Künstliche Intelligenz
Mini-PC Aoostar Gem 12+ Pro im Test: Ryzen 7, Fingerabdrucksensor & Display
Der Aoostar Gem 12+ Pro bietet dank modernem Ryzen 7 Pro und Radeon 780M-Grafik viel Leistung und zudem enorm viele zusätzliche Features für aktuell 462 Euro.
Der Gem 12+ Pro von Aoostar – der namentliche Nachfolger von T-Bao – lässt dank üppiger Ausstattung auf einen weiteren konkurrenzfähigen Mini-PC hoffen. Als Prozessor kommt der AMD Ryzen 7 8845HS in der Pro-Variante zum Einsatz. Zudem gibt es 32 GB Arbeitsspeicher (RAM) und eine schnelle, 1 TB große M.2-SSD. Wie vergleichbare Systeme zeigen, kann man mit dieser Hardware bereits zocken. Zudem bietet der Gem 12+ Pro für aktuell 462 Euro (Code: BG9951b6) ein integriertes Display und einen Fingerabdrucksensor – zusätzliche Features, die ihn von seinem Vorgänger Gem 12 Pro (Testbericht) unterscheiden. Wie nützlich diese sind und wie gut sich das System in der Praxis schlägt, zeigt unser Test.
Das Testgerät haben wir von Banggood zur Verfügung gestellt bekommen.
Ausstattung: Welche Hardware bietet der Aoostar Gem 12+ Pro?
Im Aoostar Gem 12+ Pro ist der Achtkerner AMD Ryzen 7 Pro 8845HS – die Business-Version der normalen 8845HS – verbaut. Dieser verfügt über zusätzliche Sicherheitsfeatures, die sich an Unternehmen richten. Für den Otto-Normalverbraucher ist die ECC-Speicher-Unterstützung der größte Unterschied. Ansonsten ist die CPU identisch zum 8845HS im Vorgänger: maximaler Takt von 5,1 GHz, 45 Watt TDP und auf Basis der Zen-4-Architektur. Damit ist dieser ebenfalls „nur“ ein Refresh der 7000er-Serie, nutzt also die gleiche Architektur wie die Vorgängergeneration statt eines komplett neuen Architekturdesigns. Die iGPU ist mit der Radeon 780M leistungstechnisch am oberen Ende angesiedelt. Diese verfügt über 12 Kerne bei maximal 2700 MHz. Ein KI-Beschleuniger (NPU) ist ebenfalls an Bord, dieser liefert alleine eine Rechenleistung von 16 TOPS.
Der Mini-PC ist mit üppigen 32 GB DDR5-RAM von Crucial ausgestattet. Die beiden SO-DIMM-Module liefern eine Übertragungsgeschwindigkeit von 5600 MT/s und laufen im Dual-Channel. Laut Hersteller ist eine maximale Modulgröße von 64 GB – also 128 GB insgesamt – unterstützt.
Die integrierte M.2-SSD von Crucial (Modell: P3 Plus) ist 1 TB groß und liefert dank PCIe 4.0 gute Geschwindigkeiten – Mit Crystaldiskmark messen wir 5189 MB/s im Lesen und 4748 MB/s im Schreiben. Zusätzlich steht ein weiterer M.2-2280-Slot zur Verfügung. Beide Steckplätze unterstützen eine maximale Kapazität von 4 TB.
Im Lieferumfang sind dazu gleich zwei Kühlkörper mit Wärmeleitpads beigelegt.
Bei den Anschlüssen trumpft der Gem 12+ Pro mit zweimal USB 4.0 Typ-C sowie Oculink für externe Grafikkarten auf, wobei letzterer über keine Hot-Swap-Funktion verfügt. Beide USB-C-Anschlüsse können als Alternative zum mitgelieferten 120-Watt-Netzteil zur Stromversorgung genutzt werden. Zudem gibt es auch zwei 2,5-Gbit-LAN-Anschlüsse. Bildschirme können neben USB-C auch über HDMI 2.1 und Displayport 1.4 angebunden werden. So läuft jeder der maximal vier angeschlossenen Bildschirme bei 4K mit mindestens 120 Hz.
Drahtlos spricht der Mini-PC über Wi-Fi 6 und Bluetooth 5.2, was aktuell schon ein wenig veraltet ist. Die Chipsätze kommen ausschließlich aus dem Hause Intel: I226-V für Ethernet und AX200 für Wi-Fi und Bluetooth.
