigung der EU-Kommission zu erhalten, muss Prosus seinen 27-Prozent-Anteil an Delivery Hero binnen zwölf Monaten auf eine einstellige Prozentzahl schrumpfen, und für längere Zeit seine Stimmrechte nicht ausüben sowie keine internen Personen für Verwaltungs- oder Aufsichtsrat Delivery Heros vorschlagen. Damit gibt Prosus seine Rolle als größter Aktionär Delivery Heros auf.
Die Kommission verwarnt die Branche
Die Kommission erteilte die Genehmigung wohl auch, weil der USA-amerikanische Konkurrent Doordash ebenfalls auf den europäischen Markt drängt, was den Wettbewerb insgesamt erhöht. Das Unternehmen aus dem Silicon Valley ist gerade dabei, Just Eats britischen Konkurrenten Deliveroo zu schlucken. Zuvor schnappte sich Doordash Wolt aus Finnland und legte in Deutschland 2021 in Stuttgart los. Die Financial Times (FT) sieht Prosus dank Just Eat auf dem Weg zu einem „Europäischen Champion“ im Tech-Sektor, der dem Wettbewerber aus den USA die Stirn bieten könnte.
Analysten gehen trotz der Zusagen weiter davon aus, dass Prosus‘ künftige Übernahmepläne auch den Kauf von Delivery Hero beinhalten könnten, zu dem jenseits von Lieferando Marken wie Foodpanda und Talabat gehören. Prosus-Investmentchef Fahd Beg wollte sich dazu gegenüber der FT nicht äußern. Er stelle darauf ab, Just Eat durch verstärkten Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) effizienter machen und von einem Lebensmitteldienst zu einer umfassenderen, etwa auch im Fintech-Bereich aktiven Plattform auszugestalten. Solche angrenzenden Bereiche habe die brasilianische Tochter Ifood schon erschlossen.
Kommissionsvizepräsidentin Teresa Ribera verknüpfte mit der Freigabe eine „eindeutige Warnung“ an die Branche, in der jüngst mehrfach kartellrechtliche Probleme aufgetreten seien: „Wir werden kein wettbewerbswidriges Verhalten tolerieren, das den Verbrauchern schaden könnte.“
(ds)
Künstliche Intelligenz
Apple TV soll werbefrei bleiben – zumindest vorerst
Apples hauseigener Streamingdienst wird zunächst nicht mit Werbung ausgestattet. Das hat Eddy Cue, Apples mächtiger Senior Vice President of Services, gegenüber dem Fachblatt Screen International bestätigt. Auf die Frage, ob es bei dem Dienst demnächst eine Stufe mit Reklame geben werde, sagte Cue: „Nichts bisher […] es gibt da keine Pläne.“ Allerdings schob er ein, dass er auch nicht „für immer nein“ sagen wolle.
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Einfaches Modell, Konkurrenten komplexer
Apple TV funktioniert bislang sehr einfach: Der Streamingdienst kostet 9,99 Euro im Monat und kann dann beliebig verwendet werden. Weder gibt es eine werbefinanzierte Variante noch unterschiedliche „Tiers“ bei der Übertragungsqualität. Zwar verwirrte Apple zuletzt mit einer Namensänderung, doch ansonsten behandelt der Service seine Kundschaft besser als Netflix, Amazon Prime und Co. – selbst Preiserhöhungen erfolgten bislang vergleichsweise langsam. Dafür sind die Nutzer allerdings mit einem eingeschränkten Angebot konfrontiert: Nach wie vor setzt Apple vor allem auf Originalware.
Es könnte also sein, dass Apple sein Angebot zunächst weiter füllen will, bevor es dann zu Veränderungen kommt. Cue sagte auch, Apple TV werde beim Preis weiter „aggressiv“ bleiben – und wenn das möglich ist, sei es für Kunden besser, ihr Zuseherlebnis nicht durch Anzeigen unterbrechen zu lassen.
