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Niedersachsen: Polizei soll schon im Vorfeld von Straftaten überwachen dürfen


Die niedersächsische Landesregierung will mit ihrem Entwurf zur Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) den Strafverfolgern des Landes umfassende neue Befugnisse im digitalen Raum und bei der präventiven Gefahrenabwehr verschaffen. Die Reform soll es den Ordnungshütern ermöglichen, auf neue Bedrohungsformen – insbesondere im Bereich Cyberkriminalität und Terrorismus – effektiver reagieren zu können.

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Doch es hagelt Kritik: In deren Zentrum stehen die Herabsetzung der Eingriffsschwelle und die geplanten technologischen Überwachungsinstrumente, die erhebliche Grundrechtseingriffe zur Folge haben könnten.

Die wohl einschneidendste Neuerung ist die Einführung des Konzepts der „Vorfeldstraftat“ in Paragraf 2, das die Eingriffsschwelle polizeilicher Maßnahmen senkt und an die Precrime-Dystopie aus dem Film „Minority Report“ erinnert. Mit dem vom Bundesverfassungsgericht im Urteil zum BKA-Gesetz behandelten Ansatz sollen Überwachungsbefugnisse schon in einem sehr frühen Stadium zur Anwendung kommen, sofern eine strafbewehrte Vorbereitungshandlung von erheblicher Bedeutung vorliegt.

Zu den zentralen Überwachungsmaßnahmen, die bereits im Vorfeld zulässig sein sollen, gehört der nachträgliche biometrische Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet (Paragraf 32 c). Dies würde es Ermittlern erlauben, biometrische Merkmale, etwa aus Fotos oder aus der Videoüberwachung von Personen, die mit einer einschlägigen Vorfeldstraftat in Verbindung stehen, mit öffentlich zugänglichen Informationen abzugleichen. So könnten sie etwa mit automatisierter Gesichtserkennung die Identität feststellen.

Gegner werten dies als rechtliche Grundlage für ein weitreichendes, anlassloses Internet-Crawling durch die Polizei. Ebenfalls ist der Einsatz der automatisierten Datenanalyse (Paragraf 45 a) zur Abwehr von Gefahren im Zusammenhang mit einer Vorfeldstraftat von erheblicher Bedeutung vorgesehen.

Die Novelle sieht generell eine Reihe neuer Befugnisnormen zur Nutzung moderner Technologien vor, die tief in die informationelle Selbstbestimmung der Bürger eingreifen. Der Entwurf regelt etwa den Einsatz sogenannter intelligenter Videoüberwachung. Dabei unterscheidet die rot-grüne Landesregierung zwischen zwei den Hauptformen Verhaltenserkennung und biometrischer Echtzeit-Fernidentifizierung.

Bei ersterer werden automatisierte Systeme zur Erkennung und Auswertung von Mustern bezogen auf Personen eingesetzt. Die Anwendung soll auf die Feststellung von Verhaltensmustern beschränkt werden, die auf eine geplante Straftat oder einen Unglücksfall hindeuten. Eine pauschale Zulassung zur biometrischen Erkennung wird zwar ausgeschlossen, eine automatisierte Vorhersage potenzieller Gefahrenlagen aber nicht.

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Auch eine Kompetenz zur besonders umkämpften Live-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum soll neu geschaffen werden. Sie ist dem Plan nach nur zulässig, um eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben abzuwehren oder zur Verhinderung einer terroristischen Straftat, und unterliegt einem strengen Richtervorbehalt mit hohen Eingriffshürden. Die KI-Verordnung der EU setzt hier enge Grenzen, deren Einhaltung voraussichtlich gerichtlich überprüft werden dürfte.

Mit der Einführung der automatisierten Datenanalyse soll die Polizei KI-gestützte Anwendungen nutzen dürfen, um große Mengen von rechtmäßig erhobenen, internen Fall-, Personen- und Sachdaten zu verknüpfen und auszuwerten. Ziel ist es, durch die Erkennung von verborgenen Mustern und Beziehungen in komplexen Datensätzen Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwehren.

Obwohl die Regierung betont, keine Software der umstrittenen US-Firma Palantir einsetzen zu wollen, sollen damit potenziell ähnlich weitreichende Big-Data-Analysen zulässig werden. Die Kontrolle will sie durch den vagen Grundsatz „Human-in-the-Loop“ gewährleistet wissen, bei dem die finale Entscheidung über polizeiliche Schritte beim Beamten verbleiben würde.

Auch weitere Bereiche sollen eine deutliche rechtliche Ausweitung erfahren: Der Entwurf schafft Rechtsgrundlagen für den Einsatz unbemannter Fahrzeugsysteme (Drohnen). Dieser soll grundsätzlich offen erfolgen. Zudem geht es um die Detektion und Abwehr solcher Flugobjekte, die eine unberechtigte Gefahr darstellen.