Performance: Wie schnell ist der Aoostar Gem 12+ Pro?
Trotz starker Ergebnisse sind wir von der Leistung des Gem 12+ Pro ein wenig enttäuscht. Im PCmark 10 erzielt dieser durchschnittlich 7245 Punkte und liegt damit über 350 Punkte, genauer gesagt 4,8 Prozent hinter dem nahezu identischen Aoostar Gem12 Pro. 3Dmark Time Spy attestiert dem System 3112 Punkte – davon 2766 für die Grafik und 10.695 für die CPU. Auch hier liegt das System trotz allgemein starker Werte knapp hinter der Konkurrenz aus gleichem Hause. In Cinebench R24 erreicht der Mini-PC 930 Punkte im Multi- und 106 Punkte im Single-Core. Der Cross-Plattform-Benchmark Geekbench 6 vergibt 2440 Punkte im Single- und 12665 im Multi-Core, die Grafik schafft es im OpenCL-Benchmark auf 29466 Punkte.
Aoostar Gem 12+ Pro – Bilderstrecke
Trotz ein wenig ernüchternder Ergebnisse schlägt sich das System in unseren Spieletests in Anno 1800 und Cities Skylines 2 solide.
In ersterem spielen wir wieder in unserem fortgeschrittenen Endlosspiel und schauen auf die 50.000-Einwohner-Metropole. In Full-HD bei hohem Grafik-Preset und FSR im Modus „Qualität“ erhalten wir durchschnittlich 30 FPS.
Cities Skylines 2 verlangt der Hardware noch einmal mehr ab, weshalb wir in Full-HD mit niedrigen Einstellungen und automatischer dynamischer Auflösungs-Skalierung spielen. Beim Blick auf unsere 11.000-Einwohner-Stadt erhalten wir ebenfalls durchschnittlich 30 FPS.
Verbrauch: Wie hoch ist die Leistungsaufnahme des Aoostar Gem 12+ Pro?
Im Idle liegt der Stromverbrauch bei etwa 19 Watt und die CPU-Temperatur liegt in etwa bei 50 Grad. Unter Volllast steigt der Verbrauch im Standard-Leistungsprofil auf 88 Watt an, mit Spitzen bis zu 91 Watt – das mitgelieferte 120-Watt-Netzteil reicht also gut aus. Der maximale Takt liegt bei 5,1 GHz, das System pendelt sich allerdings schnell bei etwa 4,4 Ghz ein. Selbst nach über eineinhalb Stunden steigt die CPU-Temperatur nicht über 88,5 Grad an.
Lüfter: Wie laut ist der Aoostar Gem 12+ Pro?
Der Gem 12+ Pro verfügt über zwei Lüfter: einen für die CPU und einen für RAM und SSDs. Aufgrund des Luftstrom-optimierten Gehäuses ist gerade der dauerhaft drehende Lüfter für RAM und SSD deutlich zu hören. Bei einer Umgebungslautstärke von 19 dB(A) messen wir mit dem Smartphone schon im Idle 25 dB(A). Unter Volllast sind es dann 32 dB(A) direkt am Gehäuse und 21 dB(A) in einem Meter Entfernung. Damit ist er relativ leise und vor allem leiser als der Gem 12 Pro trotz gleicher TDP.
Der Leistungsmodus kann im BIOS in drei Stufen eingestellt werden.
Software: Welches Betriebssystem ist auf dem Aoostar Gem 12+ Pro installiert?
Das System kommt mit vorinstalliertem Windows 11 Pro, ein Virenscan mit dem Windows Defender bleibt ohne Befunde. Das System wurde allerdings auf Chinesisch eingerichtet, weshalb etwa das erweiterte Startmenü in Chinesisch angezeigt wird – eine manuelle Neuinstallation kann das Problem allerdings lösen. Die Installation von Ubuntu 24.01 LTS klappt problemlos: Wi-Fi, Bluetooth, Ethernet und Audio funktionieren auf Anhieb und auch die Displayauflösung wird korrekt erkannt.
Das Display des Gem 12+ Pro wird über eine eigene Software gesteuert, die man mittels eines Mega-Cloud-Links von der Herstellerseite herunterlädt. Der Ordner verfügt über ein Installationsprogramm für Windows und eine .deb-Datei für Linux-Distributionen. Beim Installieren auf Windows schlägt sofort der Defender Alarm und unterbindet die Installation – möglicherweise wurden hier essenzielle Zertifikate vergessen, wie es in der Vergangenheit schon bei Acemagic S1 und AK2Plus der Fall war. Ein Scan der Datei mit Virus Total löst bei insgesamt fünf Virenprogrammen eine Warnung vor Trojanern aus.
