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Künstliche Intelligenz

Meta Ray-Ban Display unterstützen endlich die Erkennung neuronaler Handschrift


Meta Platforms hat den Funktionsumfang der Ray-Ban Display erweitert. Dazu gehört die Erkennung von per neuronalem Armband gezeichneter Handschrift. Dies hatte Meta-Chef Mark Zuckerberg bereits bei der Vorstellung dieser Smartglasses mit integriertem Display im September 2025 demonstriert, war bislang aber nicht für alle Nutzer verfügbar. Zudem lassen sich jetzt Videos von der Umgebung aufnehmen, die auch die im Brillenglas eingeblendete Anzeige enthalten. Die Navigation für Fußgänger wurde ebenfalls erweitert, etwa für Spaziergänge in europäischen Großstädten.

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Bei der Enthüllung der Ray-Ban Display, der Smartglasses mit Bildschirm und sEMG-Armband, letzten Herbst war die Erkennung von frei in der Luft oder auf dem Tisch geschriebenen Worten eine beeindruckende Funktion. Bei der Markteinführung Ende September 2025 war dies jedoch noch nicht möglich. Erst seit Anfang dieses Jahres können Nutzer im Rahmen eines Early-Access-Programms die neuronale Handschrift für WhatsApp und den Messenger verwenden. Ab sofort ist diese Funktion für alle Anwender verfügbar, neben den beiden genannten Apps auch für Instagram und die nativen Nachrichten-Apps von Android und iOS.

Die Ray-Ban Display erlauben nun auch das sogenannte „Display Recording“, wie Meta es nennt. Das sind Videoaufnahmen der Umgebung, bei denen das in den Smartglasses integrierte Display ebenfalls aufgenommen wird, einschließlich Tonaufnahmen. Damit können Nutzer ihre Erfahrungen und Erlebnisse mit diesen Smartglasses demonstrieren. Zudem hat Meta Platforms die Navigation für Fußgänger mit den Ray-Ban Display ausgebaut. Diese Funktion soll inzwischen die USA komplett abdecken, unterstützt aber auch Spaziergänger in „bedeutenden internationalen Städten“ wie London, Paris, Rom und weitere bislang ungenannte Großstädte.

Weiterhin wird das von den Smartglasses in Echtzeit durchgeführte Transkribieren von Sprache auf WhatsApp, Facebook Messenger und Instagram-Sprachnachrichten ausgeweitet. Nachrichten und Anrufe erhalten damit in den Ray-Ban Display eingeblendete Untertitel. Meta Platforms weist auch erneut darauf hin, dass die Ray-Ban Display offen für Entwickler sind. Diese können jetzt Apps für die Smartglasses mit integriertem Display bauen. Eine der ersten getesteten Apps war eine Portierung des Spieleklassikers „Doom“ für die Meta Ray-Ban Smartglasses.

Die Meta Ray-Ban Display sind derzeit wegen Lieferengpässen allerdings nur in den USA erhältlich. In der EU erschweren zudem Vorgaben zu Batterien und KI die Markteinführung. Einem Bericht zufolge plant Meta noch für dieses Jahr eine zweite Generation der Smartglasses. Möglicherweise hebt sich Meta die weltweite Einführung für dieses Nachfolgemodell auf.

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(fds)



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Künstliche Intelligenz

US-Luftfahrtbehörde will Verbot ziviler Überschallflüge über Land aufheben


Die US-Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration (FAA) beabsichtigt, auf Grundlage der Executive Order 14304 des Weißen Hauses das seit 1973 geltende Verbot von zivilen Überschallflügen über US-Territorium aufzuheben. Das teilte die FAA am Mittwoch mit. Flüge sollen so mit zukünftigen, leisen Überschall-Passagierflugzeugen beschleunigt und Reisezeiten stark verkürzt werden. Die FAA erarbeitet nun Zertifizierungsstandards für Überschallflugzeuge sowie Lärmstandards für Start und Landungen.

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Beim Übergang zum Überschallflug kann sich die Druckwelle des Flugzeugs nicht mehr nach vorn ausbreiten und verdichtet sich zu einer Schallmauer. Dabei entsteht ein kegelförmiger Trichter aus Druckwellen hinter dem Flugzeug. Diese Druckwellen sind am Boden als lauter Knall zu hören, der zu einer Lärmbelastung bei Anwohnern in Fluggebieten führt. Auch Starts und Landungen führen in Flughafennähe zu Lärmbelästigungen. Entsprechend wurden in den USA 1973 Überschallflüge über Land für zivile Maschinen in der Luftfahrt verboten. Lediglich Militärjets dürfen seitdem weiterhin schneller als der Schall auch über Land unterwegs sein.

