Connect with us

Künstliche Intelligenz

Microsoft Store: Admin-Handreichung zum Enfernen vorinstallierter Apps


Admins verbrennen einige Zeit, um vorinstallierte Apps aus dem Microsoft-Store aus Windows-Installationen zu entfernen. Dazu genutzte Skripte seien unzuverlässig und verursachen weitere Zusatzarbeit. Dem will das Unternehmen nun abhelfen und ermöglicht die Entfernung vorinstallierter Apps mit Gruppenrichtlinien.

Weiterlesen nach der Anzeige

Das hat Microsoft im Message Center der Windows-Release-Health-Notizen angekündigt. Ein Blog-Beitrag in der Microsoft-Techcommunity liefert Details dazu. „Beginnend mit diesem Monat können Sie ausgewählte vorinstallierte Apps mit einer einfachen Richtlinie in Windows 11 Enterprise oder Education 25H2 entfernen“, erklärt Microsoft und ergänzt, dass dies dank der Rückmeldung von Admins so weit gekommen ist. Benutzerdefinierte Image-Erstellung und komplexe Skripte seien dazu nicht mehr länger nötig. Die Richtlinie heißt „Remove default Microsoft Store packages from the system“.

Die App-Management-Richtlinie lässt Admins aus einer Liste vorinstallierter Microsoft-Store-Apps auswählen, die von Windows-11-Enterprise und -Edu-Systemen entfernt werden. Sie lässt sich in den Gruppenrichtlinien nutzen oder mit Mobile Device Management (MDM) wie Microsofts Intune. Microsoft deaktiviert sie standardmäßig, IT-Verantwortliche müssen sie also explizit anschalten.

Sobald die Richtlinie aktiviert wurde, erfolgt ihre Erzwingung automatisch. Eine Aufräum-Aufgabe entfernt die Pakete und lokale Nutzerdaten der App von den Geräten der Nutzer. Die Richtlinie wird während der Out-of-box-experience (OOBE), also der Einrichtung nach Neuinstallation, nach der Nutzeranmeldung nach einem Betriebssystemupdate sowie nach einer Nutzeranmeldung nach Aktualisierungen der Richtlinie auf die Rechner angewendet.

Als Vorteile der richtlinienbasierten App-Entfernung nennt Microsoft einen reduzierten Overhead, der Umgang mit wackeligen und manuellen Entfernungsskripten und automatisierten Operationen entfällt. Admins können dadurch zudem eine sauberere Arbeitserfahrung anbieten, die maßgeschneidert zur Arbeitsumgebung passt. Microsoft listet die derzeit für automatische Entfernung verfügbare Apps auf: Taschenrechner Calc, Camera, Feedback Hub, Microsoft 365 Copilot, Clipchamp, Copilot (Privatnutzer-Version), News, Photos, Solitaire Collection, Sticky Notes, Teams, To Do, MSN Wetter, Notepad, Outlook für Windows, Paint, Quick Assist, Snipping Tool, Sound Recorder, Windows Media Player, Terminal, Xbox Gaming App, Xbox Identity Provider, Xbox Speech to Text Overlay und schließlich Xbox TCUI.

Microsoft beschreibt zudem, wie sich die Richtlinie nutzen lässt. In Microsoft Intune können Geräte mit einem Settings Catalog oder CSP als Richtlinie damit verwaltet werden. Admins müssen sie zunächst anlegen. Sie findet sie sich unter „Devices“ – „Manage Devices“ – „Configuration“ – „New policy“, in der Kategorie „Administrative Templates\Windows Components\App Package Deployment“, der Einstellungsname lautet „Remove default Microsoft Store packages from the system“ und muss auf „Enabled“ gesetzt werden. Der Schalter jeder zur entfernenden App muss dann umgestellt werden. Diese Richtlinie müssen IT-Verantwortliche dann den gewünschten Gerätegruppen, Gruppen oder Geräten zuordnen.

Weiterlesen nach der Anzeige

Für die Anwendung auf Einzelgeräte empfiehlt Microsoft die Nutzung des lokalen Gruppenrichtlinieneditors. Für mehrere Geräte aus einem Active Directory sollen Admins jedoch eine Gruppenrichtlinie anlegen oder editieren und dabei folgende Einstellungen nutzen: Der Pfad der Gruppenrichtlinie lautet „Computer Configuration\Administrative Templates\Windows Components\App Package Deployment“, als Einstellung dient „Remove default Microsoft Store packages from the system“ und den Wert müssen Admins ebenfalls auf „Enabled“ setzen; auch hier müssen sie dann die zu entfernenden Apps aus der App-Liste auswählen.


