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Künstliche Intelligenz

McDonald’s Japan: Pokémon-Aktion führt zu weggeschmissenem Essen


Pokémon-Schwarzhändler haben sich in Japan unbeliebt gemacht. Anlass ist eine Verkaufsaktion der Schnellrestaurantkette McDonald’s. Drei Tage lang wollte sie ihren Happy Sets, der japanischen Variante von Happy Meals, Pokémon-Nippes sowie -Sammelkarten beilegen. Schwarzhändler bestellten die Mahlzeiten in rauen Mengen, aber nur um die Pokémon-Devotionalien abzugreifen.

Die Folge waren Menschenschlangen vor und Tohuwabohu in den Filialen, was auch Nachbarn belästigte. Das Essen landete meist im Müll. Schnell waren die Beigaben ausverkauft, sodass Kinder leer ausgingen. Schlussendlich machte die Happy-Set-Aktion viele Japaner unhappy.

Es folgten mindestens drei Entschuldigungen McDonald’s‘. Einige Kunden hätten große Mengen zwecks Weiterverkauf bestellt, bestätigt der Konzern. Das habe zu „Überfüllung und Chaos“ sowie „Zurücklassen und Wegwerfen bestellter Lebensmittel geführt“. „Wir entschuldigen uns zutiefst für die Unannehmlichkeiten, die unseren Stammgästen entstanden sind, sowie für die erheblichen Beeinträchtigungen“ für Mitarbeiter, Nachbarn und Vermieter. „McDonald’s duldet weder den Kauf von Happy Meals für Weiterverkauf, noch das Zurücklassen und Wegwerfen von Speisen.“ Identifizierte Großeinkäufer würden von der Nutzung der McDonald’s-App ausgeschlossen.

Für die Zukunft denkt das Unternehmen laut darüber nach, in bestimmten Fällen Ausgabemengen zu begrenzen. Online-Bestellungen und Lieferungen könnten dann überhaupt vorübergehend eingestellt werden. Kunden, die sich mehrmals anstellen, das Personal einzuschüchtern suchen, oder sonst gegen die japanische Etikette verstoßen, sollen fortan des Hauses verwiesen werden.

Zusätzlich möchte McDonald’s den Weiterverkauf ausgegebener Pokémon-Devotionalien erschweren. Die Restaurantkette berichtet, Kontakt mit japanischen Flohmarkt-Apps aufgenommen zu haben. Sie werden gebeten, „wirksamere Maßnahmen zu ergreifen, um böswilliges Horten und Weiterverkaufen durch bestimmte Kunden so weit wie möglich einzudämmen.“

Happy Sets bestehen aus Weißgebäck mit oder ohne Proteineinlage, alternativ Hühnerfleischstückchen, sowie einem Portiönchen Gemüse, einem kleinen Getränk. Dazu kommt in der Regel Plastikspielzeug. Pokémon-Beigaben gibt es bis auf Weiteres keine mehr. „Bitte sehen Sie von Anfragen bezüglich des Lagerbestandes in den Filialen ab“, ersucht McDonald’s Japan.


(ds)



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GEMA-ChatGPT-Urteil: Das kann kein Zufall sein!


Wer dem Laien erklärt, wie KI-Modelle funktionieren, erntet oft ungläubiges Staunen: Dass der Trick hinter der KI einfach nur Statistik sein soll, dass dem keine Seele, kein Sinn und Verstand innewohnt, ist vielen schier unbegreiflich. Wie kann dieses Ding denn dann in zusammenhängenden Sätzen zu einem sprechen? Oder sogar sinnvolle, gar inspirierende Dinge von sich geben?

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Über allem thront gar eine Frage, die für den Menschen als Spezies ziemlich unangenehm klingt: Sind wir vielleicht in weiten Teilen so berechenbar, dass ein Computer unsere Sprache, unser Wissen und unsere Werke einfach mal eben so in Sekundenschnelle nachbilden kann?


Eine Analyse von Malte Kirchner

Eine Analyse von Malte Kirchner

Malte Kirchner ist seit 2022 Redakteur bei heise online. Neben der Technik selbst beschäftigt ihn die Frage, wie diese die Gesellschaft verändert. Sein besonderes Augenmerk gilt Neuigkeiten aus dem Hause Apple. Daneben befasst er sich mit Entwicklung und Podcasten.