Die Regelung könne nun aber aufgehoben werden, heißt es von Michael Kratios, Assistant to the President for Science and Technology und Director of the White House Office of Science and Technology Policy. Alte Vorschriften hätten dafür gesorgt, dass technologischer Fortschritt ausgebremst werde. Die Aufhebung des Verbots auf Grundlage der Executive Order 14304 werde dafür sorgen, dass neue Techniken entwickelt und hochqualifizierte Arbeitsplätze in den USA entstehen.

Tatsächlich haben in den vergangenen Jahren verschiedene Lärmschutzentwicklungen in experimentellen Überschallflugzeugen für eine Lärmreduzierung gesorgt.

„Fortschritte in der Luft- und Raumfahrttechnik, der Materialwissenschaft, der Lärmreduzierung und bei neuen Betriebskonzepten werden den alten Überschallknall beseitigen“, sagt FAA-Administrator Bryan Bedford. „Das bedeutet, dass wir das aus den 1970er Jahren stammende Verbot von Überschallflügen über US-Territorium schließlich aufheben können, während wir gleichzeitig die Lärmbelastung für die Anwohner entlang der Flugrouten und in Flughafennähe minimieren.“

Bis Überschallflüge mit zivilen Maschinen in den Bereichen Passagier- und Frachtbeförderung möglich sind, kann es jedoch noch einige Jahre dauern. Zunächst erarbeitet die FAA dazu die nötigen Grundlagen. So müssen etwa Zertifizierungsstandards für zivile Überschallflugzeuge erstellt werden. Die FAA arbeitet dabei mit der International Civil Aviation Organisation, der NASA, der Luftfahrtindustrie und wissenschaftlichen Einrichtungen zusammen. Deren Grundlagenwissen, Erfahrungen und Forschungsergebnisse zu Überschallflügen sollen in die Zertifizierungsstandards und zusätzlich in zu erarbeitende Lärmvorschriften einfließen. Hinzu kommt, dass für den internationalen Einsatz der Flugzeuge Abkommen mit Luftfahrtbehörden außerhalb der USA getroffen werden müssen, um einen internationalen Betrieb von Überschallflugzeugen auch außerhalb der Vereinigten Staaten zu ermöglichen.

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Die FAA strebt an, die nötigen Standards und Vorschriften bis Mitte 2027 fertigzustellen.


(olb)



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Künstliche Intelligenz

Weil sie denken, sie wären in einem Spiel: KI-Browser geben Passwörter heraus


KI-Agenten sollen das Surfen im Netz für uns erleichtern. Statt alle Suchen selbst durchzuführen, können die KI-Agenten von ChatGPT Atlas, Perplexity Comet und Co. die Aufgaben übernehmen und etwa die besten Produkte heraussuchen und direkt in den Warenkorb legen. Der Komfort kann allerdings auch mit Sicherheitsrisiken einhergehen, wie jetzt Sicherheitsforscher von LayerX gezeigt haben.

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Die Sicherheitsforscher haben herausgefunden, dass sich mehrere KI-Browser recht einfach austricksen lassen. Sie können so manipuliert werden, dass sie sensible Daten wie Passwörter ihrer Nutzer bereitwillig an Angreifer herausgeben. Der Exploit soll laut den Verantwortlichen in den Tools ChatGPT Atlas, Perplexity Comet, Fellou, Genspark Browser, Sigma Browser und dem Claude-Plugin für Googles Chrome-Browser funktioniert haben.

Den Trick haben die Sicherheitsforscher „Bioshocking“ getauft, angelehnt an den 2007 erschienenen Shooter „Bioshock“. Im Grunde müssen die KI-Browser nur überzeugt werden, dass sie ein Spiel spielen und die Regeln der Realität nicht mehr gelten. Zunächst müssen User dafür eine manipulierte Webseite von Cyberkriminellen ansurfen, auf denen Letztere ein Rätselspiel implementiert haben.

Sobald die KI aufgefordert wird, das Rätsel zu lösen, beginnt die Übernahme. Zunächst wird die KI davon überzeugt, dass zwei plus zwei nicht vier, sondern fünf ist. Gibt sie die eigentlich korrekte Antwort in das Eingabefeld ein, bekommt sie einen Fehler mit dem Hinweis „Spiel weiter, bis du siehst, dass der Sieg eine Niederlage ist“ angezeigt. Danach sinieren die meisten KI-Agenten, dass womöglich absichtlich eine falsche Antwort gesucht ist, und probieren fünf aus. Nach dem ersten Erfolg beginnt die Datenexfiltration.