Der dem Mini-PC beigelegte Zettel enthält einen „warm Reminder“, der einen auf derartige, mögliche Virenmeldungen hinweist. Zudem wird versichert, dass die Software virenfrei ist und ausschließlich lokal agiert. Weiterhin erklärt Aoostar, dass man das Tool bei Microsoft habe prüfen lassen. Mit getrennter Internetverbindung und Aufhebung der Sperre im Windows Defender konnten wir die Software dann installieren. Nach der Installation zeigt das Display direkt Statuswerte des Mini-PCs an. Beim Versuch, die Softwareoberfläche zu starten, um die angezeigten Werte zu verändern, wurden wir mit einem weiteren vermeintlichen Anmeldebildschirm auf Chinesisch begrüßt – bei der Installation haben wir allerdings Englisch gewählt. Das Standard-Passwort ist zudem ausschließlich in der Installationsanleitung für Linux zu finden. Die Einstellung der Parameter ist auch etwas sperrig, ist das Display allerdings einmal eingerichtet, ist es eigentlich recht hilfreich – ob mehr Gimmick oder nützliches Feature muss man aber für sich selbst beantworten.
Mittlerweile gibt es auch Open-Source-Ansätze, mit denen die Ansteuerung des Displays auch ohne Hersteller-Software möglich sein soll.
Gehäuse: Wie ist die Verarbeitung des Aoostar Gem 12+ Pro?
Das Gehäuse ist aus Metall und Aluminium gefertigt und wirkt gut verarbeitet. Das Design ist eher schlicht gehalten, auf der Oberseite finden sich die Schriftzüge des Herstellernamens sowie der Modellname „GEM“. Diesen hat Aoostar wie schon beim Gem 12 Pro im Meshgitter durch unterschiedlich große Lüfteröffnungen realisiert. Weiterhin ist auf der Oberseite zudem der Fingerabdrucksensor eingefügt, welcher meist zuverlässig funktioniert, sowie das integrierte Display. Das Gehäuse ist an dieser Stelle um Display und Sensor herum in Klavierlack-Optik gehalten und entsprechend sehr anfällig für Kratzer und Fingerabdrücke.
Ungewöhnlich ist, dass der Hersteller die Gummifüße an der Unterseite nicht eingesetzt hat und so nur die leeren Aussparungen vorzufinden sind. Insgesamt acht Stück liegen dafür dem PC bei, sodass man sie selbst einsetzen kann. Was zunächst als seltsames Manko erscheint, ist auf den zweiten Blick genial: Gerade, falls man das System als Barebone kauft oder direkt nach dem Kauf aufrüsten möchte, ist das Nichtanbringen der Standfüße mehr hilfreich als ärgerlich. Statt alle Füße erst abnehmen und dann wieder aufsetzen zu müssen, rüstet man so erst die Hardware nach und bringt sie dann an. Das Gehäuse misst 131,3 × 129,6 × 58,9 mm (ohne Gummifüße).
Preis: Was kostet der Aoostar Gem 12+ Pro?
Bei Banggood kostet der Aoostar Gem 12+ Pro mit 32 GB RAM und 1 TB SDD aktuell 462 Euro, wenn man unseren Coupon BG9951b6 nutzt.
Fazit
Der Aoostar Gem 12+ Pro liegt leistungstechnisch hinter dem bereits von uns getesteten und technisch nahezu identischen Aoostar Gem12 Pro. Zwar ist das System in dieser Form mittlerweile nicht mehr verfügbar, zeigt aber weiterhin, dass der Gem 12+ Pro nicht ganz mit der Leistungs-Elite mithalten kann. Gerade auch der Minisform UM870 Slim ist schneller, bietet aber auch keine Features wie Oculink, einen Fingerabdrucksensor oder ein integriertes Display. Kann man also auf diese Features nicht verzichten, ist der Gem 12+ Pro eine gute und auch langfristig leistungsstarke Wahl. Andernfalls sind Modelle wie der Minisform UM870 Slim im gleichen Preisbereich noch einmal ein wenig stärker.