(dmk)



Source link

Künstliche Intelligenz

HPE baut Nachfolger für Supercomputer Frontier mit AMD-Technik und MI430X


Weiterlesen nach der Anzeige

Der per Ausschreibung rund 500 Millionen US-Dollar teure Supercomputer Discovery soll im Oak Ridge National Laboratory (ORNL) stehen und wird wie schon sein Vorgänger Frontier von HPE gebaut. Vor gut einem Jahr lief die Einreichungsfrist für das Projekt OLCF-6 ab. Nun ist HPE als Gewinner der Ausschreibung benannt weorden.

Wahrscheinlich ab Ende 2027 oder Anfang 2028 wird der neue Supercomputer betriebsbereit sein. Er setzt wie der aktuelle Top500-Zweite Frontier auf AMD-Hauptprozessoren, die KI-Beschleuniger vom Typ Instinct MI430X flankieren. Wie viele jeweils verbaut werden, ist noch nicht bekannt. Interessanterweise sieht man auch hier offenbar keine ausreichenden Vorteile der APU-Konfiguration, sondern geht den klassischen Weg getrennter CPUs und Beschleuniger. Mit Zen-6-Architektur erwarten wir allerdings auch einen Nachfolger der MI300A-APU, vielleicht als MI400A.

Fest steht jedoch, dass Discovery auf Basis der HPE Cray Supercomputing GX5000 entsteht und ein KI-optimiertes Speichersystem (HPE Cray Supercomputing Storage Systems K3000) mitbringen wird. Das arbeitet mit reinen Flash-Speichern und ist laut Hersteller das erste kommerziell hergestellte Speichersystem auf Basis von Distributed Asynchronous Object Storage (DAOS).

Zuvor kam DAOS beim Aurora-Supercomputer von Intel zum Einsatz. Bereits im Aurora schaffte das 230 PByte fassende Speichersystem eine Transferrate von mehr als 31 TByte/s, wohingegen das Lustre-Storagesystem „Eagle“ für die großen Datenmengen immerhin 650 GByte/s übertrug. Die IOPS-Leistung stieg im Vergleich zum E2000-Storage-Rack von 54 auf 75 Millionen IOPS.

Dass HPE diese Technik in den Massenmarkt bringt, liegt auch daran, dass das gesamte DAOS-Team von Intel zu HPE wechselte. Basis für die K3000-Racks werden ProLiant-Server-Lösungen sein, die HPE vorab aber noch nicht genau spezifizieren wollte.

Weiterlesen nach der Anzeige

Die neue Serverschrank-Generation setzt auf eine verbesserte Flüssigkeitskühlung und kompaktere Bauweise. Die neue Kühlung erfasst nicht nur CPUs, Beschleuniger und Speicher, sondern nahezu alle nennenswert wärmeerzeugenden Bauteile inklusive der Netzwerkinfrastruktur. Dadurch konnte HPE die Breite der Racks von 2,1 Metern auf 1,35 Meter für je ein Compute- und ein Kühlungs-Rack senken und will so 25 Prozent mehr Racks in die vorhandenen Räumlichkeiten bringen. Die einzelnen Schränke nehmen Hardware mit einer elektrischen Leistung von jeweils 400 bis 600 kW auf. Zurzeit sind maximal etwa 150 kW üblich.

Darüberhinaus konnte HPE die mögliche Leistungsaufnahme pro Compute-Blade von 11 auf mehr als 25 Kilowatt anheben. Das Wasser muss vor dem erneuten Durchlauf jetzt nicht mehr auf 32, sondern nur noch auf 40 Grad Celsius heruntergekühlt werden. Das erhöht die Energieeffizienz des gesamten Systems – ebenfalls eine Anforderung der OLCF-6-Ausschreibung und laut HPE auch ein wichtiger Punkt speziell für europäische Kunden.

Außerdem ermöglicht die neue Kühlung jetzt auch eine Mischbestückung einzelner Schränke mit Compute-Blades unterschiedlicher (elektrischer) Leistung, da der Durchfluss pro Compute-Blade separat geregelt werden kann.

Erste Systeme auf Basis der GX5000 werden laut HPE für Anfang 2027 erwartet.

Etwas weniger spannend ist der ebenfalls bewilligte ORNL-KI-Cluster „Lux“. Er nutzt bereits verfügbare Technik, darunter AMD Epyc-CPUs, Pensando-Netzwerkkarten (ebenfalls von AMD) und die MI355X-Beschleunigerkarten. Lux wird dazu HPEs Proliant Compute-Server XD685 nutzen.