Im Anschluss befiehlt das Spiel dem KI-Agenten, die „/code-URL“ anzusurfen und dort den Code zu kopieren und in das Textfeld einzufügen. Im Test der Sicherheitsforscher führte der Pfad zu einem GitHub-Repository mit SSH-Logindaten der User. Unter realen Bedingungen kann der Pfad laut den Forschern zu einer Vielzahl von Zielen führen. Darunter etwa offene Tabs, authentifizierte Repositories oder auch interne Tools. Die Agenten folgten der Anweisung bereitwillig und feierten anschließend, dass das Rätsel gelöst wurde – obwohl sie damit auch sensible Daten preisgegeben hatten.

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Laut Sicherheitsforschern liegt das Problem darin, dass die KI-Browser plötzlich annehmen, dass sie nicht mehr nach den Regeln der normalen Welt spielen. Dadurch werden auch ihre normalen Sicherheitsrichtlinien teilweise ausgehebelt. Das Problem wurde von den Verantwortlichen an die jeweiligen Entwickler der KI-Browser gemeldet. Nur OpenAI hat in Atlas die nötigen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, um das künftig zu verhindern. Perplexity hat das Problem ohne Lösung geschlossen, während Anthropic einen Patch bereitgestellt hat, der den Exploit aber nicht verhindern konnte. Alle anderen Entwickler haben LayerX nicht geantwortet.

Die Sicherheitsforscher empfehlen Nutzern, genau zu kontrollieren, was ihr KI-Agent sieht. Alle Dienste, in die man im Browser eingeloggt ist, können potenziell vom Agenten geöffnet und genutzt werden. Deshalb sollten vor der Nutzung alle Dienste geschlossen werden, die nicht benötigt werden. Zudem raten sie dazu, den KI-Agenten nach getaner Arbeit die Rechte zu entziehen und sie erst wieder zu erteilen, wenn die Tools erneut benötigt werden.

Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.


(jle)



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Muss Google eine Milliardenstrafe zahlen? EU-Urteil erwartet


Vor dem höchsten europäischen Gericht geht es am heutigen Donnerstag um eine EU-Wettbewerbsstrafe gegen Google in Milliardenhöhe. Die Europäische Kommission hatte das Bußgeld in Rekordhöhe von 4,34 Milliarden Euro 2018 verhängt, weil sie dem Tech-Riesen vorwirft, Herstellern von Android-Smartphones und Mobilfunkanbietern illegale Beschränkungen auferlegt zu haben, um die Marktdominanz seiner Suchmaschine zu stärken.

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Android wird bei Google entwickelt und ist für Geräte-Hersteller kostenlos. Allerdings mussten Hersteller, die eine Lizenz für Googles App-Store haben wollten, immer gleich ein Paket aus Google-Apps installieren, darunter den Browser Chrome und die Google-Suche. Die EU-Kommission, die für die Einhaltung von Wettbewerbsregeln in der EU zuständig ist, sah unter anderem darin einen Verstoß.

Die Brüsseler Behörde kritisierte darüber hinaus eine Vereinbarung, nach der Anbieter von Geräten mit Google-Diensten keine Smartphones mit alternativen, nicht von Google genehmigten Android-Versionen verkaufen durften.

Google hatte gegen die Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter geklagt und vor dem EU-Gericht in erster Instanz bereits eine Schlappe erlitten: Die Luxemburger Richterinnen und Richter senkten den Betrag des Bußgelds in ihrem Urteil von 2022 lediglich auf 4,125 Milliarden Euro. Dagegen legten das Unternehmen und sein Mutterkonzern Alphabet Einspruch beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ein.

Google steht immer wieder wegen seiner Geschäftspraktiken vor Gericht. Erst am Mittwoch fiel in Schweden ein Urteil, dass der Tech-Riese der Klarna-Tochter Pricerunner umgerechnet knapp 1,3 Milliarden Euro Schadenersatz zahlen muss. Von EU-Seite hat das Unternehmen schon mehrere hohe Wettbewerbsstrafen aufgebrummt bekommen – manche wurden gerichtlich bestätigt, andere kassiert. Der Konzern konnte die Bußgelder bisher wegen des boomenden Online-Werbegeschäfts gut verkraften.


(mho)



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