Künstliche Intelligenz
Aus für digitale Anonymität? Hubig wagt riskanten Vorstoß zur IP-Speicherung
Kurz vor Weihnachten hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) am Montag seinen lange erwarteten Referentenentwurf zur „Einführung einer IP-Adressspeicherung“ veröffentlicht. Es verspricht damit einen modernen Instrumentenkasten für die Strafverfolgung, ohne die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen. Doch bei genauerer Betrachtung offenbart das Papier eine Gratwanderung. Das Ressort versucht, eine flächendeckende Speicherpflicht durch eine juristische Umdeutung als „nicht schwerwiegenden Eingriff“ an der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vorbei zu definieren. Gleichzeitig könnten geplante neue Instrumente wie die „Sicherungsanordnung“ eine umfassende Online-Beschattung durch die Hintertür ermöglichen.
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Kern des schon im Vorfeld umkämpften neuen Gesetzesentwurfs ist die Einführung einer dreimonatigen Speicherpflicht für IP-Adressen im neuen Paragrafen 176 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Die Rede ist von einer „vorsorglichen Sicherung“ der Internetkennungen. Das BMJV begründet diesen Schritt damit, dass Straftäter im Netz oft nur eine einzige Spur hinterlassen: „die von ihnen verwendete Internetprotokoll-Adresse“. Um die strengen Vorgaben des EuGH zu erfüllen, der eine allgemeine und anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten eigentlich wiederholt untersagt hat, setzt das Ministerium auf eine gewagte Differenzierung.

Stefan Krempl schreibt seit fast 20 Jahren als freier Autor in Berlin über politische, rechtliche und kulturelle Themen rund um Internet. Schwerpunkte seiner Berichterstattung bei heise online sind die Bereiche Netzpolitik, Überwachung, Datenschutz, Urheberrecht und Regulierung.
In der Begründung heißt es dazu, dass die IP-Adressenprotokollierung einen „nicht als schwer einzustufenden Eingriff in Grundrechte“ darstelle. Das BMJV beruft sich dabei auf das jüngste EuGH-Urteil in der Rechtssache „Hadopi“, wonach die Identifizierung eines Anschlussinhabers allein anhand der IP-Adresse unter bestimmten Bedingungen zulässig sein soll. Dennoch bleibt höchst zweifelhaft, ob eine Speicherung, die unterschiedslos jeden Bürger trifft, vor den Luxemburger Richtern bestehen kann. Auch das Bundesverfassungsgericht hat stets die enorme „Streubreite“ solcher Maßnahmen gerügt.
„Sicherungsanordnung“ auch für Messenger
Nicht minder brisant als die reine IP-Log-Megadatei ist das vorgesehene Instrument der Sicherungsanordnung, das in Fachkreisen als Quick Freeze bekannt ist und in ähnlicher Form auch von der Ampel-Koalition erwogen wurde. Laut dem geplanten Paragrafen 100g Absatz 7 der Strafprozessordnung (StPO) können Behörden wie die Staatsanwaltschaft oder die Polizei damit anordnen, dass Anbieter sämtliche Verkehrsdaten – also neben Verbindungsinformationen insbesondere auch Standortdaten – unverzüglich zu sichern haben. Die Ausweitung der Überwachung wird hier besonders deutlich, da sich die Sicherung keineswegs nur auf IP-Adressen beschränkt.
Heikel ist dabei vor allem, dass die Hürden für dieses „Einfrieren“ niedrig angesetzt sind. Es reichen bereits „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass eine Straftat begangen worden ist“, was eine deutlich niedrigere Schwelle darstellt als für die spätere tatsächliche Herausgabe der Daten. Auch Messenger-Dienste wie WhatsApp, Signal, iMessage, Meta Messenger oder Threema und E-Mail-Provider werden voll einbezogen, wobei laut Entwurf sogar Login-Daten und damit verknüpfte Standorte gesichert werden können. Die Daten könnten für bis zu drei Monate eingefroren werden, mit der Option auf eine einmalige Verlängerung durch ein Gericht.
Das Ministerium verteidigt dieses Vorgehen mit dem Argument, dass kein dauerhaft vorhandener Datenpool geschaffen werde. Die Speicherung erfolge anlassbezogen im Einzelfall bei konkretem Verdacht. Gegner sehen hier jedoch eine gefährliche Grauzone: Da Daten aufgrund der neuen IP-Pflicht oder für betriebliche Zwecke ohnehin vorhanden sind, wird das „Einfrieren“ zum mächtigen Hebel, um Zugriff auf Bewegungsprofile und Kommunikationspartner zu erhalten, noch bevor ein Richter die volle Verhältnismäßigkeit prüfen konnte.