Paketangebote statt Reklame – zunächst
Apple hatte den Dienst in den USA für 4,99 US-Dollar eingeführt – 2019 mit einem sehr kleinen Angebot. 2022 ging es dann auf 6,99 Dollar hoch, 2023 auf 9,99 Dollar und nun auf 12,99 Dollar. In Europa verblieb man zuletzt bei 9,99 Euro, eine Erhöhung gilt allerdings als denkbar. Apple hatte kürzlich erstmals ein Bundle-Angebot mit Peacock, der Streamingtochter von NBC Universal, in den USA gestartet. Dort lässt sich sparen, wenn man beide Angebote verwendet.
Seit kurzem wird auch der Medienriese Warner Discovery als möglicher Kaufkandidat gehandelt. Apple soll ihn sich angesehen haben, doch offenbar haben aktuell andere Interessenten die Nase vorn. Warner Discovery verfügt über einen enormen Katalog an Bestandsware, hat aber auch zahlreiche Neuproduktionen. Amazon hatte bereits 2022 das Filmunternehmen MGM geschluckt.
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(bsc)
Künstliche Intelligenz
heise security Webinar: NIS-2 rechtssicher im Unternehmen umsetzen
Noch diese Woche will die Regierungskoalition das NIS-2-Umsetzungsgesetz im Bundestag vorlegen; so könnte es sogar noch 2025 in Kraft treten. Und mit NIS-2 stehen viele Unternehmen erstmals unter gesetzlicher Verpflichtung, ihre IT-Sicherheit auf ein definiertes Niveau zu heben. Dieses Webinar von heise security zeigt, wie Betroffene die neuen Anforderungen rechtssicher erfüllen.
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Die Herausforderung beginnt bereits bei der Frage, ob das eigene Unternehmen überhaupt unter die Regelung fällt. Verschärft wird die Situation durch die persönliche Haftung von Vorständen und Geschäftsführern. Diese tragen nicht nur die Verantwortung für die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, sondern unterliegen auch persönlichen Schulungspflichten. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert erhebliche Bußgelder. Und schlussendlich muss die IT-Sicherheit nicht nur zum Gesetz, sondern auch zum jeweiligen Unternehmen passen.
Kompetent und unabhängig
Deshalb ist es wichtig, sich umfassend und fundiert zu informieren. Unser Referent Karsten U. Bartels begleitet die IT-Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland seit dem ersten IT-Sicherheitsgesetz 2014 und kennt die praktischen Herausforderungen bei der Umsetzung. Im Webinar erläutert er zunächst, welche Unternehmen konkret betroffen sind und welche Fristen gelten. Anschließend zeigt er auf, welche Maßnahmen NIS-2 fordert und wie diese zu priorisieren sind.
Ein zentraler Punkt ist die Frage, was „Stand der Technik“ in der Praxis bedeutet und wie sich NIS-2 zu etablierten Rahmenwerken wie ISO 27001 oder dem BSI IT-Grundschutz verhält. Bartels gibt konkrete Hinweise, wie Unternehmen bestehende Sicherheitskonzepte nutzen und erweitern können, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Besondere Aufmerksamkeit widmet das Webinar auch der Lieferkette. Unternehmen müssen nicht nur ihre eigene IT-Sicherheit gewährleisten, sondern auch die ihrer Zulieferer und Dienstleister bewerten. Bartels zeigt anhand konkreter Beispiele, wie IT-Sicherheit vertraglich vereinbart werden kann und welche Rolle das Auftraggeber/Auftragnehmer-Verhältnis spielt.
Für Anbieter von IKT-Diensten und digitalen Infrastrukturleistungen gelten zusätzliche Sonderpflichten durch eine eigene NIS-2-Durchführungsverordnung der EU. Auch diese werden im Webinar behandelt.
Praktische Checkliste und Hilfe im PRO-Forum
Am Ende des Webinars erhalten Teilnehmer eine Checkliste zum praktischen Vorgehen bei der Umsetzung. Während der Veranstaltung besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Mitglieder von heise security PRO profitieren zusätzlich von einer einwöchigen, exklusiven Nachbetreuung: Bartels beantwortet während dieser Woche im PRO-Forum konkrete Fragen zur Umsetzung der vermittelten Inhalte.