Dass Lux nicht als bahnbrechendes System konzipiert ist, wird bereits in dessen Ankündigung deutlich. Während Discovery neue wissenschaftliche Horizonte ermöglichen soll, ist bei Lux lediglich die Rede davon, mehr Wissenschaftlern den Zugang zu spezialisierten KI-Ressourcen zu ermöglichen.


(csp)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Elektromobilität: Spulen in der Autobahn laden Fahrzeuge unterwegs


Laden beim Fahren: Was beim Verbrennerauto nur schwer möglich ist – während der Fahrt den Tank zu füllen – das geht bei Elektroautos. Auf einer Autobahnstrecke etwa 40 Kilometer südwestlich von Paris wird das derzeit getestet: Dort ist ein Autobahnteilstück mit einem induktiven Ladesystem ausgestattet worden.

Weiterlesen nach der Anzeige

Im Rahmen des Projekts Charge As You Drive hat ein Konsortium 1,5 Kilometer der A10 mit Spulen ausgestattet. Damit Fahrzeuge dort drahtlos laden können, müssen sie ebenfalls mit Spulen ausgestattet sein. Nach der Fertigstellung beginnt jetzt der Praxistest. Als Testfahrzeuge kommen ein Schwerlast-Lkw, ein Nutzfahrzeug, ein Pkw sowie ein Bus zum Einsatz.

Es sei der erste Test eines solchen Systems auf einer öffentlichen Autobahn im regulären Verkehr, teilte das israelische Unternehmen Electreon mit, das die induktive Ladetechnik mit der Bezeichnung Electric Road System (ERS) entwickelt hat. An dem Projekt sind zudem die Universität Gustave Eiffel, der französische Baukonzern VINCI Construction sowie der französische Kunststoffhersteller Hutchinson beteiligt.

In Tests, die Wissenschaftler der Universität Gustave Eiffel vor Ort durchgeführt haben, liefert das ERS eine Spitzenleistung von über 300 Kilowatt sowie eine Durchschnittsleistung von über 200 Kilowatt, allerdings unter optimalen Bedingungen, das heißt, wenn sich ein Fahrzeug nicht bewegt.

Die Idee von ERS ist, Fahrzeuge während der Fahrt zu laden. Das System ist in erster Linie für den Schwerverkehr gedacht: Um genügend Reichweite zu erzielen, benötigen die Fahrzeuge große Akkus. Diese tragen zum Gewicht des Fahrzeugs bei, was auf Kosten der Nutzlast geht. Durch die Möglichkeit, während der Fahrt zu laden, können die Schwerfahrzeuge mit Akkus mit weniger Kapazität ausgestattet werden. Das konkurrierende Konzept der E-Highways sah vor, Autobahnen mit Oberleitungen auszustatten, um Lkw während der Fahrt zu laden.

Weiterlesen nach der Anzeige

„Der Einsatz dieser Technik auf den wichtigsten Straßen Frankreichs wird zusammen mit den Ladestationen die Elektrifizierung von Schwerlastfahrzeugflotten weiter beschleunigen und damit die Treibhausgasemissionen des Fracht- und Logistiksektors reduzieren“, sagte Nicolas Notebaert, Chef des VINCI-Geschäftsbereichs Concessions. Dieser mache über 16 Prozent der Emissionen in Frankreich aus.


(wpl)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Überwachung: Ministerpräsidenten für „schnellstmögliche“ Vorratsdatenspeicherung


Geht es nach den Regierungschefs der Länder, soll die Überwachung bundesweit massiv ausgebaut werden. Die Ministerpräsidenten haben dazu auf ihrer am Freitag zu Ende gegangenen Konferenz in Mainz einen weitgehenden Beschluss unter dem Titel „Sicherheitspaket für Deutschland“ gefasst. Eines ihrer Kernanliegen ist demnach die Wiedereinführung der höchstgerichtlich wiederholt gekippten Vorratsdatenspeicherung.

Weiterlesen nach der Anzeige

Laut dem Papier begrüßen die Regierungschefs das „Bekenntnis der Bundesregierung“, eine „allgemeine und unterschiedslose Speicherungspflicht“ von Verbindungs- und Standortdaten erneut gesetzlich zuzulassen. Besonders interessiert zeigen sich die Ministerpräsidenten dabei an „IP-Adressen und Portnummern“. Für entsprechende gesetzgeberische Aktivitäten gelte es, die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeräumten Spielräume „schnellstmöglich“ vor allem „im Interesse des Schutzes von Kindern und Jugendlichen“ zu nutzen. Zur Geltung kommen soll die seit Jahren umstrittene Maßnahme hauptsächlich im Kampf gegen Straftaten wie Kindesmissbrauch sowie schwere Fälle von Cybercrime und organisierter Kriminalität.