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Passwörter und Handy-Rasterfahndung
Einen weiteren sensiblen Punkt stellen die skizzierten Regeln zur Herausgabe von Passwörtern dar. Der Entwurf präzisiert, dass Ermittler Auskunft über solche sehr sensiblen Zugangsinformationen verlangen dürfen, sofern dies zur Verfolgung von besonders schweren Straftaten wie Mord oder Terrorismus erforderlich ist. Damit würde jedoch eine technische Hemmschwelle fallen: Anbieter digitaler Dienste sollen grundsätzlich verstärkt verpflichtet werden, Passwörter im Rahmen der Bestandsdatenauskunft herauszugeben, mit denen der Zugriff auf Endgeräte oder Speichereinrichtungen geschützt wird.
Die geplanten Gesetzesänderungen sollen auch klarer festlegen, unter welchen Bedingungen die Polizei eine Funkzellenabfrage durchführen darf. Bei dieser Form der Rasterfahndung werten Ermittler aus, welche Handys zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem Ort eingeloggt waren, um Täter zu überführen. Während der Bundesgerichtshof (BGH) 2024 noch urteilte, dass dies nur bei besonders schweren Verbrechen erlaubt sein soll, sieht der Entwurf eine Lockerung vor. Demnach soll bereits der Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung ausreichen, um die Standortdaten abzufragen. Das Ministerium schließt sich damit der Rechtsauffassung einiger Landgerichte an, die eine niedrigere Hürde für die Ermittlungsarbeit für angemessen halten als der BGH.
Ambitionierter Versuch auf tönernen Füßen
„Wir müssen Kriminalität im Internet wirksamer bekämpfen“, wirbt Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) für ihren Ansatz, den nun zunächst die anderen Ressorts, die Länder und Verbände kommentieren können, vor dem Start des parlamentarischen Verfahrens. „Täter kommen viel zu oft davon, vor allem bei Kinderpornographie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz.“ Die Vertraulichkeit von Kommunikation bleibe „strikt gewahrt“. Markus Beckedahl vom Zentrum für Digitalrechte und Demokratie beklagt dagegen einen „Generalverdacht gegenüber der Bevölkerung“. Eine IP-Adresse sei „keine harmlose Sache“. Solche Kennungen ließen sich „in der Praxis über Zeitstempel und Zusatzdaten sehr gut zu Personenbezügen verdichten“.
Der eco-Verband der Internetwirtschaft warnte schon im Oktober vor einem „Rückschritt in der Digitalpolitik“ angesichts einer neuen „pauschalen Vorratsdatenspeicherung“. Eine solche „gefährdet Grundrechte, schafft wirtschaftliche Belastungen und untergräbt das Vertrauen in digitale Dienste“. Nach fast zwei Jahrzehnten gerichtlicher Auseinandersetzungen dürfe die Bundesregierung nicht erneut ein Gesetz auf den Weg bringen, „das vor Gericht erheblichen Rechtsrisiken ausgesetzt ist“. Die anlasslose Protokollierung von Nutzerspuren bleibe europarechtswidrig. Gefragt seien „gezielte Ermittlungsinstrumente und eine bessere internationale Zusammenarbeit“ statt Massenüberwachung.
Der Entwurf liest sich als ambitionierter Versuch, die Ermittlungsfähigkeit im Netz zu sichern, ohne erneut in Luxemburg oder Karlsruhe zu scheitern. Doch die Argumentation, eine flächendeckende IP-Speicherung sei kein schwerer Eingriff, steht juristisch auf tönernen Füßen. In Kombination mit der weitreichenden Sicherungsanordnung droht ein massiver Ausbau der digitalen Überwachung. Dieser würde auch die Anonymität im Netz weiter aushöhlen, wie etwa der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung seit Jahren immer wieder betont.