Das Landgericht München verneinte jetzt in einem Urteil den statistischen Zufall. Zumindest im Falle von neun bekannten Liedern kam es zu dem Ergebnis, dass die KI nicht rein zufällig genauso wie die Künstler auf die nahezu identischen Texte gekommen sein kann. So hatte es OpenAI als Herausgeber von ChatGPT und Beklagte behauptet. Die Texte müssten offenbar „memorisiert“ sein, sagt hingegen das Gericht und folgt damit der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA als Klägerin.

Vor allzu dramatischen Folgenabschätzungen sollte man sich im Moment noch hüten: Das Urteil ist nicht rechtskräftig, und es ist eines von diversen Verfahren, die derzeit in verschiedenen Teilen der Welt gegen die KI-Anbieter angestrengt werden. Vermutlich werden wir in einigen Jahren Grundsatzurteile sehen, vielleicht auch neue Gesetzgebungen. Fest steht aber: Den von der KI-Branche erhofften Durchmarsch durch die Gerichte als Sieger wird es nicht geben.

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Und dieser Zwischenschritt ist für die KI-Branche sehr wohl einschneidend. Das Münchener Urteil rüttelt an deren Selbstverständnis, dass KI grundsätzlich etwas Gutes für die Menschheit ist. Etwas, gegen das die Allgemeinheit – hier vertreten durch die Gerichte – doch nichts haben kann, weil es die Gesellschaften weiterbringt. Gerade bei OpenAI liegt dieser Gedanke in der DNA: Als gemeinnützige Organisation geschaffen, nahm sich OpenAI vor, die künstliche Intelligenz zum Wohle der Menschheit zu entwickeln.

In diesem Bewusstsein wurde das Wissen der Menschheit bedenkenlos aufgesogen, um es allen zur Verfügung zu stellen. Dafür zu bezahlen, kam den Machern zunächst nicht in den Sinn. Zumal die KI bis heute mit Training und Rechenleistung immens viel mehr Geld kostet, als sie erwirtschaftet. Nur durch große Mengen Wagniskapital und Investitionen aus der IT-Branche ist sie lebensfähig und zu dem geworden, was sie heute ist.

Aber wie in vorausgegangenen digitalen Räuschen, die durch neue Technologie ausgelöst wurden, sind es einmal mehr die Urheberrechte, die die digitalen Überflieger vom Himmel geholt haben. Immer wieder hat es in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten die Fälle gegeben, dass Technik das, was andere Menschen schaffen, freier zugänglich macht. Diese digitale Entfesselung aus den vorher begrenzten analogen Möglichkeiten ist zweifellos ein Fortschritt. Doch am Ende wollen und müssen die Menschen, die etwas erschaffen, auch weiterhin von etwas leben. Die Freude über die neuen Möglichkeiten und über die größere Reichweite sind für sie nicht auskömmlich. Da nun die KI-Anbieter etwas mit ihren Werken erschaffen, erscheint es erstmal legitim, dass sie von ihnen einen Lohn wollen. Genauso legitim ist es allerdings, zu fragen, was Urteile wie das Münchener mit der KI machen.

Erste Experten argwöhnen schon, es könnte gar die Löschung ganzer Modelle im Raum stehen, wenn es den KI-Anbietern nicht gelingt, das beanstandete Wissen irgendwie herauszufiltern oder zu -schneiden. Zu diesem Schlimmstfall muss es aber gar nicht kommen. Es könnte schon genügen, dass sich die KI künftig viel wortkarger, viel restriktiver und ergebnisloser präsentiert, sodass Sinn und Zweck einer ganzen Branche infrage gestellt werden.

Dann lizenziert doch einfach die Inhalte, möchte man der Branche zurufen. Das findet teilweise heute auch schon statt. Aber in einer Branche, die massiv Geld verbrennt, in der vagen Hoffnung, irgendwann als erste die Allgemeine Künstliche Intelligenz, also die wirkliche KI, zu erfinden, ist das wohl eher ein Spiel auf Zeit als eine nachhaltige Lösung.

Es könnte natürlich auch sein, dass Europa mal wieder einen Sonderweg beschreitet. Die Urteile könnten, wenn sie hier anders als im Rest der Welt gefällt werden, in die technische Isolation führen. Wenn aber US-amerikanische Gerichte und solche in Ländern außerhalb der EU nicht grundsätzlich anders urteilen, werden sich OpenAI und Co. einige grundlegende Zukunftsgedanken machen müssen.

