Künstliche Intelligenz
Niedersachsen: Polizei soll schon im Vorfeld von Straftaten überwachen dürfen
Die niedersächsische Landesregierung will mit ihrem Entwurf zur Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) den Strafverfolgern des Landes umfassende neue Befugnisse im digitalen Raum und bei der präventiven Gefahrenabwehr verschaffen. Die Reform soll es den Ordnungshütern ermöglichen, auf neue Bedrohungsformen – insbesondere im Bereich Cyberkriminalität und Terrorismus – effektiver reagieren zu können.
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Doch es hagelt Kritik: In deren Zentrum stehen die Herabsetzung der Eingriffsschwelle und die geplanten technologischen Überwachungsinstrumente, die erhebliche Grundrechtseingriffe zur Folge haben könnten.
Die wohl einschneidendste Neuerung ist die Einführung des Konzepts der „Vorfeldstraftat“ in Paragraf 2, das die Eingriffsschwelle polizeilicher Maßnahmen senkt und an die Precrime-Dystopie aus dem Film „Minority Report“ erinnert. Mit dem vom Bundesverfassungsgericht im Urteil zum BKA-Gesetz behandelten Ansatz sollen Überwachungsbefugnisse schon in einem sehr frühen Stadium zur Anwendung kommen, sofern eine strafbewehrte Vorbereitungshandlung von erheblicher Bedeutung vorliegt.
Zu den zentralen Überwachungsmaßnahmen, die bereits im Vorfeld zulässig sein sollen, gehört der nachträgliche biometrische Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet (Paragraf 32 c). Dies würde es Ermittlern erlauben, biometrische Merkmale, etwa aus Fotos oder aus der Videoüberwachung von Personen, die mit einer einschlägigen Vorfeldstraftat in Verbindung stehen, mit öffentlich zugänglichen Informationen abzugleichen. So könnten sie etwa mit automatisierter Gesichtserkennung die Identität feststellen.
Gegner werten dies als rechtliche Grundlage für ein weitreichendes, anlassloses Internet-Crawling durch die Polizei. Ebenfalls ist der Einsatz der automatisierten Datenanalyse (Paragraf 45 a) zur Abwehr von Gefahren im Zusammenhang mit einer Vorfeldstraftat von erheblicher Bedeutung vorgesehen.
Live-Gesichtserkennung nicht ausgeschlossen
Die Novelle sieht generell eine Reihe neuer Befugnisnormen zur Nutzung moderner Technologien vor, die tief in die informationelle Selbstbestimmung der Bürger eingreifen. Der Entwurf regelt etwa den Einsatz sogenannter intelligenter Videoüberwachung. Dabei unterscheidet die rot-grüne Landesregierung zwischen zwei den Hauptformen Verhaltenserkennung und biometrischer Echtzeit-Fernidentifizierung.
Bei ersterer werden automatisierte Systeme zur Erkennung und Auswertung von Mustern bezogen auf Personen eingesetzt. Die Anwendung soll auf die Feststellung von Verhaltensmustern beschränkt werden, die auf eine geplante Straftat oder einen Unglücksfall hindeuten. Eine pauschale Zulassung zur biometrischen Erkennung wird zwar ausgeschlossen, eine automatisierte Vorhersage potenzieller Gefahrenlagen aber nicht.
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Auch eine Kompetenz zur besonders umkämpften Live-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum soll neu geschaffen werden. Sie ist dem Plan nach nur zulässig, um eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben abzuwehren oder zur Verhinderung einer terroristischen Straftat, und unterliegt einem strengen Richtervorbehalt mit hohen Eingriffshürden. Die KI-Verordnung der EU setzt hier enge Grenzen, deren Einhaltung voraussichtlich gerichtlich überprüft werden dürfte.
Big-Data-Analysen im Palantir-Stil
Mit der Einführung der automatisierten Datenanalyse soll die Polizei KI-gestützte Anwendungen nutzen dürfen, um große Mengen von rechtmäßig erhobenen, internen Fall-, Personen- und Sachdaten zu verknüpfen und auszuwerten. Ziel ist es, durch die Erkennung von verborgenen Mustern und Beziehungen in komplexen Datensätzen Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwehren.
Obwohl die Regierung betont, keine Software der umstrittenen US-Firma Palantir einsetzen zu wollen, sollen damit potenziell ähnlich weitreichende Big-Data-Analysen zulässig werden. Die Kontrolle will sie durch den vagen Grundsatz „Human-in-the-Loop“ gewährleistet wissen, bei dem die finale Entscheidung über polizeiliche Schritte beim Beamten verbleiben würde.