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(nie)
Künstliche Intelligenz
RCS: 1&1 gibt Messaging-Protokoll auf iPhone frei
Mit iOS 18 hat Apple bereits im Herbst vergangenen Jahre die Grundlagen für die Unterstützung des Rich Communication Service, kurz RCS, gelegt. Der SMS-Nachfolger mit Multimedia-Fähigkeiten wurde damals allerdings nicht automatisch aktiviert: Stattdessen mussten die Mobilfunker ihn via Carrier-Einstellungen auf das jeweilige Gerät holen. Das ging recht schnell bei Deutscher Telekom, Vodafone und Telefonica / O2, nicht jedoch beim Anbieter 1&1. Die United-Internet-Tochter, die gerade ihr eigenes 5G-Netzwerk ausbaut, kämpfte offenbar noch mit technischen Schwierigkeiten. Im Januar 2025 hieß es gegenüber Mac & i, man arbeite „an der Implementierung“. Die Werkelei ist nun abgeschlossen: Wie 1&1 am Montag mitteilte, ist RCS nun offiziell freigegeben.
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Ohne iOS 26 geht es nicht
Wie das Unternehmen schreibt, gibt es an der Sache allerdings einen Haken: RCS funktioniert bei dem Carrier nur, wenn Nutzer zuvor auf iOS 26.2 aktualisiert haben. Wer aufgrund des umstrittenen neuen Liquid-Glass-Designs auf iOS 18 verbleiben möchte, darf also nicht mitspielen. Warum nicht einfach neue Carrier-Settings reichen, wie man das von den anderen Mobilfunkfirmen kannte, blieb zunächst unklar.
„Damit die RCS-Funktion auf Apple-Geräten genutzt werden kann, müssen Kundinnen und Kunden im 1&1 Mobilfunknetz das Update auf iOS 26.2 installieren. Nach der Aktualisierung wird RCS in der Regel sofort und ohne Zutun des Nutzers aktiviert“, so eine 1&1-Sprecherin gegenüber Mac & i. Dass es noch einer Aktivierung bedarf, spricht dafür, dass trotz iOS 26.2 auch noch ein Carrier-Update erfolgt. Dieses sieht der Nutzer nicht, es wird im Hintergrund eingespielt.
Im eigenen Netzwerk umgesetzt
Laut Angaben von 1&1 wird RCS im eigenen Netzwerk implementiert. Es sei „ein üblicher Prozess, dass wir als Mobilfunkanbieter mit Geräteherstellern zusammenarbeiten, damit deren Software-Versionen optimal auf unsere Netzinfrastruktur abgestimmt“ würden. Das solle ein „optimales Nutzungserlebnis“ ermöglichen. RCS bei Android-Geräten implementiert 1&1 über „ein neues Authentifizierungssystem von Google“, bei dem der Datenaustausch „zwischen dem Endgerät und dem Google-Guest-Server“ stattfinde, nicht im 1&1-Netz, so das Unternehmen.
Weiter warten heißt es unterdessen auf eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von RCS auf dem iPhone. Während Android-Geräte untereinander über die Google-Messaging-App geschützt kommunizieren, will Apple dies erst später implementieren. Möglich wäre dies unter anderem via RCS 3.0 respektive MLS für RCS. Besonders der Cross-Platform-Datenverkehr zwischen iOS und Android würde davon profitieren.
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(bsc)
Künstliche Intelligenz
Technaxx TX-346 Adapter im Test: Android Auto und Carplay drahtlos nutzen
Der Technaxx TX-346 rüstet als USB-Dongle drahtloses Android Auto und Apple Carplay im Auto nach.
Wer Apple Carplay oder Android Auto ohne störenden Kabelsalat nutzen möchte, benötigt entweder ein kompatibles Autoradio oder einen kompakten Dongle zum Nachrüsten. Der Technaxx TX-346 verspricht genau das: Der preiswerte Adapter soll bestehende Infotainment-Systeme auch kabellos per Handy nutzbar machen. Ob das im Alltag zuverlässig funktioniert, klärt der Test.
Der Technaxx TX-346 rüstet Wireless Carplay und Android Auto dort nach, wo Carplay grundsätzlich bereits unterstützt wird. Als Platzhalter für das Smartphone am USB-Anschluss rüstet er aber eine drahtlose Verbindung auf – zunächst per Bluetooth, dann baut er ein lokales WLAN auf.
Design & Lieferumfang
Der Technaxx TX-346 sieht aus wie ein USB-Stick – und genau das ist er auch: In dem kleinen, nur 40 g leichten Modul steckt auf einer Seite ein USB-A-Stecker, der direkt in den USB-Port des Autos passt. Alternativ lässt sich der TX-346 über USB-C betreiben – ein passender Adapter von USB-A auf USB-C liegt bei.