Technische Lösungswege versprechen auf den ersten Blick nur halbwegs Abhilfe: Da gibt es zum Beispiel die „Differential Privacy“, eine Technik, die sicherstellt, dass einzelne Trainingsdaten nicht mehr aus dem Modell extrahiert werden können. Das funktioniert prinzipiell, führt aber häufig zu schlechteren Modellergebnissen. Bei der „Constitutional AI“ kann sich ein Modell selbst maßregeln. Auch hier sind Wenn und Aber buchstäblich vorprogrammiert. Und „Machine Unlearning“ wäre zwar ein Weg, urheberrechtlich Geschütztes zu löschen. Aber wenn es nicht bei neun Liedern von Herbert Grönemeyer und Helene Fischer bleibt, fragt sich früher oder später: zu welchem Preis?

Die Urheber, vertreten durch die GEMA, gehen für den Moment erstmal mit dem guten Gefühl aus dem Gerichtssaal, dass ihre Belange überhaupt in der KI-Welt eine Rolle spielen. Und die KI-Anbieter wie OpenAI, Google, Anthropic, xAI und DeepSeek werden daran erinnert, dass wichtige Grundsatzfragen nicht einfach durch disruptives Mit-dem-Kopf-durch-die-Wand-gehen aus der Welt geschafft werden können.

Am Ende steht ein fundamentales Dilemma zwischen moralischem Rechthaben (Urheber) und drohender ökonomischer Überforderung (KI-Branche). Und bezeichnenderweise kann die von uns befragte KI auch keinen Ausweg aufzeigen, wie beides in Einklang gebracht werden soll. Das kann kein Zufall sein.


(mki)



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Ein erster Ausblick auf den Mercedes GLB EQ


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Aus welchem Winkel auch immer man das betrachten mag: Ein Neustart der E-Auto-Strategie bei Mercedes war überfällig. Dass im Sommer 2025 bei einem Teil der bestehenden EQA- und EQB-Modelle Energiegehalt und Ladeleistung zurückgenommen werden mussten, war nur der traurige Abschluss. Der Neustart, eingeleitet mit CLA EQ und GLC EQ, verspricht allerdings eine grundlegende Wende zum Besseren. Einen ersten Ausblick auf den kommenden GLB EQ gewährte Mercedes in frostiger Umgebung schon.

Die äußere Gestaltung lag bei diesem Termin noch unter einer dicken Eisschicht. Zwar sind so kurz vor der offiziellen Premiere praktisch alle Tests schon gelaufen, doch die Verantwortlichen wollten noch nicht alles offenlegen. Was sich schon erkennen lässt: Wie beim GLC EQ bleibt eine Revolution in der Gestaltung aus. Mercedes gibt dem Neuanfang einen konservativen Anstrich. Der noch aktuelle EQB ist 4,68 m lang, sein Nachfolger wird das mit rund 4,8 m überbieten. Wie bisher gibt es auch den neuen GLB künftig als Siebensitzer. Bislang lässt sich Mercedes das mit knapp 1000 Euro Aufpreis gut bezahlen.


Die Stärken des Mercedes GLB sollen seine Variabilität und das gute Platzangebot bleiben. (Bild:

Mercedes-Benz

)

Auch das Innenraum-Design wird niemanden überraschen. Mercedes legt es wohl unter anderem deshalb schon jetzt offen. Im Wesentlichen ist dort das Armaturenbrett zu sehen, das schon aus dem CLA EQ bekannt ist. Hier wie dort wird die volle Anzahl an Displays, die auf den ersten Pressebildern gezeigt wird, vermutlich nur gegen Zuzahlung zu haben sein. Installiert ist in jedem Fall das Betriebssystem MB.OS, das nun nach und nach über die gesamte Modellpalette ausgerollt wird. Wir erwarten es beispielsweise auch im Rahmen der Modellpflege der C-Klasse, die im kommenden Jahr ansteht. Noch nicht geklärt ist die Sache beim Glasdach. Im GLC EQ ist es serienmäßig, eine Verschattung auf Knopfdruck oder eine Illuminierung mit kleinen Sternchen kostet Aufpreis. Öffnen lässt es sich nie. Möglicherweise verfährt Mercedes im GLB EQ ebenso.