Ferner soll die Nutzung von mobilen Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten räumlich und technisch erweitert werden. Künftig könnten Bodycams unter strengen Voraussetzungen – zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib oder Leben – auch in Wohnungen genutzt werden. Technisch ermöglicht wird zudem die automatisierte Auslösung der Aufzeichnung, beispielsweise über eine Holster-Signalvorrichtung beim Ziehen der Dienstwaffe, um das Deeskalationspotenzial und die Beweissicherung in Stresssituationen zu erhöhen.

Im Rahmen der Anpassung an europäische Vorgaben sollen zudem die Regeln zur Datenübermittlung an öffentliche und private Stellen auch in Drittstaaten überarbeitet werden. Das nährt Sorgen für die Privatsphäre bei Weitergaben in Länder mit potenziell geringerem Datenschutzniveau.

Bürgerrechtler vom Freiheitsfoo monieren, dass das Vorhaben einen Paradigmenwechsel in der niedersächsischen Sicherheitspolitik einleite. Der Staat verlagere damit seinen Fokus von der konkreten Gefahrenabwehr hin zur Vorhersage. Die Bevölkerung werde unter Generalverdacht gestellt. Punkte wie Transparenz insbesondere zur Funktionsweise der KI-Systeme und die Gefahr der Diskriminierung durch algorithmische Voreingenommenheit blieben unterbelichtet.

Die 1. Lesung im Landtag ist für Mittwoch geplant. Auch Länder wie Berlin oder Baden-Württemberg stricken aktuell an Novellen ihrer Polizeigesetze, wobei ebenfalls KI-Analysen im Vordergrund stehen. Bei der Bundesregierung ist ein ähnliches „Sicherheitspaket“ in der Mache.


(wpl)



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39C3: Die Krux mit der digitalen Souveränität | c’t uplink


Spätestens seitdem Donald Trump wieder im Weißen Haus sitzt, geistert die „Digitale Souveränität“ verstärkt durch die politischen Diskussionen. Die Bundesrepublik hat mittlerweile ein eigenes Zentrum dafür (ZenDiS) und einen Fonds, der sich zur Agentur gemausert hat (Sovereign Tech Fund/Agency). Aber ist jetzt das Schlagwort „Digitale Souveränität“ der Türöffner für mehr Open-Source-Software in Behörden, Verwaltungen, Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen, oder erweist sich das als Bumerang? Sind Big Tech, die doch viel in Linux und Open Source investieren, wirklich das Problem?

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Logo mit dem Schriftzug "c't uplink – der Podcast aus Nerdistan"

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Den wöchentlichen c’t-Podcast c’t uplink gibt es …

In dieser Sonderfolge des c’t uplink, die live auf dem 39. Chaos Communication Congress (39C3) aufgezeichnet wurde, blicken wir kritisch auf den Begriff „Digitale Souveränität“. Welche Konzepte sich dahinter verbergen, diskutiert c’t-Redakteur Keywan Tonekaboni mit seinen Gästen Anne Roth, Bonnie Mehring und Sven Neuhaus. Gemeinsam sprechen sie darüber, welche Probleme sich aus dem Schlagwort ergeben und warum es nur so langsam vorwärtsgeht mit freier Software in der öffentlichen Hand.

Mit dabei:
– Anne Roth, Referentin für Digitalpolitik bei der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag
– Bonnie Mehring, Senior-Projekt-Managerin Free Software Foundation Europe (FSFE)
– Sven Neuhaus, Tech Lead Open-Source-Produkte, Zentrum Digitale Souveränität (ZenDiS)
Moderation: Keywan Tonekaboni
Produktion: Özgür Uludaǧ mit freundlicher Unterstützung des c3voc

In unserem WhatsApp-Kanal sortieren Torsten und Jan aus der Chefredaktion das Geschehen in der IT-Welt, fassen das Wichtigste zusammen und werfen einen Blick auf das, was unsere Kollegen gerade so vorbereiten.

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(ktn)





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OpenAI setzt auf Audio-KI – neue Hardware im Blick


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This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Alles auf Audio heißt es offenbar bei OpenAI. In den vergangenen zwei Monaten soll das interne Team, das sich um Audio-Funktionen und Modelle kümmert, ausgebaut worden sein. Das deutet darauf hin, dass es sich bei der angekündigten Hardware aus dem Haus um ein Gerät handelt, das auf Audio basiert. Verwunderlich ist das nicht.

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Wie The Information berichtet, hat OpenAI intern etwa Umstrukturierungen vorgenommen, um neue Teams auf die Entwicklung von Audio-Modellen anzusetzen. Alle sollen an einem „audio-first“ persönlichem Gerät arbeiten. Dieses ominöse, aber seit einer Weile groß angekündigte Gerät soll in etwa einem Jahr erscheinen.