Auch weitere Bereiche sollen eine deutliche rechtliche Ausweitung erfahren: Der Entwurf schafft Rechtsgrundlagen für den Einsatz unbemannter Fahrzeugsysteme (Drohnen). Dieser soll grundsätzlich offen erfolgen. Zudem geht es um die Detektion und Abwehr solcher Flugobjekte, die eine unberechtigte Gefahr darstellen.
Ferner soll die Nutzung von mobilen Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten räumlich und technisch erweitert werden. Künftig könnten Bodycams unter strengen Voraussetzungen – zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib oder Leben – auch in Wohnungen genutzt werden. Technisch ermöglicht wird zudem die automatisierte Auslösung der Aufzeichnung, beispielsweise über eine Holster-Signalvorrichtung beim Ziehen der Dienstwaffe, um das Deeskalationspotenzial und die Beweissicherung in Stresssituationen zu erhöhen.
Datenweitergabe und Befürchtungen
Im Rahmen der Anpassung an europäische Vorgaben sollen zudem die Regeln zur Datenübermittlung an öffentliche und private Stellen auch in Drittstaaten überarbeitet werden. Das nährt Sorgen für die Privatsphäre bei Weitergaben in Länder mit potenziell geringerem Datenschutzniveau.
Bürgerrechtler vom Freiheitsfoo monieren, dass das Vorhaben einen Paradigmenwechsel in der niedersächsischen Sicherheitspolitik einleite. Der Staat verlagere damit seinen Fokus von der konkreten Gefahrenabwehr hin zur Vorhersage. Die Bevölkerung werde unter Generalverdacht gestellt. Punkte wie Transparenz insbesondere zur Funktionsweise der KI-Systeme und die Gefahr der Diskriminierung durch algorithmische Voreingenommenheit blieben unterbelichtet.
Die 1. Lesung im Landtag ist für Mittwoch geplant. Auch Länder wie Berlin oder Baden-Württemberg stricken aktuell an Novellen ihrer Polizeigesetze, wobei ebenfalls KI-Analysen im Vordergrund stehen. Bei der Bundesregierung ist ein ähnliches „Sicherheitspaket“ in der Mache.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
Kommentar zur Bediensicherheit moderner Motorräder: Eingebaute Ablenkung
Jeder kennt die Situation, wenn Menschen, die in ihr Smartphone vertieft sind, auf dem Bürgersteig fast in einen hineinlaufen. Jetzt stelle man sich vor, die Person wäre mit 100 km/h unterwegs – eine Kollision wäre unausweichlich. Bei Motorrädern besteht genau diese Gefahr durch immer mehr eingebaute Ablenkung.
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Wachsende Gefahr
Der ADAC hat Ende Januar erneut davor gewarnt, dass durch den Trend zu immer mehr Funktionen und komplexeren Bedienungen im Auto die Gefahren zunehmen. So fiel die durchschnittliche Note für Bediensicherheit von 2,3 im Jahr 2019 auf 2,7 im vergangenen Jahr. Leider entwickelt sich diese Gefahr parallel dazu auch bei Motorrädern. TFT-Displays sind mittlerweile Standard und Bluetooth-Konnektivität zum Smartphone bei aktuellen Modellen üblich.
Viele Motorräder haben nur kleine TFT-Displays von fünf Zoll oder sogar weniger, und die sind zudem noch überfrachtet. Es werden nicht nur Geschwindigkeit, Drehzahl und diverse Motordaten angezeigt, sondern auch Assistenzfunktionen. Dazu per Bluetooth eine Flut von Informationen und Funktionen, die eher in den Bereich Freizeit gehören, wie das Abspielen von Musik. Die Aufmerksamkeit des Fahrers wird unwillkürlich abgelenkt, wenn plötzlich auf dem Display aufflackert, dass eine Nachricht auf dem Handy eingegangen ist.

Motorrad-Displays spiegeln und stellen Zahlen zu klein dar. Besser wäre wenigstens eine Instrumentendarstellung mit Zeigern, noch sicherer aber traditionelle Instrumente.
(Bild: Ingo Gach / heise Autos)
27 Meter Blindflug pro Sekunde
Ein Motorradfahrer, der auf der Landstraße bei Tempo 100 den Blick nach unten auf seine Instrumente richtet, legt pro Sekunde 27,78 m im Blindflug zurück. Die Suche im Display kann auch längere Zeit in Anspruch nehmen, gerade beim Versuch, die winzigen Zahlen und Buchstaben zu entziffern. Mancher wünscht sich verzweifelt eine Lupe. Erschwerend kommt heute oft hinzu, dass die Informationen im elektronischen Display dicht gedrängt und unlogisch verstreut liegen. Da wird schon mal der Tageskilometerzähler mit der Motortemperatur verwechselt oder die Batteriespannung mit der Außentemperatur.

