Künstliche Intelligenz
Musk v Altman: Das Gfrett mit Geschworenen
„How they are working on control all misinformation and manipulation”, wollte Geschworener Nummer 3 wissen. Etwa: „Wie arbeiten sie an Kontrolle aller Misinformation und Manipulation.” „Was Mr. Greg & Mr. Altman seeing (Mr. Musk) as a group-contributor or they didn’t contribute any money to start the company only they contributing with their knowledge”, schrieb Geschworener Nummer 9 an die Richterin. Ewta: „Hat (sic) Herr Greg (gemeint: Brockman) und Herr Altman Herrn Musk als Gruppen-Beitragenden gesehen oder sie haben kein Geld beigetragen um die Firma zu gründen nur mit ihrem Wissen beigetragen.”
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Gebrochenes Englisch hin oder her, im Milliardenprozess Musk v Altman waren diese und weitere Fragen der Geschworenen Themenverfehlungen. Die neun nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Kalifornier hatten in dem Zivilprozess eigentlich zu klären, ob die Beklagten den Stiftungszweck verletzt haben und/oder sich unrechtmäßig bereichert haben, sowie ob die geführte Klage überhaupt rechtzeitig eingebracht wurde. Für diese Fragen war irrelevant, ob OpenAI KI-Misinformation bekämpft oder wie viel Wasser es verbraucht.
Nach drei Wochen Gerichtssaalverhandlung hat die Jury am Montag befunden, dass Elon Musks Klage gegen OpenAI verjährt ist. Damit mussten sich die Jurymiglieder mit den Vorwürfen der Klage, zu der wochenlang Zeugen gehört und Beweise vorgelegt wurden, gar nicht mehr auseinandersetzen. Die neun Bürger durften nach Hause gehen.
Ein Brief für den Richter
Während des Verfahrens konnten die Geschworenen Fragen stellen. Nicht direkt an Parteien oder Zeugen, sondern schriftlich an die Richterin, die die Fragen mit den Prozessparteien besprechen und dann beantworten kann. Nach Freilassung der Geschworenen hat das Gericht die Fragen veröffentlicht.
Am 29. April fragte Geschworener 7: „why is forming a non-profit desirable for a technology company formation?”
Am 4 Mai schickte Geschworener[]9 diese Nachricht: „Was MR. Greg & MR. Altman hired as a W-2 employee by MR. Musk?” (Formular W-2 zeigt unselbständig Beschäftigten ihre Entlohnung sowie abgezogene Bundessteuern, Anmerkung.) Sowie: „Was They seeing him (MR. Musk) as a group-contributor or they didn’t contribute any money to start the company only they contributing with their knowledge?”
Tags darauf fragte wieder Geschworener 7: „Does the exclusive license to microsoft mean that OpenAI can not use the IP given to microsoft?”
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Und am 13. Mai interessierte sich Juror 3 für Grundlegendes zum Thema KI:
„How they are working on control all misinformation and manipulation”
„How the Energy Consumption & Emission will impact the planet”
„Water Depletion”
„How do the water used to cool down th AI data centre is helping humanity if AI is meant to serve humanity? While using gallons of water that severs human race?”
(Schreibweisen wie im Original, Anmerkung.)
Etwaige Antworten sind nicht überliefert.
Nur der Wind weiß die Antwort
Wann genau die Kläger was gewusst haben oder hätten wissen sollen, das die drei Jahre lange Verjährungsfrist ausgelöst hat, mussten die Geschworenen nicht erklären. Interne E-Mails 2017? Die Gründung einer Tochterfirma 2019? Etwas anderes? Das wissen nur die Geschworenen – wenn überhaupt, denn sie mussten sich darüber gar nicht einig sein. Lediglich die Entscheidung, „verjährt ja/nein”, musste einstimmig fallen.