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Einen riesigen Schritt bringt der Modellwechsel aber vor allem bei Antrieb und Ladeleistung mit sich. Das vorläufige Basismodell hat schon 200 kW und eine Traktionsbatterie mit 85 kWh, die auch im Allradmodell mit 260 kW Motorleistung Standard ist. Die maximale Ladeleistung liegt bei 320 kW. Die 70 Prozent zwischen 10 und 80 Prozent Ladestand sollen in 22 Minuten nachgefüllt sein. Das entspricht einer durchschnittlichen Nettoladeleistung von rund 162 kW. Die maximale Reichweite im WLTP gibt Mercedes mit „bis zu 700 km“ an.


Imposant große Instrumenteneinheit über die gesamte Breite des Armaturenbretts. (Bild:

Mercedes-Benz

)

Wir rechnen damit, dass früher oder später auch der etwas kleiner konfigurierte E-Antriebsstrang aus dem CLA EQ 200 seinen Weg in den GLB EQ finden wird. Er leistet 165 kW, die Batterie bietet einen Energiegehalt von 58 kWh. Ihre maximale Ladeleistung liegt bei 200 kW. Von 10 auf 80 Prozent Ladestand geht es hier in 20 Minuten, woraus sich eine durchschnittliche Nettoladeleistung von knapp 122 kW ergibt. An Wechselstrom können beide gegen Aufpreis mit bis zu 22 kW laden. Serienmäßig belässt es Mercedes bei 11 kW. Wie im CLA wird Mercedes auch den nächsten GLB zusätzlich mit 48-Volt-Hybridantrieben anbieten. Geplant sind drei Leistungsstufen mit 100, 120 und 140 kW, zu denen jeweils noch ein Startergenerator mit 22 kW kommt.

Die offizielle Vorstellung des GLB soll noch im Dezember sein, die Auslieferungen sollen im Frühjahr 2026 beginnen. Noch gibt es keine Aussagen zum Preis, nur ein paar grobe Abschätzungen, wohin es gehen könnte. Der aktuelle Mercedes GLB mit Verbrenner wird offiziell ab rund 44.000 Euro angeboten, der EQB mit E-Antrieb ab knapp 48.000 Euro. Darunter wird der Nachfolger kaum zu haben sein. Andererseits begrenzt der GLC EQ die Angelegenheit nach oben. Das in der kommenden Modellhierarchie recht weit oben angesiedelte Startmodell GLC 400 EQ ist ab 71.281 Euro zu haben, wobei Mercedes schon im Konfigurator den ersten Nachlass einräumt. Da der GLB EQ etwas unterhalb dieses Modells eingeordnet sein soll, wird er wohl weniger teuer, was nicht mit preiswert gleichzusetzen ist. Das aber hat von Mercedes wohl auch niemand ernsthaft erwartet.


(mfz)



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Digital Detox: Apple Watch statt iPhone nutzen


Zur digitalen Entschleunigung führen viele Wege. Manch einer richtet Zeitlimits im Smartphonebetriebssystem ein, schaltet Push-Nachrichten ab oder löscht süchtig machende Apps. Aber auch dann braucht man viel Willenskraft, um nicht ständig das Handy zu checken. Radikalere Zeitgenossen steigen gar auf ein Dumbphone um, verzichten damit allerdings nicht nur auf Instagram, LinkedIn, TikTok & Co., sondern auch auf praktische Funktionen wie Navigation oder Regenradar.

Ein bedenkenswerter Mittelweg zwischen Verzicht und Komfort ist deshalb eine dritte Methode: Man lässt das Smartphone zu Hause und geht nur mit einer Smartwatch aus dem Haus. So bleibt man unterwegs erreichbar und kann bei Bedarf auch navigieren, drahtlos zahlen oder chatten. Man scrollt aber nicht ständig sinnlos durch Newsfeeds.

Im Folgenden geben wir Tipps zum Umsetzen dieser Digital-Detox-Methode mit der Apple Watch. Dabei versuchen wir nicht, das iPhone möglichst weitgehend zu ersetzen und mit der Uhr zum Beispiel TikTok-Videos anzuschauen und via Microsoft Teams mit Kollegen zu chatten. Stattdessen konzentrieren wir uns auf Funktionen, die aus unserer Sicht halbwegs zum Digital-Detox-Gedanken passen. Die Auswahl ist subjektiv, denn manche wollen unterwegs nicht auf WhatsApp verzichten, anderen reicht es, wenn sie solche Nachrichten abends auf dem Sofa beantworten.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Digital Detox: Apple Watch statt iPhone nutzen“.
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