(Bild: Florian Pillau / heise Medien)
Komplizierte Menüführung
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Wer eine bestimmte Information haben will oder eine Einstellung ändern möchte, muss meist in den verschachtelten Menüs suchen, was mit viel Drückerei auf eng zusammenliegenden Tasten (schon wieder die falsche erwischt!) oder Fummeln an Scrollrädern am Lenker verbunden ist. So kann das Einstellen der Griffheizungsstufe oder der Traktionskontrolle schon mal ausarten, wenn sie sich im fünften Untermenü versteckt. Selbst wer vorher die Bedienungsanleitung auswendig gelernt hat, wird längere Zeit mit dem Durchklicken im Menü beschäftigt sein und nicht auf den Verkehr achten. Da gerät das Motorrad schon mal auf die Gegenfahrbahn oder das vorfahrtberechtigte Auto wird nicht wahrgenommen.

(Bild: Ingo Gach / heise Medien)
Einhändig unterwegs dank Touchscreen
Eine weitere Innovation findet in Motorrad-Cockpits langsam Einzug: Touchscreens. Was bei einem Smartphone praktisch ist, kann auf dem Bike schnell zum Albtraum werden. Denn um das Display zu berühren, muss die Hand vom Lenker genommen werden. Doch egal, ob dann keine Hand an der Vorderradbremse oder am Kupplungshebel ist: In einer Notsituation fehlt die entscheidende Sekunde, die zur Reaktionszeit hinzukommt, um einen Unfall zu verhindern, weil erst nach dem Hebel gegriffen werden muss. Einhändige Vollbremsungen funktionieren nicht.
App-Lenkung
Der neueste Schrei sind bis zu sieben Zoll große TFT-Displays aus dem Zubehörhandel. Meist stammen sie aus China und kosten kaum mehr als 100 Euro. Am Lenker befestigt können sie Apple CarPlay oder Android Auto darstellen. Allerdings verschwinden die Motorrad-Instrumente mit den wichtigen Informationen teilweise oder sogar gänzlich dahinter. Auf den Zusatz-Displays kann der Fahrer während der Fahrt über den Touchscreen Apps aufrufen.
Es besteht bei einigen Herstellern sogar die Möglichkeit, über mitgelieferte Mini-Kameras das Geschehen vor (!) und hinter dem Motorrad auf dem Bildschirm zu verfolgen. Kein Witz. Es braucht nicht viel Fantasie, um zu begreifen, wie gefährlich die Ablenkung durch die Elektronik ist. Niemand verlangt von den Motorradherstellern, wieder zum analogen Tacho zurückzukehren, aber ein benutzerfreundlicheres Informationssystem mit vereinfachter Bedienung wäre bei vielen Modellen dringend erforderlich.
(fpi)
Künstliche Intelligenz
Digitalisierung an Schulen: Studien warnen vor Leistungsabfall
Bernd Müller

(Bild: Frame Stock Footage / Shutterstock.com)
Millionen für Tablets und KI an Schulen – doch Studien zeigen: Ohne Konzept kann Digitalisierung Lernen und Konzentration verschlechtern. (Teil 2 und Schluss)
Im ersten Teil dieses Berichts haben wir gesehen, wie die große Vision der digitalen Schule an der Realität scheitert: an geteilten Zuständigkeiten, an bürokratischen Hürden, an Laptops, die ungenutzt in Schränken verstauben, an einem KI-Chatbot, dessen Ergebnisse Lehrer nicht verwenden können. Doch all das ist nur die Oberfläche.
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Digitalisierung an Schulen: Ein wiederkehrendes Muster des Scheiterns
Was wir in Brandenburg beobachten, ist keineswegs neu. Larry Cuban, emeritierter Professor an der renommierten Stanford University und ehemaliger Oberschulrat, hat dieses Muster bereits vor Jahrzehnten beschrieben.
In seinem Buch „Lehrer und Maschinen“ analysiert er die aufeinanderfolgenden Zyklen des technologischen Fortschritts in Schulen – und kommt zu einem ernüchternden Befund: Die von den Befürwortern neuer Technologien geweckten Erwartungen werden nur in geringem Maße erfüllt, und der Ablauf ist scheinbar immer derselbe.