Begründungen sind bei Jurys grundsätzlich nicht vorgesehen. Das kann nicht nur Kläger und Berufungsgericht ratlos zurücklassen, sondern hilft auch der Rechtsfortbildung nicht, führt also tendenziell zu mehr Gerichtsverfahren. Weil nicht erläuterte Entscheidungen zufällig wirken können, schwächen sie das Vertrauen in die Justiz. Gibt es ein Missverständnis? War jemand überfordert? Waren sie nach wochenlangem Sitzen einfach fertig und wollten so rasch wie möglich nach Hause gehen?
Für eine Handvoll Dollar
Wer könnte es ihnen vergelten? Für 50 US-Dollar brutto pro Tag müssen Geschworene bei US-Bundesgerichten alles andere stehen und liegen lassen, sich Nachrichtenmedien und Sozialen Netzen enthalten, zum Fall schweigen, und sich womöglich wochenlang einem Thema widmen, mit dem sie nie etwas zu tun haben wollten.
Häufig handelt es sich um Strafprozesse. Doch als einziges Land setzen die USA auch in zivilrechtlichen Verfahren regelmäßig Geschworene ein, so geschehen bei Musk v Altman. Die Jury soll Fakten feststellen, insbesondere bestimmen, was wirklich passiert ist, und dann entscheiden, ob das rechtens war. In manchen Verfahren legen sie auch Folgewirkungen fest, beispielsweise Schadenersatzhöhen.
21 Prozent der Erwachsenen US-Einwohner können nicht lesen und schreiben, berichtet das National Literacy Institute. Mehr als die Hälfte erreicht nicht das Lese- und Schreib-Niveau der sechsten Schulstufe. Leseschwäche sagt nichts über Intelligenz oder (Un)voreingenommenheit aus. Für die Erfassung komplexer Texte, wie sie in Zivilgerichtsverfahren üblich sind, ist Leseschwäche jedoch hinderlich.
Damit brauchen die USA wesentlich mehr Geschworene als andere Länder. Da eine Person maximal alle zwei Jahre von einem Bundesgericht verpflichtet werden kann, und viele Bürger Befreiungsgründe geltend machen, müssen die Gerichte nehmen, wen sie kriegen.
Der Bumerang
Bei Musk v Altman hätten die Geschworenen bei ihrer Beratung in mehr als 200 Dokumenten nachschlagen können. E-Mails, die Gründungscharta OpenAIs, Bilanzen und andere Finanztabellen, Steuererklärungen, Tagebuchauszüge, Verträge zwischen Microsoft und OpenAI, interne Rundschreiben, Zeitungsartikel, Blogposts, schriftliche Zeugenaussagen, Protokolle von Verwaltungsratssitzungen, interne Verhaltensvorgaben und so weiter. Genutzt haben sie die Möglichkeit nicht, denn sie haben in weniger als zwei Stunden entschieden.
Das Verfahren Musk v Altman läuft am US-Bundesbezirksgericht für das Nördliche Kalifornien unter dem Az. 4:24-cv-04722 und tritt nun in seine zweite Phase ein. Dabei müssen sich Musk und xAI gegen Vorwürfe einer Gegenklage wehren. Unabhängig davon haben Musk und xAI angekündigt, die Verjährung beim übergeordneten Bundesberufungsgericht zu anzufechten.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Sony macht Schluss: PlayStation Store auf PS3 und PS Vita schließt bis Juli 2027
Sony zieht bei Playstation 3 und PS Vita den Stecker: Der PlayStation Store wird auf beiden Konsolen abgeschaltet. In Mexiko, Honduras, Nicaragua und weiteren lateinamerikanischen sowie nahöstlichen Märkten geht es noch dieses Jahr los, weltweit folgt die Abschaltung im Juli 2027. Danach können Besitzer dieser Geräte keine neuen digitalen Spiele oder Inhalte mehr kaufen. Bereits erworbene Titel sollen sich aber vorerst weiterhin herunterladen lassen.