ChatGPT kann freilich bereits mit Nutzern sprechen – wie auch andere KI-Chatbots. Wie das funktioniert, ist unterschiedlich. Wahlweise gibt es ein textbasiertes Modell, das Input und Output verarbeitet, dieses dann jedoch an ein anderes Modell weiterreicht, das Text in Audio umwandelt. Oder aber ein multimodales Modell kann Audio direkt verarbeiten, ohne diesen Übersetzungsschritt.

Eine mit der Entwicklung vertraute Person soll nun The Information gesagt haben, dass das von OpenAI bisher verwendete Modell dem reinen Textmodell in der Leistung unterlegen ist. Die Weitergabe an ein zweites Modell für die Sprachausgabe kostet Zeit – würde also die Kommunikation verlangsamen. Doch der Informant soll auch von ersten Erfolgen mit einem neuen, auf Audio spezialisierten Modell sprechen.

Andere Unternehmen setzen ebenfalls auf Audio. Weg vom Bildschirm scheint die Devise. Google plant beispielsweise mit den Audio Overviews eine Audio-Suchmaschine. Zunächst funktioniert das neue Sprechen mit einem Computer aber besonders gut bei smarten Brillen. Meta hat die Ray-Ban- und Oakley-Versionen bereits seit Längerem auf dem Markt, Google hinkt mit seinen neuen Glasses etwas hinterher, unterdessen haben sich aber auch einige Start-ups bereits auf dem Markt eingebracht. Dazu zählt etwa die Rokid Glasses oder jene von Even Realities.

OpenAI jedoch sagt, dass das eigene Gerät mehr sein soll als nur eine Brille. Es ist davon auszugehen, dass es neben Audio auch auf einen ununterbrochenen Betrieb setzt. „Always on“ soll KI-Hardware erst richtig hilfreich machen – so zumindest stellt sich das Silicon Valley das vor. Meta hat erst kürzlich das Start-up „Limitless“ übernommen, das ebenfalls auf einen dauerhaft zuhörenden Anhänger setzt.

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(emw)



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#TGIQF: Das waren die Themen 2025 bei heise online


Frohes neues Jahr! Naa, zelebrieren Sie den letzten Urlaubstag, bevor es wieder losgeht, oder sitzen Sie recht einsam im Büro, da der Brückentag im Kalender nicht entdeckt wurde? Egal wie – zwei Gewissheiten bleiben: Das Wochenende naht und das Jahr 2025 wurde erfolgreich überstanden.

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Nicht nur politisch ging es turbulent und manchmal anstrengend zu, auch der heise online-Newsticker brachte die eine oder andere bemerkenswerte Schlagzeile hervor, die für Staunen sorgte.


#TGIQF: Das heise-online-Quiz

#TGIQF: Das heise-online-Quiz

„Thank God It’s Quiz Friday!“ Jeden Freitag gibts ein neues Quiz aus den Themenbereichen IT, Technik, Entertainment oder Nerd-Wissen:

Das Jahr brachte beispielsweise ganz irdische Gammablitze hervor, Milliarden Whatsapp-Kontakte wurden abgeschnappt und die Patientenakte lief weniger gut, als erhofft, sodass sogar Ärzte davon abrieten. Auch zeigt nun der KI-Hype erste Konsequenzen: Zwar ist es möglich, dass wegen KI gefeuerte Mitarbeiter, bald wieder zurückkehren können, dafür wird aufgrund des enormen Bedarfs an Speichermodulen das Angebot für Privatanwender knapp: Stellvertretend für die Speicherkrise wurde die etablierte SSD- und DRAM-Marke Crucial eingestellt, um mehr Kapazitäten für den lohnenderen KI-Markt frei zubekommen. Der Endkunde zahlt die Zeche für solche Verknappungen mit drastisch gestiegenen Preisen.

Doch was steckt hinter dem kryptischen Begriff “K2-18 b“, der im April die Schlagzeilen beherrschte? Das wollen wir von Ihnen in unserem Quiz zum heise-Newsticker-Jahr 2025 wissen.

Die heiseshow befindet sich in dieser Woche noch im Feiertagsurlaub. Ab dem 8. Januar sind Anna Bicker, Dr. Volker Zota und Malte Kirchner wie immer für Sie da, natürlich auch mit drei fiesen vorab gestellten Fragen zu unserem nächsten Quiz.

Sie können in Ruhe in 12 Fragen maximal 120 Punkten erreichen. Die Punktzahl kann gern im Forum mit anderen Mitspielern verglichen werden. Halten Sie sich dabei aber bitte mit Spoilern zurück, um anderen Teilnehmern nicht die Freude am Quiz zu verhageln. Lob und Kritik ist wie immer gern genommen.

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Und falls Sie Ideen für eigene Quiz haben, schreiben Sie einfach eine Mail an den Quizmaster aka Herr der fiesen Fragen.


(mawi)





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