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Neues Datengesetz! Das ändert sich für alle EU-Bürger


Haushaltsgeräte wissen, was Ihr tut und wann. Euer Fernseher weiß, was Ihr schaut, und der Fitnesstracker erfasst Eure Schritte, den Puls und Schlafdaten. Im smarten Zuhause entsteht Tag für Tag ein riesiges Meer an Informationen. Ab dem 12. September tritt ein neues EU-Gesetz in Kraft, das Nutzern mehr Kontrolle über die eigenen Daten geben soll, die die Geräte erstellen.

Ab dem 12. September: Neues EU-Datengesetz tritt in Kraft

Die neue EU-Verordnung („Data Act“) betrifft fast alle vernetzten Geräte. Egal, ob es eine Internetverbindung gibt oder nicht. Sogar Geräte, die Daten nur per Kabel übertragen, sind mit eingebunden. Die Kaffeemaschine mit Diagnose-Port betrifft es genauso wie Euren Fernseher, Fitnesstracker, Autos oder sogar industrielle Maschinen. Wichtig ist, ob das Gerät Daten sammelt – etwa über Leistung, Umgebung oder Euer Nutzungsverhalten.

Dabei geht es um alle Informationen, die bei der Nutzung entstehen: von Bewegungsdaten einer Smartwatch über Temperaturwerte eines Kühlschranks bis hin zu Videoaufnahmen einer Überwachungskamera. Das gilt nicht nur für Neugeräte. Auch wer Technikgeräte länger nutzt, kann künftig darauf zugreifen. Kurios ist, dass bei Weiterverkauf eines Geräts der neue Besitzer Informationen erhalten muss, wie er Zugang zu den Daten erhält. Schließlich sind Hersteller ab September 2026 verpflichtet, Schnittstellen einzubauen, die den Zugriff erleichtern.

Saugroboter haben an der Front Kameras, mit denen Informationen gesammelt werden können / © nextpit

Eure Daten müssen Euch gehören

Ihr als Verbraucher könnt mit mehr Transparenz rechnen. In Zukunft könnt Ihr entscheiden, ob Ihr Daten einsehen, löschen, oder mit Dritten teilen wollt. So soll etwa die Reparatur von Geräten vereinfacht und günstiger werden, wenn zum Beispiel Werkstätten direkt auf Fahrzeugdaten zugreifen können.

Wie bereits geschrieben, soll der Zugriff so einfach wie möglich sein. Im Optimalfall sollen Daten direkt über das Gerät oder in der zugehörigen App, wie es sie für Saugrobotern (Bestenliste) beispielsweise gibt, abgerufen werden. Sollte das nicht möglich sein, müssen Hersteller, Angaben über ein Online-Portal bereitstellen.

Das ist das Ziel der EU

Das Ziel ist eindeutig. Die EU möchte Verbrauchern mehr Rechte geben. Hinzu kommt, dass sogar Cloud-Anbieter wie Amazon, Google oder Microsoft verpflichtet werden, den Zugriff für Unbefugte zu verhindern und Nutzern einen Anbieterwechsel zu erleichtern. Es gibt aber auch Gegenwind. Verbände wie Bitkom oder der BDI kritisieren fehlende Zuständigkeiten in Deutschland und warnen vor einem zu starken Eingriff in Vertragsmodelle.



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