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Das Webinar findet am 10. Dezember 2025 statt und dauert etwa zweieinhalb Stunden. Die Teilnahme kostet regulär 299 €; wer jetzt bucht, profitiert aber noch vom Frühbuchertarif von 249 €. Mitglieder von heise security PRO können an diesem und allen weiteren heise security Webinaren kostenlos teilnehmen. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Seite zu:
(ju)
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Mit Vodafone geht es wieder etwas aufwärts
Die Einbußen waren heftig, im Wettbewerb mit Telekom und O2 hatte Vodafone einen schweren Stand. Doch nun sieht es besser aus für den Netzbetreiber. Dabei spielt Konkurrent 1&1 eine zentrale Rolle.
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Nach dem Verlust von vier Millionen Fernsehkunden und nach sechs Quartalen mit Umsatzrückgängen in Folge hat der Telekommunikationsanbieter Vodafone Deutschland erstmals wieder etwas mehr Geld in die Kassen bekommen. Der Service-Umsatz habe im Sommerquartal um 0,5 Prozent auf 2,74 Milliarden Euro zugelegt, teilte das Tochterunternehmen des britischen Vodafone-Konzerns in Düsseldorf mit.
1&1-Netz überwiegend mit Vodafone-Roaming
Hauptgrund dafür sind Mieteinnahmen, die Vodafone vom Wettbewerber 1&1 bekommt: Mehr als elf Millionen Handykunden dieser Firma werden dort, wo 1&1 keine eigenen Antennen hat, inzwischen mit Antennen von Vodafone verbunden. Einige 1&1-Kunden werden über das sogenannte National Roaming noch mit O2 verbunden, bald wird das aber ebenfalls über Vodafone ablaufen – die Mieteinnahmen dürften also steigen.
Die Umsatzeinbußen in den Jahren 2024 und den ersten Quartalen 2025 waren beträchtlich, mehrere Quartale nacheinander war es um jeweils gut sechs Prozent bergab gegangen. Nun gibt es einen Hoffnungsschimmer, der allerdings noch schwach ist. Denn operativ verbuchte die Firma im ersten Halbjahr des im April begonnenen Geschäftsjahres erneut einen Verlust, dieser Wert (Ebitda aL) sank um 4,3 Prozent auf 2,19 Milliarden Euro. Das dürfte vor allem am schwachen Geschäft im Frühjahrsquartal gelegen haben, das bei der Halbjahreszahl mit drin ist – eine Zahl nur für das Sommerquartal gab Vodafone nicht bekannt.
Gesetzesänderung wird zum Gegenwind
Der Telekommunikationskonzern hatte jahrzehntelang vom sogenannten Nebenkostenprivileg profitiert, bei dem Millionen Mieter automatisch Kunden waren – Vodafone hatte einen Vertrag mit dem Vermieter und dessen Mieter mussten mitmachen, selbst wenn sie nicht wollten. Diese Regelung ist nach einer Gesetzesänderung aber Geschichte, inzwischen können Mieter selbst wählen, ob sie einen Fernsehanschluss von Vodafone zahlen oder andere Zugänge zum TV, etwa über die Telekom und deren Magenta TV oder Anbieter wie Waipu.tv oder Zattoo. Als die Regelung im vergangenen Jahr gekippt wurde, verlor Vodafone Millionen Kunden. Es blieben rund neun Millionen.
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Inzwischen legt die Firma bei Kunden mit Fernsehanschluss wieder zu, im abgelaufenen Quartal war es ein Plus von 62.000. Die Anzahl der Mobilfunk-Vertragskunden stagnierte hingegen und die Anzahl der Festnetz-Internetkunden sank – die unterschiedliche Entwicklung in den Kundensparten verdeutlicht, dass ein deutlicher Aufschwung bislang nicht eingesetzt hat. Die Talfahrt der vergangenen Jahre könnte aber gestoppt sein. Vodafone-Deutschlandchef Marcel de Groot zeigte sich zuversichtlich. „Der Weg, den wir eingeschlagen haben, ist der richtige“, sagte der Manager. „Jetzt gilt es, unser Wachstum nachhaltig in die Zukunft zu tragen.“
(afl)
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