Künstliche Intelligenz
Missing Link: Taxi vs Uber – Lösen Mindesttarife für Mietwagen den Streit?
Die Taxibranche kritisiert den aus ihrer Sicht unfairen Wettbewerb von Mietwagen-Plattformen wie Uber und Bolt. Sie fordert Mindestentgelte für Mietwagenfahrten, die Mietwagenfirmen kontern. In Heidelberg gelten seit dem 1. August 2025 Mindesttarife für Mietwagen. Die Fahrtkosten von Taxikonkurrenten wie Uber, Bolt und Co dürfen danach maximal 7,5 Prozent unter dem Taxi-Tarif liegen.
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Heidelberg ist die zweite deutsche Stadt, die gegen Billigfahrten mit Mietautos vorgeht. Die erste, Leipzig, ist zweimal daran gescheitert. Nun zieht Essen nach und macht ebenfalls Ernst: ab 1. Januar 2026 dürfen Mietwagenfirmen Fahrten nur noch maximal sieben Prozent günstiger als Taxis anbieten. In vielen anderen Städten wird über Mindestpreise für Mietwagen debattiert. Auch die Preise fürs Taxi ändern sich. Hamburg experimentiert mit einer Flexibilisierung des Taxi-Tarifs und in München gibt es Festpreise.
Was unterscheiden Taxifahrten von Mietwagenfahrten?
Seit Jahren brodelt ein Preiskrieg zwischen Taxiunternehmen und Mietwagenfirmen. Aber warum eigentlich setzen sich Städte für Taxis und gegen Mietwagen ein? Weshalb können sie sogar Preisgrenzen für Mietwagenfahrten festlegen? Und lässt sich der Streit dadurch überhaupt lösen?
Das Personenbeförderungsgesetz regelt die geschäftsmäßige Beförderung von Personen. Es gilt unter anderem für Busse und Straßenbahnen sowie Taxis und Mietwagen. Personen befördern darf nur, wer eine Genehmigung hat. An die sind Auflagen geknüpft, die sich je nach Verkehrsmittel unterscheiden. Für Taxiunternehmen gelten Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht. Das bedeutet, dass Taxibetriebe rund um die Uhr Fahrgäste befördern müssen, sich Fahrten nicht aussuchen dürfen und nur zu den Tarifen abrechnen dürfen, die von der Kommune festgelegt sind.
Taxis sind Teil des öffentlichen Personennahverkehrs, Mietwagen nicht. Im Gegensatz zu Fahrzeugen einer Autovermietung werden Personenmietwagen mit Fahrer gemietet. Für Mietwagenunternehmen gelten andere Vorschriften als für Taxibetriebe. Mietwagenfahrer dürfen unterwegs keine Fahrgäste aufnehmen und auch das Warten auf Kundschaft etwa vor Hotels oder am Flughafen ist nicht gestattet. Nach einer Fahrt muss der Mietwagen unverzüglich zum Firmensitz zurückfahren. Diese Rückkehrpflicht soll verhindern, dass Mietwagen im Straßenverkehr taxiähnlich bereitgestellt werden. Nur wenn während der Fahrt ein neuer Auftrag kommt, entfällt die Rückkehrpflicht.
Fahrer von Taxis und Mietwagen benötigen den sogenannten Personenbeförderungsschein als Erlaubnis zur Personenbeförderung. Eine Orstkundeprüfung, für die man sich etwa in Berlin wochenlang vorbereiten musste, ist in Zeiten moderner Navigationsgeräte seit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes 2021 nicht mehr vorgeschrieben.
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Wie funktioniert das Geschäftsmodell der Mietwagenfirmen?
Das Geschäft mit Mietwagen ist nicht neu in Deutschland. In zahlreichen Städten haben sich Mietwagenanbieter als Alternative zum Taxi etabliert. In Großstädten wie Berlin erschwert die Rückkehrpflicht die Wirtschaftlichkeit. Nachdem Uber trotz hartnäckiger Versuche, sein Ridesharing-Modell in Deutschland durchzusetzen, an der hiesigen Gesetzeslage gescheitert ist, setzt das US-Startup inzwischen auf einen Generalunternehmer und konzessionierte Mietwagenunternehmen als Partner.
Zu den großen Playern in Deutschland gehört neben Uber auch Bolt. Freenow (ehemals MyTaxi) hat sich inzwischen in Berlin und weiteren Großstädten aus dem Wettbewerb zurückgezogen und will nur noch Taxis vermitteln. Freenow-Chef Alexander Mönch hält das Modell, wie Uber es etabliert hat, für nicht legal umsetzbar. „Wer in dieser Branche über die Runden kommen will, muss Regeln brechen“, sagte er im vergangenen Jahr der Berliner Zeitung. Tatsächlich haben die zuständigen Behörden bei Überprüfungen der Branche zahlreiche Unregelmäßigkeiten und Verstöße festgestellt.
Der US-amerikanische Konzern Uber ist in Deutschland der deutlich größere Anbieter mit knapp 100 Städten, in denen Fahrten digital gebucht werden können. Beim estnischen Unternehmen Bolt ist das in rund 60 deutschen Städten möglich. Beide Unternehmen vermitteln die Fahrten über ihre Apps. Die Autos gehören aber nicht ihnen, obwohl der jeweilige Firmenname auf den Fahrzeugen steht. Diese gehören Mietwagenfirmen. Uber arbeitet in Deutschland mit einem Generalunternehmer zusammen, der wiederum mit zahlreichen kleineren Unternehmern kooperiert.
Plattformen nehmen Provision
In der Preisgestaltung ihrer Fahrten sind die einzelnen Mietwagenunternehmen nominell frei. Faktisch legen das Generalunternehmen und Uber den Preis über die App fest. Die Vermittlung lassen sich die Plattform bezahlen: Bolt kassiert für die Vermittlung von Mietwagenfahrten 25 Prozent in fast allen deutschen Städten, mit Ausnahme von Nürnberg, dort sind es 29 Prozent. Diese Angaben veröffentlicht Bolt auf der eigenen Homepage. Uber macht dazu keine Angaben auf der Firmenseite. Laut Studien aus England und den USA liegt die Provision zwischen 25 und 50 Prozent. Ein Firmensprecher von Uber taxiert die Provision für Deutschland „durchschnittlich auf einen niedrigen zweistelligen Bereich“.
Uber und Bolt arbeiten auch mit Taxiunternehmen zusammen und vermitteln über ihre App Fahraufträge gegen eine Servicegebühr. Im März dieses Jahres hat Uber seine erste Partnerschaft mit einer Taxizentrale in Deutschland bekannt gegeben, es ist die „Taxi Auto Zentrale Stuttgart“ mit rund 900 Taxis.