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Schließung im zweiten Anlauf
In der offiziellen Meldung gibt sich Sony verständnisvoll: Man wisse, dass die Entscheidung für treue PS3- und Vita-Fans schwer zu verdauen sei. Als Grund führt Sony an, dass der PlayStation Store auf moderne Handelssysteme und aktuelle Zahlungsstandards umgestellt werde. PS3 und PS Vita könnten da schlicht nicht mehr mithalten. Was genau die alte Hardware nicht mehr schafft – ob es an veralteten Verschlüsselungsprotokollen liegt oder an Vorgaben der Kreditkartenindustrie – lässt Sony offen. Die PS3 erschien 2006, die Vita 2012. Beide Geräte sind seit Jahren nicht mehr in Produktion.
Wer jetzt ein Déjà-vu hat, liegt richtig: Schon im März 2021 hatte Sony angekündigt, die Stores auf PS3 und PS Vita zu schließen, ruderte aber nach Fan-Protesten zurück. Ein erneutes Einlenken ist unwahrscheinlich, denn Sony scheint sich gerade dringend von „Altlasten“ befreien zu wollen. Parallel zur Abschaltung des Stores auf den älteren Generationen treibt Sony auch den Abschied von physischen Medien voran: Ab Januar 2028 produziert der Konzern keine Blu-ray-Discs mehr für neue PlayStation-Titel. Weil Sony der einzige Hersteller dieser Datenträger ist, gilt das für sämtliche Studios. Neue Spiele gibt es dann nur noch als Download.
Spielekonservierung wird immer schwieriger
Es wird zwar weiterhin physische Boxen in Geschäften geben, diese werden allerdings mit Download-Codes statt CDs bestückt sein. Rockstar Games macht das mit „GTA 6“ gerade vor. Sony spricht von einem „natürlichen Schritt“, um sich an die Vorlieben der Mehrheit anzupassen. Bereits gekaufte Discs sollen weiterhin funktionieren. Ob die kommende PlayStation 6 überhaupt noch ein Laufwerk bekommt, steht in den Sternen.
Wer alte Spiele bewahren will, hat es künftig noch schwerer. Die Video Game History Foundation hat in einer Studie bereits ermittelt, dass 87 Prozent aller klassischen Videospiele kommerziell nicht mehr erhältlich sind. Jede Store-Schließung verschärft dieses Problem, denn wenn Sony den digitalen Zugang kappt und gleichzeitig keine Discs mehr herstellt, bleibt für ältere Titel schlicht kein legaler Weg mehr zur Erhaltung übrig.
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(joe)
Künstliche Intelligenz
iPhone Ultra: Apple erhöht offenbar Foldable-Bestellungen
Apple scheint von seinen Foldable-Plänen für diesen Herbst überzeugt zu sein. Einem Bericht aus Asien zufolge wurde daher das Produktionsziel für das „iPhone Ultra“ von bislang 7 bis 8 Millionen Einheiten auf 10 Millionen Stück in diesem Jahr erhöht. Im Vergleich zu den „normalen“ Modellen ist das zwar wenig, angesichts des angepeilten Preises von vermutlich 2500 Euro und mehr dennoch optimistisch.
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80 Millionen neue iPhones
Bislang ist der iPhone-Konzern bekannt dafür, mit „Sondermodellen“ seiner regulären Smartphones, also die Standard- und Pro-Varianten (aktuell: iPhone 17, 17 Pro und 17 Pro Max), weniger Erfolg zu haben. So liefen etwa die mini-Varianten von iPhone 12 und iPhone 13 schlecht, ähnlich wie das iPhone Air. Die Zahlen stammen jeweils allerdings nicht von Apple selbst, sondern von Marktanalysten; der Konzern nennt nur noch Umsatz-, aber keine Stückzahlen, schon gar keine nach Modellreihen getrennte.