Ebenfalls im Lieferumfang enthalten ist ein 90-Grad-Winkeladapter für USB-A, der den Einsatz auch bei beengten oder ungünstig platzierten Anschlüssen erleichtert. Das erhöht die Kompatibilität mit verschiedenen Fahrzeugmodellen erheblich. Da der sonst übliche Kabelsalat von kabelgebundenem Carplay oder Android Auto entfällt, wirkt der Innenraum deutlich aufgeräumter.
Folgendes gehört zum Lieferumfang:
- USB-Dongle TX-346
- 90-Grad-USB-Adapter
- USB-C-Adapter
- Gebrauchsanleitung
Einrichtung & Funktionen
Nach dem Einstecken wird der Technaxx TX-346 per Bluetooth mit Android-Smartphone oder iPhone gekoppelt. Nach dieser Ersteinrichtung wechselt die Datenübertragung automatisch auf eine schnelle WLAN-Verbindung. Bluetooth wird für die eigentliche Nutzung von Carplay oder Android Auto nicht mehr benötigt. Gegenüber dem Autoradio tritt der Adapter wie ein klassisch kabelgebundener Carplay-Sender auf.
Was technisch aufwendig klingt, ist schnell erledigt: Smartphone per Bluetooth verbinden, die Carplay- oder Android-Auto-Abfrage bestätigen und optional den Zugriff auf Kontakte erlauben. Kurz darauf zeigt sich Carplay oder Android Auto auf dem Display im Auto. Eine LED am Gehäuse zeigt den Verbindungsstatus an und erleichtert die Fehlersuche; zudem signalisiert sie Updates.
Die Ersteinrichtung dauerte im Test rund 25 Sekunden. Danach stellt der TX-346 die Verbindung zu einem iPhone in etwa 8 bis 10 Sekunden her, bei Android-Smartphones in rund 15 Sekunden. Das liegt im Mittelfeld, fällt im Alltag aber kaum ins Gewicht. Positiv ist die insgesamt hohe Zuverlässigkeit, auch wenn es in zwei Fällen zu unerklärlichen Verbindungsabbrüchen kam – sowohl mit einem iPhone 14 Pro als auch mit einem Samsung Galaxy S23.
Durch die Funkübertragung entsteht eine leichte Latenz zwischen Touch-Eingabe und Reaktion. Bei Musik- oder Podcast-Apps ist das kaum relevant, beim Zoomen oder Verschieben der Kartenansicht in Google Maps oder Apple Karten jedoch spürbar. Die Verzögerung liegt bei etwa einer halben Sekunde.
Die vom Hersteller angegebene Reichweite von bis zu zehn Metern bestätigte sich im Test: Selbst bei drei bis vier Metern Abstand blieb die Verbindung stabil. Nach kurzer Eingewöhnung erweist sich der TX-346 als alltagstauglich. Die automatische Verbindung beim Fahrzeugstart klappte in rund 95 Prozent der Fälle, gelegentlich war ein manueller Neuaufbau nötig. Bei längeren Fahrten wird der Adapter deutlich warm, bleibt aber berührbar.
Ein klarer Nachteil ist der Nutzerwechsel: Das aktuell verbundene Smartphone muss manuell getrennt werden, bevor ein anderes Gerät gekoppelt werden kann. Eine komfortable Verwaltung mehrerer Benutzerprofile bietet der Technaxx TX-346 nicht.
Preis
Mit einer unverbindlichen Preisempfehlung von 60 Euro ist der Adapter zwar nicht der günstigste, bietet dafür aber eine ordentliche Leistung und größtenteils stabile, unproblematische Verbindungen. Die Straßenpreise liegen aber bereits bei knapp 40 Euro. Bei Amazon gibt es bis zum 31.12.2025 einen Coupon im Wert von 10 Euro – damit kostet der Dongle dann nur noch 30 Euro.
Fazit
Der Technaxx TX-346 ist ein ordentlicher Wireless-Adapter für CarPlay und Android Auto, der sein Versprechen einer einfachen Installation und weitgehend unkomplizierten Nutzung größtenteils einlöst. Die Einrichtung ist schnell und einfach. Dank des Adapters lässt sich das Gerät sowohl an USB-A als auch an USB-C-Anschlüssen nutzen. Bis auf eine leichte Latenz und seltene Abbrüche lief er zuverlässig.
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