Prinzipiell hat der EuGH wiederholt eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung verworfen. Das allgemeine und unterschiedslose Aufbewahren von IP-Adressen kann neueren Urteilen der Luxemburger Richtern zufolge aber „zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit für einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum“ zulässig sein. Die Hürden dafür sind aber hoch.

Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) kämpfte in Ampel-Zeiten jahrelang vergeblich für das anlasslose Speichern von Internetdaten. CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag mittlerweile vereinbart, die Vorratsdatenspeicherung beschränkt auf IP-Adressen und Portnummern wieder gesetzlich zu verankern. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte in den vergangenen Monaten wiederholt, zeitnah einen Referentenentwurf vorlegen zu wollen. Das Internet werde „förmlich geflutet“ mit Missbrauchsdarstellungen. Oppositionspolitiker und Bürgerrechtler kritisieren das Vorhaben als weder angemessen noch rechtens.

Für noch mehr Überwachung unterstützen die Regierungschefs auch „die Nutzung von automatisierten und verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattformen unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.“

Dabei drängen die Ministerpräsidenten darauf, das „Ziel der digitalen Souveränität“ zu erreichen. Damit beziehen sie sich vor allem auf die Debatte über einen bundesweiten Einsatz einer eingeschränkten Version der Big-Data-Software Gotham des umstrittenen US-Konzerns Palantir. Gegen diese Datenplattform zur Strafverfolgung gab es schon zuvor Widerstand in mehreren Bundesländern. Das vom Trump-Förderer Peter Thiel mitgegründete Unternehmen steht als „Schlüsselfirma der Überwachungsindustrie“ in der Kritik.

Weiterlesen nach der Anzeige

Die Regierungschefs plädieren zugleich für die Auswertung „sicherheitsrelevanter Einzelerkenntnisse im Rahmen der Gefahrenabwehr, der Kriminalitätsbekämpfung und anlassbezogen auch zur frühzeitigen Erkennung von Personen, die aufgrund ihres individuellen Verhaltens und erkannter Risiko- und Schutzfaktoren eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen“. Dazu zähle auch die Möglichkeit der „ebenen- und fachübergreifenden Optimierung der Zusammenführung von Informationen über erkannte Risikopersonen aus verfügbaren Datenbeständen insbesondere der Sozial-, Sicherheits-, Justiz- und auch Ausländerbehörden“. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen ferner Daten der Gesundheitsämter einbezogen werden können.

Zudem erkennen die Ministerpräsidenten an, dass die „Nutzung von KI für die Recherche- und Analysefähigkeit der Sicherheitsbehörden und zur Bewältigung der immer größeren Datenmengen in Ermittlungsverfahren von großer Bedeutung ist“. Sie bitten die Bundesregierung, die notwendigen Rechtsgrundlagen zu schaffen, um etwa der Polizei und Geheimdienstlern einen „möglichst umfassenden“ Einsatz der Technik „zu Zwecken der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr sowie des Verfassungsschutzes zu erlauben“.

Auch für die Videoüberwachung mit automatisiertem „Erkennen von Gefahrensituationen und der Begehung von Straftaten“ machen sich die Länderfürsten stark. Dabei haben sie vor allem kriminalitätsbelastete öffentliche Orte und Großveranstaltungen im Blick. Ein entsprechendes Modellprojekt hatte die Polizei München in diesem Sommer gestartet.

Ordnungshüter sollen zudem Bildanalysesoftware zur „retrospektiven automatisierten Erkennung von Straftaten“ verwenden dürfen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) arbeitet bereits selbst an einem „Sicherheitspaket“. Gegner sehen darin die Basis für eine „massenhafte biometrische Überwachung“. Dobrindt erhielt daher jüngst einen Big Brother Award.

Nicht zuletzt rufen die Ministerpräsidenten nach einem ganzheitlichen und gesamtstaatlichen Ansatz zur Drohnenabwehr im Sinne einer engen Verzahnung polizeilicher und militärischer Befugnisse. Es brauche eine gute Kooperation zwischen den Polizeien des Bundes und der Länder sowie der Bundeswehr. Pläne der Bundesregierung zum Einrichten eines Drohnen-Kompetenzzentrums und für gesetzliche Reformen begrüßen die Länderchefs, solange dabei bereits bestehende Zuständigkeiten, Strukturen und Fähigkeiten berücksichtigt werden.

Lesen Sie auch


(nie)



Source link

Weiterlesen

Beliebt