Insgesamt soll Apple in diesem Jahr je nach Prognose zwischen 220 und 240 Millionen iPhones produzieren lassen. In der zweiten Jahreshälfte sollen es bei den neuen Modellen zusammen mit dem iPhone Ultra insgesamt 80 Millionen Stück sein, so der Finanznachrichtendienst Nikkei Asia. Neben dem ersten iPhone-Foldable plant Apple noch iPhone 18 Pro und 18 Pro Max ein. iPhone 18 und 18e sowie möglicherweise ein Air 2 sollen hingegen erst im Frühjahr 2027, also entweder Februar oder März, erscheinen
Kampf gegen die Speicherkrise
Apple kämpft weiter gegen die hohe Inflation bei RAM- und SSD-Kosten. Diese führten bereits zu einer Tariferhöhung bei Mac, iPad und Zubehör, das iPhone könnte im Herbst mit den neuen Modellen dran sein. Während Konkurrenten ihre Produktion teilweise reduzieren, soll davon bei Apple keine Rede sein. Die Verlagerung der Standardmodelle ins Frühjahr könnte helfen, Lieferproblemen entgegenzuwirken. Apple soll „aggressiv“ daran sein, die notwendigen Komponenten zu sichern.
Aufgrund der hohen Stückzahlen ist Cupertino in der Lage, nach wie vor vergleichsweise ordentliche Preise zu sichern. Zuletzt versuchte Apple, mit der US-Regierung über den Ankauf von RAM und SSDs von zwei chinesischen Lieferanten zu verhandeln. Diese sollen auch nur in chinesischen Geräten landen, allerdings stehen die Firmen auf US-Blockadelisten, was Apple Schwierigkeiten bereiten könnte.
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(bsc)
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#TGIQF: Das Quiz rund um Grafikkarten
Die Speicherkrise treibt seltsame Blüten. Seitdem der KI-Hype die Speicherpreise fast mit dem in Goldpreis koppelt, reagieren Grafikkartenhersteller kreativ: Jüngst ist die über fünf Jahre alte Nvidia RTX 3060 wieder auf den Markt gekommen, nachdem sie Ende 2025 eigentlich aus den Regalen verschwunden war.
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Die mittlerweile veraltete und nur bedingt KI-taugliche Ampere-Architektur lockt gewiss keine Katze mehr hinter dem Ofen hervor, eher schon die verbauten 12-Gigabyte-Speicher. Dass der günstigere verbaute Speicher dem Ausschlag für die Wiederaufnahme der Produktion stand, liegt auf der Hand.
Dabei begleiten Grafikkarten die Computer daheim bereits seit den Pioniertagen des Homecomputings: Anfangs waren sie eine Möglichkeit einen Rechner für verschiedene Regionen oder Spezifikationen fit zu machen, waren sie insbesondere als IBM-PCs langsam im Gaming ankamen, eine Möglichkeit die Rechner länger aktuell zu halten. In den 1990ern begann das Wettrüsten: Erst um immer höhere Auflösungen und gleichzeitig darstellbare Farben, dann ab Mitte des Jahrzehnts zogen 3D-Technologien ein. Die Grafikkarten wuchsen mit ihren Aufgaben.
Der neueste Trend sind KI-Funktionen. Gerüchteweise ist für diesen Sommer ein nächstes Topmodell in der Planung. Doch welche Grafikkarte wurde so heiß, dass sie einen eigenen Spitznamen erhielt und deswegen von einem anderen Hersteller in einem Werbespot verulkt wurde? Das wollen wir von Ihnen in unserer letzten Hürde vor dem Sommerwochenende.
Auch in dieser Woche stellte Moderatorin Anna Bicker der heiseshow-Stammcrew Dr. Volker Zota und Redakteur Malte Kirchner drei Fragen vorab. Sie haben fast brasilianisch die Fallen des Quizmasters umdribbelt und souverän ihre Punkte geholt
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Sie können in Ruhe in 10 Fragen maximal 100 Punkte erreichen. Die Punktzahl kann gern im Forum mit anderen Mitspielern verglichen werden. Halten Sie sich dabei aber bitte mit Spoilern zurück, um anderen Teilnehmern nicht die Freude am Quiz zu verhageln. Lob und Kritik sind wie immer gern gelesen.
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Und falls Sie Ideen für eigene Quizze haben, schreiben Sie einfach eine Mail an den Quizmaster auch bekannt als Herr der fiesen Fragen.
(mawi)
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