EdTech seit Jahrzehnten: Warum neue Technologien Schulen selten verändern
Ein Zyklus beginnt, so Cuban, mit großen Versprechungen der Technikentwickler und deren Forschung. Dann nehmen die Lehrer die neuen Werkzeuge kaum an, ein wirklicher akademischer Fortschritt bleibt aus.
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Dies führe immer wieder zu den gleichen Vermutungen: Es liege an der fehlenden finanziellen Ausstattung, am Widerstand der Lehrkräfte oder an der lähmenden Schulbürokratie. Dennoch würden die Behauptungen der Vorreiter von niemandem infrage gestellt.
Da die versprochenen Fortschritte weiter auf sich warten lassen, werden letztlich die Maschinen für den Misserfolg verantwortlich gemacht. Und dann? Es dauert nicht lange, dann wird den Schulen die nächste Generation der Technik verkauft, und der für die Hersteller gewinnbringende Zyklus geht von vorn los.
Die ungenutzten Laptops in Brandenburg, der verschmähte KI-Chatbot Telli, die Klagen über zu wenig Fortbildung und zu starre Förderrichtlinien – es ist, als hätte Cuban das Drehbuch für genau diese Situation geschrieben. Vor Jahrzehnten.
Doch die eigentlich beunruhigende Frage liegt noch tiefer. Sie wird in den offiziellen Dokumenten kaum gestellt, aber sie drängt sich auf, je länger man wissenschaftliche Studien wälzt: Was passiert eigentlich mit unserer Fähigkeit zu lernen und zu denken, wenn wir immer mehr davon an Maschinen abgeben?
Diese Frage stellt sich besonders dann, wenn Digitaltechnik ohne ein durchdachtes pädagogisches Konzept in die Klassenzimmer kommt. Wenn Schüler zwar Tablets und Laptops bedienen, aber niemand ihnen zeigt, wie sie diese Werkzeuge zum aktiven, selbst gesteuerten Lernen nutzen können. Wozu sie ja erst einmal befähigt werden müssten – durch Lehrkräfte, die selbst kaum fortgebildet werden.
Studien zeigen: Nicht Technik, sondern Pädagogik entscheidet über Lernerfolg
Die wissenschaftliche Forschung ist hier mittlerweile erstaunlich eindeutig: Nicht die Technik selbst ist entscheidend, sondern das pädagogische Konzept dahinter. Digitale Werkzeuge können das Lernen verbessern – aber nur, wenn sie gezielt und reflektiert eingesetzt werden. Ohne ein solches Konzept, das zeigen aktuelle Studien, kann die Technik die Lernleistung sogar verschlechtern.
Die bloße Anwesenheit von Bildschirmen im Klassenzimmer ist kein Fortschritt. Sie kann sogar ein Rückschritt sein.
Und genau das ist das Problem: In Brandenburg werden Millionen in Hardware investiert, aber für die pädagogische Begleitung fehlen Zeit, Personal und wohl auch der politische Wille. Die Geräte sind da. Die Konzepte nicht.
Smartphones in der Schule: Studien belegen Leistungsabfall durch Ablenkung
Nehmen wir für einen Moment an, alle technischen Probleme wären gelöst – das Geld ist da, die IT-Experten sind da, das WLAN läuft. Was passiert dann am ersten Tag im Klassenzimmer?
Sofort taucht ein viel alltäglicheres, aber vielleicht noch größeres Problem auf: das private Smartphone in jeder Hosentasche.
Die Forschung dazu ist ziemlich eindeutig. Studien aus England und Spanien haben gezeigt, dass Handyverbote an Schulen die Leistungen der Schüler im Schnitt verbessern – und ganz besonders profitieren die leistungsschwächeren Schüler.
Was auch logisch erscheint: Wer sich ohnehin schon schwertut, dürfte für die schnelle Dopamin-Dusche von TikTok natürlich viel anfälliger sein.
Die große PISA-Studie von 2022 bestätigt das: Schulen mit Handyverboten schneiden besser ab. Aber selbst an den Schulen, die offiziell ein Verbot haben, gaben 29 Prozent der Schüler an, ihr Handy trotzdem mehrmals am Tag zu nutzen. Fast jeder Dritte ignoriert das Verbot also einfach.
Die Zerrissenheit zeigt sich auch bei den Jugendlichen selbst. Die Mehrheit ist gegen ein Verbot – sie sagen, sie benötigen das Gerät für Kommunikation und Recherche. Gleichzeitig geben aber 71 Prozent, eine riesige Mehrheit, zu, dass ein Verbot ihnen helfen würde, sich besser zu konzentrieren.
Sie wissen also ganz genau, dass das Gerät ihnen schadet. Aber der Drang, es zu nutzen, ist stärker.
Die Lehrer stecken mittendrin in dieser Zwickmühle. Laut einer EU-Umfrage vom Juni 2025 sieht eine absolute Mehrheit der Lehrkräfte negative Auswirkungen auf die Konzentration und über die Hälfte sogar auf die soziale Interaktion.
Eine niederländische Monitoring-Studie hat genau das untersucht: Dort, wo es strikte Regeln gibt, berichten Lehrer und sogar Schüler von einem besseren Sozialklima. In den Pausen wird wieder mehr geredet, es wird gespielt, es gibt mehr direkten Augenkontakt. Die Niederländer haben dafür ein wunderbares Modell entwickelt: „Thuis of in de kluis“ – zu Hause oder im Spind.
Doch das Problem verschwindet nicht immer, es verlagert sich nur. Das ist der sogenannte Verdrängungseffekt: Wenn das Handy im Spind ist, klappen manche Schüler eben den Laptop auf und sind dann dort auf Social Media. Man verbannt also das private Ablenkungsgerät, um dann das schulische Ablenkungsgerät einzuführen.
Das wirkt nicht zu Ende gedacht.
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Mercedes CLA 250+ im Test: Verbraucht wenig, kommt weit, lädt schnell
Es ist bitterkalt in Norddeutschland. Der Ostwind baut Schneewehen auf die Landstraßen, die wie Sanddünen aussehen. Der permanente Frost ist die ideale Voraussetzung, um den Mercedes CLA 250+ unter harten Bedingungen zu testen: Was bleibt dann übrig vom Versprechen der bis zu 792 km Normreichweite und 22 Minuten für die Aufladung von 10 auf 80 Prozent? Der Preis für den Mercedes W174: Ab 55.728 Euro für den 250+, der zur Prüfung nach Hamburg gebracht wurde. Günstiger wird es mit batterieelektrischem Antrieb nur mit dem CLA 200 (541 km), der mindestens 49.421 Euro kostet. Den ersten Rabatt räumt Mercedes übrigens schon im Konfigurator ein.

Dieser Mercedes ist eine Besonderheit, weil er eine neue Ära für das Unternehmen verkörpert: Er hat eine Traktionsbatterie mit 85 kWh Netto-Energieinhalt und 800 Volt Systemspannung. Die Batteriezellen haben eine Anode mit Siliziumbeimischung für gute Ladeperformance. Der CLA verfügt außerdem über ein Zweiganggetriebe sowie einen Luftwiderstandsbeiwert von cW 0,21, um die Effizienz bei hohen Geschwindigkeiten zu verbessern. Nur optisch ist der elektrische CLA kaum vom CLA mit Verbrennungsmotor zu unterscheiden.
- dritte Generation
- seit 2025 auf dem Markt, erstmals auch als Elektroauto
- Leistung der Versionen 165, 200 und 260 kW
- Batterien mit 58, 71 und 85 kWh
- Preis ab 49.421 Euro
Geringer Autobahnverbrauch bei Minusgraden
Der Aufwand macht sich bezahlt: Der Stromverbrauch des CLA 250+ war trotz Winterreifen und grimmigem Wetter sehr niedrig. Bei Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn lag das Mittel aus mehreren Messungen bei 20,4 kWh/100 km. Das entspricht einer Reichweite von 417 km. Nochmals effizienter war der CLA 250+ bei 120 km/h im Bundesland Bremen (mehr ist verboten), wo der Bordcomputer 16,7 kWh/100 km anzeigte. Im Überlandbetrieb waren es 17,1 kWh/100 km und im fließenden Stadtverkehr 15,7 kWh/100 km. Diese Werte sind real, sie sind sehr gut und dennoch Extremwerte. So ist es mit jedem Antrieb: Im Winter steigt der Verbrauch, bei gemäßigten Temperaturen rund um 20 Grad Celsius ist er optimal. Mehr geht natürlich immer. So quittierte der Mercedes CLA die schnelle Autobahnhatz bei 160 bis 180 km/h mit circa 30 kWh/100 km, und mit aktiver Vorkonditionierung, die bei diesen Temperaturen ordentlich zu tun bekommt, waren es bei 130 km/h 23 bis 24 kWh/100 km.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Mercedes CLA 250+ im Test: Verbraucht wenig, kommt weit, lädt schnell“.
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